Taliban

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Geschrieben von c3po 25/03/2009 @ 09:10

Tags : taliban, afghanistan, zentralasien, ausland

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Taliban

Taliban in Herat, 2001

Taliban (‏طالبان‎; persischer Plural von arabisch ‏طالب‎ / ṭālib /„Student, Schüler“), bezeichnet eine Bewegung radikaler Islamisten, von denen viele Anführer und Mitglieder in islamistischen Schulen in Pakistan von hochrangigen Paschtunen ausgebildet werden. Praxis und Ideologie der Taliban sind stark vom radikal-orthodoxen Islam (siehe Wahhabismus) und vom paschtunischen Nationalismus (siehe Paschtunwali) geprägt.

Politisch und militärisch formierten sich die Taliban während des Jahres 1994, fünf Jahre nach dem Ende der sowjetischen Besatzung Afghanistans, als verschiedene Gruppierungen der Mujahedin untereinander in bewaffnete Auseinandersetzungen gerieten. Ihre Gründung wurde von Pakistan finanziell und materiell unterstützt.

Im Verlauf der Kämpfe entwickelten sich die Taliban ab 1995 zur dominanten Fraktion innerhalb Afghanistans. Einen Großteil ihrer Mitglieder rekrutierten sie aus den Koranschulen (Madrasa) entlang der afghanisch-pakistanischen Grenze.

Mit der Einnahme der Hauptstadt Kabul 1996 und der folgenden Konsolidierung ihrer Macht kontrollierten die Taliban seit 1997 drei Viertel des Landes und konnten diese Position bis zum Jahre 2001 weiter ausbauen. Zu dieser Zeit war nur der Nordosten des Landes nicht unter ihrer Herrschaft, den Rest des Landes benannten sie in Islamisches Emirat Afghanistan um. Die Regierung der Taliban wurde allerdings nur von drei Staaten (Saudi-Arabien, Pakistan, Vereinigte Arabische Emirate) diplomatisch anerkannt.

Nachdem im August 1998 elf iranische Diplomaten verschwanden, neun davon getötet wurden, standen Iran und das Talibanregime kurz vor einem Krieg, der trotz der Mobilisierung 200 000 iranischer Soldaten abgewendet werden konnte.

Den Taliban wurde unter deren Führer Mullah Omar seit 1999 vorgeworfen, Terroristen (insbesondere der al-Qaida) Unterschlupf zu gewähren. Diese Vorwürfe verstärkten sich nach den Anschlägen in den USA am 11. September 2001. Infolgedessen wurde die von den USA erhobene Forderung nach Auslieferung der Verdächtigen international unterstützt.

Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 gewährte der UN-Sicherheitsrat den Vereinigten Staaten in der Resolution 1368 das Recht zur Selbstverteidigung. Nach Auffassung der USA und anderer Regierungen wurde dadurch ein militärischer Einsatz in Afghanistan völkerrechtlich legitimiert. Ab dem 7. Oktober 2001 intervenierten die Vereinigten Staaten militärisch in Afghanistan. Sie unterstützen zunächst mit massiven Luftangriffen und später auch mit Bodentruppen die Vereinigte Islamische Front zur Rettung Afghanistans, auch bekannt als Nordallianz, in deren Kampf gegen die Taliban. In den darauffolgenden Monaten wurde die Macht der Taliban in Afghanistan gestürzt. (siehe auch Krieg in Afghanistan bzw. Operation Enduring Freedom).

Bei Kämpfen aufgegriffene Taliban-Kämpfer und Personen, die verdächtigt werden die Taliban zu unterstützen, werden seitdem inhaftiert. Sie werden von den Truppen der NATO überwiegend in Internierungslagern innerhalb Afghanistans festgehalten. Als ungefährlich eingestufte Häftlinge werden wieder freigelassen. Bis Herbst 2004 wurden teilweise auch Häftlinge in die international kritisierten Internierungslager in Guantánamo Bay auf Kuba überstellt.

Unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen wurde eine Übergangsregierung gebildet, die durch ausländische Truppen (ISAF) unterstützt wurde. Im Jahr 2004 wurde in Afghanistan ein Verfassung verabschiedet, das Land wurde dadurch offiziell eine Islamische Republik.

Seit Anfang 2006 scheinen die Taliban wieder zu erstarken. Mullah Omar, ihr noch immer gesuchter Führer, hatte mit neuen Gewaltakten für 2006 gedroht. Mehrere Dörfer und ländliche Gebiete sollten zu diesem Zeitpunkt bereits wieder unter Kontrolle der Taliban sein. Täglich gibt es in Afghanistan inzwischen wieder neue Anschläge. Besonders trifft dies auf die südöstlich an Afghanistan angrenzende, heute zu Pakistan gehörende Region Waziristan zu, die fast gänzlich in den Händen der Taliban liegt. Dort vermutet man auch Mullah Omar, den Führer der Taliban, sowie Osama Bin Laden, Führer der radikal-islamischen Organisation Al-Qaida.

Im Januar 2009 übernahmen die Taliban die Herrschaft in Pakistan über das Swat-Tal nach Waffenstillstands-Verhandlungen zwischen dem Taliban Anführer Maulana Fazlullah und der pakistanischen Regierung. Die Taliban führten dort die Scharia-Gerichte wieder ein.

Am 16. Juli 2007 entführten Milizen der Taliban unter Nissam Udin die beiden Deutschen Rüdiger Diedrich und Rudolf Blechschmidt. Die Bauingenieure waren in der afghanischen Provinz Wardak verschleppt worden, als sie an einem Dammprojekt arbeiteten. Ein Sprecher der Taliban drohte mit der Ermordung der deutschen Geiseln, falls sich die Bundeswehr nicht aus Afghanistan zurückzöge. Rüdiger Diedrich erlitt in der Geiselhaft einen Schwächeanfall und wurde von den Geiselnehmern erschossen. Er wurde am 21. Juli 2007 mit Einschüssen im Rücken und beiden Knien aufgefunden. Rudolf Blechschmidt kam am 10. Oktober frei, nachdem eine vorherige Freilassung der Geisel Ende September gescheitert war. Als Gegenleistung zahlte Deutschland 600.000 US$ und die Taliban ließen vier Gefangene frei.

Am 18. Juli 2007 wurden 23 koreanische Staatsbürger, die einer christlichen Freikirche angehören und sich zur Vorbereitung von Missionierungstätigkeiten in Afghanistan aufhielten, in der südöstlichen Provinz Ghazni entführt. Zwei der entführten Koreaner wurden ermordet. Die Geiseln berichteten darüber, dass sie während ihrer Gefangenenzeit Zwangsarbeit verrichten mussten. Außerdem wurden sie mit Gewehren bedroht und aufgefordert, zum Islam zu konvertieren.

Religiös haben die Taliban vieles mit den saudischen Wahhabiten gemein, einer im 18. Jahrhundert in Saudi-Arabien entstandenen und dort heute vorherrschenden Reformbewegung der sunnitischen Hauptrichtung des Islam. Die Wahhabiten zeichneten sich von Anfang an durch militante Intoleranz gegenüber allen Nichtwahhabiten (auch innerhalb des Islam) aus und waren bestrebt, den Islam zu seinen Wurzeln aus dem siebten Jahrhundert zurückzuführen. In diesem Sinne spricht man auch von Fundamentalisten.

Die Taliban selbst gehören mehr der ideologischen Schule der Deobandis an, einer fundamentalistischen Gruppe mit Hauptsitz in Deoband, Indien. Im größten pakistanischen Ableger der Dar ul-'Ulum Haqqania Koranschule in Peshawar rekrutierten sich viele hochrangige Taliban. Politischer Zweig und Unterstützer der Schulen der Deobandis ist die "Jamiat-e Ulema Islam" Partei in Pakistan. Die USA forderten die pakistanische Regierung auf, diese Religionsschulen (Madrasas) zu schließen. In Pakistan sind diese offiziell jedoch nicht registriert. 2007 schätzte das pakistanische Innenministerium ihre Zahl auf ca. 13500, andere Schätzungen gehen von 20000 aus.

Den UN zufolge begingen die Taliban während ihrer Gewaltherrschaft schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen. Nachdem sie die Kontrolle über Afghanistan erkämpft hatten, erließen die Taliban Edikte, die die Rechte der Frauen stark einschränkten. Sie betrafen die Bereiche Bildung, medizinische Versorgung, Kleidung und Verhalten in der Öffentlichkeit.

Laut den Physicians for Human Rights bekamen 53 Prozent der ernsthaft Kranken keine Behandlung. Zugang zu medizinischer Versorgung war vor allem den Frauen fast unmöglich. Es gab zur Zeit der Talibanherrschaft in Kabul ein einziges Krankenhaus, in dem Frauen behandelt werden durften. Allerdings war die Grundausstattung mangelhaft, Röntgen- oder Sauerstoffgeräte und Medikamente fehlten, fließendes Wasser war nicht vorhanden. Um überhaupt behandelt werden zu können, galt es für die Frauen, verschiedene Probleme zu meistern. Ohne männlichen Begleiter durfte eine Frau nicht behandelt werden. Da es männlichen Ärzten generell verboten war, Frauen anzuschauen oder zu berühren, konnten Frauen nur noch sehr eingeschränkt untersucht werden. Das Tragen der Burka war auch während der Behandlung Pflicht. Eine einfache Untersuchung oder ein Zahnarztbesuch war fast unmöglich, da der Schleier nicht hochgehoben werden durfte. Um die Einhaltung der Gesetze zu wahren, waren regelmäßig Taliban-Mitglieder in den Krankenhäusern anwesend. Falls sich Afghanen den Taliban-Gesetzen dennoch widersetzten, wurden schwere Strafen verhängt. Ärzten drohten Schläge, Berufsverbot und Gefängnisstrafen.

