Studiengebühren

3.48960739029 (433)
Geschrieben von bishop 28/02/2009 @ 16:39

Tags : studiengebühren, universitäten, bildung, gesellschaft

Neueste Nachrichten
72 Prozent der Studenten für Abschaffung der Studiengebühren - MVregio
24.06.2009: Hamburg/Die Zeit/MVregio Noch nie waren Studiengebühren unter Studenten so unbeliebt wie heute, berichtet die ZEIT in ihrer aktuellen Ausgabe. In der bundesweiten Umfrage im Auftrag der Universität Hohenheim "Gebührenkompass 2009" sprachen...
SC Germania Nippes verlost Studiengebühren und Semesterbeiträge - Kölner Wochenspiegel
Verlost wird jedoch nicht irgendetwas, sondern verlost werden 20 Mal Studiengebühren und Semesterbeiträge. Mit dem Gewinnspiel will SC Germania den Grundstein für seine Zukunft legen. Das Ziel ist ambitioniert: Germania Nippes will die professionellste...
Erkrath: Guter Start ins Studium - RP ONLINE
VON ANJA WERTH - zuletzt aktualisiert: 24.06.2009 Erkrath (RP) Die Jugendstiftung St. Johannes übernimmt für drei Abiturienten des Gymnasiums am Neandertal die Studiengebühren. Die Schüler haben gute Noten und engagieren sich in ihrer Freizeit...
Studiengebühren: Der Streit ist beigelegt - RP ONLINE
Von Pinkwart gerügt Für 6,5 Millionen gebunkerte Euro aus den Studiengebühren hatte Ostendorf innerhalb einer kurzen Frist Verwendungsnachweise vorlegen müssen. Dagegen hatte er sich beharrlich gewehrt. Er wollte das Geld langfristig in die Schaffung...
Studiengebühren an der FH-Südwestfalen [22.06.09.] - Radio Kölncampus 100.0 Mhz
Sie muss in den nächsten 6 Wochen ein Konzept vorlegen wie sie die überschüssigen Studiengebühren zielnah einsetzten wird. Ansonsten will die Landesregierung selbst darüber entscheiden. Mehrere Hochschulen in NRW hatten Gelder der Studiernden nicht...
Die vierte Welle - Tagesspiegel
Vor sechs Jahren mobilisierte zusätzlich der Protest gegen die Studiengebühren. „Doch jetzt passiert mehr als in den Wellen davor“, sagt Rucht, Experte für soziale Bewegungen. Die neue Protestwelle sei die bislang größte. Die Schüler, die früher nur am...
Studiengebühren: Wohin das Geld der Studenten fließt - RP ONLINE
Mit den Worten "Danke für die Einführung und Verausgabung der Studiengebühren" hatten die beiden dem Uni-Rektor zwei selbst gepflückte Sträußchen überreicht. Anlass für die Geste war die gestrige Sondersitzung des Senates zur Verteilung der Einnahmen...
Finanzkrise: Studienkredite werden billiger - creditolo-aktuell
Deutlich günstiger geworden sind auch Darlehen, mit denen Studenten die Studiengebühren finanzieren. In Bayern zahlen Studenten für dieses Darlehen 2,7 Prozent, in Niedersachsen 3,6 Prozent. Kaum verändert haben sich dagegen die Konditionen der...
Neulich... beim Studentenprotest Verbesserung? Fehlanzeige! - WirtschaftsWoche
Und auch von den versprochenen Segnungen durch Studiengebühren ist wenig zu sehen. Bild vergrößern Neulich... die Kolumne zu Gesundheit und Bildung Torsten Wolber Jetzt soll sich mal keiner rausreden: Das worüber sich in diesen Tagen die Studenten zu...
Südwestfalen - Konflikt um Studiengebühren - Ad-Hoc-News (Pressemitteilung)
Im Streit um die Verwendung von Studiengebühren hat die Landesregierung der Fachhochschule (FH) Südwestfalen eine letzte Frist von sechs Wochen eingeräumt. Gegen die Fachhochschule mit den Standorten Hagen, Meschede, Iserlohn und Soest habe man ein...

Studiengebühren in Deutschland

Demonstration in Mannheim gegen Studiengebühren

Die Einführung von Studiengebühren in Deutschland ist ein kontroverses politisches Thema. Umstritten ist insbesondere die Frage, inwiefern Studiengebühren sozial verträglich sind und Studenten mittels Studiengebühren gegenüber den Steuerzahlern an den Kosten des Studiums beteiligt werden sollen.

Einen Zugang zur Universität ganz ohne Kosten gab es selbst vor Einführung der Studiengebühren nicht. Der Semesterbeitrag ist obligatorisch und wird nur im Härtefall erlassen. Die Studiengebühren sind hiervon klar zu trennen und werden zusätzlich erhoben. Semesterbeiträge sind Sozialbeiträge für AStA und Studentenwerk. Sie beinhalten an vielen Universitäten auch Beiträge für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, in Form eines Semestertickets. Studiengebühren sind Mittel, die Studierenden an die Universität zahlen. Die Studiengebühren unterliegen in einigen Bundesländern einer Zweckbindung. So dürfen Studiengebühren in Bayern etwa ausschließlich zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen eingesetzt werden.

Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, den auch Deutschland unterzeichnet hat, fordert dass „der Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich gemacht werden muß“ (Artikel 13.2.c). Damit soll das kulturelle Menschenrecht auf Bildung gewährleistet werden.

Die erste Form von Studiengebühren in der BRD waren Hörergelder, die bis 1970 existierten. Die Hörergelder wurden in Höhe von ca. 150 D-Mark erhoben. Gemessen an den Bruttotariflöhnen in der Elektroindustrie entsprach dies 2004 einem Gegenwert von etwa 300 Euro. 1970 wurden Hörergelder an den Hamburger Hochschulen erfolgreich boykottiert. Es folgten ca. 6000 Studenten dem Boykottaufruf. Seit 1970 wurden keine Hörergelder in dieser Form mehr erhoben.

Das Hochschulrahmengesetz (HRG) des Bundes schloss bisher allgemeine Studiengebühren aus. Gegen dieses im Jahr 2002 novellierte Gesetz klagten die unionsgeführten Bundesländer Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Hessen, Saarland, Hamburg, Bayern und Sachsen, die darin einen unzulässigen Eingriff des Bundes in die Gesetzgebungskompetenz der Länder im Kultusbereich sahen. Das Bundesverfassungsgericht gab diesen Ländern am 26. Januar 2005 recht.

Laut einem Interview des Hamburger Wissenschaftssenators Jörg Dräger im Magazin „Focus-online“ vom 1. August 2004 müssten Studenten mit 1.000 Euro im Jahr rechnen, wenn das bundesweite Finanzierungsmodell der CDU/CSU-regierten Bundesländer zur Anwendung kommt, das er in Absprache ausarbeitete. Wirtschaftsverbände forderten 2.500 Euro Studiengebühren pro Jahr.

An der Universität Freiburg konnten bis zum Wintersemester 2007/2008 auf Antrag auch jene „Studenten mit einer weit überdurchschnittlichen Begabung“ von den Studiengebühren befreit werden, wozu neben den von Begabtenförderungswerken Geförderten und ausländischen Stipendiaten auch jene zählen, die „“einen Hochbegabtentest oder ein Hochbegabtenzertifikat vorlegen können“. „Sie sind für die ersten drei Studiensemester von der Studiengebühr befreit“, wenn sie „einen Intelligenzquotienten (IQ) von mindestens 130 nachweisen“ können, zum Beispiel durch eine Bescheinigung des Hochbegabtenvereins Mensa.

Aufgrund einer in erster Instanz erfolgreichen Klage gegen diese Befreiungsregelung hat die Universität Freiburg die Befreiung von Hochbegabten mit Wirkung ab dem Sommersemester 2008 ausgesetzt, um die Entscheidung der Berufungsinstanz abzuwarten.

Studenten, die an mehreren Hochschulen gleichzeitig eingeschrieben sind, müssen die Gebühr nur an der Hochschule entrichten, an der sie schwerpunktmäßig studieren.

Das Darlehen kann in der Regelstudienzeit und weitere vier Semester in Anspruch genommen werden; bei einem notwendigen Zweitstudium oder einem aufbauenden Master-/Magister-Studiengang auch noch für diese Zeit. Keinen Kredit bekommen Studenten, die einen nicht-konsekutiven (Master-)Studiengang studieren. Ausländer, die keinen Darlehensanspruch haben, dürfen ihr Studium im Studiengang in dem sie im Wintersemster 2005/06 eingeschrieben waren, innerhalb der Regelstudienzeit zuzüglich vier Semester gebührenfrei beenden.

Zusätzlich wird ein Verwaltungskostenbeitrag von 40 € je Semester und ein Studentenwerksbeitrag erhoben. Der Studentenwerksbeitrag ist abhängig vom Studentenwerk. Er beträgt bei den meisten Hochschulen zwischen 40 und 70 € pro Semester bzw. Halbjahr.

Der Koalitionsvertrag der regierenden Parteien SPD und Die Linke schloss Studiengebühren ausdrücklich aus, obwohl der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit Studiengebühren mit einem Stipendienprogramm favorisiert. Bildungssenator Jürgen Zöllner lehnt Studiengebühren zugunsten von Studienkonten ab. In Berlin werden Studenten bei der Rückmeldung keine Studiengebühren abverlangt, aber Semesterbeiträge in Höhe von 238,99 €, welche eine Pauschale für die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel Berlins (Semesterticket) einschließen.

Die Bremische Bürgerschaft beschloss mit den Stimmen der Großen Koalition am 13. Oktober 2005 nach dem Landeskindermodell das sogenannte "Studienkonten-Gesetz". Dieses sieht mit Beginn des Wintersemesters 2006/2007 jeweils für Studenten, die ihren Erstwohnsitz nicht in Bremen angemeldet haben, sowie für alle Studenten, die ihre Regelstudienzeit von festgelegten 15 Semestern überschreiten, Gebühren in Höhe von 500€ vor. Ausnahmetatbestände wurden unter anderem für Studenten mit Kind und BAföG-Empfänger eingeräumt. Der Bremer Wissenschafts- und Bildungssenat unter Leitung von Senator Willi Lemke überließ "sämtliche Regelungen zum Verfahrensablauf sowie zur Umsetzung des Gesetzes" der satzungsrechtlichen Autonomie der Hochschulen. In der parlamentarischen Aussprache zu dem Gesetz äußerten neben den Oppositionsparteien sowohl der Justiz- als auch der Innensenator erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regelung.

Das Verwaltungsgericht Bremen entschied schließlich am 16. August 2006, dass die geltende Landeskinderregelung dem verfassungsrechtlich garantierten Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 I GG widerspricht. Es gab damit Eilanträgen von drei außerhalb Bremens wohnhaften Studenten statt, die gegen die sie betreffende Gebührenpflicht der Universität Bremen ab dem dritten Semester geklagt hatten. Das Gericht betonte allerdings, dass keine grundsätzlichen Bedenken gegen Studiengebühren bestünden. Die Erhebung von Studiengebühren für Nicht-Landeskinder wurde darauf hin ausgesetzt. Mit seinem Urteil vom 17. September 2007 hat das Verwaltungsgericht Bremen erneut deutlich gemacht, dass das Bremer Landeskindermodell rechtswidrig ist. Studiengebühren dürfen somit bis zu endgültigen Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht nicht erhoben werden.

Die im Bremer Senat mitregierende SPD ging mit einem Bekenntnis zum gebührenfreien Erststudium für Landeskinder aus Bremen und Bremerhaven in ihrem Wahlprogramm in die Kampagne zur Landtagswahl.

Eine Sonderrolle in Bezug auf Studiengebühren nimmt das Bundesland Hessen ein. Die hessische Landesverfassung schreibt in Artikel 59 fest: „In allen öffentlichen Grund-, Mittel- und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich. Es kann anordnen, daß ein angemessenes Schulgeld zu zahlen ist, wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder der sonst Unterhaltspflichtigen es gestattet.“ Die Wiesbadener Landesregierung hatte sich aus diesem Grund auch nicht der Klage gegen das Studiengebührenverbot angeschlossen. Der besagte Artikel geht noch auf die Anfangszeit der Bundesrepublik zurück. Man wollte seinerzeit Bildung für alle ermöglichen, um den Geist der NS-Zeit zu vertreiben. Besonders aktiv gegen Studiengebühren setzte sich der spätere Justizminister Karl-Heinz Koch (Vater von Hessens Ministerpräsident Roland Koch) ein, der als Jura-Student im Jahre 1949 die Abschaffung von Unterrichtsgeldern durchfochte. Weil damals alle Studenten zahlen mussten, klagte er mit anderen und berief sich auf Artikel 59 der hessischen Verfassung. Der Staatsgerichtshof schloss daraufhin die Möglichkeit von Aufnahmegebühren aus. Dabei blieb es dann auch bis zum Ende des Jahrhunderts. 2003 wurden doch Studiengebühren eingeführt, zunächst in Form einer „Verwaltungsgebühr“ von 50 Euro, die zusätzlich zu der Hochschulgebühr pro Semester geleistet werden muss. Diese Gebühr ist von den Hochschulen einzuziehen und an das Land weiterzureichen. Außerdem wurden in Hessen über das StuGuG Gebühren eingeführt, die von Langzeitstudenten (1 1/2-fache Regelstudienzeit) und Absolventen von Zweitstudiengängen abzutreten sind.

