Zentralrat der Juden
- Zentralrat der Juden kritisiert einseitige Debatte - Tagesspiegel
- Jetzt hat sich auch der Zentralrat der Juden in die Debatte um die Verleihung des Hessischen Kulturpreises eingeschaltet. Der Ursprung des Skandals liege im Antisemitimus des türkischen Orientalisten Fuat Sezgin, der den Preis abgelehnt hatte....
- Zentralrat der Juden: KZ-Mordstätte finden - WELT ONLINE
- Berlin/Jamlitz (dpa/bb) - Der Zentralrat der Juden in Deutschland hält die weitere Suche nach einem Massengrab von 753 jüdischen KZ-Häftlingen in Jamlitz bei Lieberose (Dahme-Spreewald) für unbedingt erforderlich. «Für uns ist der Tatort der...
- Der Dialog der Religionen - FR-online.de
- Unter den Preisträgern ist Salomon Korn, Vizepräsident des Zentralrates der Juden, der ein Gründungsmitglied des Abrahamischen Forums in Deutschland ist. Die unsensible Auswahl der Preisträger durch die Jury hat erheblichen Schaden angerichtet....
- Zentralrat der Juden enttäuscht vom Papst - sueddeutsche.de
- Berlin (dpa) - Der Zentralrat der Juden hat sich enttäuscht über den ersten Besuchstag von Papst Benedikt XVI. in Israel geäußert. Der Papst habe keine Distanzierung zu den Pius-Brüdern und ihrem Holocaust-Leugner Richard Williamson erkennen lassen....
- Demjanjuk wird in München der Prozess gemacht - DA-imNetz.de
- Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Beihilfe zum Mord an 29.000 Juden vor. Die Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland, Charlotte Knobloch, forderte mit Blick auf das hohe Alter und die angegriffene Gesundheit Demjanjuks einen raschen...
- Stolpersteine der Erinnerung Mahnmale für Nazi-Opfer aus der ... - sueddeutsche.de
- "Man kann nicht mit Füßen auf Erinnerungen herumtrampeln" - ihre ablehnende Haltung zum Thema "Stolpersteine" hat die Präsidentin des Zentralrats der Juden, Charlotte Knobloch, erst im November zum Jahrestag der Pogromnacht in einem Interview mit...
- Kermani, das Kreuz und der Kulturpreis - Deutschlandradio
- ... der Mainzer Kardinal Karl Lehmann vorgesehen, ebenso der Protestant Peter Steinacker, einst Kirchenpräsident von Hessen-Nassau, dann: der Vizepräsident des Zentralrats der Juden, Salomon Korn und der iranischstämmige Schriftsteller Navid Kermani....
- Knobloch verlangt hartes Urteil gegen Demjanjuk - WELT ONLINE
- Jetzt hat die Vorsitzende des Zentralrats der Juden, Charlotte Knobloch, ein hartes Urteil gegen den 89-Jährigen verlangt. Die strafrechtliche Aufarbeitung sei wichtig, denn es würden Fakten für die Nachwelt geschaffen. Die Vorsitzende des Zentralrats...
- Als Pilger einen Beitrag zur Versöhnung leisten - Nordwest-Zeitung
- Frage: Der Zentralrat der Juden kritisiert, dass das Ultimatum des Vatikans an den Holocaust-Leugner Richard Williamson folgenlos verstrichen sei. Gemmingen: Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat sich offenbar mit den Juden in New York und Israel...
- Israel: Parlamentspräsident kritisiert Papst-Rede - FOCUS Online
- Auch der Zentralrat der Juden in Deutschland und die Gedenkstättenleitung zeigten sich enttäuscht. Der israelische Parlamentspräsident Reuven Rivlin hat Papst Benedikt XVI. wegen seiner Rede an der Holocaust-Gedenkstätte Jad Vaschem kritisiert....
Zentralrat der Juden in Deutschland
Der am 19. Juli 1950 in Frankfurt am Main gegründete Zentralrat der Juden in Deutschland, die größte Dachorganisation der jüdischen Gemeinden und Landesverbände in Deutschland, ist die politische Vertretung der jüdischen Gemeinschaft im Land.
Derzeit gehören 23 Landesverbände mit insgesamt 107 jüdischen Gemeinden mit etwa 104.000 Mitgliedern dem Zentralrat an. Sitz des Rates ist seit dem 1. April 1999 das Leo-Baeck-Haus in Berlin.