Sowohl in den Städten als auch auf dem Lande waren (und sind teilweise heute noch) die hygienischen Verhältnisse auf niedrigstem Niveau. Öffentliche Bäder waren, soweit noch vorhanden, Frauen generell nicht mehr zugänglich.

In den Städten trafen die Gesetze die Frauen besonders hart, da dort die westliche Orientierung vor der Taliban-Gewaltherrschaft am ausgeprägtesten gewesen war, Frauen in vielen Fällen regelmäßig gearbeitet und westliche Kleidung getragen hatten.

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Afghanistan

Afghanistan ist ein Vielvölkerstaat. Im Süden leben Paschtunen, im Zentrum Hazara und im Norden Tadschiken und Usbeken.

Afghanistan (Paschtu/Persisch (Dari): ‏افغانستان‎ Afghānestān) ist ein Staat an der Schnittstelle von Zentralasien und Südasien, der an den Iran, Turkmenistan, Usbekistan, Tadschikistan, die Volksrepublik China und Pakistan grenzt. Drei Viertel des Landes bestehen aus schwer zugänglichen Gebirgsregionen. Die vorherrschende Religion ist der Islam, zuvor war das Land über Jahrhunderte buddhistisch geprägt.

In den 1980er-Jahren besiegten von Pakistan aus operierende und von den USA und Saudi-Arabien finanzierte Mudschaheddin die von der Sowjetunion gestützte Regierung. Die Aufteilung der Machtbereiche scheiterte jedoch an Rivalitäten; die fundamentalistisch islamisch ausgerichteten Taliban-Milizen kamen an die Macht und setzten eine radikale Interpretation des Islam und insbesondere die Scharia mit aller Härte durch. Nach den Terroranschlägen am 11. September 2001 in den USA wurde das Taliban-Regime, das Mitgliedern von Terrororganisationen Unterschlupf gewährt hatte, im maßgeblich von den USA geführten Krieg gegen den Terror gestürzt. Das Land ist seit 2004 eine Islamische Republik und verfügt mit Hamid Karzai über einen auf demokratische Art gewählten Präsidenten. Dennoch sind die Zustände im Land immer noch instabil.

Der Name Afghanistan bedeutet wörtlich Land der Afghanen. Das Wort Afghane ist hierbei nicht im modernen Sinne als Staatsbürger Afghanistans zu verstehen, sondern bezog sich speziell auf das Volk der Paschtunen, die im persischen und indischen Raum als „Afghanen“ bekannt sind.

1801 wurde der Name Afghanistan im Anglo-Persischen Friedensvertrag im Zusammenhang mit den paschtunischen Siedlungsgebieten zum ersten Mal als offiziell erwähnt, nachdem er bereits in den tschagataischsprachigen Memoiren Baburs aus dem 16. Jahrhundert in einem regional begrenztem Sinne und bezogen auf die Paschtunen erwähnt wurde. Erst 1919, mit der vollen Unabhängigkeit Afghanistans vom Britischen Weltreich, wurde der Name offiziell anerkannt und 1936, mit der ersten Konstitution des Landes, etabliert.

Eine sehr alte Bezeichnung für den Großteil des Gebietes ist Kabulistan, die noch im 19. Jahrhundert vom englischen Geschichtsschreiber Mountstuart Elphinstone als Landesbezeichnung bevorzugt verwendet wurde. Der wohl bekannteste historische Name dieser Region ist Khorasan, der über viele Jahrhunderte hinweg für die islamische und persische Blütezeit stand. Der Norden und Westen des heutigen Afghanistans waren bedeutende Gebiete des historischen Khorasan.

Afghanistan ist ein Binnenstaat mit strategischer Bedeutung in der Region. Das Land ist größtenteils Gebirgsland. Weniger als 10 % der Landesfläche liegen unterhalb von 600 m Meereshöhe. Die Gebirge des Hindukusch (bis 7500 m Höhe) und des Sefid Kuh erstrecken sich über weite Teile des 652.090 km² großen Landes.

Im Südwesten befindet sich eine abflusslose Ebene mit dem Hilmendsee an der Grenze zum Iran. Sein wichtigster Zufluss ist der Hilmend, der im Osten des Landes nahe der Hauptstadt Kabul entspringt. Afghanistan besitzt ein kontinentales Klima mit heißen Sommern und sehr kalten Wintern. Afghanistan ist vor allem ein Gebirgsland im östlichen Hochland von Iran. Nur im Norden liegen Ebenen am Amudarja und im Südwesten kleinere wüstenartige Becken. Der Nordosten wird vom Hindukusch durchzogen. Zwischen dem Becken von Kabul und dem nördlichen Landesteil besteht seit 1964 eine winterfeste Straßenverbindung über den Gebirgskamm mit einem fast 3 km langen Tunnel (Salangpass-Straße).

Der südliche Hindukusch fällt steil in die Landschaft Nuristan ab, die teilweise noch von Nadelwäldern bedeckt ist. Die Landschaften zwischen der Hauptstadt Kabul und dem Khaiberpass an der Grenze zu Pakistan sind der politische und wirtschaftliche Kernraum des Landes. Siedlungskern im westlichen Afghanistan ist die Stadt Herat. Das südliche und südwestliche Afghanistan besteht aus Wüsten und Halbwüsten. Es wird nur vom Hilmend durchflossen, der der längste afghanische Fluss ist. Der Hilmend endet in den Salzseen von Sistan an der Grenze zum Iran. Östlich des Hilmend liegt die Wüste Rigestan („Sandland“) und westlich des Hilmend die vorwiegend aus Schotter und Lehmflächen bestehende Dascht-e Margoh.

Der höchste Punkt des Landes ist der Gipfel des 7485 m hohen Noshak im Hindukusch. In der Flussebene des Amudarja an der Grenze zu Turkmenistan befindet sich mit 285 m über NN die tiefstgelegene Stelle Afghanistans.

Jahreszeiten. Die winterlichen Westwinde bringen meist mäßige Niederschläge, während die Sommer ausgeprägt trocken sind und nur im äußersten Südosten der Monsun für Regen sorgt. Im Winter sind wegen der großen Höhe des Landes vor allem im Norden gelegentlich auch Schneefälle bis in die Täler möglich. Klimatisch gehört der Süden des Landes bereits zu den wärmeren Subtropen, in denen der Anbau von Dattelpalmen möglich ist, während der Norden eher zur gemäßigten Zone gehört. Das Temperaturspektrum ist das größte der Welt: Es reicht von -50 bis +53 °C. Im Jahr 2000 hatte die Hälfte der Bevölkerung unter einer der häufig auftretenden schweren Dürren zu leiden.

78 % der Bevölkerung Afghanistans leben auf dem Land und nur 22 % in den Städten. Größere Städte sind Kabul (als Agglomeration 4,9 Mill. Ew.), Kandahar (339.200 Ew.), Mazar-e-Scharif (239.800 Ew.), Herat (166.600 Ew.), Dschalalabad (158.800 Ew., 2002) und Kundus (118.000 Ew., 2003).

Afghanistan ist ein Vielvölkerstaat und Minoritätenmosaik, wobei sich jedoch aus historischen Gründen die Paschtunen häufig als staatstragendes Volk fühlen. Das Land hatte 2004 etwa 28,5 Millionen Einwohner (es gab in Afghanistan nie eine Volkszählung, eine Einwohnerzahl von 25-30 Millionen gilt aber als sehr wahrscheinlich). Die Einteilung nach ethnischen Gesichtspunkten ist nicht immer eindeutig, so dass sprachliche, religiöse und auf äußeren Körpermerkmalen beruhende Kriterien sich überschneiden, wie etwa bei den „turkmenisch-mongolischen“, jedoch „persischsprachigen“ Hazara.

Die folgenden Prozentangaben basieren auf vier landesweit durchgeführte Befragungen. Sie fanden im Zeitraum von 2006 bis 2009 statt, dabei wurden jeweils ein paar tausend Menschen interviewt. Zwei dieser Studien wurden von der Asia Foundation durchgeführt , zwei weitere von ABC News zusammen mit der BBC und der ARD . Die Angaben sind arithmetische Mittelwerte aus den Ergebnissen dieser vier Studien, jeweils auf halbe Prozentpunkte gerundet. Die tatsächlichen Werte können um einige Prozentpunkte abweichen.

Nach 1992 haben ethnische Konflikte die Auseinandersetzungen zwischen den Mudschaheddin geprägt. Die traditionellen Herrscher Afghanistans waren die Paschtunen, sie bildeten auch die große Mehrheit der Taliban-Bewegung. Der Sturz des Taliban-Regimes im Jahr 2001 gab einer Allianz aus Tadschiken, Hazara und Usbeken die Gelegenheit, ein Abkommen über die Aufteilung der Macht durchzusetzen. Die Paschtunen sehen sich seitdem Vergeltungsangriffen ausgesetzt. Unter den Taliban war es darüber hinaus zu Auseinandersetzungen zwischen Sunniten und Schiiten gekommen. Im zehn Jahre dauernden Konflikt nach dem Einmarsch sowjetischer Truppen 1979 sowie im nach 1992 einsetzenden Bürgerkrieg gab es etwa zwei Millionen Tote und ebenso viele Versehrte. Weitere sechs Millionen mussten ins benachbarte Pakistan und den Iran fliehen. Viele kamen zwar zurück, doch durch die Kämpfe im Jahr 2001 entstand eine neue Flüchtlingswelle; Hunderttausende wurden innerhalb des Landes vertrieben.