Den Betroffenen sollten Studienkredite in Höhe der Studiengebühren zur Verfügung gestellt werden, welche erst nach Beendigung des Studiums und bei entsprechender Berufstätigkeit zurückgezahlt werden müssen. Die maximale Verzinsung lag bei ca. 7,5 %. Es waren auch Befreiungen für die Studienbeiträge vorgesehen, u. a. bei sehr guten Leistungen, Krankheiten etc.

Die Studentenschaft der hessischen Hochschulen reagierte erneut mit heftigen Protesten auf die Planungen der Landesregierung. Im Sommersemester 2006 wurden häufig Autobahnen oder Schienen blockiert, Demonstrationen durch die Innenstädte durchgeführt und sogar Rektorate und Verwaltungsgebäude der Universitäten besetzt, so etwa an der Philipps-Universität Marburg. Die Medien sprechen von den heftigsten Studierendenprotesten seit über 15 Jahren. An allen Hochschulstandorten fanden im Wintersemester 2006/07 weiterhin verschiedene Protestaktionen statt, wobei die Intensität der Proteste und die Beteiligung der Studenten allerdings abnahm. Die Landes AStenkonferenz (Zusammenschluss aller Studierendenausschüsse Hessens) hatte angekündigt, die Proteste fortzusetzen, bis die Landesregierung die Pläne zur Einführung von allgemeinen Studiengebühren verworfen hat. Im Sommersemester 2007 fanden nur noch wenige Proteste an Hessischen Universitäten statt. Inzwischen wurden an den meisten Universitäten die sogenannten „Studienbeitragsmittel“ bereits für Ausgaben für die „Verbesserung von Lehre und Studium“ verplant. So stehen der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main 11 Millionen Euro zusätzlich pro Semester zur Verfügung. Die Mittel wurden hauptsächlich zur Verbesserung der Lehre ausgegeben. So wurden 85 neue Stellen geschaffen. Zusätzliche Professorenstellen durften nach dem Hessischen Studienbeitragsgesetz (HStuBeiG) jedoch nicht durch Studiengebühren finanziert werden.

Hessen ist das einzige Bundesland in Deutschland, welches bereits nach einem Jahr (17. Juni 2008) die Erhebung von Studiengebühren wieder zurückgenommen hat.

Der Staatsrechtler Christian Graf von Pestalozza (Freie Universität Berlin) wurde von der hessischen Regierung 2005 beauftragt, die Zulässigkeit von Studiengebühren nach der hessischen Verfassung zu beurteilen. Pestalozza versteht in seinem im April 2006 durch das Wissenschaftsministerium veröffentlichten Gutachten Studiengebühren als Fall eines von der Landesverfassung bei entsprechender wirtschaftlicher Tragbarkeit zugelassenen Schulgeldes. Somit seien sie gemäß der hessischen Verfassung zulässig und stünden nicht im Gegensatz zum Unentgeltlichkeitsgebot der Verfassung. Entscheidend sei ferner, dass es auf die wirtschaftliche Lage der Abgabepflichtigen im Studienzeitraum nicht unbedingt ankomme, es genüge vielmehr ein Anknüpfen an eine später entstehende Leistungsfähigkeit, was einem Nachlagerungsmodell entspricht. Studiengebühren seien sogar geboten, die Höhe könne durch die Universitäten weitgehend frei bestimmt werden, solange es nicht zur Querfinanzierung fremder Fächer komme.

Die Gegenauffassung begründet der Staatsrechtler Arndt Schmehl (Universität Hamburg). Demnach seien Studienentgelte auch in Hessen nicht grundsätzlich unzulässig, jedoch allgemeine, also von jedem zu erhebende Studiengebühren oder Studienbeiträge im Ergebnis nicht von Art. 59 der Verfassung des Landes Hessen gedeckt, der einen Unentgeltlichkeitsgrundsatz für alle mit einer Heranziehungsmöglichkeit nur für die wirtschaftlich hinreichend Leistungsfähigen verbinde. Auch eine etwaige soziale Abfederung durch Darlehensgewährungen ändere daran nichts, vielmehr müsse der nicht hinreichend leistungsfähige Teil der Studenten in Hessen entgeltfrei bleiben, schrieb Schmehl ferner in der Gießener Universitätszeitung uniforum vom 3. Juli 2006. Der Staatsrechtler Joachim Wieland (Universität Frankfurt a. M.) vertrat am 12. Juli 2006 in einem FR-Interview ebenfalls diese Position.

Diese Auffassung behielten Schmehl und Wieland auch am 4. September 2006 im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Hessischen Landtages zum Gesetzentwurf der CDU-Fraktion sowie zum Gesetzentwurf der FDP-Fraktion bei. Diese Entwürfe sehen jeweils die Einführung allgemeiner Studienentgelte in Verbindung mit einem Anspruch auf ein verzinsliches Darlehen vor.

Demgegenüber äußerten sich bei der Anhörung als weitere Verfassungsrechtsexperten insbesondere Ferdinand Kirchhof (Universität Tübingen) und Rudolf Steinberg (Universität Frankfurt, zugleich deren Präsident) zugunsten der grundsätzlichen Verfassungsmäßigkeit der Entwürfe, ebenso auch Christian Pestalozza, der aber seine im oben genannten Gutachten entwickelte Position unter anderem dahin näher erläuterte, dass zwar das Nachlagerungsmodell verfassungskonform sei, aber eine Verzinslichkeit des Darlehens nicht in Betracht komme.

Die regierende CDU versuchte in letzter Lesung die Gebührengegner mit Änderungen des Gesetzentwurfs zufriedenzustellen. Insbesondere bekommen BAföG-Empfänger das Darlehen nun doch zinsfrei, um den Abschreckungseffekt und die Benachteiligung gegenüber wirtschaftlich besser situierten Sofortzahlern zu beseitigen. Dennoch haben 45 Abgeordneten des hessischen Landtages und die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Februar 2007 eine Verfassungsklage beim Staatsgerichtshof des Landes Hessen erhoben. Vor diesem sozialpolitischen und verfassungsrechtlichen Hintergrund hat die SPD-Kandidatin für die Ministerpräsidentenwahl 2008, Andrea Ypsilanti, angekündigt, im Falle eines Wahlsiegs werde die SPD die Studiengebühren in Hessen noch binnen der ersten hundert Regierungstage rückgängig machen.

In dem von den SPD- und Grünen-Abgeordneten anhängig gemachten Normenkontrollverfahren (Az: P.St. 2133) vor dem Staatsgerichtshof des Landes Hessen hat sodann die Landesanwältin, Ute Sacksofsky, die Einführung allgemeiner Studiengebühren ebenfalls als rechtswidrig beurteilt, weil das die Vorgabe der hessischen Landesverfassung verfehle, wirtschaftlich Schwache von den Studiengebühren freizustellen. Die Landesanwaltschaft hat sich daher dem Antrag angeschlossen, das Gesetz für nichtig zu erklären. Ferner kam im September 2007 eine von über 70.000 Personen unterzeichnete Volksklage (Az: P.St. 2158) mit demselben Antragsziel vor dem Staatsgerichtshof hinzu.

Das Gericht hat die gemeinsame Verhandlung für beide Klagen am 13. Februar 2008 begonnen. Vor der Entscheidung des Staatsgerichtshofs, hatte das Verwaltungsgericht Gießen, dem allerdings keine eigene Verwerfungskompetenz zukommt, ebenfalls verfassungsrechtliche Bedenken geäußert und die Zahlungen in Gießen und Marburg vorübergehend ausgesetzt.

Schlussendlich hat der Staatsgerichtshof am 11. Juni 2008 das bisherige Gebührensystem allerdings für zulässig erklärt, wobei die Endentscheidung der Richter mit sechs zu fünf Stimmen denkbar knapp ausfiel. Die Vorgaben in Art. 59 LV beinhalte nach Ansicht der Mehrheit der Richter keine Garantie eines gebührenfreien Studiums, wenn durch ein Darlehenssystem eine sozialen Abfederung stattfinde und niemand vom Studium ausgeschlossen werde. In einem Minderheitenvotum argumentieren die 5 unterlegenen Richter hingegen im Sinne der Antragsteller. Gegen das Urteil reichten mehrere Vertrauensleute der oben genannten Volksklage gegen Studiengebühren Klage am Bundesverfassungsgericht ein, wie am 10. Juli 2008 bekannt wurde. Wann es zu einer Entscheidung kommen wird, steht noch nicht fest.

Die Fraktionen von SPD und Grünen reichten im April 2008 im Landtag einen gemeinsam Antrag zur Abschaffung der Studiengebühren sowie der Langzeitstudiengebühren – unabhängig von der Entscheidung des Staatsgerichtshofs – ab dem Wintersemester 2008/09 ein. Parallel reichte die Fraktion der Partei Die Linke einen eigenen Antrag ein, der sogar die Rückzahlung der bisher geleisteten Studienbeiträge verlangt. Die FDP schlug in einem eigenen Gesetzentwurf vor, ähnlich wie in Nordrhein-Westfalen zukünftig den Universitäten die Wahl zu überlassen, ob sie Studiengebühren erheben wollen. Der seit April 2008 geschäftsführende Ministerpräsident Roland Koch kündigte an, einer solchen möglichen Entscheidung nicht im Wege zu stehen. Mit dem Ziel die Studiengebühren wieder aufzuheben, hat der Hessische Landtag mit der Mehrheit von SPD, Grünen und Die Linke am 3. Juni 2008 einen Gesetzesentwurf angenommen, in dem aufgrund eines Versehens der entscheidende Passus zur Abschaffung der Studiengebühren allerdings fehlte. Da das verabschiedete Gesetz deshalb nur die Abschaffung des Stipendiensystems zur Folge gehabt hätte, lehnte Ministerpräsident Koch eine Unterzeichnung ab. Seitens der SPD wurde der Vorwurf erhoben, die geschäftsführende Landesregierung sei ihrer Beratungspflicht nur unzureichend nachgekommen. Ein neues Gesetz, das diesmal den entscheidenden Passus enthielt, wurde am 17. Juni 2008 vom Landtag beschlossen, so dass ab dem Wintersemester 2008/2009 sowohl Langzeit- als auch allgemeine Studienbeiträge entfallen. Roland Koch unterschrieb das überarbeitete Gesetz, welches am 1. Juli 2008 in Kraft trat.

In Hamburg wurden im Sommersemester 2004 erstmals 500 Euro Studiengebühren für Studenten erhoben, die nicht in der Region Hamburg (Stadt plus umgebende Landkreise) wohnen oder die Regelstudienzeit deutlich überschritten haben. Ähnliche Pläne verfolgen die SPD-geführten Länder Bremen und Rheinland-Pfalz. Die Erhebung der Studiengebühr für Studenten, die außerhalb der Region wohnen, wurde im Frühjahr 2005 nach einer Klage vorübergehend ausgesetzt.

Die Einführung eines allgemeinen Studienbeitrages für alle Studenten war ursprünglich für das Sommersemester 2006 geplant, wobei diese „Gebühr“ zunächst 500 Euro pro Semester betragen sollte. Die tatsächliche Einführung erfolgte jedoch erst zum Sommersemester 2007. Das Studienfinanzierungsgesetz zur Einführung von Studiengebühren wurde am 28. Juni 2006 mit den Stimmen der CDU-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft beschlossen.

Im April 2008 kündigten die beiden künftigen Regierungsparteien der Hamburger Bürgerschaft, CDU und Grüne Alternative Liste, an, ein neues Studienbeitragsmodell ab dem Wintersemester 2008/09 einzuführen, nachdem die Studenten in Zukunft nur noch 375 Euro pro Semester zahlen müssen und die Zahlung erst ab einem Jahresgehalt ab 30.000 Euro (also in der Regel nach dem Studium) erfolgt. Dieser Vorschlag wurde am 18. Juni 2008 beschlossen.

Zu den Studienbeiträgen kommt ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 50 Euro seit Sommersemester 2005.

Im Juli 2007 kam es zu einem Eklat, als an der Hochschule für bildende Künste Hamburg die Hochschulleitung auf Druck von Wissenschaftssenator Jörg Dräger hin mehr als die Hälfte der angehenden Künstler exmatrikulierte, weil diese sich an einem Boykott der neu eingeführten Studiengebühren beteiligten. Die Studenten begründeten ihren Protest mit der finanziellen Unsicherheit ihrer angestrebten Berufe. Bis zur letzten Frist zur Begleichung der ausstehenden Studiengebühren hatten noch immer rund ein Drittel der Studierenden keine Studiengebühren an die Hochschule überwiesen. Stattdessen reichten sie Klage gegen ihre Exmatrikulation bei Gericht ein. Bis zur endgültigen Entscheidung durften sie jedoch weiter an der Hochschule verbleiben.

In Niedersachsen sind Langzeitstudiengebühren schon eingeführt. Zahlen muss jeder Student, der die Regelstudienzeit um vier oder mehr Semester überschreitet. In Zukunft werden diese Gebühren sogar noch erhöht – auf 600 bis 800 Euro je nach Gesamtzahl von Hochschulsemestern.