Der Zentralrat, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, hat Charlotte Knobloch als Präsidentin. Vizepräsidenten sind Salomon Korn und Dieter Graumann (seit 2006; beide Frankfurt am Main).
Delegierte der in der Bundesrepublik bereits wieder existierenden jüdischen Gemeinden und ihrer Landesverbände hatten den Zentralrat am 19. Juli 1950 in Frankfurt a. M. gegründet. Seinem ersten Direktorium gehörten der bayerische Staatskommissar für rassisch, religiös und politisch Verfolgte, Philipp Auerbach; der in Bergen-Belsen befreite, später langjährige Vorsitzende der Berliner jüdischen Gemeinde Heinz Galinski; der auf Wiedergutmachungsfragen spezialisierte Jurist Benno Ostertag; die beiden Mitglieder des Zentralkomitees in der US-Zone Peisach Piekatsch und Chaskiel Eife, Josef Rosensaft und Norbert Wollheim für die britische Zone an. Sitz der Organisation war zuerst Hamburg, ab 1951 Düsseldorf, ab 1985 Bonn und seit dem 1. April 1999 Berlin.
Als ihre Hauptaufgabe betrachtete die Organisation in den ersten Jahren, auf die Gesetzgebung zur Wiedergutmachung des nationalsozialistischen Unrechts einzuwirken. Später wurden der Kampf gegen den Antisemitismus, die Unterstützung einer Annäherung zwischen Deutschland und dem Staat Israel und die Förderung der Arbeit der Mitgliedsgemeinden und Landesverbände zu wichtigeren Aufgaben; ebenso der Einsatz für das gegenseitige Verständnis von Juden und Nichtjuden.
Nach dem Mauerfall und der deutschen Wiedervereinigung 1990 bildete die Zusammenführung der Gemeinden in Ost und West einen Wirkungsschwerpunkt. Eine aktuelle Herausforderung stellt die Zuwanderung von etwa 75.000 Juden aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion dar, die nun Mitglieder der jüdischen Gemeinden sind. Damit vervielfachte sich die Zahl der Juden in Deutschland. Sie wurden nach dem Königsteiner Schlüssel, der hauptsächlich die Einwohnerzahl spiegelt, auf die Bundesländer verteilt.
Noch prägen in Deutschland geborene den Zentralrat – und wenige aus dem Osten Europas stammende Juden, die mittlerweile vielerorts die Mehrheit der Gemeindemitglieder stellen. Der Zentralrat gibt die Wochenzeitung „Jüdische Allgemeine“ heraus. Die Union progressiver Juden, deren Gemeinden ca. 3.000 Mitglieder angehören, ist nach dem Zentralrat die zweitgrößte Vereinigung jüdischer Gemeinden in Deutschland.
Nach dem Tod Werner Nachmanns wurde der Vorwurf erhoben, Nachmann habe in der Zeit von 1981 bis 1987 etwa 33 Millionen DM an Zinserträgen aus Wiedergutmachungsgeld der Bundesregierung veruntreut. Der tatsächliche Verbleib des Geldes ist bis heute weitgehend ungeklärt, obwohl sich insbesondere Nachmanns Amtsnachfolger Heinz Galinski jahrelang intensiv um die Aufklärung der Angelegenheit bemühte.
Im April 2004 kam es zum offenen Streit zwischen Zentralratspräsident Paul Spiegel und dem Vorsitzenden der Union progressiver Juden in Deutschland, Jan Mühlstein. Mühlstein fordert eine finanzielle Gleichberechtigung der liberalen jüdischen Gemeinden bei der Verteilung der auf Grundlage eines Staatsvertrags gezahlten jährlichen drei Millionen Euro staatlicher Fördermittel. Die Erben von Leo Baeck wollen wegen des Streits dem Zentralrat das Recht zur Nutzung des Namens Leo Baeck entziehen. In einem Gespräch unter Vermittlung der Weltunion progressiver Juden am Rande von deren Jahrestagung zu Pessach 2006 in Hannover haben Zentralrat und Union ihre Differenzen weitgehend beigelegt.
Führende Vertreter des Zentralrats positionierten sich durchweg und uneingeschränkt auf der Seite der israelischen Regierung. Im August 2006 kam es zu einer internen Kontroverse, als Direktoriumsmitglied Rolf Verleger in einem offenen Brief die kriegerische Haltung Israels kritisierte und sich für eine friedliche Lösung des Palästinakonflikts aussprach. Aufgrund dieses Briefs setzte ihn am 9. August 2006 seine Jüdische Gemeinde Lübeck als Vorsitzenden des Landesverbands Jüdische Gemeinschaft Schleswig-Holstein ab.