In Afghanistan werden schätzungsweise mehr als 57 verschiedene Sprachen und über 200 verschiedene Dialekte gesprochen. Von diesen wurden durch die große Ratsversammlung Loja Dschirga Persisch („Dari“) und Paschtu als offizielle Landes- und Regierungssprachen (Amtssprachen) bestätigt.

Dari – die offizielle afghanische Bezeichnung für Ostdialekte der Persischen Sprache und abgeleitet von Farsi-e Darbâri, „Persisch des königlichen Hofes“ – ist die Mehrheitssprache und seit der Gründung Afghanistans durch Ahmad Shah Durrani auch Amtssprache des Landes. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung Afghanistans (hauptsächlich Tadschiken, Hazara, Aimaken, aber auch sehr viele Paschtunen) spricht Dari als Muttersprache. Dari ist zudem die Sprache der Bevölkerung der Hauptstadt Kabul. Es dient nicht nur als Regierungs- und Wirtschaftssprache, sondern auch als Kommunikationssprache zwischen jenen Volksgruppen, die nicht eine der beiden Landessprachen als Muttersprache sprechen. Deshalb kann es als Lingua Franca des Landes angesehen werden.

Paschtu, die Sprache der Paschtunen, ist seit 1964 Amtssprache und wird von rund 35 % der Bevölkerung gesprochen. So wird traditionellerweise die Nationalhymne Afghanistans seit Anfang des 20. Jahrhunderts nur in Paschtu gesungen. Auch militärische Titel sind der Sprache der Paschtunen entnommen. Trotzdem konnte sich Paschtu bisher nicht als Staatssprache durchsetzen und hat diesen Status nur in den paschtunischen Stammesgebieten. Von anderen Bevölkerungsgruppen wird Paschtu meist als zweitrangig angesehen, und auch die Frage der Nationalhymne hat immer wieder provokante Diskussionen heraufbeschworen. Jegliche Versuche der Regierung, den Status von Paschtu in der Bevölkerung zu erhöhen, sind bisher im Großen und Ganzen gescheitert.

Daneben sind auch fünf Minderheitensprachen in jenen Regionen als Amtssprache anerkannt, in denen diese von der Mehrheit gesprochen werden; die Wichtigste ist dabei Usbekisch. Aber auch Turkmenisch, Belutschisch, Pashai und Nuristani (Kati) haben unter Karzai eine Aufwertung erfahren. Momentan wird unter anderem mit deutscher Hilfe daran gearbeitet, Wörterbücher und Lehrmaterialien für den Schulunterricht in diesen Sprachen zu erstellen.

Die Analphabetenrate ist mit ca. 70% im internationalen Vergleich sehr hoch. Invasion, Bürgerkrieg und die Kulturfeindlichkeit der Taliban haben ganze Generationen ohne jeden Zugang zu Bildung aufwachsen lassen. Besonders betroffen von diesem Ausschluss aus dem Bildungssystem waren Frauen, so dass noch heute ca. 90% aller Afghaninnen Analphabetinnen sind. Der Analphabetismus ist eines der größten Hindernisse beim Wiederaufbau des Landes. Mit dem Ende des Taliban-Regimes entstanden mit ausländischer Hilfe im ganzen Land neue Schulen, so dass inzwischen ein großer Teil der Kinder und Jugendlichen wieder eine Schule besuchen kann.

In Afghanistan gibt es vier Universitäten, davon zwei in Kabul und je eine in Dschalalabad und Herat.

Über 99 % der Bevölkerung sind Muslime, davon etwa vier Fünftel meist hanafitische Sunniten und ein Fünftel imamitische Schiiten. Daneben gibt es noch etwa 20.000 Hindus, einige wenige hundert Sikhs und einen letzten bucharischen Juden.

Der Islam wird je nach ethnischer Gruppe, nach Region und/oder nach Bildungsstand unterschiedlich verstanden und interpretiert. Eine wichtige Rolle spielen bis heute die vorislamischen Bräuche der Bevölkerung, wie zum Beispiel das altiranische Neujahr (Nowroz) nach dem iranischen Kalender oder der Glaube an segenbringenden Weihrauch (Espand), beides zoroastrische Bräuche.

Der Islam in Afghanistan ist über die Jahrhunderte von den Afghanen sehr konservativ ausgelegt worden, wobei das Stammesrecht der Paschtunen eine Rolle gespielt hat. Vor allem in Städten und größeren Orten gehen Frauen meist nur mit Ganzschleier (Burqa) aus dem Haus. Allerdings wurde sie nur in größeren Städten allgemein üblich. Auf dem Land war die Burqa nicht allgemein üblich, da sie etwa bei der Feldarbeit hinderlich ist.

Die Taliban verpflichteten Mitte der 1990er-Jahre alle Frauen zum Tragen einer Burqa. Bei den Tadschiken und den anderen Volksgruppen war diese Tradition bis dahin nicht weit verbreitet. Die Burqa-Pflicht wurde 2001 offiziell wieder aufgehoben, aber die Burqa bleibt weiterhin die gewöhnliche Kleidung für Frauen. Einzig in Kabul gibt es Orte, an denen sich Frauen unverschleiert zeigen dürfen (zum Beispiel ein Frauenpark in Kabul).

Nur wenigen Frauen ist es erlaubt, sich ohne männliche Begleitung in der Öffentlichkeit zu bewegen. Übergriffe gegen Frauen sind in Kabul und anderen größeren Städten nicht selten – obwohl die Lage zumindest hier durch ausländische Truppenpräsenz einigermaßen stabil ist.

Unter den Taliban war Frauen die Berufstätigkeit verboten, auch den Mädchen war es untersagt eine Schule zu besuchen. Da es durch den Krieg allein in Kabul etwa 30.000 Witwen gab, waren diese völlig auf sich allein gestellt. Vielen blieb nichts anderes übrig, als zu betteln.

Seit 1980 sind mehr als sechs Millionen Afghanen in die benachbarten islamischen Republiken Pakistan und Iran geflohen. Mit 3,2 Millionen Rückkehrern aus Pakistan und 860.000 aus dem Iran hat das UNHCR seit 2002 rund vier Millionen Afghanen bei ihrer Rückkehr ins Heimatland unterstützt. Etwa drei Millionen registrierte Afghanen befinden sich Ende 2007 noch im Exil, davon zirka zwei Millionen in Pakistan, insbesondere in Peschawar, und 910.000 im Iran. Die Aufnahme des Programms der freiwilligen Rückkehr aus Pakistan wird im März 2008 fortgesetzt werden.

In der Antike gehörte das Gebiet des heutigen Afghanistan, das dem Osten des antiken „Aryānām Xšaθra“ entspricht, zum Perserreich. Später entstand in Baktrien ein Griechisch-Baktrisches Königreich, das von den Nachkommen der Truppen Alexanders des Großen regiert wurde.

Nach dem Fall der Sassaniden und der Invasion der muslimischen Araber dominierten bis zum Mittelalter persische Lokaldynastien, die dem muslimischen Kalifat unterstanden. Der Islam setzte sich dennoch in dieser Region verhältnismäßig langsam durch. Erst gegen Ende des 10. Jahrhundert, das heißt nach der großen Völkerwanderung der Türken ins Iranische Hochland, sollen nach einer islamischen Chronik die meisten Einwohner im Raum Ghur (zwischen Herat und Kabul) Muslime gewesen sein.

Der Paschtune Ahmad Schah Durrani begründete im Jahr 1747 ein selbständiges Königreich im Osten des Iran, im Gebiet Khorasan Wa Mawar al-Nahr, das als Vorgänger des modernen Staates Afghanistan betrachtet werden kann. Damit gilt er allgemein als der Begründer Afghanistans. Das von Ahmed Schah Durrani gegründete Reich zerbrach schon bald wieder an inneren Streitigkeiten und Einmischungen von außen. Wenig später geriet Afghanistan in den Einflussbereich der expandierenden Briten. Der Name „Afghanistan“ wurde erst im 19. Jahrhundert eingeführt und erst 1919 als Staatsname etabliert (siehe oben).