Am 9. Dezember 2005 hat der Landtag im Rahmen des Haushaltbegleitgesetzes die Einführung von Studienbeiträgen ab dem ersten Semester beschlossen. Der Beitrag muss von Erstsemestern ab dem WS 2006/07 gezahlt werden, von allen anderen Studenten ab dem SoSe 2007 (Ausnahmen gibt es für Eltern minderjähriger Kinder). Der Studienbeitrag liegt vorerst bei 500 Euro. Hinzu kommt weiterhin der „Verwaltungskostenbeitrag“ sowie andere von der Hochschule vorgesehene Kosten in Gesamthöhe von 275  (75 € Verwaltungsgebühren + 48 € Studentenwerk + 10 € AStA-Beitrag + ca. 130 € Semesterticket) Euro pro Semester.

Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2006 allgemeine Studiengebühren durch das Gesetz zur Sicherung der Finanzierungsgerechtigkeit im Hochschulwesen (Hochschulfinanzierungsgerechtigkeitsgesetz – HFGG NRW) ermöglicht. Es enthält das Gesetz zur Erhebung von Studienbeiträgen und Hochschulabgaben (Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz – StBAG NRW). Das StBAG NRW erlaubt es den Hochschulen in § 2 Abs. 1, erstmals zum Wintersemester 2006/2007 für Erstsemester und zum Sommersemester 2007 für alle Studenten im Gesetz so genannte Studienbeiträge zu erheben (derzeit: bis zu 500 Euro pro Semester, für Studenten, die weder Bildungsinländer noch Bürger der Schweiz oder eines Mitgliedes des EWR sind, können zudem erhöhte Sondergebühren, sogenannte Betreuungsentgelte, erhoben werden). Die Studienbeiträge verbleiben gem. § 2 Abs. 2 StBAG NRW bei den Hochschulen, die sie zur Verbesserung der Lehre einzusetzen haben. Die Hochschulen müssen außerdem einen Teil der Studienbeiträge in einen Ausfallfonds einzahlen. Der Fonds dient gem. § 17 Abs. 1 Satz 2 StBAG NRW dazu, das Kreditausfallrisiko abzusichern, das darin liegt, dass ein Darlehensnehmer sein Studienbeitragsdarlehen nicht oder nicht vollständig zurück zahlt.

Das Ob der Erhebung und ggf. die Höhe ist bis zur genannten Höchstgrenze von derzeit 500 Euro pro Semester den Hochschulen freigestellt. Ein Prüfungsgremium kann gem. § 11 Abs. 1 Satz 3 StBAG NRW bei schlechter Ausbildung Maßnahmen empfehlen, um die Lehre zu verbessern. Die Hälfte der Mitglieder dieses Gremiums sind Studenten, siehe § 11 Abs. 2 Satz 3 StBAG NRW.

Die Darlehenslast aus BAföG, Studiengebühren und (bis zum Beginn der Rückzahlung aufgelaufenen) Zinsen ist § 15 Abs. 1 StBAG NRW auf 10.000 Euro begrenzt. Die Zinshöhe des Studienbeitragsdarlehens der NRW.Bank ist jedoch nach oben hin nicht gedeckelt.

Benutzungsgebühren erhoben.

Eine weitere Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung in Sachsen stellt das Verwaltungskostengesetz dar, welches vorbehaltlich abweichender gesetzlicher Regelungen in § 27 Abs. 5 normiert, dass für den Besuch von Schulen und Hochschulen keine Benutzungsgebühren erhoben werden.

Im unionsgeführten Saarland hat es das zuständige Kultusministerium der Universität selbst überlassen, ob sie Studiengebühren erhebt. Laut dem AStA des Saarlandes könne diese Regelung aber ad absurdum geführt werden, weil die Universität nicht genug Finanzmittel von der Landesregierung erhält. Bis Ende 2005 hatte die damalige Universitätspräsidentin Margret Wintermantel eine gebührenfreie Saar-Uni vorgesehen, nun ist die Einführung von Studiengebühren ab WS2007/08 geplant, die ersten beiden Hochschulsemester sollen 300 Euro, jedes weitere Semester 500 Euro kosten.

In Mecklenburg-Vorpommern wurde ein gebührenfreies Erststudium beschlossen. Dem schloss sich auch Schleswig-Holstein an.

Folgende Tabelle stellt die Gebührenfreiheit und Studiengebühren in den deutschen Bundesländern in Euro pro Semester dar. Es zeigt sich, dass einige Bundesländer Studiengebühren für das Erststudium erheben. Es zeigt sich ferner, dass einige Länder Gebühren für das Zweitstudium erheben. Ca. zwei Drittel der Länder erheben Gebühren für Langzeitstudenten, also Studenten, die länger als die Regelstudienzeit studieren plus eine Toleranz von zwei, drei Semestern. Verwaltungsbeiträge sind in jedem zweiten Land üblich von ca. 50 Euro pro Semester. Faktisch kommen für den Studenten noch Beiträge für ein Semesterticket des regionalen Verkehrsverbundes hinzu. Der Erwerb dieses Tickets ist häufig obligatorisch für die Immatrikulation bzw. Rückmeldung und kann nur in Härtefällen umgangen werden. Dabei fallen noch einmal je nach Verkehrsverbund 80 bis 150 Euro pro Semester an.

Für jedes Land gibt es einige Beispiele an Qualitätsverbesserungen ohne Gebühren von Studenten, indem die Universitäten bei bestehendem Budget vom Staat ihre Qualität steigern, indem sie sich nach einem Qualitätsmanagement-Modell zertifizieren lassen.

EFQM-Audit = Anzahl der Fakultäten im Land, die sich nach EFQM auditieren und ihre Qualität durch Auditpunkte nachweisen bzw. steigern.

Studiengebühren senken die Bereitschaft ein Studium aufzunehmen.

Nachdem in Hessen am 5. Oktober 2006 allgemeine Studienbeiträge für das Wintersemester 2007/2008 beschlossen wurden, sank im darauffolgenden Semester die Zahl der Studienanfänger um 5,2% gegenüber dem Vorjahr (Wintersemester 2005/2006: 25.000, Wintersemester 2006/2007: 23.698). Nach der Einführung der Studiengebühren konnte bei der Zahl der Neueinschreibungen im Wintersemester 2007/2008 dann nur noch ein geringer Rückgang gegenüber dem Vorjahr festgestellt werden (wobei noch Nachmeldungen erfolgen werden). Die Gesamtzahl der Studenten in Hessen sank demgegenüber erheblich, was auf das Ausscheiden von Langzeitstudenten zurückgeführt wurde.

In Nordrhein-Westfalen ging die Zahl der Studienanfänger mit Einführung der Studiengebühren im Wintersemester 2006/2007 um 6,5 Prozent zurück, obwohl die Zahl der Hochschulzugangsberechtigten um 4,9 Prozent im Jahre 2006 stieg.

Dagegen stieg die Zahl der Erstsemestler in Bundesländern, in denen keine Gebühren erhoben werden, überdurchschnittlich an.

Diese Entwicklung setzt sich zum Wintersemester 2007/2008 fort. Wie die Zahlen des Statistischen Bundesamtes vom 12. Dezember 2007 zeigen, sind zwar in fast allen Bundesländern mit Ausnahme von Baden-Württemberg, wo es erstmals nach 8 Jahren einen Rückgang zu verzeichnen gab, die Studienanfängerzahlen gestiegen. In den 6 weiteren Bundesländern mit allgemeinen Studiengebühren (Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Hamburg, Niedersachsen, Saarland) allerdings in einem weitaus geringerem Maße als in den Bundesländern ohne Gebühren. Während Bayern lediglich ein Anstieg um 2,6 Prozent zu verzeichnen war, begannen in Bremen und Brandenburg 12% bzw. 16,2% mehr Menschen ein Studium als ein Jahr zuvor. Insgesamt jedoch sind die Studierendenzahlen bundesweit seit der Einführung von Studiengebühren weiter rückläufig. Im Wintersemester 2007/2008 studieren rund 32.000 Menschen weniger als im Vorjahreszeitraum.

Laut DPA schließen 18.000 AbiturientInnen ein Studium explizit auf Grund von Studiengebühren aus. Besonders betroffen seien junge Frauen und Menschen aus bildungsfernen Familien.

Karl-Heinz Koch setzte sich für die kostenfreie Bildung ein. Als Jura-Student klagte er 1949 vor dem Staatsgerichtshof gegen Unterrichtsgelder, die damals von allen Studenten gezahlt werden mussten, und erwirkte deren Abschaffung. Er berief sich dabei auf den Artikel 59 der Landesverfassung.

Am 25. Mai 2000 fasste die Kultusministerkonferenz (KMK) auf ihrer 290. Plenarsitzung in Meiningen einen bis heute nicht geänderten Beschluss über die Gebührenfreiheit des Hochschulstudiums („Meininger Beschluss“ ). In ihm wurde das Prinzip der Gebührenfreiheit für das Erststudium (Regelstudienzeit) festgeschrieben, jedoch die Möglichkeit der Einführung von Langzeitstudiengebühren bzw. Studienkontenmodellen eröffnet.

In der Novelle des Hochschulrahmengesetzes aus dem Jahre 2002 wurde vom Bundesgesetzgeber das Prinzip der Gebührenfreiheit bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss bundesweit verbindlich festgeschrieben. Diese Regelung wurde jedoch durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Januar 2005 aufgehoben.

Am 26. Januar 2005 hat das Bundesverfassungsgericht das 2001 eingeführte Verbot von Studiengebühren im Hochschulrahmengesetz für nichtig erklärt, da es in die Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer eingreife. Der Vorsitzende Richter, Winfried Hassemer, wies jedoch ausdrücklich darauf hin, dass das Gericht nicht über die Zulässigkeit von Studiengebühren entschieden habe.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich jedoch vorbehalten, zur Frage der Sozialverträglichkeit von Studiengebühren erneut Stellung zu nehmen, insbesondere dann, wenn die von Kritikern befürchteten Auswirkungen tatsächlich eingetreten seien, um zu entscheiden, ob diese tragbar seien. Dazu müsse es aber erst einmal kommen; aus der jetzigen Perspektive sei ein Verbot von Studiengebühren verfrüht, insbesondere wenn es durch den Bund und nicht durch ein Bundesland selbst erfolgt.

Interessant ist dieses Urteil auch in Bezug auf das Numerus-Clausus-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, denn dieses forderte gerade eine bundeseinheitliche Regelung zur Vergabe von Studienplätzen und Studienorten.

In einem vom "Aktionsbündnis gegen Studiengebühren" veröffentlichen Rechtsgutachten äußert der Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler Zweifel an der Rechtmäßigkeit der landesgesetzlichen Entwicklungen des Jahres 2005. Problematisch sei insbesondere die Einführung von Gebühren ohne angemessene Übergangsfristen, die den Vertrauensschutz der bereits eingeschriebenen Studenten verletze. Des Weiteren ergäben sich Bedenken, wo von der Gebührenpflicht nicht BAföG-Empfänger explizit ausgenommen seien. Geld, das der Bund bedürftigen Studenten zur Verfügung stelle, dürften die Länder nicht wieder über Studiengebühren "abkassieren". Das gebiete der ungeschriebene Verfassungsgrundsatz bundesfreundlichen Verhaltens. Die Allgemeinen Studierendenausschüsse der meisten nordrheinwestfälischen Hochschulen haben sich aufgrund dieser Bedenken in der Aktion Gebühren zurück! zusammengefunden und klagen koordiniert gegen das Gesetz zur Erhebung von Studienbeiträgen und Hochschulabgaben (Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz - StBAG NRW).

Dagegen hält der Hochschullehrer Bodo Pieroth die Einführung von Studienbeiträgen für möglich, solange die Ausgestaltung sozialverträglich ist. In einer Stellungnahme als Sachverständiger im Landtag Nordrhein-Westfalens und in einem Gutachten für die Fraktion der SPD im dortigen Landtag hat er das StBAG NRW an Art. 13 IPwskR und am Recht auf gleichen Zugang zu den Hochschulen gem. Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG und dem Sozialstaatsprinzip gemessen. Pieroth kommt dabei zu dem Ergebnis, dass Studienbeitragsdarlehen nur dann geeignet sind, die vom höherrangigen Recht gebotene Sozialverträglichkeit von Studienbeiträgen herzustellen, wenn Studienbeitragsdarlehen lediglich in Höhe der Inflationsrate zu verzinsen sind. Liegen die Zinsen höher, werden finanzschwache Studierwillige gegenüber Sofortzahlern nach seiner Auffassung rechtswidrig benachteiligt. Den Vorgaben für die Zinshöhe genügt § 12 Abs. 1 StBAG NRW nicht, weil der Zinssatz danach von den Geldmarktpreisen und den Verwaltungskosten abhängt. In Hessen dagegen, wo die Regelung nach der Stellungnahme Pieroths in letzter Lesung angepasst wurde, erhalten Empfänger von Leistungen nach dem BAföG die Studienbeitragsdarlehen zinslos.

Ob sich die Gerichte den Bedenken der Literatur anschließen werden, bleibt abzuwarten. Das Oberverwaltungsgericht Baden-Württembergs und die Verwaltungsgerichte in Minden, Arnsberg und Freiburg haben die einschlägigen landesrechtlichen Regelungen jüngst jeweils für rechtmäßig gehalten. Für die Einführung von Studiengebühren haben außerdem das Verwaltungsgericht Karlsruhe und, ohne nähere Prüfung der Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht, das Verwaltungsgericht des Saarlandes in einem Eilverfahren entschieden. Dagegen hat das VG Gießen ernste Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes geäußert und die Zahlungspflicht vorläufig ausgesetzt.