Union progressiver Juden in Deutschland
Die Union progressiver Juden in Deutschland (UpJ) ist eine religiöse Vereinigung von gegenwärtig 22 jüdischen Gemeinden, sowie drei Gemeinschaften und Institutionen in Deutschland. Sie wurde im Juni 1997 in München gegründet und ist ein eingetragener Verein. Die meisten Mitgliedsorganisationen sind jüdische Richtungsgemeinden, die ausdrücklich ein liberales Judentum oder progressives Judentum vertreten, nur einzelne sind jüdische Einheitsgemeinden und damit dem Anspruch verpflichtet, alle religiösen Strömungen unter einem Dach zu vereinigen. Die Union progressiver Juden in Deutschland ist Mitglied der „Weltunion für progressives Judentum“ (WUPJ). Vorsitzender ist Dr. Jan Mühlstein. Die Union hat ihre Geschäftsstelle in Hannover. Sie vereinigt in ihren Gemeinden rund 3.000 Mitglieder.
Begünstigt durch die jüdische Zuwanderung aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion seit Anfang der neunziger Jahre entstand in den schnell wachsenden Einheitsgemeinden das Bedürfnis nach Alternativen zum üblicherweise orthodox geprägten Gottesdienst. Ab 1995 gründeten sich an einigen Orten liberale Minjanim und Gemeinden. Kennzeichnend für sie sind: gestraffte Liturgie, Gebetstexte in egalitärer Sprache mit muttersprachlichen Anteilen, Aufhebung der Geschlechtertrennung im Gottesdienst und Gleichberechtigung von Männern und Frauen im Ritus. Erster überregionaler Treffpunkt dieser Bewegung war von 1995 bis 2002 die Evangelische Akademie Arnoldshain im Taunus.
Im Herbst nach der Gründung der UpJ publizierte sie bereits ihr eigenes Gebetbuch (Siddur und Machsor) Seder ha-Tefillot. 1998 erschien eine Pessach Haggada. In den Jahren 1999–2004 übersetzte Annette M. Böckler den Torakommentar von Gunther Plaut ins Deutsche.
Im November 2000 eröffnete die Union mit dem Abraham-Geiger-Kolleg an der Universität Potsdam ein eigenes, wissenschaftlich orientiertes Rabbinerseminar. Im Herbst 2001 gründeten junge jüdische Erwachsene aus liberalen Gemeinden die Jugendorganisation Jung und Jüdisch, ein Mitglied der weltweiten jüdisch-progressiven Jugendbewegung Netzer Olami. Im Mai 2005 wurde in München die progressiv-zionistische Organisation arzenu Deutschland gegründet, die im gleichen Jahr in die Union als Mitgliedsorganisation aufgenommen wurde und damit die zionistischen Werte der UpJ repräsentiert. arzenu Deutschland ist Mitglied in der Zionistische Organisation in Deutschland und des Arzenu-Weltverbandes.
Der Zentralrat der Juden in Deutschland verhielt sich gegenüber der Union progressiver Juden in den ersten Jahren abweisend. Er beharrte auf dem Prinzip der Einheitsgemeinde und betonte seinen politischen Alleinvertretungsanspruch für die jüdische Gemeinschaft in Deutschland. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht in einer Grundsatzentscheidung aber liberale Gemeinden anderen jüdischen Gemeinden gleichgestellt hat, zeichnete sich eine Neuorientierung ab. Dennoch eskalierte das Verhältnis zwischen beiden Organisationen zunächst in einer heftigen Auseinandersetzung um den Staatsvertrag, den die Bundesregierung am 27. Januar 2003 mit dem Zentralrat geschlossen hatte. Hauptstreitthema war die Verteilung der damit verbundenen Fördergelder.
Seit Sommer 2004 entspannte sich das Verhältnis zwischen Zentralrat und Union zusehends. Jüdische liberale Gemeinden werden seitdem an Programmen und Projekten des Zentralrats und der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland beteiligt und können dort auch Teilnehmer stellen. Der Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Schleswig-Holstein und der Landesverband der israelitischen Kultusgemeinden von Niedersachsen – beide vereinigen Mitgliedsgemeinden der UpJ und/oder der WUPJ – wurden am 20. November 2005 in den Zentralrat aufgenommen. Einige liberale Gemeinden außerhalb von Schleswig-Holstein und Niedersachsen ringen allerdings auf dem Rechtsweg noch um ihre Anerkennung durch die regionalen Landesverbände jüdischer Gemeinden und ihre Beteiligung an den Staatsverträgen mit den Bundesländern.