In Afghanistan kollidierten russische und englische Kolonialinteressen (The Great Game). Seit der Aufstellung der Kaiserlich Russischen Marine durch Zar Peter den Großen war es Ziel russischer Expansionspolitik, zum Indischen Ozean vorzustoßen und dort einen eisfreien Hafen zu bauen. Um Russland zuvorzukommen, sollte Afghanistan erobert und als Teil des Britischen Weltreichs an das spätere Britisch-Indien angegliedert werden. Dazu kämpfte 1839–1842 eine große anglo-indische Armee im ersten anglo-afghanischen Krieg gegen einen relativ schlecht ausgerüsteten afghanischen Widerstand. Die Briten konnten zwar das Land besetzen, jedoch nicht ihre Ziele durchsetzen. 1842 wurde ein Waffenstillstand vereinbart, bei dem die Briten sich bereit erklärten, ihre Truppen zurückzuziehen. Jedoch wurden die sich zurückziehenden Briten kurz darauf am Khyber-Pass angegriffen und alle 15.000 britischen Soldaten und deren Familienmitglieder getötet. Dieser militärische Verlust in Afghanistan frustrierte die britische Kolonialregierung und erschwerte ihre Bestrebungen, wie zum Beispiel die Kontrolle der Handelswege in Zentralasien und den von dort versuchten Angriff auf die chinesische Qing-Dynastie. Die Katastrophe in Afghanistan erregte auch viele Inder, denn die britische Armee bestand zu einem großen Teil aus Indern. Angetrieben durch den Frust der vorangegangenen Demütigung, erklärte 1878 die britische Regierung erneut den Krieg gegen Afghanistan. Trotz kleiner militärischer Erfolge der Afghanen, wie bei der Schlacht von Maiwand 1880, wurde der Widerstand durch die Briten niedergeschlagen, die Hauptstadt Kabul aus Rache niedergebrannt und eine Marionette als König installiert. Gleichzeitig übernahmen die Briten für die folgenden 40 Jahre die afghanische Außenpolitik. Aufgrund vieler Aufstände in Afghanistan wurde 1893 das Land durch die Durand-Linie von den Briten geteilt und das süd-östliche Gebiet (die heutigen pakistanischen Provinzen NWFP, FATA und ein kleiner Teil Belutschistans) der indischen Kronkolonie einverleibt.

Der dritte Anglo-Afghanische-Krieg im Mai 1919 – ein letzter Versuch Afghanistans, sich vom britischen Joch zu befreien – führte schließlich durch geschicktes Verhandeln der afghanischen Diplomaten unter Amanullah Khan (die Afghanen drohten den Engländern, sich Russland weiter anzunähern) zum Vertrag von Rawalpindi und am 8. August 1919 zur Anerkennung Afghanistans als souveränen und unabhängigen Staat durch Großbritannien. Somit hatte Afghanistan nach mehr als 60 Jahren britischer Vorherrschaft seine volle Unabhängigkeit erlangt, während ein großer Teil der Gebiete an die Briten verlorengingen und später dem Staat Pakistan zugesprochen wurde. Das unabhängige Afghanistan bildete einen Puffer zwischen russischen und britischen Interessen. Dies schlug sich auch in der Grenzziehung nieder und ist noch heute am Wakhan-Korridor ersichtlich.

Seit 1933 bestand mit Mohammed Sahir Schah (Baraksai) an der Spitze ein konstitutionelles Königreich. Seit 1946 ist Afghanistan Mitglied der Vereinten Nationen. 1973 muss das Königreich einer Republik weichen, in der 1978 die Kommunisten die Macht übernahmen, sich aber nur mit sowjetischer Hilfe an der Macht behaupten konnten. Mit Einmarsch von Sowjettruppen im Dezember 1979 entwickelte sich der Bürgerkrieg zu einem zehnjährigen Stellvertreterkrieg (siehe Afghanischer Bürgerkrieg und sowjetische Invasion) zwischen sowjetischer Besatzungsmacht und den von den USA, Saudi-Arabien und Pakistan unterstützten islamischen Guerillas (Mudschaheddin). Dieser endete schließlich mit der Niederlage der sowjetischen Truppen, die 1989 aus Afghanistan abzogen. Die sowjetisch gestützte Regierung unter Präsident Nadschibullah konnte sich noch bis zur Einnahme Kabuls 1992 durch die Mudschaheddin halten. Die verschiedenen Mudschaheddin-Gruppierungen begannen sofort danach, sich gegenseitig zu bekämpfen. Es entbrannte ein weiterer Bürgerkrieg, der bis etwa 1995 dauerte.

1995 begannen von Pakistan aus die radikal-islamistischen Taliban, das Land zu erobern. Sie nahmen bis 1995 die Städte Kandahar und Dschalalabad ein, eroberten im September 1996 die Hauptstadt Kabul, bis 2001 ca. 90 Prozent des Landes und riefen das Islamische Emirat Afghanistan aus. Die einzig verbleibende Opposition, die Vereinigte Islamische Front zur Rettung Afghanistans, auch bekannt als Nordallianz, konnte sich lediglich noch in einem kleinen Landstrich im Nordosten des Landes halten. So wurden Musik, Sport, Bilder und Fernsehen verboten, fast sämtliche Schulen und Universitäten geschlossen, Männer gezwungen, Bärte zu tragen, und Frauen durften nur mit männlicher Begleitung und in eine Ganzkörperverschleierung (Burqa) gehüllt das Haus verlassen. Zudem waren Frauen und Mädchen Schulbesuch und Berufstätigkeit untersagt.

Die US-Regierung vermutete, dass der aus Saudi-Arabien stammende Osama bin Laden und Teile des Terrornetzwerkes al-Qaida sich in Afghanistan aufhielten, denen sie die Drahtzieherschaft an den Terroranschlägen des 11. Septembers 2001 zur Last legen. Daraufhin führten die USA im Oktober 2001 eine Invasion Afghanistans mit Hilfe einer Allianz unter ihrer Führung durch. Die US-Regierung nutzte zur Legitimierung dieser Invasion einen Entschluss des UN-Sicherheitsrats, der ihnen das Recht auf Selbstverteidigung zusprach. Infolge dieser Invasion gelang es, die herrschenden Taliban zu stürzen, wobei die Nordallianz den Großteil der Bodentruppen stellte. Jedoch gelang es seit der Invasion nicht, Osama bin Laden zu fassen.

Im Dezember 2001 trafen sich Führer der ehemaligen Mudschaheddin sowie afghanischer Exilgruppen auf der Petersberger Konferenz in Bonn, wo sie sich auf das sogenannte „Petersberger Abkommen“ einigten, das einen Stufenplan zur Demokratisierung des Landes sowie die Bildung einer provisorischen Regierung mit dem paschtunischen Stammesführer Hamid Karsai als Vorsitzenden vorsah. Insbesondere Mitglieder der siegreichen Nordallianz übernahmen Schlüsselpositionen in der neuen Regierung. Außerdem wurde um die Stationierung einer einem Mandat der Vereinten Nationen unterstellten internationalen Truppe ersucht, um die Sicherheit der provisorischen Regierung zu gewährleisten. Diese Aufgabe übernahm die internationale Afghanistan-Schutztruppe ISAF.

Die provisorische Regierung wurde im Juni 2002 abgelöst durch eine von einer landesweiten außerordentlichen Loya Dschirga bestimmten Übergangsregierung, wiederum mit Karzai als Übergangspräsidenten an der Spitze. Ende 2003 wurde eine verfassungsgebende Loya Dschirga einberufen, die die neue afghanische Verfassung im Januar 2004 ratifizierte. Die am 9. Oktober 2004 stattgefundenen Präsidentschaftswahlen bestätigten Karsai als nunmehr demokratisch legitimierten Präsidenten. Den Abschluss des im Petersberger Abkommen vorgesehenen Demokratisierungsprozesses markierten die Parlamentswahlen im September 2005, aus denen sich das erste frei gewählte afghanische Parlament seit 1973 konstituierte. Diese Wahlen sollten ursprünglich im Juni 2004 stattfinden, mussten aber aufgrund von Verzögerungen bei der Wahlregistrierung mehrmals verschoben werden.

Die Zerstrittenheit innerhalb der Nordallianz nahm bis 2002 zu, landesweit kam es zu ethnischen und sprachlichen Verfolgungen. Der dominierenden Stellung der Nordallianz innerhalb der Regierung tat dies allerdings keinen Abbruch. Die Rivalitäten zwischen den Stämmen und Völkern nahmen weiter zu und gefährdeten den Frieden weiter.

Die Sicherheitslage des Landes ist immer noch kritisch und hat sich insbesondere seit Ende 2005 wieder verschlechtert. Bombenanschläge und Selbstmordattentate, die vorher in Afghanistan völlig unbekannt waren, auf nichtmilitärische Ziele nahmen stark zu. Die Zahl der versuchten und durchgeführten Selbstmordanschläge nahmen von drei im Jahr 2003 auf 106 im Jahr 2006 stark zu, zu denen sich meist die Taliban bekannten. Im Süden und Osten von Afghanistan existieren Gebiete, die von ausländischen Hilfsorganisationen und auch ISAF-Truppen gemieden werden.

Seit der Verabschiedung der Verfassung von 2004 ist Afghanistan eine Islamische Republik mit einem präsidialen Regierungssystem. Der Präsident wird direkt vom Volk für eine Dauer von fünf Jahren gewählt. Nach zwei Amtszeiten ist es dem Präsidenten verwehrt, wieder zu kandidieren. Ein Präsidentschaftskandidat muss mindestens 40 Jahre alt, ein Moslem und afghanischer Staatsbürger sein. Der Bewerber nominiert zwei Vizepräsidentschaftsbewerber. Der Präsident ist Staats- und Regierungsoberhaupt und Oberbefehlshaber der militärischen Streitkräfte. Zu seinen Befugnissen gehören außerdem die Bestimmung seines Kabinetts, sowie die Besetzung von Positionen im Militär, der Polizei und Provinzregierungen mit der Zustimmung des Parlaments.

Faktisch wurde mit der Verfassung die Scharia wieder eingeführt, da nach Artikel 3 der Verfassung kein Gesetz im Widerspruch zu den Grundlagen des Islam stehen darf.