Die Erhebung von Studiengebühren sei, so das VG Minden, nur zulässig, wenn jeder gleichermaßen, d.h. unabhängig von seinen finanziellen Verhältnissen und seiner sozialen Herkunft, die Möglichkeit habe, entsprechend seinen Fähigkeiten ein Hochschulstudium zu absolvieren. Ob der nordrhein-westfälische Gesetzgeber mit dem Darlehensanspruch, der Möglichkeit zur Freistellung von der Darlehensrückzahlung und der Begrenzung der Rückzahlungssumme auf 10.000,00 € einschließlich zurückzuzahlender Bundesausbildungsförderung das Gebot des chancengleichen Hochschulzugangs wahre, sei eine tatsächliche Frage, die derzeit nicht beantwortet werden könne. Die Einschätzung des Gesetzgebers, dass diese Instrumente die Chancen einkommenschwächerer Studenten wahrten, sei derzeit nicht zu widerlegen und daher für das Gericht bindend.

Die Berufung gegen das Urteil des VG Minden hat das OVG Münster verworfen. Art. 13 IPwskR sei kein innerstaatlich unmittelbar geltendes Recht. Das Studienbeitragsdarlehen stelle sicher, dass allen dazu Befähigten in zumutbarer Weise ein Studium möglich sei. Die Kläger haben angekündigt, gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht zu erheben. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht gegen seine Urteile über die Zulässigkeit der Studiengebühren wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Verfahren von sich aus zugelassen.

Für die Studienkredite der Landesbanken sind keine Sicherheiten zu leisten und die Vergabe wird auch nicht von Einkommens- und Vermögensprüfungen abhängig gemacht. Allerdings müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Das Darlehen wird in der Regel für die Dauer der Regelstudienzeit zuzüglich vier weiteren Semestern gewährt. Problematisch ist jedoch diese Finanzierungsmöglichkeit vor allem für Ausländer, denen häufig die Aufnahme des Darlehens verweigert wird. Es wird derzeit juristisch geprüft, ob diese Form der Diskriminierung europarechtswidrig ist.

Stipendien stehen in begrenztem Umfang zur Verfügung. Die Begabtenförderungswerke unterstützen zusammen knapp 14.000 Studenten. Dabei entfallen (einkommensabhängig vergebene) Vollstipendien auf rund ein Viertel der Geförderten.

In dem Studienqualitätsmonitor 2007 eine von der HIS Hochschul-Informations-System GmbH in Hannover und der AG Hochschulforschung der Universität Konstanz durchgeführte repräsentative Befragung von knapp 22.000 Studierenden an 150 Hochschulen, sprachen sich die befragten Studenten mehrheitlich gegen Studiengebühren aus. Bei der Frage wie ihre genrelle Haltung zu Studiengebühren ist, haben 42% stark ablehnend, 25% ablehnend, 11% befürwortend und 3% stark befürwortend angegeben.

So fasste der "freie zusammenschluss der studentInnenschaften" auf verschiedenen Mitgliedsversammlungen Beschlüsse, jede Art von Studiengebühren abzulehnen.

Das Deutsche Studentenwerk befürchtet eine Beeinträchtigung der Gleichheit der Lebenssituationen in den verschiedenen Bundesländern, wenn Studiengebühren in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt werden. Da weiterhin auch die Rechtsgüter der Rechts- und Wirtschaftseinheit gefährdet seien, verlangt das Deutsche Studentenwerk eine bundeseinheitliche Regelung durch ein Bundesgesetz. Insbesondere befürchtet das Studentenwerk eine verstärkte Hemmschwelle für Kinder aus finanziell schwachem Elternhaus.

Die Deutsche Burschenschaft hat sich ebenfalls gegen die Einführung von Studiengebühren geäußert. Eine Zusammenarbeit mit oben genannten Bündnissen findet nicht statt.

Zum Seitenanfang



Aktionsbündnis gegen Studiengebühren

Bislang haben sich über 300 Organisationen durch Unterzeichnung des Krefelder Aufrufs dem ABS angeschlossen. Die beteiligten Studierendenvertretungen, darunter der studentische Dachverband fzs, repräsentieren ca. 1,7 der 2,0 Millionen Studenten in Deutschland. Das ABS ist ein breites gesellschaftliches Bündnis, ihm gehören unter anderem die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), politische Jugend- und Hochschulorganisationen (z. B. Juso-Hochschulgruppen, Campusgrün, Bündnis linker und radikaldemokratischer Hochschulgruppen), der Bund demokratischer WissenschaftlerInnen (BdWi), das Bundesjugendwerk der Arbeiterwohlfahrt, die Evangelische Studierendegemeinde und als Einzelpersonen eine Reihe von Wissenschaftlern an.

Auf der Vollversammlung im Sommer 2006 beschloss das Bündnis mit der „Hattinger Erklärung“ eine Reaktion auf die Einführung von Studiengebühren in mehreren Bundesländern. Diese Grundsatzpapier bekräftigt die Position und das Eintreten gegen jede Form von gebührenfinanziertem Studium.

Das ABS ist in studentischen Streiks, bei Unterschriftensammlungen und bei Protesten gegen Studiengebühren zu finden wie über Publikationen, etwa über die Schriftenreihe und die Massenzeitungen des Bündnisses. Zudem ist das ABS eine der relevanten Stimmen in den Medien, die gegen Studiengebühren kämpft. Das ABS ist zudem zu Anhörungen von Parteien und Parlamenten als Sachverständige Organisation eingeladen gewesen und initiiert und begleitet juristische Auseinandersetzung im Themenbereich Studiengebühren bis hin zu den Auseinandersetzungen um die tatsächliche Durchsetzbarkeit des Demonstrations- und Versammlungsrechts bei Protesten zu diesem Themengebiet.

Darüber hinaus entwickelt es zusammen mit den Bündnispartnern Kampagnen gegen die neoliberale Umstrukturierung und die soziale Ausgrenzung von Bevölkerungsschichten im Bildungssystem.

Die halbjährlichen Vollversammlungen finden in organisatorischer Einheit mit der Mitgliederversammlung des fzs statt. Die Vollversammlung hat die Aufgabe neue Bündnispartner zu bestätigen, die Geschäftsführung und das KO zu wählen und die politischen Grundsätze (weiter) zu entwickeln und über größere politisch-öffentliche Aktionen zu beraten. Daneben dient es der Zusammenarbeit und der gegenseitigen Information.

Zum Seitenanfang



Studiengebühr

Eine Studiengebühr oder ein Studienbeitrag ist ein Beitrag, den Studenten regelmäßig entrichten müssen, um am Studium teilnehmen zu dürfen. Die Beiträge sollen die Kosten des Studiums reduzieren, die dem staatlichen oder privaten Trägern der Hochschule entstehen.

Der Sinn des Begriffs Studiengebühr setzt eine bestimmte Definition des Studiums voraus: Eine Gebühr wird stets für eine in Anspruch genommene fremde Leistung bezahlt. Im Gegensatz dazu sind die Studienbeiträge nicht an eine tatsächliche Nutzung gebunden, sondern eröffnen den Zahlenden die Möglichkeit der Nutzung. Mit dem Studienbeitrag beteiligen sich Studenten an den Kosten ihres Studiums, die dem Träger der Hochschule entstehen. Diesen Kosten steht der - nicht immer vorhandene und prospektive - beiderseitige Nutzen gegenüber: Angelehnt an das marktwirtschaftliche Modell des Humankapitals wird das Studieren als Investition begriffen, für die dann auch ein Gegenwert entlohnt werden muss. Dabei spielt die vom Studenten geleistete Arbeit keine maßgebliche Rolle. Stellt man dagegen diese Arbeit in Rechnung (wie beispielsweise in Skandinavien), sei es anteilig an der Herausbildung einer zukünftigen Arbeitskraft, sei es als notwendige Bedingung für eine funktionierende Hochschule, muss davon ausgegangen werden, dass ein Studium keine Gebühr, sondern eine Entlohnung fordert, welche für die geleistete Arbeit einen angemessenen Gegenwert darstellt. Einen solchen Ansatz verfolgte die Gewährung des Grundstipendiums, welches in der DDR allen Studenten zuerkannt wurde. Diesem Prinzip von Bildung als Investition oder Bildung als zu vergütende Arbeit - und damit indirekt auch die Studiengebühr - widerspricht allerdings dem humboldtschen Bildungsideal, nach dem Bildung - ohne Renditeabsichten - Selbstzweck ist. Dem entspricht die Forderung, auch für das Studium keine Abgaben zu erheben, entsprechend der in Deutschland - noch weitgehend - kostenlosen öffentlichen Schulausbildung. Weitergehende Forderungen betreffen die Abschaffung von Elternabgaben für Kindertagesstätten, Kindergärten, Kinderläden und Kinderkrippen, analog zu den meisten europäischen Ländern.

Nicht vom Begriff Studiengebühr(en) sind andere Beträge erfasst, die bei der Rückmeldung regelmäßig erhoben werden, so die Sozialbeiträge für die Studierendenschaft oder das Studentenwerk. Außerdem erheben aufgrund rechtlicher Vorgaben oder eigener Satzungen die Hochschulen Gebühren, die in ihre Höhe und Wirkung den Studiengebühren gleichen können, so für Prüfungen, die Bewerbung an den Hochschulen, Auswahlverfahren, Benutzung von Einrichtungen, Exkursionen oder für den Sachmittelverbrauch bei Praktika.

Da die Ansicht darüber variiert, ob, wofür und unter welchen Umständen Studiengebühren angemessen sind, gibt es auch verschiedene Modelle wie und ob sie erhoben und wie sie bezahlt werden sollen.

Beispielsweise wird die Gebühr teilweise erst ab einer gewissen Studiendauer beispielsweise über Langzeitstudiengebühren oder einem Studienkonto oder bei fehlendem Studienerfolg erhoben. Um den häufig finanzschwachen Studenten die Bezahlung der Gebühren zu ermöglichen, sehen einige Modelle eine spätere Schuldenfinanzierung vor, so dass sie die Gebühren mit den dazukommenden Zinsen über Kreditmöglichkeiten nachträglich getilgt werden können, sobald sie nach Studienende erstmalig eine gewisse Gehaltsgrenze überschreiten.

Ein realisierter Ansatz sind nachgelagerte Studiengebühren, wie sie 1989 in Australien unter dem Namen Higher Education Contribution Scheme (HECS) eingeführt wurden. Die Studenten erhalten ein zinsloses Darlehen und zahlen die Gebühren erst dann zurück, wenn sie ein Mindesteinkommen erreicht haben (in Australien ab 12.400 Euro Brutto-Jahreseinkommen). Alternativ ist eine Vorleistung des Studenten mit nachfolgender Erstattung durch staatliche Gelder möglich.

Insgesamt haben alle Ansätze grundsätzlich gemeinsam, dass sie entweder eine Mehrbelastung der Studenten oder ihre Verschuldung in Kauf nehmen.

Siehe Hauptartikel HECS.

In Australien wurden Studiengebühren 1989 (wieder) eingeführt. Die Höhe betrug zunächst einheitlich 1.800 Australische Dollar pro Jahr, wurde seitdem jedoch angehoben und nach Fächern ausdifferenziert. Im Jahr 2000 betrug die Gebühr 3.463 bis 5.593 Australische Dollar pro Jahr. 2008 kostete ein anderthalbjähriges Masterstudium an der Australian National University ungefähr 15.000 AUD. Ausländer zahlen in der Regel den doppelten Betrag, da ihre Eltern die australischen Hochschulen nicht über Steuern in Australien mitfinanzieren.

Wer die Gebühr sofort bezahlt, bekommt 25 % erlassen. Für die Übrigen gibt es ein unechtes Kreditmodell, dessen Rückzahlungsmodalitäten an das Einkommen gekoppelt sind. Das so genannte Higher Education Contribution Scheme (HECS) ist im Kern ein Aufschlag auf die Einkommensteuer und in seiner Wirkung ein zinsloser Kredit, der jedoch an die Inflationsraten angepasst wird.

Darüber hinaus steht es den Universitäten frei, bis zu 25 % der Studienplätze gegen Sofortzahlungen von mehr als 10.000 Australischen Dollar jährlich anzubieten. Im Jahr 2001 machten bereits 9 Hochschulen in Australien davon Gebrauch und stellen für die Zahler des höheren Betrags geringere Zulassungsvoraussetzungen (NC) auf. Damit gestaltet sich der Zugang zu den Hochschulen für finanziell besser gestellte Studenten deutlich einfacher.

Eine zentrale Kritik am Australischen Modell ist die Tatsache, dass Frauen erheblich länger ihre Studiengebühren zurückbezahlen als Männer. Ferner besagt eine Studie der australischen Hochschullehrergewerkschaft, dass die Studiengebühren nicht zu einer besseren Ausstattung der Hochschulen geführt haben, da sich der Staat zunehmend aus der Finanzierung der Hochschulen zurückgezogen habe.