Die Mitgliederversammlung der UpJ beschloss am 16. Juli 2006, sich mit ihren Rabbinern der nicht-orthodoxen „Allgemeinen Rabbinerkonferenz in Deutschland“ (ARK) anzuschließen, einer der beiden Rabbinerkonferenzen unter dem Dach des Zentralrates. Über Fragen religionsrechtlicher Natur – vor allem die Anerkennung von Übertritten zum Judentum – trifft künftig dessen Religionsgericht (Beth Din) auch für Gemeinden der Union progressiver Juden verbindliche Entscheidungen.
Stephan Kramer
Stephan Joachim Kramer (* 1968) ist Generalsekretär des Zentralrates der Juden in Deutschland und Leiter des Berliner Büros des European Jewish Congress.
Der Jurist und Volkswirtschaftler Kramer war zunächst Assistent des Europa-Direktors der Jewish Claims Conference. Seit 1999 ist er beim Zentralrat der Juden in Deutschland tätig, anfangs als persönlicher Referent von Ignatz Bubis, dann als Geschäftsführer. Im April 2004 wurde er zum Generalsekretär ernannt. Kramer schloss sich vor den Gemeindeparlamentswahlen 2007 der Berliner jüdischen Gemeinde der Wahlliste ATID (hebräisch: Zukunft) an, die das bekannte Gemeindemitglied Lala Süsskind gegründet hatte.
Kramer ist unter anderem Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik, sowie des „Board of Governors“ des World Jewish Congress und ständiger Gast im 12. Beirat für Fragen der Inneren Führung der Bundeswehr beim Bundesministerium der Verteidigung.
Israelitische Religionsgemeinschaft Baden
Die Israelitische Religionsgemeinschaft Baden K.d.ö.R (IRGB) ist ein Zusammenschluss von jüdischen Gemeinden in Baden. Das Verhältnis zwischen Baden-Württemberg und dem Landesverband jüdischer Gemeinden wurde in einem Staatsvertrag geregelt.
Er ist Mitglied im Zentralrat der Juden in Deutschland und umfasst heute zehn Gemeinden mit 5000 Mitgliedern (Stand 31. Dezember 2007). So gehören der IRGB in Baden die jüdischen Gemeinden von Emmendingen, Pforzheim, Baden-Baden, Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Lörrach, Mannheim und Konstanz an. Eine Besonderheit gilt für Villingen-Schwenningen und für Rottweil: Sowohl die im November 2001 gegründete Jüdische Gemeinde für Villingen-Schwenningen und Schwarzwald Baar e.V als auch die im Dezember 2002 gegründete Israelitische Kultusgemeinde Rottweil gehören zur Israelitischen Religionsgemeinschaft Baden, obwohl sich die Städte Villingen-Schwenningen und Rottweil im Gebiet von Württemberg befinden. Vor der Shoa bestanden außerdem noch in Müllheim, Sulzburg, Ihringen, Kippenheim, Ettlingen, Eppingen, Bruchsal, Rastatt, Breisach jüdische Gemeinden in Baden.
1809 wurde erstmals die Israelitische Religionsgemeinschaft Baden gegründet. 1862 gab es 24099 Juden in Baden. Der Dachorganisation gehörten damals in 221 Orten 123 selbstständige jüdische Gemeinden und viele Filialgemeinden der IRGB an. 1933 gab es noch 20617 Juden in Baden. Am 22. Oktober 1940 wurden in der Wagner-Bürckel-Aktion über 6000 Juden aus Baden und dem Saarland in das Camp de Gurs deportiert.
Die Israelitische Kultusgemeinde Konstanz verklagte 2006 den jüdischen Landesverband in Baden auf Zahlung von Zuschüssen sowohl für die Gemeindearbeit als auch zum Bau der Synagoge. Die IRGB verweigerte die Zahlung und verwies auf den Streit mit der Israelitischen Kultusgemeinde Konstanz betreffend unter anderem die Bewirtschaftung der bereits gezahlten Mittel. Weiterhin beanspruchte die IRGB ein Grundstück, das die Stadt Konstanz der jüdischen Gemeinde geschenkt hatte um dort die neue Synagoge zu Konstanz zu errichten.