Die Nationalversammlung ist die Legislative von Afghanistan und besteht aus zwei Häusern: der Wolesi Dschirga (Haus des Volkes) und der Meschrano Dschirga (Haus der Älteren).

Das Parlament (Wolesi Dschirga) besteht aus 249 Sitzen, wobei 68 für Frauen und zehn für die Nomaden-Minderheit der Kuchis vorbehalten sind. Die Abgeordneten werden durch direkte Wahl bestimmt, wobei die Anzahl der Sitze im Verhältnis zur Einwohnerzahl der jeweiligen Provinz stehen. Es müssen mindestens zwei Frauen pro Provinz gewählt werden. Eine Legislaturperiode dauert fünf Jahre. Zur Wahl sind keine Parteien zugelassen. Auf dem Stimmzettel erscheinen der Name, das Foto und das Symbol des Bewerbers, dem keine Verbindung zu bewaffneten Organisationen erlaubt sind. Die Mandatsträger erhalten keine Immunität vor dem Gesetz. Die Meschrano Dschirga besteht zu je einem Drittel aus Delegierten, die von den Provinz- bzw. Distrikträten für vier Jahre bestimmt werden, sowie zu einem Drittel aus Abgeordneten, die vom Präsidenten bestimmt werden, wobei die Hälfte aus Frauen bestehen muss.

Die Judikative setzt sich aus dem Stera Mahkama (Oberster Gerichtshof), dem Berufungsgericht und niederen Gerichten für bestimmte Zuständigkeiten zusammen. Der Stera Mahkama besteht aus neun Richtern, die vom Präsidenten für eine Amtszeit von zehn Jahren nominiert und vom Parlament bestätigt werden. Richter müssen mindestens das Alter von 40 Jahren erreicht haben, dürfen keiner politischen Partei angehören und müssen einen Abschluss in Jura oder islamischer Rechtsprechung haben. Die Stera Mahkama hat auch die Befugnisse eines Verfassungsgerichtshofs.

In der Praxis ist der Einfluss der Regierung jedoch fast ausschließlich auf die Hauptstadt Kabul beschränkt – im restlichen Land liegt die Macht weiterhin in den Händen afghanischer Kriegsherren.

Am 18. September 2005 fanden in Afghanistan die Wahlen für die Wolesi Dschirga, dem „Haus des Volkes“, und die 34 Provinzräte statt. Für die 249 Sitze des Parlaments (68 per Quote für Frauen) gab es 2.800 Kandidaten (330 Frauen), für die Provinzräte über 3.000. Trotz Anschlagsdrohungen ließen sich 12,7 der 28 Millionen Afghanen registrieren. Zur Wahl gingen schließlich 6,8 Millionen, was einer Wahlbeteiligung von etwa 54% entspricht. Parteien sind laut Verfassung verboten. Die Wahl wurde international als Erfolg gewertet und bildete den Abschluss des so genannten „Petersberger Prozesses“.

Seit dem 13. April 2004 gliedert sich Afghanistan in 34 Provinzen (velayat). Die Provinzen sind wiederum in 329 Bezirke (woluswali) unterteilt. Regiert werden die Provinzen von einem Gouverneur (waali), der von der Zentralregierung in Kabul ernannt oder bestätigt wird. Derzeit sind einige Gouverneursposten vakant.

Im Rahmen des ISAF-Mandates sind rund 47.600 Soldaten aus ca. 40 Staaten in Afghanistan stationiert. Das größte Kontingent stellt die USA mit 17.800 Soldaten. Deutschland beteiligt sich mit etwa 3.200 Soldaten an der Mission, die in Kabul sowie im Norden des Landes stationiert sind. Weitere etwa 14.000 Truppen der USA der Operation Enduring Freedom sind nicht dem ISAF-Kommando unterstellt. Die Alliierten unterhalten in allen größeren Städten Afghanistans Militärbasen. Ein weiterer großer Militärstützpunkt ist die Bagram Air Base, die rund 50 km nördlich von Kabul liegt.

Seit dem Sturz der Taliban haben die an der ISAF beteiligten Nationen großes Interesse daran, den Afghanen auch auf dem Gebiet der Sicherheitspolitik wieder volle Souveränität garantieren zu können. Deshalb bauen sie unter Führung der USA Polizei, Militär und Geheimdienst auf.

Die afghanischen Streitkräfte mit dem Namen Afghan National Army verfügen zurzeit über 27.000 Mann, von denen 14.500 Kampfeinheiten sind. Da der Aufbau und Unterhalt einer einsatzfähigen Luftwaffe teuer ist, übernehmen die USA die Sicherung des afghanischen Luftraums. Die Notwendigkeit einer afghanischen Luftwaffe wird zurzeit debattiert, aufgrund der geographischen Gegebenheiten gilt diese aber als vorhanden. Die Kommandostruktur orientiert sich an der der USA. So soll Afghanistan unter militärisch sinnvollen Regionalkommandos aufgeteilt werden, vergleichbar den US-Streitkräften. Vorrangiges Ziel bleibt aber zunächst die Verbesserung von Moral und Ausrüstung sowie die Bereinigung des Militärs von Spionen und Saboteuren. Die Streitkräfte unterstehen Verteidigungsminister Abdul Rahim Wardak.

In Zusammenarbeit mit Deutschland und der EU bilden die USA zurzeit afghanische Polizisten aus, derer es 57.000 geben soll. Auch hier orientiert sich der Aufbau an den USA, zum Beispiel mit einer Art Highway Police. Derzeit ist die afghanische Polizei zentral organisiert, was aber angesichts des Verfassungsgebungsprozesses und der noch nicht abgeschlossenen Bewertung aller Faktoren ein Provisorium darstellt.

Der neu gegründete afghanische Geheimdienst NDS unterstützt die afghanische Regierung durch Informationsgewinnung und -auswertung.

Afghanistan ist seit 1946 Mitglied der Vereinten Nationen. Es hat Beobachterstatus in der WTO und ist Vertragsstaat des ICC.

Afghanistan war bis zum 6. Jahrhundert meist buddhistisch geprägt. Der Islam erreichte das Land im 7. Jahrhundert und verbreitete sich schnell.

Afghanistan hatte ein reiches kulturelles Erbe. Als die Taliban 1996 Kabul eroberten, zerstörten sie viele Kunstwerke (unter anderem Gemälde und Figuren aus buddhistischer Zeit), vor allem die, die Menschen darstellten. Einigen Mitarbeitern des örtlichen Institutes für Kunst gelang es jedoch, einige Bilder vor den Taliban zu retten.

Eine der größten Sehenswürdigkeiten waren die Buddha-Statuen von Bamiyan. Im Jahre 2001 wurden diese in einen Felsen gehauenen Kunstwerke durch die damals herrschenden Taliban aus vermeintlichen religiösen Gründen zerstört. Die zahlreichen Überreste von Klöstern, ausgemalten Höhlen und Statuen im Bamiyan-Tal stehen auf der Liste des UNESCO-Welterbes, wie auch das sich in der Provinz Ghor befindliche Minarett von Jam mit den dortigen archäologischen Überresten.

Weiters zählen auch die Band-e-Amir-Seen bei Bamiyan zu den in der westlichen Welt bekanntesten Sehenswürdigkeiten.

Das Reiterspiel Buzkashi gilt als afghanischer Nationalsport.

Die afghanische Fußballnationalmannschaft wurde 1933 gegründet, bestritt aber zwischen 1984 und 2002 keine Spiele mehr; heute ist die Mannschaft wieder aktiv und absolviert wieder Pflichtspiele.

Zu den kulinarischen Spezialitäten zählen zum Beispiel Khabilie Palau mit delikaten Gemüsesoßen, Borani-Badenjan und Aschak.

Gesetzliche bzw. staatliche und landwirtschaftliche Feiertage und Feste wie Nauroz, Unabhängigkeitsfest sowie staatliche Gedenktage werden nach dem iranischen Sonnenkalender gefeiert. Religiöse Feste werden nach dem islamischen Mondkalender gefeiert.

Der Kalender nach dem Sonnenjahr ist Staatskalender, auch wenn er im Laufe der Geschichte auf dem Boden des heutigen Landes, aber auch seit der Namensgebung „Afghanistan“ im 19. Jahrhundert wiederholt außer Kraft gesetzt worden ist. Zuletzt wurde der Solarkalender im Jahre 1996 von den Taliban für ungültig erklärt. Der islamische Lunarkalender war der Kalender des „Islamischen Emirats Afghanistan“.

Seit der Loja Dschirga von 2004 ist der auf dem Sonnenjahr beruhende Kalender abermals in der Verfassung verankert. Demnach basiert der Kalenderanfang auf dem Zeitpunkt der Pilgerfahrt (Hidschra) des Propheten Mohammad. Die Arbeitsgrundlage des Staatswesens ist der auf jener Pilgerfahrt beruhende Sonnenkalender. 22 Sonnenjahre entsprechen 23 Mondjahren. Die zwölf Monatsnamen des Sonnenkalenders entsprechen in Afghanistan den Tierkreiszeichen. Afghanische Kalender mit deutschen Feiertagen (GPL Lizenz) sowie weitere Informationen zum Afghanischen Kalender sind unter Afghan Kalender Projekt verfügbar.

Nach zwei Jahrzehnten Krieg folgte eine unsichere Lage im Land. Die Wirtschaft des Landes wurde so weitgehend zerstört, ebenso ein Großteil der Viehbestände. Afghanistan zählt nun zu den ärmsten Staaten. Die Bevölkerung leidet unter Hungersnöten.