Das Studium an den dänischen Hochschulen ist in der Regel gebührenfrei. In einzelnen speziellen Bildungsangeboten wie dem MBA werden jedoch Studiengebühren fällig. Die Kosten hierfür liegen bei rund 26.000 Euro für einen einjährigen Vollzeit-MBA.

Dänische Studenten besitzen Anspruch auf ein Grundeinkommen, das sogenannte „Statens Uddannelsesstoette“. Einzige Voraussetzung für das „Statens Uddannelsesstoette“ ist die Vollendung des 18. Lebensjahrs und die Ausübung einer unbezahlten Ausbildung (z. B. ein Studium). Diese Förderung erhalten ca. 93 % der Dänischen Studenten. Das deutsche BAföG erhalten zum Vergleich nur ungefähr 25 % der Studenten. Die monatliche Förderung beträgt für bei den Eltern lebende Studenten 330 €, für auswärts lebende ca. 610 €. Die maximale Förderungsdauer liegt bei 70 Monaten. Zusätzlich zum Grundeinkommen sind staatliche Darlehen von maximal 310 € monatlich möglich.

Einen Zugang zur Universität ganz ohne Kosten gab es selbst vor Einführung der Studiengebühren nicht. Der Semesterbeitrag ist obligatorisch und wird im Härtefall erlassen. Die Studiengebühren sind hiervon klar zu trennen und werden zusätzlich erhoben. Semesterbeiträge sind Verwaltungsbeiträge. Sie beinhalten an vielen Universitäten auch Beiträge für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, in Form eines Semestertickets. Studiengebühren sind Mittel, die Studierenden an die Universität zahlen. Die Studiengebühren unterliegen in einigen Bundesländern einer Zweckbindung. So dürfen Studiengebühren in Bayern ausschließlich zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen eingesetzt werden.

Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, den auch Deutschland unterzeichnet hat, fordert im Sinne des Rechts auf Bildung, dass „der Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich gemacht werden muß“ (Artikel 13.2.c).

Das Hochschulrahmengesetz (HRG) des Bundes schloss bisher allgemeine Studiengebühren aus. Gegen dieses im Jahr 2002 novellierte Gesetz klagten die unionsgeführten Bundesländer Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Hessen, Saarland, Hamburg, Bayern und Sachsen, die darin einen unzulässigen Eingriff des Bundes in die Gesetzgebungskompetenz der Länder im Kultusbereich sahen. Die klagenden Bundesländer führten als Grund ihres Ganges nach Karlsruhe an, dass der Bund seine Gesetzgebungskompetenz überschritten und in die Länderkompetenz eingegriffen habe. Bildung war und ist im föderalen System der Bundesrepublik Aufgabe der Länder. Aufgrund der sehr verschiedenen Ausgestaltungen im deutschen Hochschulbereich sah das Grundgesetz zum damaligen Zeitpunkt allerdings für den Bildungsbereich eine Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes vor, um „gleichwertige Lebensbedingungen“ zu wahren.

Das Bundesverfassungsgericht gab den klagenden Ländern am 26. Januar 2005 dahingehend Recht, dass der Bund ihnen nicht verbieten kann, Studiengebühren zu erheben. Seit dem ist der rechtliche Status von Studiengebühren in Deutschland unklar. Denn wenn auch der Bund den Ländern nicht verbieten kann, Studiengebühren zu erheben, ist noch nicht endgültig geklärt, inwiefern Studiengebühren internationalen sowie nationalen Richtlinien widersprechen. Hiermit befassen sich derzeit die Gerichte.

Nach der Urteilsverkündung wurden in bislang sieben Bundesländern (Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland) Gesetze zur Einführung allgemeiner Studiengebühren verabschiedet. In den meisten Gebührenländern müssen die Studierenden ab dem Sommer 2007 pro Semester in der Regel 500 Euro an ihre Hochschule überweisen. Wirtschaftsverbände haben jedoch in der Vergangenheit noch weitaus höhere Gebühren (2.500 Euro oder mehr pro Jahr) gefordert. Mit dem Ziel, als erstes Bundesland die Studiengebühren wieder aufzuheben, hat der Hessische Landtag am 3. Juni 2008 einen entsprechenden Gesetzesentwurf angenommen, in dem der entscheidende Satz zur Abschaffung der Studiengebühren allerdings fehlte. Da das verabschiedete Gesetz damit nur die Abschaffung des Stipendiensystems zur Folge gehabt hätte, lehnte Ministerpräsident Koch eine Unterzeichnung zunächst ab. Daraufhin wurde das Gesetz nachgebessert und am 17. Juni 2008 durch den Hessischen Landtag erneut beschlossen. Koch unterschrieb das Gesetz, welches am 1. Juli 2008 in Kraft trat.

In Irland wurden Studiengebühren im Studienjahr 1996/97 abgeschafft. Zuvor waren dort die im europäischen Vergleich höchsten Studiengebühren erhoben worden. In der Folge stieg die Bildungsbeteiligung deutlich an: Hatten 1996 nur 31 Prozent der 25 bis 34 Jährigen einen Abschluss im Tertiärbereich, waren es 2001 schon 48 Prozent.

In Israel betragen die Studiengebühren ungefähr 2.000 US-Dollar pro Jahr, daher studieren viele Israelis im Ausland. Jedoch gibt es viele Stipendien für Angehörige bestimmter Volksgruppen, religiöser Kreise, politischer Richtungen etc, sodass hierdurch nicht nur die Studiengebühren, sondern meist auch Unterkunft und Verpflegung abgedeckt sind. Jedoch besteht keine Garantie, durch ein Stipendium gefördert zu werden.

Kubanische Staatsangehörige zahlen keine Studiengebühren. Internationale Studenten zahlen zwischen 4000-7000 US-Dollar.

In Österreich wurden allgemeine Studiengebühren in den Siebzigerjahren abgeschafft und 2001 als Studienbeiträge für öffentliche Universitäten wiedereingeführt. Im September 2008 wurden viele Studierende durch eine Gesetzesnovelle mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und den Grünen von den Studiengebühren befreit, die grundsätzliche Beitragspflicht besteht jedoch weiterhin. Die Studiengebühren sind einmal pro Semester zu entrichten und haben eine Höhe von 363,36 Euro pro Semester. Die Befreiung umfasst insbesondere Studierende, die ihr Studium in Regelstudiendauer plus zwei Toleranzsemester betreiben, berufstätige Studierende (mit einer Beschäftigung über der Geringsfügigkeitsgrenze), Studierende die sich vorwiegend um die Betreuung von Kindern vor dem Schuleintritt kümmern und behinderte Studierende. Studierende, die in Regelstudiendauer plus Tolerenzsemester betreiben müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, Angehörige eines EWR-Staates sein, anerkannte Konventionsflüchtlinge sein oder aufgrund sonstiger völkerrechtlicher Bestimmungen dieselben Rechte zum Berufszugang in Österreich haben wie Österreicher um von den Studiengebühren befreit zu werden. Die Österreichischen Fachhochschulen können Studiengebühren einheben, sind aber im Gegensatz zu den anderen tertiären Bildungseinrichtungen nicht dazu verpflichtet. Derzeit heben vier der 20 Fachhochschulen keine Gebühren ein.

Darin nicht enthalten sind 15,5 Euro für die Pflichtmitgliedschaft in der ÖH (Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft) sowie 0,36 Euro für die Unfallversicherung. Keine Studiengebühren zahlen auch weiterhin beurlaubte Studenten; eine Beurlaubung ist aber nur mehr in wenigen Fällen möglich. Studenten aus Entwicklungsländern erhalten die geleisteten Studiengebühren rückerstattet.

Mit Inkrafttreten des Universitätsgesetzes 2002 per 1. Januar 2004 fließen die Studiengebühren direkt den Budgets der Universitäten zu (zuvor dem allgemeinen Bundesbudget). Ihre Finanzsituation hat sich aber wegen zuvor durchgeführter Kürzungen insgesamt jedoch nicht verbessert. Die Studienbeiträge der Studierenden, die aufgrund der ihrer Studiendauer in Regelstudiendauer plus zwei Toleranzsemester vom Studienbeitrag befreit sind sowie von behinderten und berufstätigen Studierenden, die ebenfalls vom Studienbeitrag befreit sind, werden den Universitäten aus Bundesmitteln ersetzt.

Die 12 Privatuniversitäten in Österreich verrechnen üblicherweise etwa 10.000 Euro Studiengebühren pro Jahr. Darüber hinaus studieren über 10.000 Studierende in "Lehrgängen Universitären Charakters" oder "Universitätslehrgängen" (etwa MBA Programme), für die auch öffentliche Hochschulen teils sehr hohe Studiengebühren als Kostenersatz einheben dürfen. So kostet ein 14monatiger MBA an der WU Wien beispielsweise 37.000 Euro.

Während des Wahlkampfes 2006 hatte die SPÖ versprochen, Studiengebühren für öffentliche Unis im Falle eines Wahlsieges abzuschaffen. Dies scheiterte in der Folge am Widerstand der zweiten Regierungspartei ÖVP, woraufhin es zu spontanen Protesten in Wien und anderen Städten kam, in deren Rahmen unter anderem Teile der Bundesparteizentrale der SPÖ besetzt wurden. Im Frühjahr 2007 wurde daraufhin beschlossen, die Studiengebühren für Studenten zu erlassen, die pro Semester mindestens 60 Stunden Nachhilfe oder Studienberatung an Schulen leisten, was jedoch nur von etwa 20 Studierenden österreichweit in Anspruch genommen wurde.

Im Rahmen des Wahlkampfes 2008 wurde von SPÖ, FPÖ und Grünen ein Antrag auf weitgehende Abschaffung der Studiengebühren eingebracht, welcher am 24. September 2008 im österreichischen Parlament beschlossen wurde.

Polen ist ein Land, das offiziell keine Studiengebühren erhebt. Doch das Studieren in Polen ist für Studenten trotzdem nicht kostenlos. Es fällt eine Verwaltungsgebühr bis zu 1100 Zł (umgerechnet etwa 300 Euro) an. Dies hängt von der jeweiligen polnischen Universität ab. Kurse, die nicht in polnischer Sprache sind, sind in der Regel noch teurer.

In Schweden und Finnland gibt es keine Studiengebühren. Die Bildungsbeteiligung ist dort im europäischen wie weltweiten Vergleich sehr hoch: Im Jahr 2001 besuchten rund 70 Prozent eines Jahrgangs eine Hochschule.

An allen Schweizer Hochschulen sind Studiengebühren zu bezahlen, die zwischen 425 (Neuchâtel) bis 800 (St. Gallen) Franken pro Semester liegen. Eine Ausnahme bildet die Università della Svizzera italiana (USI) in Lugano mit 2.000 Franken pro Semester.

An manchen Universitäten werden ausländischen Studenten zusätzliche Gebühren abverlangt: Freiburg, Neuchâtel, St. Gallen, Zürich und Lugano. Der Betrag bewegt sich zwischen 100 und 275 Franken, wobei in Lugano an der Università della Svizzera italiana 2.000 Franken zusätzliches Entgelt für ausländische Studenten pro Semester verlangt wird.

Durch eine Volksabstimmung wurden in Ungarn die Studiengebühren wieder abgeschafft. Seit dem 1. April 2008 ist das Studium in Ungarn wieder gebührenfrei. Für Ausländer trifft das allerdings nicht zu. So betragen die Studiengebühren für ein Semester an der Universität Corvinius in Budapest bis zu 3300 €.

Unter dem linksgerichteten Präsidenten Hugo Chavez wurden Studiengebühren in Venezuela abgeschafft.

Im Vereinigten Königreich wurden 1998 allgemeine Studiengebühren in zunächst einheitlicher Höhe von 1000 Pfund (etwa 1300 €) eingeführt. Dieser Betrag ist zum Januar 2005 auf eine Höchstgrenze 3000 Pfund angestiegen. Die Hochschulen dürfen auch geringere Gebühren verlangen, wählen aber überwiegend den Höchstbetrag.

In Schottland wurden diese Gebühren im Zuge der Gewährung weitgehender Autonomie in Bildungsfragen im Jahr 2000 in nachlaufende Gebühren mit einkommensabhängiger Zahlung von bis zu 2048 Pfund (etwa 2700 €) für das gesamte Studium unabhängig von der Dauer umgewandelt. Bei einer durchschnittlichen Studiendauer von vier Jahren ergibt sich damit mit (inflationsbereinigt) etwa 430 Pfund im Jahr ein wesentlich geringerer Betrag als in England, Wales und Nordirland. Diese Gebühren wurden damals erst ein Jahr nach dem Studienabschluss fällig.

Diese unterschiedlichen Modelle lassen sich an der Entwicklung der Studentenzahlen ablesen: Von 1999 auf 2000 stieg die Anzahl der Studenten in Schottland um zehn Prozent (England: 1,6 %) und von 2000 auf 2001 erneut um fünf Prozent (England: 2,3 %).

Im Jahre 2007 wurden die Studiengebühren in Schottland für EU-Bürger und Schotten (nicht aber für Engländer) komplett abgeschafft - rückwirkend auch für Absolventen des Jahres 2007.