Nadeem Elyas
Nadeem Elyas (arabisch نديم إلياس, DMG Nadīm Ilyās; * 1. September 1945 in Mekka) war in den Jahren von 1995 bis 2006 Vorsitzender des Zentralrats der Muslime in Deutschland. Er ist sunnitischer Muslim.
Elyas verließ 1964 Saudi-Arabien, studierte in Deutschland Medizin und Islamwissenschaft und praktizierte als Gynäkologe. Er lebt in Eschweiler (Kr. Aachen), ist verheiratet und hat vier Kinder.
Er war Generalsekretär der Union Muslimischer Studenten Organisation in Europa und Sprecher des Islamischen Zentrums Aachen, ist Gründungs- und Vorstandsmitglied des Islamischen Kooperationsrats in Europa und Partner in Arbeitskreisen und Beiräten, wie dem Islamisch-christlichen Arbeitskreis, dem Interkulturellen Rat oder dem Runden Tisch der Religionen. 1999 erhielt er gemeinsam mit Ignatz Bubis vom Zentralrat der Juden in Deutschland den Alternativen Friedenspreis für seine Anstrengungen „im islamisch-jüdischen Dialog Fremdheit und Fremdenfeindlichkeit zu überwinden“.
Im Entführungsfall um die deutsche Archäologin Susanne Osthoff bot sich Elyas 2005 für einen Austausch gegen die Geisel an.
Nadeem Elyas’ Nachfolger im Zentralrat wurde 2006 Ayyub Axel Köhler, womit gleichzeitig der Sitz des Zentralrats von Elyas’ Wohnort Eschweiler nach Köln wechselte.
Werner Nachmann
Werner Nachmann (* 12. August 1925 in Karlsruhe; † 21. Januar 1988 ebenda) war ein deutscher Unternehmer und Politiker (CDU). Von 1969 bis 1988 amtierte er als Vorsitzender des Zentralrats der Juden in Deutschland.
1938 floh er nach Frankreich und kehrte als Offizier der französischen Armee 1945 nach Deutschland zurück. Er ließ sich wieder in Karlsruhe nieder, wo er die Firma der Familie wieder aufbaute und später die Leitung übernahm.
Von 1961 bis 1988 war er Vorsitzender der jüdischen Gemeinde in Karlsruhe und des Oberrates der Israeliten in Baden. 1962 wurde er Mitglied im Zentralrat der Juden in Deutschland, 1965 wurde er ins Direktorium gewählt und von 1969 an hatte er den Vorsitz inne. Er gilt als wichtiger Wegbereiter der Annäherung zwischen offiziellen Stellen der Bundesrepublik und jüdischen Organisationen. Für seine Arbeit wurde Nachmann zu Lebzeiten vielfach geehrt, aber auch aus eigenen Reihen besonders in den frühen siebziger Jahren scharf kritisiert, weil man seine Bemühungen um Aussöhnung als Mangel an Distanz gegenüber Deutschland wertete.
1972 gehörte Nachmann dem Organisationskomitee der Olympischen Spiele in München an. 1986 erhielt er den Theodor-Heuss-Preis für seine Verdienste um die „jüdisch-deutsche Aussöhnung und das friedliche Zusammenleben von Juden und Christen in der Bundesrepublik Deutschland“.
Nach seinem Tod im Jahre 1988 wurde gegen Nachmann der Vorwurf laut, er habe in der Zeit von 1981 bis 1987 etwa 33 Millionen DM an Zinserträgen von Wiedergutmachungsgeldern der Bundesregierung veruntreut. Der tatsächliche Verbleib der Gelder gilt bis heute als weitgehend ungeklärt, obwohl sich insbesondere Nachmanns Amtsnachfolger Heinz Galinski jahrelang intensiv um die Aufklärung der Angelegenheit bemühte.
Staatskirchenvertrag
Ein Staatskirchenvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Staat (Nationalstaat oder Gliedstaat, wie insbesondere einem Land der Bundesrepublik Deutschland) und einer Religionsgemeinschaft. Soweit es sich um eine nicht-christliche Religionsgemeinschaft handelt, wird mitunter auch (mehrdeutig) von einem Staatsvertrag gesprochen (etwa Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland).