Obwohl nur etwa 6 % der Staatsfläche landwirtschaftlich nutzbar sind und diese Nutzung meist von künstlicher Bewässerung abhängt, sind 67 % der Bevölkerung in der Landwirtschaft tätig (Stand 2001). Ernten sind regelmäßig durch Dürren bedroht.

Das Bruttoinlandsprodukt liegt bei geschätzten 20 Milliarden US-Dollar (Stand 2003). Bei der Entstehung des BIP ist der Landwirtschaftssektor mit geschätzten 60 % beteiligt, die Industrie mit geschätzten 15 % und Dienstleistungen mit geschätzten 25 %.

Als Bodenschätze sind Eisen- und Kupfererze, Erdgas, Kohle und Halbedelsteine (hauptsächlich Lapislazuli) zu nennen.

Afghanistan importierte im Jahr 2000 Waren im Wert von 600 Millionen US-Dollar, insbesondere Nahrungsmittel, Erdölprodukte und Konsumgüter, die meist aus Singapur, Japan und der EU stammen. Exportiert wurden Nahrung und Früchte im Wert von 150 Millionen US-Dollar. Diese gingen vor allem nach Pakistan, in die EU und in die USA.

Laut einer Studie vom Januar 2004 zur zukünftigen Energieversorgung in Afghanistan waren 234.000 Kunden an das öffentliche Stromnetz angeschlossen, 30 % davon allein in Kabul, und nur 6 % der Bevölkerung hatten elektrischen Strom. Es ist deshalb geplant, unter anderem die Kajakai-Talsperre mit einem zusätzlichen Wasserkraftwerk „Kajakai II“ auszubauen.

Zu den wichtigsten Handelspartnern zählt neben Staaten der Region (vor allem Pakistan und Iran) auch die Europäische Union.

Mit Unterstützung der GTZ (Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit) wurde im September 2003 die Afghanistan Investment Support Agency (kurz: AISA) gegründet. Diese hat den Registrierungsprozess von neuen Unternehmen wesentlich vereinfacht und betreut Investoren bei Problemen nach der Unternehmensgründung. Die GTZ unterstützt weiterhin die Modernisierung der nationalen Handelskammer (Afghanistan Chamber of Commerce and Industry, ACCI). Im Oktober 2007 haben ACCI und die Afghanistan International Chamber of Commerce (AICC) in Kabul eine Absichtserklärung zu ihrer Verschmelzung und zum Aufbau einer vereinten Kammerorganisation unterzeichnet.

Als Probleme für Investoren stellen sich dar: Mangelhafte Stromversorgung, Korruption, die uneinheitliche und wechselhafte Sicherheitslage und mangelhafte Verkehrsinfrastruktur. Trotz dieser Probleme haben in den letzten Jahren große Investitionen in Afghanistan stattgefunden: Es existieren zwei Mobilfunknetze, die 70 % des Landes abdecken (Stand Sommer 2006), verschiedene staatliche Unternehmen wurden privatisiert, durch den Krieg zerstörte Industrie wurde wieder aufgebaut.

Anfang 2008 gab es in Afghanistan etwa 45.000 Festznetzanschlüsse und 4,5 Millionen Mobilfunknutzer.

Zur Bekämpfung der Drogenkriminalität wird in Afghanistan seit dem Jahr 2002 die „Counter Narcotics Police of Afghanistan“ (CNPA) aufgebaut. Im Rahmen von Felderzerstörungen der afghanischen Drogenvernichtungseinheit (Afghan Eradiction Force) und der nationalen Polizei wird seit 2005 in zunehmendem Umfang der Opiumanbau bekämpft. Nachteil dieser von westlichen Geberländern geforderten Maßnahme ist, dass zahlreiche Bauern, deren Lebensgrundlage zerstört wurde, zu Anhängern lokaler Kriegsherren wurden, ein Grund für die Verschlechterung der Sicherheitslage seit dieser Zeit. Ein wirtschaftlich negativer Effekt ist, dass Marktverknappung der derzeitigen Überschussproduktion den Drogenhändlern in die Hände spielt, weil er die Preise steigen lässt. 2003 betrug bei einer Ernte von 4000 Tonnen das von den Bauern erzielbare Bruttoeinkommen noch das 27-fache des Weizenanbaus. Der erneute Anbau von Opium wird durch die Vernichtung von Feldern lukrativer, die politische Macht der Drogenmafia wird dagegen nicht angegriffen.

Die Straßen (21.000 km, davon 13,3 % befestigt) befinden sich im Wiederaufbau. Insgesamt wurden bis 2007 bereits 715 Kilometer der so genannten ring road erneuert, der Hauptverkehrsader, an der rund 60 Prozent der Bevölkerung leben. Es besteht jedoch eine hohe Minengefahr. Afghanistan gilt als eines der am stärksten verminten Gebiete der Welt. Außerdem sind die Straßen je nach Jahreszeit oft stark unterspült. Es gilt die Straßenverkehrsordnung der DDR.

Im Jahr 2007 wurde nach eineinhalbjähriger Bauzeit eine erste Brücke über den Fluss Pjandsch nach Tadschikistan eröffnet. Die 670 m lange Konstruktion wurde von den USA mit Beteiligung Norwegens finanziert. Die Brücke verbindet die Straßennetze der beiden Staaten und verkürzt so die Transportwege in der Region erheblich. Es können nun um ein Vielfaches mehr Fahrzeuge den Fluss überqueren als es vorher mit der Fährverbindung möglich war.

In Afghanistan gibt es über sechzig Flugplätze und Flughäfen, überwiegend handelt es sich um einfache Schotterpisten. Nur in einigen Städten sind größere Flughäfen vorhanden, diese werden auch beziehungsweise überwiegend von der US Airforce militärisch genutzt. Sie wurden durch die Luftangriffe der Vereinigten Staaten im Oktober 2001 stark beschädigt. Der größte Flughafen des Landes ist der Flughafen Kabul. Über ein Dutzend Fluggesellschaften fliegen Ziele in Afghanistan an. Afghanische Fluggesellschaften sind Ariana Afghan Airlines, Kam Air und Pamir Airways.

Das afghanische Schienennetz beschränkt sich auf 24,6 Kilometer. Von Turkmenistan, Usbekistan und Pakistan führen kurze Stichstrecken auf afghanisches Gebiet, wobei die Chaiber-Pass-Bahnlinie zum pakistanisch-afghanischen Grenzort Landi Khana stillgelegt ist. Die Breitspurstrecke vom usbekischen Termiz überquert auf der Brücke der Freundschaft (kombinierte Eisenbahn–Straßenbrücke) den Amudarja und führt in das zwölf Kilometer entfernte Hayratan. Sie wird zurzeit im Güterverkehr unter anderem für den etwa einen Monat dauernden Transport von Wohncontainern und mobilen Spezialgebäuden (z.B. Einsatzlazarett, Großküchen) über 6000 Kilometer aus Deutschland benutzt. Zur Erleichterung des Weitertransports plant die Bundeswehr diese Strecke in ihre 67 Kilometer entfernte Nachschubbasis Mazar-e-Scharif zu verlängern. Aus dem turkmenischen Serhetabat führt eine Güterverkehrsstrecke zwei Kilometer auf afghanisches Gebiet, die 2007 erneuert wurde. Diese beiden Strecken sind in der Zeit der russischen Besatzung gebaut worden. Aufgrund des steigenden Außenhandels mit Iran gibt es Bestrebungen eine Bahnlinie zwischen Maschhad und Herat zu bauen.

Möglichkeiten zur Schifffahrt bestehen auf den Grenzflüssen Amudarja und Pjandsch. Durch Kabul fließt ein Fluss gleichen Namens Richtung Osten.

In Kabul sind einige Hotels und Gästehäuser für Ausländer geöffnet. Reisen außerhalb der Hauptstadt sind gefährlich, vor allem im Landesinneren, das von Landminen verseucht ist. Viele Kulturschätze wie zum Beispiel die berühmten Buddha-Statuen von Bamiyan wurden zerstört oder geplündert. Afghanistan veröffentlicht keine offiziellen Zahlen zum Tourismus. In den 1960er und 1970er Jahren führte der sogenannte Hippie trail von Europa nach Südasien durch Afghanistan.

Für Afghanistan existiert eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland (Stand: 17. Dezember 2005). Reisen gelten als gefährlich, und von ihnen wird dringend abgeraten, da eine Rettung (besonders aus den Provinzen) im Unglücksfall nur unter schwersten Bedingungen möglich ist und nicht garantiert werden kann.