In den Vereinigten Staaten werden von jeher Studiengebühren erhoben. Diese reichen von etwa 3.000 bis hin zu mehr als 40.000 US-Dollar pro Jahr. Dabei variiert die Qualität der angebotenen Studiengänge zwischen den verschiedenen Einrichtungen ebenfalls stark. Als Folge der hohen Gebühren verschuldet sich der durchschnittliche Student dort mit über 12.000 US-Dollar pro Jahr. Der Anteil dieser Gebühren an der Gesamtfinanzierung der Hochschulbildung liegt nur bei etwa 20 %. Der Rest wird zum größten Teil staatlich und davon der größte Teil von den Bundesstaaten finanziert. Private Spenden kommen auf einen Anteil von sieben bis acht Prozent.

Hierbei sind erhebliche Unterschiede zwischen staatlichen und privaten Hochschulen zu beachten. Bei Letzteren ist der Anteil der staatlichen Finanzierung erheblich geringer, was durch einen höheren Gebührenanteil und stärkere eigenwirtschaftliche Aktivitäten ausgeglichen wird.

Im „International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights“ (Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, IPwskR), den auch die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete und der im Jahre 1976 in Kraft trat, haben sich die Unterzeichnerstaaten unter anderem im Artikel 13 Absatz 2 c) verpflichtet, „den Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich zu machen“. Hierbei dürfe nach Absatz 4 keine Bestimmung dieses Artikels „dahin ausgelegt werden, dass sie die Freiheit natürlicher oder juristischer Personen beeinträchtigt, Bildungseinrichtungen zu schaffen und zu leiten“ die nach Absatz 1 c) auch weiterhin unentgeltlich sind.

Die Einführung von Studiengebühren im Vereinigten Königreich ist von der zuständigen Berichterstatterin der UNO gerügt worden, was bisher keine Folgen gezeigt hat, da die britische Regierung darauf beharrt, dass die Gebühren in der jetzt gültigen Form den Zielen des Paktes nicht entgegen stünden.

Zum Seitenanfang



Universität

Fassade der Universität Salamanca in Spanien, einer der ältesten Universitäten Europas

Universitäten (verkürzt vom lateinischen universitas magistrorum et scholarium, Gemeinschaft der Lehrenden und Lernenden) sind Hochschulen mit Promotionsrecht, die der Pflege und Entwicklung der Wissenschaften durch Forschung, Lehre und Studium dienen, ein möglichst umfassendes Fächerspektrum bieten (Universalität) sowie ihren Studenten wissenschaftsbezogene Berufsqualifikationen vermitteln sollen.

Prägend für den Begriff der Universität sind seit dem europäischen Mittelalter die Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden (universitas magistrorum et scholarium), das Recht zur Selbstverwaltung mit der Möglichkeit der eigenständigen Erstellung und Ausführung von Studienplänen und Forschungsvorhaben (Akademische Freiheit) sowie das Privileg der Verleihung öffentlich anerkannter akademischer Grade (zum Beispiel Diplom oder Doktorgrad).

Die Universitäten im deutschen Sprachraum bieten Ausbildungsgänge nach ISCED, dem UNESCO-System zur Klassifizierung von Ausbildungssystemen, in den Leveln 5 und 6. Sie gehören zum tertiären Bildungsbereich.

Die ersten Universitäten in Europa entstanden im hohen Mittelalter (siehe Geschichte). Mit dem Aufkommen der Universitäten wurde das Wissensmonopol der Klöster durchbrochen. Dennoch blieb die universitäre Lehre vor allem in Mittel- und Nordeuropa noch bis über den Beginn der Neuzeit hinaus von den geistlichen Orden und dem Klerus dominiert.

Seit der Einrichtung der Berliner Universität im Jahre 1810 (nennt sich seit 1949 Humboldt-Universität) setzte sich auch international das Humboldtsche Modell der Einheit von Forschung und Lehre durch, das besagt, dass die Lehrkräfte zusätzlich zu ihrer Lehrtätigkeit auch Forschung betreiben sollen, damit das hohe Niveau der Lehre erhalten bleibt und den Studenten wissenschaftliche Qualifikationen besser vermittelt werden können.

Im Gegensatz zu anderen Hochschulen zeichnen sich die Universitäten durch einen breiten Fächerkanon aus. Typisch sind die klassischen, schon im Mittelalter eingeführten Fakultäten für Philosophie (Geisteswissenschaften, heute auch die philologischen und historischen Fächer), Medizin, Theologie und Rechtswissenschaften. Dazu kommen die Naturwissenschaften – die bis in die Renaissance als ein Teilgebiet der Philosophie gelehrt wurden, ebenso wie die Mathematik – sowie die Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und weitere Arbeitsgebiete.

Andere Hochschulen, die nicht die Bezeichnung „Universität“ führen, beschränken sich dagegen auf Themengebiete wie Technik und Kunst oder gar nur auf einzelne Fächer wie Medizin und Tiermedizin.

Technische Universitäten bieten zwar eine breite Auswahl an Fächern an, haben aber einen Schwerpunkt in den Ingenieurwissenschaften. Die früheren Hochschulen für Agrarwissenschaft und Forstwissenschaft wurden in der Regel mit klassischen Universitäten zusammengelegt, so dass diese Ingenieurstudiengänge heute an Universitäten angeboten werden.

Kunsthochschulen sind künstlerische und künstlerisch-wissenschaftliche Hochschulen, die den Universitäten gleichgestellt sind. Darunter fallen neben den Kunsthochschulen im engeren Sinn, deren Fachbereiche die bildende Kunst, die visuelle Kommunikation und die Architektur umfassen, auch die Musikhochschulen, Hochschulen für Schauspielkunst und Filmhochschulen.

Teilweise werden auch Sporthochschulen wie die Deutsche Sporthochschule Köln als „Sportuniversitäten“ bezeichnet.

Das Konzept der Gesamthochschule, das an mehreren Studienorten in Nordrhein-Westfalen und in Kassel (Hessen) umgesetzt wurde, sah eine Integration der Fachhochschul- und Universitäts-Studiengänge vor, ist aber zurzeit ein Auslaufmodell. Letzte Immatrikulationen waren zum Wintersemester 2005/2006 in Nordrhein-Westfalen möglich. Im Hochschulgesetz von Hessen ist als Zugangsvoraussetzung für die Bachelor- und Masterstudiengänge an Universitäten eine Immatrikulation mit Abitur oder Fachhochschulreife vorgesehen.

Einzigartig, zumindest für Deutschland, ist das Prinzip der FernUniversität Hagen, die ein Studium mit Hilfe von schriftlich an den Wohnort der Studenten zugestelltem Unterrichtsmaterial anbietet (im Gegensatz zur Präsenzuniversität). Dieses Angebot wird meist von Studenten genutzt, die bereits ein Studium absolviert haben, die Familie oder Kinder haben oder schon im Berufsleben stehen. Auch Strafgefangene können an der FernUniversität studieren.

Für Deutschland neu ist auch das Konzept der Stiftungsuniversität, das bis 2005 an drei Universitäten in Niedersachsen (Göttingen, Lüneburg, Hildesheim) zumindest teilweise umgesetzt wurde. Grundgedanke ist dabei, der Universität ein Stiftungskapital zur Verfügung zu stellen, aus dessen Erträgen sich die Universität finanziert. Dies soll die Universitäten von staatlichen Zwängen befreien und flexibler in ihren Entscheidungen machen. Traditionell existiert dieses Modell bereits in den Vereinigten Staaten von Amerika. Die bekanntesten Universitäten verfügen dort über ein sehr großes Stiftungskapital, das vor allem aus eigenen Wirtschaftserträgen und Erbschaften sowie privaten Schenkungen resultiert.

Zunehmend werden aber auch in Deutschland Privatuniversitäten gegründet. Kleinere Stiftungs- und Privatuniversitäten, wie sie traditionell im anglo-amerikanischen Raum existieren, haben gelegentlich mit dem Problem zu kämpfen, finanziell in zu starke Abhängigkeit von einem bestimmten Sponsor zu geraten. Zudem bilden die Studiengebühren eine weitere Finanzierungsquelle in erheblicher Höhe, was zu einer finanziellen Auslese unter den Studieninteressierten führen kann.

Bürgeruniversitäten und Kinderuniversitäten sind zeitlich begrenzte Veranstaltungen, die der Öffentlichkeitsarbeit einer Universität zuzurechnen sind. Sie sollen den Universitätsbetrieb für Kinder beziehungsweise Nicht-Akademiker transparent machen und für die Anliegen der Universitäten werben.

Die German University in Cairo (GUC) in Kairo/Ägypten ist das zurzeit weltweit größte von Deutschland unterstützte Projekt im Bildungsbereich. Zu Auslandsaktivitäten Deutschlands auf diesem Gebiet siehe auch Chinesisch-Deutsches Hochschulkolleg.

Fachhochschulen vermitteln eine akademische Ausbildung auf wissenschaftlicher Basis mit einem ausgeprägteren Bezug zur beruflichen Praxis. Die Fachhochschulen bieten vor allem technische, wirtschaftswissenschaftliche und sozialwissenschaftliche Studiengänge an. Sie haben (noch) kein eigenständiges Promotionsrecht, sondern müssen derzeit noch mit einer Universität kooperieren, um ihre Absolventen mit Diplom- oder Masterabschlüssen zu promovieren.

Berufsakademien sind keine Hochschulen, gehören aber gleichwohl zum tertiären Bildungsbereich.

Historisch werden auch mittelalterliche Bildungseinrichtungen in außereuropäischen Ländern (in Afrika und Asien, dabei vor allem im islamischen Raum) als Universitäten bezeichnet, die nicht alle Merkmale einer europäischen Universität erfüllen (siehe auch Madrasa). Dabei ist vor allem die Verleihung akademischer Grade als speziell europäische Erfindung zu betrachten.

Bildungseinrichtungen der Antike, so zum Beispiel im antiken Ägypten, Griechenland oder im Römischen Reich werden in der Regel nicht als Universitäten bezeichnet.

In Deutschland sind die meisten Universitäten heute als rechtsfähige öffentlich-rechtliche Körperschaften organisiert und unterstehen der Aufsicht der Bundesländer. Zuständig ist das entsprechende Ministerium beziehungsweise der Senator für Wissenschaft und Kunst. Für allgemeinbildende Schulen ist in der Regel ein anderes Ministerium zuständig.

Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) ist der freiwillige Zusammenschluss beinahe aller deutschen Universitäten und Hochschulen und vertritt die Hochschulen gegenüber Politik und Öffentlichkeit.

Die Hochschulrektorenkonferenz wurde am 21. April 1949 als Westdeutsche Rektorenkonferenz (WRK) gegründet und vertrat anfangs nur die Universitäten und sogenannte wissenschaftlichen Hochschulen (das heißt diejenigen mit Promotionsrecht) der früheren Bundesrepublik und West-Berlins. Seit 1974 wurden auch andere Hochschulen und Fachhochschulen aufgenommen. Nach der Wiedervereinigung kamen auch die Hochschulen aus der ehemaligen DDR dazu. Deshalb erfolgte auch im Jahre 1990 die Umbenennung. Die HRK hat gegenwärtig 262 Mitgliedshochschulen, an denen circa 98 Prozent aller Studenten in Deutschland immatrikuliert sind. Auf der Ebene der Bundesländer arbeiten die jeweiligen Landesrektorenkonferenzen.

In der Schweiz sind die Kantone Träger der Universitäten und Hochschulen. Einzige Ausnahmen sind die Eidgenössische Technische Hochschule Zürich und die École polytechnique fédérale de Lausanne, die von der Schweizer Bundesregierung getragen werden.

Die Lernenden an einer Universität bezeichnet man als Studenten oder (in Hinblick auf die Geschlechtergerechtigkeit) als Studierende. Die verschiedenen Arten von Lehrenden werden unter dem Oberbegriff Dozenten (oder Dozierende) zusammengefasst. Lehre und Forschung werden an einer Universität von den Professoren des entsprechenden Faches eigenverantwortlich geleitet.

An der Spitze einer Universität steht ein Rektor (traditionelle Anrede: Magnifizenz) oder Präsident, der in der Regel selbst ein Universitätsprofessor ist. Der Leiter der Verwaltung wird in der Regel Kanzler genannt. Ein Kanzler einer Universität ist in der Regel ein Verwaltungsfachmann und kein Wissenschaftler. Als wichtigstes Entscheidungsgremium fungiert der Senat, in dem Professoren, wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Mitarbeiter sowie teilweise auch Studenten ihren Sitz haben.

Universitäten gliedern sich in einzelne Fakultäten oder Fachbereiche, die von einem Dekan (traditionelle Anrede: Spektabilität) geleitet werden (siehe auch: Medizinische Fakultät, Theologische Fakultät). Die Position des Dekans wechselt turnusmäßig zwischen den Professoren der Fakultät (siehe auch: Fakultätsentwicklung). Fakultäten haben ein eigenes Siegelrecht und das Recht, akademische Prüfungen abzunehmen sowie daraufhin die entsprechenden akademischen Grade zu verleihen. Die akademischen Grade, insbesondere der Doktorgrad sind deshalb auch immer fakultätsspezifisch. Diese Eigenständigkeit der Fakultäten geht bis auf das Mittelalter zurück, als die Universitäten erst langsam aus eigenständigen Einheiten zusammengewachsen sind.

Die Fakultäten gliedern sich wiederum in die einzelnen Institute oder Seminare, an denen die jeweiligen Fächer unterrichtet werden. Diese Einrichtungen werden von einem der dort lehrenden Professoren (zum Beispiel mit dem Titel Institutsdirektor) geleitet.