Staatskirchenverträge mit der römisch-katholischen Kirche, genauer: mit dem Heiligen Stuhl, heißen Konkordate (lateinisch concordatum: Vereinbarung, Vertrag). Nach strengem römischem Sprachgebrauch schließt der Papst ein Konkordat nur mit einem katholischen Staatsoberhaupt, während die Verträge mit nicht-katholischen Regierungen Konventionen heißen.
Staatskirchenverträge mit nicht-katholischen Religionsgemeinschaften, insbesondere mit evangelischen Kirchen, bezeichnet man dagegen als Kirchenverträge.
Das so einvernehmlich geschaffene Vertragsstaatskirchenrecht stellt einen schonenden Ausgleich staatlicher und religiöser Interessen dar. Die Regelungen werden nicht einseitig gesetzt, sondern sind eine Selbstbindung der Vertragsparteien, die staatlicher Souveränität und kirchlichem Selbstbestimmungsrecht, das aus der Trennung von Staat und Kirche folgt, gleichermaßen gerecht wird. Insbesondere nach der Wiedervereinigung Deutschlands hat das Vertragsstaatskirchenrecht durch den Beitritt der neuen Länder stark an Bedeutung gewonnen.
Konkordate unterliegen, da der Heilige Stuhl atypisches Völkerrechtssubjekt ist, dem Völkerrecht und sind insoweit vergleichbar mit völkerrechtlichen Verträgen zwischen Staaten. Sie unterliegen allerdings einer juristischen Besonderheit. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Konkordate von der Anwendung des Art. 32 Abs. 3 des Grundgesetzes („Soweit die Länder für die Gesetzgebung zuständig sind, können sie mit Zustimmung der Bundesregierung mit auswärtigen Staaten Verträge abschließen“) ausgenommen sind. Dies bedeutet, dass die Länder ausnahmsweise ohne die Zustimmung des Bundes handeln dürfen. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass diese Kompetenz aus Art. 30 i.V.m. Art. 70 GG (Kulturhoheit der Länder) folge, Art. 32 Abs. 3 GG sei als Sonderregelung nicht zu beachten. Das entspricht auch der Rechtslage unter der Weimarer Reichsverfassung; der Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee wollte die entsprechenden Vorschriften des Grundgesetzes nicht auf Konkordate ausweiten, da „der Vatikan kein ausländischer Staat“ sei. Im Ergebnis werden so die Konkordate gleichbehandelt mit den übrigen Staatskirchenverträgen. Da andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften nämlich nicht völkerrechtsfähig sind, ist dort schon nach dem Wortlaut des Art. 32 Abs. 3 GG keine Zustimmung des Bundes erforderlich.
Andere Religionsgemeinschaften sind keine Völkerrechtssubjekte. Kirchenverträge unterliegen deshalb (allein) dem nationalen Recht. Da die evangelischen Landeskirchen in Deutschland Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, sind Kirchenverträge dort öffentlich-rechtlicher Natur. Dadurch ist es dem Staat möglich, durch Änderung seiner Rechtsordnung entgegen den vertraglichen Verpflichtungen zu handeln. Das ändert aber nichts daran, dass er dann gemessen am Kirchenvertrag vertragsbrüchig handelte.
In der Praxis werden Kirchenverträge jedoch als Staatsverträge behandelt, so dass die Regeln des Völkerrechts analog zur Anwendung kommen.
Historisch war die Rechtsnatur von Staatskirchenverträgen umstritten. Als im Mittelalter Staat und Kirche als Einheit verstanden wurden, sah die Privilegientheorie die Konkordate als Zugeständnisse der Kirche gegenüber dem Staat. Später, als die Kirchen als dem Staat untergeordnet verstanden wurden, verstand die Legaltheorie die Verträge als abgesprochene (und damit auch einseitig abänderbare) staatliche Gesetze. Heute geht die herrschende Meinung dagegen davon aus, dass es sich um echte Verträge handelt. Durch ein parlamentarisches Zustimmungsgesetz erhalten Staatskirchenverträge Gesetzeskraft.
In Staatskirchenverträgen kann die momentane Rechtslage zusätzlich garantiert werden, so etwa wenn der Staat Religionsfreiheit, Kirchliches Selbstbestimmungsrecht, Schutz des Kirchenguts vor Säkularisation oder Staatsleistungen weiterhin zusichert.