1 Liegt größtenteils in Afrika.  2 Liegt zum Teil auch in Ozeanien.  3 Liegt zum Teil auch in Europa.

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Krieg in Afghanistan seit 2001

Karte amerikanischer Großeinsätze in Afghanistan

Der Afghanistan-Krieg der Vereinigten Staaten und ihrer Verbündeten im Jahr 2001 war die erste große militärische Reaktion auf die Terroranschläge am 11. September 2001 und stellt somit den ersten Militärschlag im weltweiten Krieg der USA gegen den Terrorismus dar. Er richtete sich neben der für die Anschläge verantwortlichen Terrororganisation al-Qaida auch gegen das seit Mitte der 1990er Jahre in Afghanistan herrschende islamisch-fundamentalistische Taliban-Regime, das der Beherbergung und Unterstützung Osama bin Ladens und anderer hochrangiger Mitglieder von al-Qaida bezichtigt wurde. Die Hauptphase des Krieges endete mit dem Fall der Hauptstadt Kabul und der Provinzhauptstädte Kandahar und Kunduz im November und Dezember 2001. Es folgten die Einsetzung einer Interimsregierung unter Präsident Hamid Karzai auf der parallel stattfindenden ersten Petersberger Afghanistan-Konferenz sowie die Erteilung eines Mandats zur Unterstützung des Wiederaufbaus an die von NATO-Staaten und mehreren Partnerländern gestellte International Security Assistance Force (ISAF) durch den UN-Sicherheitsrat im Dezember 2001.

Nach dem Sieg der Mudjahedin über die sowjetischen Besatzer und den danach zwischen den einzelnen Mudschahedin-Gruppierungen ausgebrochenen militärischen Auseinandersetzungen griff 1995 die radikalislamische Bewegung der Taliban in den Konflikt ein. Von Pakistan aus erzielte sie gegen die durch interne Konflikte geschwächten übrigen Gruppierungen schnell Erfolge. Nach der raschen Einnahme von Kabul im Jahr 1996 übernahmen sie in weiten Teilen des Landes die Herrschaft. Nur im nordöstlichen Teil des Landes gab es Regionen, die unter Kontrolle des Anti-Taliban-Bündnis der Vereinigten Front, in den Medien oft Nordallianz genannt, verblieben. Die Vereinigte Front stellte weiter die formal von den meisten Staaten sowie den Vereinten Nationen anerkannte Regierung unter Burhanuddin Rabbani.

Die Taliban setzten ihre radikalen Interpretationen islamischer Gesetze mit großer Brutalität durch. Das Hören von Musik, Radio, Fernsehen war verboten, meist auch Kinderspielzeug. Zuwiderhandlungen ahndeten die Taliban häufig mit körperlicher Züchtigung, Amputationen oder der Todesstrafe. Internationale Menschenrechtsorganisationen berichteten von anhaltenden weiteren gravierenden Menschenrechtsverletzungen.

Insbesondere die Unterdrückung der Frauen in allen Lebensbereichen kennzeichnete die Taliban-Herrschaft. Das klassische Bild von Frauen unter der Burka wurde ein Symbol für deren Politik. Sowohl der Analphabetismus als auch die Kindersterblichkeit stiegen enorm; hinzu kam, dass die Taliban internationalen Hilfsorganisationen die effektive Unterstützung der notleidenden Bevölkerung (beispielsweise bei der Hungerkatastrophe 2001) verwehrte.

Außerdem zerstörten die Taliban viele Kulturgüter, die sie als dem Islam widersprechende Darstellung lebender Wesen ansahen: jahrtausendealte Kunstwerke aus der Gandhara-Epoche aus den Museen des Landes, wie etwa auch historische Filmaufnahmen aus dem Afghanistan des frühen 20. Jahrhunderts. Sie sprengten sogar die 1500 Jahre alten Buddha-Statuen von Bamiyan, die zum UNESCO Weltkulturerbe zählten. Trotz des offenen und verdeckten Widerstandes vieler Afghanen vernichteten die Taliban in diesen Jahren einen Großteil des unersetzbaren kulturellen Erbes des Landes.

Trotz ihrer weitgehenden Isolation in der Staatengemeinschaft genossen die Taliban stetigen Zulauf von radikalen Islamisten. Zudem gewährten sie Terroristen der Qaida Unterschlupf, die das Land zielstrebig zur Operationsbasis in ihrem religiös-ideologischen Kampf für die Wiederherstellung des Kalifatstaates ausbauten. Unter anderem errichtete al-Qaida eine Reihe von Ausbildungslagern, in denen tausende Islamisten aus verschiedenen Ländern eine militärische Schulung durchliefen.

Im Jahre 1998 ließ der damalige Präsident der Vereinigten Staaten Bill Clinton als Reaktion auf die Terroranschläge auf die Botschaften der Vereinigten Staaten in Kenia und Tansania bekannte und mutmaßliche Ausbildungslager der Qaida in Afghanistan mit Cruise Missiles beschießen.

Am 11. September 2001 verübten 19 Angehörige der al-Qaida die Terroranschläge in den Vereinigten Staaten, welche die Regierung der Vereinigten Staaten unter der Führung ihres damaligen Präsidenten George W. Bush zur militärischen Intervention in Afghanistan veranlassten. Die Taliban verweigerten eine Auslieferung Osama bin Ladens an die USA, boten jedoch an, ihn in Afghanistan vor Gericht zu stellen.

Der UN-Sicherheitsrat bezeichnete die Anschläge in den USA in seiner am 12. September 2001 gefassten Resolution 1368 als „Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“. Zudem wurde das „naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, das in der Charta der Vereinten Nationen anerkannt wird“ betont. In diesem Zusammenhang definierte die Resolution die Anschläge des 11. September als bewaffneten Angriff im Sinne von Art. 51 UN-Charta, der das Recht auf Selbstverteidigung gewährleistet und als Angriffshandlung im Sinne von Art. 39 UN-Charta.

Nach Auffassung der USA und anderer Regierungen, wie etwa auch der Bundesrepublik Deutschland, wurde mit dieser Formulierung und dem direkten Verweis auf das in Artikel 51 der UN-Charta festgeschriebene Recht auf Selbstverteidigung die anlaufende Operation Enduring Freedom durch den Sicherheitsrat als ein Akt der Selbstverteidigung der USA gegen den von Afghanistan aus geplanten Angriff gewertet und damit völkerrechtlich legitimiert.

Andererseits wird teilweise in der völkerrechtlichen Literatur vertreten, dass eine im Einklang mit der UN-Charta stehende individuelle oder kollektive Selbstverteidigung nur gegen einen Staat gerichtet sein könne, dem eine Angriffshandlung bzw. ein bewaffneter Angriff zugerechnet werden könne. Die Zurechnung von Handlungen privater Rechtssubjekte, zu denen Terroristen nach hier vertretener Auffassung gehören (sofern man sie nicht als eigenständige Völkerrechtssubjekte betrachten will), könne nur erfolgen, wenn der betreffende Staat diese Personen auf seine Initiative hin entsendet habe oder in einem solchen Maße aktiv unterstützt (z. B. durch Ausbildung, Waffenlieferung) habe, dass von einer effektiven Kontrolle gesprochen werden könne. Ferner sollten auch „organisatorische Verknüpfungen“ zwischen Staatsregierung und den von ihrem Gebiet aus operierenden Terroristen ausreichen, wenn diese einen solchen Grad erreicht hätten, dass letztere „faktisch als Teil der staatlichen Strukturen“ anzusehen wären.

Unklar ist, ob die Operation Enduring Freedom insoweit eine neue Entwicklung des Völkerrechts einleitete, in der die Gewährung von sog. „safe havens“, also Rückzugsmöglichkeiten für Terroristen innerhalb eines Staatsgebietes ausreichend sein könnte, um ein Selbstverteidigungsrecht gegen den betreffenden Staat auszulösen. Allerdings ist auch im Rahmen des Selbstverteidigungsrechts das Prinzip der Verhältnismäßigkeit zu beachten, das insbesondere die Geeignetheit, Erforderlichkeit und das Übermaßverbot im Hinblick auf den Einsatz militärischer Zwangsmaßnahmen zu berücksichtigen hat.

Betont werden muss allerdings, dass unterhalb des Selbstverteidigungsrechtes in der völkerrechtlichen Diskussion einem Staat die militärische Abwehr von seine Sicherheit gefährdenden Aktivitäten ausgehend von fremdem Staatsgebiet auch dann zugestanden wird, wenn das Ausmaß eines bewaffneten Angriffs nicht erreicht wurde bzw. seine Zurechnung schwierig ist und das Selbstverteidigungsrecht deshalb möglicherweise nicht greift. Problematisch wird dann aber die Hilfestellung durch andere Staaten, die militärische Beteiligung nur im Rahmen des Selbstverteidigungsrechtes des Angegriffenen gewähren dürfen.

Unklar ist in diesem Zusammenhang auch, inwieweit die Ausrufung des sogenannten Bündnisfalles nach Art. 5 NATO-Vertrag, wonach im Falle eines Angriffs auf einen der NATO-Staaten alle anderen NATO-Staaten diesen Angriff als gegen sie alle gerichtet begreifen wollen und die ihres Erachtens zur Wiederherstellung der Sicherheit des transatlantischen Gebietes erforderlichen Maßnahmen treffen, mit dem Verständnis des Selbstverteidigungsrechts in Einklang zu bringen war. Insofern die Anschläge des 11. Septembers 2001 dem Staate Afghanistan unter den Taliban unmittelbar oder mittelbar zugerechnet werden durften, war die Beteiligung von Nato-Staaten aufgrund des Bündnisfalls unproblematisch. Insofern eine solche Zurechnung verneint wird, hätten allein die USA und nicht Staaten der NATO das Recht auf ein militärisches Vorgehen gehabt.