Zu jeder Universität gehören auch zentrale, fakultätsübergreifende Einrichtungen.

Ein Beispiel ist das Studentensekretariat, das in einer Universität für die Verwaltung der Studenten zuständig ist. Hier immatrikulieren und exmatrikulieren sich die Studenten. Aufgrund der hier geführten Unterlagen ist das Sekretariat auch in der Lage, Studienbescheinigungen für die unterschiedlichsten Zwecke auszustellen.

Das Akademische Auslandsamt (AAA) ist der Ansprechpartner in allen Fragen bezüglich eines Studienaufenthalts im Ausland, diesbezüglicher Stipendien und der Anerkennung von Leistungsnachweisen. Akademische Auslandsämter prüfen auch für die jeweilige Hochschule die Hochschulzugangsberechtigung von internationalen Studenten und beraten sie bei ihrem Studium in Deutschland.

Wichtig für die wissenschaftliche Arbeit sind die Universitätsbibliotheken, die für die Sammlung und Bereithaltung der erforderlichen wissenschaftlichen Literatur zuständig sind. Dabei werden nicht nur Bücher (Monografien) beschafft, sondern auch wissenschaftliche Zeitschriften und Buchreihen abonniert (siehe auch: Fachzeitschrift).

Das Sportzentrum einer Universität ist in der Regel nicht nur für die Forschung und Lehre im Bereich der Sportwissenschaften zuständig, sondern bietet auch für Studenten aller Fakultäten Trainingsmöglichkeiten in den verschiedensten Disziplinen im Rahmen des Universitätssports an. An einigen Universitäten gibt es Universitäts-Sportclubs (USC).

Alle Universitäten mit medizinischer Fakultät haben ein Universitätsklinikum, was einen größeren Posten im Etat der jeweiligen Universität darstellt. Die Chefärzte der einzelnen Fachkliniken sind in der Regel Universitätsprofessoren.

Weitere institutsübergreifende Einrichtungen können zum Beispiel größere Laboratorien, Observatorien oder Botanische Gärten sein, die von naturwissenschaftlichen Fakultäten unterhalten werden. Manche Institute unterhalten Museen oder Sammlungen für Archäologie, Völkerkunde, Paläontologie oder Biologie.

Viele Universitäten und Hochschulen stellen heute ihre naturwissenschaftlich-technischen Forschungskapazitäten auch kommerziellen Auftraggebern  – hauptsächlich Industrieunternehmen – gegen Honorar zur Verfügung (Drittmittelforschung). Das verbessert die finanzielle Situation der Hochschulen und damit die Bildungsmöglichkeiten der Studenten. Auf der anderen Seite können die Unternehmen durch die projektbezogene Vergabe von Forschungsaufträgen ihre Fixkosten für Forschung und Entwicklung senken.

Das Studentenwerk kümmert sich um die sozialen Belange der Studenten. So sorgen Studentenwerke für einen regelmäßigen preiswerten Mittagstisch, die so genannte Mensa (lat. für Tisch), betreiben Studentenwohnheime oder bieten Beratungen für Studierende an. In der Regel gibt es an einem Hochschulstandort ein Studentenwerk, das sich um die Studenten aller Universitäten und Hochschulen der Stadt (oder Region) kümmert.

Das Universitäts-Rechenzentrum ist eine zentrale Einrichtung, die informationstechnische (IT) Infrastruktur (Zentralrechner, Server etc.) bereithält und IT-Dienstleistungen erbringt. Aufgrund der zunehmenden Nutzung von Online-Medien in Lehre und Forschung gewinnen diese Einrichtungen weiter an Bedeutung. Auch Rechenzentren versorgen oft mehrere Hochschulen mit IT-Infrastruktur.

Das Studium beginnt für den Studenten mit der Immatrikulation und endet mit der Exmatrikulation. Das Studienjahr ist in Deutschland in aller Regel in zwei Semester (Winter- und Sommersemester) unterteilt. Dazwischen liegt die Vorlesungsfreie Zeit, in welcher dennoch Arbeiten angefertigt und Prüfungen geschrieben werden, oder Semesterferien, die die Studierenden temporär von allen Verpflichtungen des Studiums befreien. An manchen Spezialuniversitäten ist die Einteilung in drei Trimester üblich. (z.B. Universitäten der Bundeswehr) Grundsätzliche Voraussetzung für die Immatrikulation ist meistens die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife. Bei einigen Fächern (Biologie, Medizin, Pharmazie, Psychologie, Tiermedizin und Zahnmedizin) bestehen bundesweite Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus) durch die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS), andere Fächer können je nach Universität zulassungsbeschränkt sein. In diesem Fall muss der Studienbewerber eine Bewerbung bei der ZVS oder der Hochschule einreichen.

Als wichtigste Lehrveranstaltungen der Universitäten gelten (zumindest theoretisch) die Vorlesungen, in denen ein Dozent mit akademischer Lehrbefugnis (Venia legendi) Lehrstoff aus seinem Fachgebiet, wenn möglich aus seinem Forschungsgebiet, vorträgt. Das können Professoren, aber auch Privatdozenten sein - Voraussetzung ist, dass der Dozent die venia legendi besitzt. Die Lehrinhalte werden in so genannten Seminaren oder Übungen praxisnah weiter vertieft. Diese Lehrveranstaltungen werden oft von Assistenten oder anderen Lehrbeauftragten geleitet. Hier ist auch die Mitarbeit der Studenten gefordert. In naturwissenschaftlichen Studiengängen werden beispielsweise Laborarbeiten durchgeführt, in den geisteswissenschaftlichen Fächern beteiligen sich die Studenten mit Referaten.

Nach der Hälfte des Studiums bzw. einem bestimmten Zeitabschnitt wird in der Regel eine Zwischenprüfung abgelegt, die oft eine fakultätsspezifische Bezeichnung trägt. So legen Mediziner nach vier Semestern ihres regulären Studiums ihr Physikum ab, bevor sie mit dem Klinikum (acht weitere Semester) beginnen.

Nach dem Hauptstudium, der zweiten Hälfte der regulären Studienzeit, legt der Student sein Examen ab, das auch wieder fakultäts- und studiengangspezifisch nach dem zu erlangenden akademischen Grad bezeichnet wird („Magisterprüfung“, „Diplomprüfung“, „Staatsexamen“ etc.).

Für die Zulassung zum Examen werden Leistungsnachweise, die so genannten Scheine, verlangt. Diese werden zumeist nicht in den Vorlesungen, sondern in Übungen und Seminaren erworben. Zum Examen müssen in der Regel schriftliche und mündliche Prüfungen abgelegt sowie oft eine schriftliche Arbeit eingereicht werden, die nachweisen soll, dass der Student in der Lage ist, den Forschungsstand eines Teilbereiches der von ihm studierten Wissenschaft bzw. ein Spezialthema wiederzugeben und sich mit ihm auseinanderzusetzen, idealerweise eine aufgeworfene Fragestellung zu beantworten. Anders als bei der Dissertation wird nicht erwartet, dass der Kandidat einen wissenschaftlichen Fortschritt erzielt.

Bei Prüfungen, die auf den Staatsdienst vorbereiten (Rechtswissenschaften, Lehramt etc.) oder einer besonderen staatlichen Aufsicht unterliegen (Medizin, Pharmazie, Lebensmittelchemie etc.), wird ein Staatsexamen abgelegt.

Theologen werden für die kirchliche Laufbahn durch eine kirchliche Dienstprüfung qualifiziert.

Nach dem erfolgreichen Examen bekommt der Student einen fakultätsspezifischen akademischen Grad (Diplom, Magister etc.) verliehen, der berufsqualifizierend ist. Das Staatsexamen berechtigt nicht zum Führen eines bestimmten Grades, wird allerdings in aller Regel als Ausgangspunkt für eine Promotion akzeptiert.

Im Rahmen des im Jahre 1999 begonnen Bologna-Prozesses wird sich diese Struktur des akademischen Studiums bis zum Jahre 2010 grundsätzlich ändern. Bereits heute werden die Studiengänge in Deutschland sukzessive auf die Erreichung der neuen Master- und Bachelor-Abschlüsse umgestellt, die europaweit harmonisiert werden und vergleichbar sein sollen. Europa-übergreifend haben sich 45 Länder diesem Prozess angeschlossen, der in der Praxis vielfach mit enormen Problemen verbunden ist und intern scharfer Kritik ausgesetzt ist, die allerdings von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen wird.

Nach dem Examen kann ein Promotionsstudium begonnen werden, nach dessen Abschluss der Doktorand den Doktorgrad erwirbt, was in einigen Fakultäten für die Berufsqualifikation erwartet wird und in jedem Fall als der Nachweis „wissenschaftlicher Befähigung“ gilt. Dies sind vor allem die Geistes- und Naturwissenschaften sowie die Medizin. Der „Doktor“ ist der höchste akademische Grad. Die Promotion wird durch die Vorlage einer Dissertation, einer eigenständigen Forschungsarbeit, erlangt sowie durch das Bestehen eines Rigorosums und/oder einer wissenschaftlichen Disputation, in deren Verlauf der Doktorand meist seine Arbeit wissenschaftlich argumentativ verteidigen muss. Art und Ablauf dieses „mündlichen Verfahrens“ sind von Fach zu Fach und von Universität zu Universität zum Teil sehr unterschiedlich. Nach erfolgreichem Abschluss der letzten Prüfung gilt der Kandidat als promoviert und erhält sein Zeugnis mit der Note; die Bezeichnung „Dr.“ darf man in Deutschland allerdings erst nach der Publikation der Doktorarbeit führen.

Nach der Promotion kann sich der Doktor – in der Regel in der Position eines „wissenschaftlichen Mitarbeiters“ (nach BAT IIa oder TVöD 13 vergütet) oder „akademischen Rates auf Zeit“ (nach A13 vergütet; diese Position hat in einigen Bundesländern den „Hochschulassistenten“ (C1) ersetzt, der bundesweit mit der Reform der Dozentenbesoldung de iure abgeschafft wurde) – auf die Habilitation vorbereiten. In der Regel bedeutet dies, dass vor allem eine weitere Qualifikationsschrift vorgelegt werden muss. Nach dem Abschluss der Habilitation kann man die Verleihung der Venia legendi beantragen. Dies ist die Erlaubnis, an einer Universität Vorlesungen zu halten. Diese Vorlesungen kann man, wenn man noch nicht auf eine Professorenstelle berufen wurde, als Privatdozent oder außerplanmäßiger Professor halten. Angestrebt wird aber die Einnahme einer Position als Professor, die nach einem bestimmten, recht umständlichen Berufungsverfahren erfolgt. Eine Professorenstelle ist in Deutschland zumeist traditionell eine Beamtenposition und mit einer Einstellung in den Staatsdienst auf Lebenszeit verbunden. Das bisherige Verfahren befindet sich im Zusammenhang mit der Reform der Ausbildungssysteme allerdings im Umbruch.

Neuerdings gibt es auch die Einrichtung des Juniorprofessors, eine Position, die anstelle der Habilitation für eine Lebenszeitprofessur qualifizieren soll. Dies soll der Harmonisierung der akademischen Laufbahnen in der Welt dienen, da die meisten Länder außerhalb des deutschsprachigen Raums keine Habilitation kennen. Die Juniorprofessur wird aber kritisiert, da die Reform das entscheidende Problem – die mit dem Einschlagen einer akademischen Laufbahn verbundene berufliche Unsicherheit – nicht behebt: Auch der Juniorprofessor ist nur befristet eingestellt und muss versuchen, nach spätestens sechs Jahren eine feste Anstellung zu erlangen. Daher streben inzwischen viele Juniorprofessoren auch die Habilitation an, um ihre Chancen auf eine Dauerstelle zu erhöhen.

In manchen künstlerisch orientierten Fachbereichen (zum Beispiel Kunst, Design, Architektur) wird eine Habilitation traditionell nicht als zwingende Voraussetzung für eine Professorenstelle betrachtet. Teilweise ist nicht einmal eine Promotion notwendig. Hier kann auch derjenige Lehrstuhlinhaber werden, der anstatt einer Promotion so genannte promotionsgleiche Leistungen nachweist; hierzu zählt auch eine umfangreiche Publikationsliste. In den Ingenieurswissenschaften ist nach der Promotion eine Industrieerfahrung anstelle der Habilitation üblich.

Das Einschlagen der akademischen Laufbahn ist in Deutschland mit sehr hohen Risiken verbunden. Nach der Promotion – je nach Fach meist zwischen dem 26. und 33. Lebensjahr – muss man in der Regel weitere fünf oder sechs Jahre bis zur Habilitation einplanen. Da man nach der Reform des Hochschulrahmengesetzes faktisch nur noch zwölf Jahre lang befristet an einer Hochschule beschäftigt sein kann, bedeutet dies, dass man mit Anfang vierzig entweder eine feste Anstellung (also in der Regel eine Professur) hat – oder gescheitert ist und sich nun eine andere Anstellung suchen muss, was natürlich oft nicht mehr gelingt. Während es früher durchaus üblich war, dass ein weder lehrender noch forschender „Kustos“ eine Assistentenstelle über Jahrzehnte belegte, leidet heute fast der gesamte „akademische Mittelbau“ in Deutschland unter einem enormen Konkurrenzdruck und einer erheblichen Existenzangst – ein Umstand, der kaum einem Studenten bewusst ist: Nur wenigen ist bekannt, dass eine Vielzahl der Dozenten (und sogar manch ein Professor) nur mit einer befristeten Stelle ausgestattet ist.