Es können aber auch dort, wo das geltende Staatskirchenrecht dafür Raum lässt, konkretisierende Vereinbarungen getroffen werden. Insbesondere bei den res mixtae, wo also Staat und Religionsgemeinschaften zusammenarbeiten müssen, sind Absprachen üblich: etwa die Besetzung der theologischen Fakultäten, den Religionsunterricht, Seelsorge in Militär, Polizei, Strafanstalten usw.
Mitunter haben sich auch Religionsgemeinschaften verpflichtet, bei der Ausbildung ihrer Geistlichen bestimmte Mindestanforderungen einzuhalten, staatliche Stellen bei Ämterbesetzungen mitwirken zu lassen oder kirchliche Gliederungen (z.B. Bistum) unverändert zu lassen.
Gewöhnlich enden die Staatskirchenverträge mit Vereinbarungen, dass die Vertragsparteien etwa auftretende Probleme einvernehmlich beilegen werden.
Bekannte historische Konkordate sind das Wormser Konkordat (23. September 1122), in dem der Investiturstreit beigelegt wurde, sowie das Konkordat von Bologna, das Konkordat von 1801 (Konkordat für Frankreich zwischen Papst Pius VII. und Napoleon Bonaparte) und das Wiener Konkordat. Als besondere Konkordatsära wird von vielen Historikern das Pontifikat des Papstes Pius XI. eingeordnet. Der Sturz der meisten europäischen Monarchien in Folge des 1. Weltkriegs (1918) bot die Gelegenheit für den Katholizismus, nicht nur 1929 die Römische Frage zu lösen, sondern eine Vielzahl von Konkordaten zu verhandeln und abzuschließen. Der Kardinalstaatssekretär Gasparri und sein Nachfolger Pacelli, zeitweilig Nuntius in München und Berlin, später Papst Pius XII., prägten diese Epoche.
In Deutschland führte die Ungewissheit über die Fortgeltung des zwischen dem Heiligen Stuhl und NS-Deutschland abgeschlossenen Reichskonkordats dazu, dass über längere Zeit weniger Konkordate abgeschlossen wurden, als das bei den (evangelischen) Kirchenverträgen der Fall war. Mit dem (die Fortgeltung bejahenden) Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 1957 und vor allem dem Beitritt der neuen Bundesländer ist aber auch im römisch-katholischen Bereich eine erneute Hinwendung zum Vertragsstaatskirchenrecht zu beobachten gewesen.
Vorbildfunktion hatte unter Geltung des Grundgesetzes in Deutschland der (nach seinem Unterzeichnungsort, dem Kloster Loccum, benannte) Loccumer Vertrag zwischen dem Land Niedersachsen und den evangelischen Landeskirchen in Niedersachsen vom 19. März 1955.
Die Geltung von Staatskirchenverträgen für die neuen Bundesländer aus der Zeit vor Gründung der DDR ist umstritten. Die DDR erkannte die Verträge nicht an, obgleich sie sie nicht selten erfüllte.
In Frankreich schloss 1516 König Franz I. (1515-1547) mit Papst Leo X. das Konkordat von Bologna. Damit wurde beschlossen, dass Frankreich die geistliche Oberhoheit der römischen Kirche über die französische Kirche anerkannte. Im Gegenzug wurde der Staat berechtigt, Prälaten zu ernennen. Dieses Konkordat begründet eine lange Tradition der Verbindung von französischer Krone und dem Papsttum. Eine andere Konsequenz dieses Konkordats war die Einstufung der Reformation (lutherische Lehre) als staatsgefährdend und damit der Beginn der Hugenottenverfolgung in Frankreich.
Gegen den Abschluss von Staatskirchenverträgen wird eingewandt, sie hätten ein undemokratisches Element, denn sie seien nur im beidseitigen Einvernehmen kündbar. Dies bedeute, dass nach einer Parlamentswahl und der Neubildung einer Regierung ein vorher geschlossener Vertrag nur unter Bruch des Rechts aufgehoben werden könne. Schließe etwa eine christlich-konservative Regierung ein Konkordat mit dem Heiligen Stuhl, könne eine folgende sozialdemokratische, sozialistische oder liberale Regierung dieses nicht kündigen.
Ein zweiter Kritikpunkt betrifft die eingeschränkte Mitwirkung des Parlaments, das einem ausgehandelten Staatskirchenvertrag wie bei (anderen) völkerrechtlichen Verträgen nur im Ganzen zustimmen oder ihn insgesamt ablehnen, aber seinen Inhalt nicht mitgestalten könne.