Geographisch betrachtet mussten sich die internationalen Kräfte auf eine bewaffnete Auseinandersetzung in gebirgigem und schwer zugänglichem Territorium gegen einen ortskundigen Gegner vorbereiten. Viele Taliban und Mujahedin waren noch aus dem paramilitärischen Widerstand gegen die Sowjetunion mit Panzerabwehrwaffen ausgestattet und an ihnen ausgebildet. Ebenso galten gewisse Kontingente der Mujahedin als gute Scharfschützen. Wirtschaftlich war Afghanistan durch die Unregierbarkeit des Landes ruiniert, nachdem es sich bis in die 1970er Jahre bis zu einem gewissen Grad hatte selbst versorgen können.

Nach der strategischen Vorbereitung stationierten die Vereinigten Staaten die Task Force Dagger auf einem ehemaligen sowjetischen Luftwaffenstützpunkt nahe Karshi Kandabad im Süden Usbekistans. Die Taskforce setzte sich aus Mitgliedern von Spezialeinheiten zusammen und bildete die Speerspitze des amerikanischen Krieges in Afghanistan.

Vertreter der TF Dagger gewannen die mit den Taliban konkurrierende Vereinigte Front als Verbündete für das kommende militärische Engagement der Streitkräfte der Vereinigten Staaten. Hierzu nahmen sie mit den militärischen Führern der wichtigsten Gruppierungen innerhalb der Nordallianz Verbindung auf: Abdul Raschid Dostum von der Dschonbesch-e Melli sowie Mohammed Fahim und Mohammed Daoud von der Dschamiat-e Eslami. Diese stimmten dem Vorschlag zu, vor Einbruch des Winters eine militärische Kampagne unter amerikanischer Führung gegen die Taliban zu eröffnen. Um den Anführern politische Gleichberechtigung untereinander zu signalisieren, bemühte sich die TF Dagger, ihre Einsatzkräfte möglichst gleichmäßig unter den Territorien der rivalisierenden Gruppierungen zu verteilen. Militärische Angriffe verzögerten sich dadurch stellenweise um mehrere Tage.

Die offiziellen Kampfhandlungen begannen am 7. Oktober 2001. Die Vereinigten Staaten bombardierten Ziele in ganz Afghanistan mit Marschflugkörpern, Kampfflugzeugen und B-2-Langstreckenbombern. Die Angriffe dauerten 44 Stunden und stellten damit die bis dahin längste Einzeloperation der amerikanischen Luftstreitkräfte dar.

Trotz der massiven amerikanischen Luftunterstützung gelang es den Truppen der Vereinigten Front jedoch vorerst nicht, die Linien der Taliban zu durchbrechen. Erst nachdem die Luftschläge Anfang November auf die Frontstellungen der Taliban konzentriert wurden, begannen deren Linien zu bröckeln. Am 9. November eroberte die Vereinigte Front mit Mazar-e Scharif die erste größere Stadt von den Taliban und erlangte damit die Kontrolle über die Versorgungslinien über Land zu den nördlichen Nachbarländern, vor allem Usbekistan. Die Offensive erreichte am 13. November mit der kampflosen Besetzung von Kabul ihren Höhepunkt. Die Talibanhochburgen wurden dagegen erbittert umkämpft und erst in den folgenden Wochen eingenommen (Kunduz am 25. November und Kandahar am 7. Dezember).

Der damalige Bundeskanzler Schröder (SPD) sprach von „uneingeschränkter Solidarität mit den USA“ und „Deutschlands neuer Verantwortung auch an weltweiten Militäreinsätzen“. Am 7. November 2001 beantragte die Bundesregierung beim Bundestag die Zustimmung zum Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan. Die Abstimmung über den Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr im Bundestag verknüpfte Schröder mit einer Vertrauensfrage, um eine eigene Parlamentsmehrheit zu erhalten. Mögliche Abweichler sollten damit beeinflusst werden. Daraufhin verließ die baden-württembergische SPD-Abgeordnete Christa Lörcher die Fraktion, da sie dem Krieg aus Gewissensgründen nicht zustimmen wollte. Aus der Grünen-Fraktion verweigerten am Ende vier der ursprünglich acht Abweichler die Zustimmung. Da die Fraktionsgemeinschaft der CDU/CSU den Einsatz der Bundeswehr zwar bejahte, Bundeskanzler Schröder aber nicht das Vertrauen aussprechen wollte, sprach der Bundestag mit gerade einmal zwei Stimmen mehr als benötigt Schröder das Vertrauen aus und bewilligte gleichzeitig den Bundeswehreinsatz in Afghanistan. Bundesverteidigungsminister Peter Struck bejahte ausdrücklich eine Verteidigung Deutschlands bereits am Hindukusch.

Nach der Einnahme weiterer Teile des Landes durch die Vereinigte Front begannen Einheiten der westlichen Verbündeten, darunter auch das Kommando Spezialkräfte der Bundeswehr, mit der Suche nach Terroristen, vor allem nach Osama bin Laden. Es war das erklärte Ziel der Operation, Trainingscamps von Terroristen sowie ihre Infrastrukturen zu zerstören und al-Qaida-Mitglieder zu fassen und terroristischen Aktivitäten in und aus Afghanistan ein Ende zu setzen. Auch der Sturz der Taliban sollte erreicht werden, da man diesen vorwarf, die al-Qaida zu unterstützen und zu schützen.

Die Operation sollte weiterhin die humanitäre Situation in Afghanistan wesentlich verbessern und die Grundlagen für eine, wie auch immer geartete, „Demokratisierung“ schaffen. Es ist umstritten, ob dieses Ziel erreicht ist. Zwar fanden im Herbst 2005 allgemeine Wahlen statt, jedoch ist die Sicherheitslage weiterhin prekär. Die Menschenrechtssituation ist schwierig; insbesondere die Lage der Frauen und die Situation in den Gefängnissen sowie die fortgesetzte Bekämpfung der Taliban durch die USA und Koalitionstruppen, die auch zivile Opfer fordert, werden kritisiert.

Gefangene Taliban und mutmaßliche al-Qaida-Terroristen wurden teilweise von den US-Streitkräften, völkerrechtlich umstritten und begleitet von Protesten durch Menschenrechtsorganisationen, auf den US-Stützpunkt Guantanamo auf Kuba verschleppt. Die Bagram Air Base in der Provinz Charikar diente dabei als eine Art Durchlaufstation, unter Militärs auch Screening point genannt. Seit im Herbst 2004 die damalige US-Regierung entschieden hat keine weiteren Häftlinge mehr nach Guantánamo zu verlegen, hat sich die Anzahl der Häftlinge in Bagram vervielfacht.

Laut einem im November 2007 publizierten Bericht des International Council on Security and Development (ICOS), früher unter dem Namen Senlis Council bekannt, der über einen eigenen Beobachterstab in Afghanistan verfügt, haben die Taliban inzwischen in über der Hälfte des Landes eine ständige Präsenz etabliert. Sie kontrollieren außerdem inzwischen Zentren von Distrikten sowie wichtige Verkehrsverbindungen, Teile der Wirtschaft und der Energieversorgung.

Bisher kamen insgesamt über 1.100 Koalitionssoldaten ums Leben, darunter 30 Soldaten der Bundeswehr. Außerdem starben eine unbekannte Zahl afghanischer Soldaten und Aufständischer.

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Islamisches Emirat Afghanistan

Flagge des Emirats

Das Islamische Emirat Afghanistan war die Bezeichnung, welche die Taliban in der Zeit ihrer Herrschaft dem Staat Afghanistan gegeben haben. Es wurde von Saudi-Arabien, Pakistan und den Vereinigten Arabischen Emiraten anerkannt.

Das Islamische Emirat Afghanistan wurde von den Taliban nach der Einnahme Kabuls im September 1996 ausgerufen. Die aufgeführten Staaten ausgenommen, fehlte es der Regierung von Mulla Muhammed Omar international weitgehend an Anerkennung. Bis Ende 1998 befanden sich rund neunzig Prozent Afghanistans unter der Kontrolle der Taliban, während sich oppositionelle Kämpfer noch im Norden des Landes halten konnten.

Das Emirat war gekennzeichnet von einer extrem konservativen Interpretation des Islam und der Schari'a, was dazu führte, dass vor allem den Frauen in Afghanistan nahezu alle Menschenrechte entzogen wurden. Ihnen wurde der Zugang zu direkter Bildung verboten und sie durften sich nur in männlicher Begleitung in der Öffentlichkeit zeigen. Zugleich wurde jede Form der Opposition verfolgt, insbesondere die der schiitischen Hazara. Auch kulturelle Zeugnisse, die als unislamisch gewertet wurden, wie die weltweit bekannten Buddha-Statuen von Bamiyan, wurden vernichtet. In der Zeit des Emirats sank auf Grund der internationalen Isolierung wie auch der strengen Maßnahmen der Taliban-Regierung das Wirtschaftswachstum rapide, drei bis vier Millionen Afghanen starben an Hunger. Zur selben Zeit gewährte Omar dem international gesuchten Terroristen Osama bin Laden Gastrecht und ließ dessen al-Qaida-Kämpfer in Afghanistan ausbilden.

Die Terroranschläge vom 11. September 2001, die vor allem Osama bin Laden und seiner al-Qaida-Organisation zur Last gelegt werden, führten zum Eingreifen der internationalen Gemeinschaft und noch im November desselben Jahres zur Einnahme Kabuls, zum Sturz der Regierung und zum Ende des Emirats. Aus dem UN-Weltdrogenbericht von 2006 geht hervor, dass die Taliban kurz vor Kriegsbeginn den Anbau von Schlafmohn fast vollständig unterbinden konnten.

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Source : Wikipedia