In nichtschriftlichen Kulturen findet eine Ausbildung der geistigen Elite eines Volkes, also der Gruppen, die für die Bewahrung und Anwendung des gemeinschaftlichen Wissens zuständig sind, in Form einer persönlichen Weitergabe des Wissen und der Erfahrung von einem Lehrmeister oder einer Lehrmeisterin auf einen jüngeren Menschen statt. Der bzw. die Heranwachsende wird teilweise während des gesamten Tagesablaufs über eine längere Zeit auf seine zukünftige Aufgabe vorbereitet (siehe dazu z. B.: Druide).

Das war auch noch zu Beginn der Entwicklung von Schriftkulturen, zum Beispiel in Ägypten während des Alten Reiches der Fall. Als sich dieses Reich durch politische Auflösungserscheinungen und Dezentralisierungstendenzen langsam auflöste und dadurch schließlich zerbrach, versetzte das die Schriftelite des Landes in einen lang andauernden Schockzustand, der sich in der Entwicklung einer speziellen Literaturgattung niederschlug, die sich mit Auflösungs- und Untergangsszenarien beschäftigte. Bei der Wiedererrichtung eines neuen Zentralreiches, dem so genannten Mittleren Reich wurden Maßnahmen getroffen, derartige zentrifugale Kräfte nicht entstehen zu lassen.

Die Ausbildung der Verwaltungselite des Landes, der Schreiber, wurde zentralisiert und professionalisiert. In den Lebenshäusern wurde der Verwaltungsnachwuchs zentral nach streng festgelegten Regeln von Berufslehrern ausgebildet. Die Ausbildung erfolgte unter Verwendung von festgelegten Texten, die die Verwaltungsfachkräfte in den Dienst des Königs und des Zentralreiches stellen sollten. Ziel war eine standardisierte Qualität der Ausbildung und Loyalität zum Herrscher.

In der europäischen Antike war eine derartige staatliche Lenkung und Zentralisierung unbekannt. Ausbildung funktionierte hier meist auf Privatinitiative einzelner Gelehrter, was aber auch nicht immer gern gesehen wurde. So musste sich Sokrates vorwerfen lassen, dass er Geld für die Unterrichtung der Söhne vornehmer Athener Bürger nehme, was damals offensichtlich gesellschaftlich noch nicht etabliert war (siehe auch: Sophistik). Aber schon wenig später finden wir große und berühmte Institutionen, die Schüler aus dem ganzen Mittelmeerraum anzogen: Das von Ptolemäos Philadelphos um 280 v. Chr. gegründete Museion zu Alexandria, die Philosophenschule zu Athen, anstaltlich verfasst namentlich durch Kaiser Hadrian und Herodes Atticus (130 n.Chr.), und die nach diesen Mustern gebildeten Athenäen zu Rom (135), Lugdunum (Lyon), Nemausus (Nîmes), Athenaeum von Konstantinopel (424-1453).

Während der Völkerwanderungszeit wurde das antike Wissen vor allem an den mesopotamischen Akademien Edessa und Harran (von Christen) sowie Pumbedita und Sura (von Juden) weitergetragen.

Daran knüpften die arabischen Madrasa an, unter denen im früheren Mittelalter die zu Córdoba, Toledo, Syrakus, Bagdad, Damaskus und allen voran die Azhar in Kairo hohen Ruf genossen.

Direkter schlossen die ersten Universitäten sich an die alten Kloster- und Domschulen an, unter denen schon im 8. und 9. Jahrhundert einzelne, wie beispielsweise Tours, St. Gallen, Fulda, Lüttich, Paris als scholae publicae von auswärts zahlreiche Schüler an sich gezogen hatten.

Bis Ende des 11. Jahrhunderts lehren die Magister ausschließlich im Auftrag eines Domkapitels oder Kollegiatstifts, oftmals mit kirchlichen Pfründen versehen. Im 12. Jahrhundert treten jedoch immer mehr wandernde Magister und Scholaren auf und viele Kathedralschulen und abgelegene Klosterschulen können mit der regionalen Schwerpunktbildung nicht mehr mithalten. Hinzu treten die seit dem 11. Jahrhundert laut werdenden kirchlichen Bedenken gegen die Lehrtätigkeit von Mönchen. Die Ausbildung des Diözesanklerus hält sie zwar am Leben, das Niveau bleibt aber auf Elementarausbildung beschränkt.

Im Jahre 1155 erlässt Kaiser Friedrich I. das sog. Scholarenprivileg (authentica habita), die die wandernden und sich in Korporationen zusammenschließenden Schüler und Lehrer schützt und ihnen Gerichtswahl unter Bischof oder Magister sichert. Insbesondere für Finanzverwaltung und Rechtswesen benötigen sowohl der Adel wie auch die päpstliche Kurie ausgebildete Scholaren, so dass seit 1200 Klärungen ihrer Rechtsstellung zugunsten von bischöflichem Jurisdiktionsprimat vor allem über die Lehrbefugnis autonomer Forschung und Lehre erfolgen.

Eine zunehmend um ihrer selbst willen und nicht mehr für die kirchliche Ausbildung betriebene Wissenschaft ermöglicht erst die im 13. Jahrhundert aus der Verbindung der Magister mit den Kathedralschulen entstandene, als Organisationsform aber neue Universität. Diese Entwicklung bleibt zunächst regional beschränkt, erfasst etwa das deutsche Reich sehr verspätet und so bleibt die Universität teils bis zum 15. Jahrhundert im kirchlichen Rahmen.

Die ersten Universitäten finden wir im 11. Jahrhundert in Italien; es waren nach heutigem Sprachgebrauch jedoch nur einzelne Fakultäten, in denen einige wenige Gelehrte (meist weniger als fünf) Adelssöhne in einem Fach, nämlich Kirchenrecht, weltliches Recht und Medizin, ausbildeten. Zu Beginn des Studiums wurden als Einführung die artes liberales studiert. Die ersten Universitäten waren die Rechtsschulen zu Bologna 1088 (durch Irnerio) und die Medizinschulen Salerno (etwa 1057 durch Konstantin, älter als Bologna, blieb aber reine Medizinhochschule), dann breitete sich die Gründungswelle im 12. Jahrhundert aus zu den welt- und kirchenrechtlichen Universitäten Paris zwischen 1150 und 1170, Oxford 1167, Cambridge 1209, Salamanca 1218, Montpellier 1220, und Padua 1222. Die nächste Gründungswelle fand im 14. Jahrhundert im deutschen Sprachraum statt (siehe unten).

Als älteste Universität Europas gilt dabei die Universität Bologna, deren Gründungsdatum von ihren eigenen Historikern mit dem Jahr 1088 angegeben wird. Tatsächlich wird sich ein genaues Datum nicht nennen lassen, da es sich hier um ein langsames Zusammenwachsen kleinerer Rechtsschulen handelte. In Bologna waren die Interessen des Kaisers wichtig für die Entwicklung einer effektiven Ausbildung von Rechtsgelehrten. Als weltliche Gegenmacht zum Papst war er darauf angewiesen, nicht nur Mönche und Geistliche als Schriftkundige in seiner Verwaltung zu beschäftigen. In den Rechtsschulen wurden Verwaltungsfachleute herangebildet, die vom Papst unabhängig waren. Die Entwicklung der Universitäten, speziell der rechtswissenschaftlichen Ausbildung stellte hier einen Emanzipierungsprozess vom Bildungsmonopol der Kirche dar. Im Jahr 1155 erhielt die Universität von Friedrich Barbarossa durch das sogenannte Scholarenprivileg (authentica habita) eine rechtliche Autonomie. Unter anderem war der Dominus der Universität für den Schutz der Dozenten und Studenten verantwortlich, und die Universität besaß eine eigene Gerichtsbarkeit. Damit sollte verhindert werden, dass die Stadt Bologna die Kontrolle über die Universität übernehmen konnte. Nach mehreren Auseinandersetzungen kam es in der Mitte des 13. Jahrhunderts zu einer Einigung mit der Stadt.

Ganz im Gegensatz dazu verlief die Entstehung der Universität Paris. Obwohl auch hier die Ausbildung aus kleinen Anfängen langsam anwuchs, gilt als Gründungsakt die Ausstellung der päpstlichen Bulle Parens scientiarium durch Papst Gregor IX. im Jahre 1231. Innozenz wollte Paris zur obersten Schule der Christenheit machen. Durch die Zentralisierung in einer einzigen Schule sollte die Ausbildung der höheren Theologen besser zu überwachen sein. Die theologische Lehre wurde dadurch bis in das 14. Jahrhundert hinein stabilisiert.

Die Angehörigen der Sorbonne, Professoren wie Studenten, unterstanden dem Papst und der kirchlichen Gerichtsbarkeit. Dies wurde auch vom französischen König bestätigt. Die Gerichtsbarkeit wurde vom Kanzler der Universität ausgeübt, der kein Mitglied der Universität war, sondern als Vertreter des Bischofs von Paris agierte. Er wachte über die Reinheit der Lehre und vergab die akademischen Grade.

Die Universität zu Paris wurde Ausgangspunkt und Muster für fast alle abendländischen Universitäten, besonders die englischen, unter denen Oxford durch eine Auswanderung aus Paris unter der Königin Blanka von Kastilien (1226–1236), der Mutter Ludwig IX. mindestens erst zu höherer Bedeutung gelangte, und die deutschen. Beide Universitäten unterschieden sich von Bologna durch ihre Kollegien, zu dieser Zeit eigentlich Bursen, in denen die Studenten schliefen.

Die dritte Universität der Geschichte war die etwa 200 Jahre existierende Schule von Salerno, in der arabische Medizin gelehrt wurde.

Als die Bedeutung dieser Körperschaften für das geistige Leben der Völker wuchs, nahmen die Päpste und Kaiser die Schutzherrschaft bzw. die Kontrolle über die neuen Anstalten in Anspruch und verliehen ihnen damit das Recht, eine juristische Körperschaft zu sein und einen Doktorgrad zu verleihen (Promotionsrecht). Aufgrund der besonderen dezentralen politischen Struktur des europäischen Mittelalters hätten ansonsten lokale Mächte – kleinere Fürsten oder die Städte – Einfluss auf die Universitäten gewinnen können. So entstand auch das Prinzip der akademischen Gerichtsbarkeit. Es erlaubte den Universitäten eine gewisse Eigenständigkeit gegenüber lokalen Mächten und Machthabern und gleichzeitig eine Loyalität gegenüber Kaiser und/oder Papst. Dieses Prinzip wurde auch in der Reformationszeit beibehalten, als die protestantischen Fürsten ihre eigenen Landesuniversitäten gründeten, die oftmals in kleineren Provinzstädten angesiedelt wurden. Die akademische Gerichtsbarkeit umfasste nicht nur die Professoren und Studenten, sondern auch alle Angestellten der Universität. Man sprach auch von der civitas academica (deutsch: „Akademische Bürgerschaft“), also von der Universität als politischer Einheit.

Das Curriculum bestand aus den Sieben Freien Künsten Logik, lateinische Grammatik, Rhetorik, Geometrie, Arithmetik, Astronomie und Musik. Erst danach wählten die Studenten aus, ob sie Theologie, Jura oder Medizin studierten, einen Abschluss erreichten nur wenige.

Die innere Organisation der Universitäten orientierte sich ab 1249 an den verschiedenen Nationalitäten, wobei sich die kleineren an eine der größeren anschlossen. So entstand in Paris die Einteilung in vier so genannte Nationes: Gallikaner oder Gallier (zu denen auch Italiener, Spanier, Griechen und Morgenländer zählten), Picarden, Normannen und Engländer (die auch die Deutschen und weitere Nord- und Mitteleuropäer beinhalteten). Diese Einteilung galt sowohl für die Universitätsschüler als auch -lehrer.

Jede Nation hatte ihre besonderen Statuten, besondere Beamten und einen Vorsteher (Prokurator). Die Prokuratoren wählten den Rektor der Universität. Papst Honorius III. verordnete 1219, dass nur diejenigen Gelehrten zu Lehrern wählbar wären, die vom Bischof oder vom Scholastikus des zuständigen Stifts die Lizenz dazu erhalten hätten.

Allmählich entstanden jedoch zunftartige Verbände unter den Lehrern (magistri, Meistern) der Theologie, der Jurisprudenz und der Medizin, die als geschlossene Kollegien zuerst 1231 von Gregor IX. in Paris anerkannt und ordines oder facultates, Fakultäten, genannt wurden. Diese Einteilung löste allmählich die der Nationen ab. Etwas später nahm auch das Kollegium der Artisten, das heißt der Lehrer der „sieben freien Künste“, die Verfassung einer vierten Fakultät an, die jedoch bis in die spätere Neuzeit zunächst nur die Aufgabe hatte, für das Studium einer der höheren Fachwissenschaften vorzubereiten. Dementsprechend waren ihre Lehrer häufig auch Scholaren in einer der oberen Fakultäten.

Vorrecht der Fakultäten war bald die Verleihung akademischer Grade. In Paris waren dies drei Hauptgrade, die der Bakkalarien (Bakkalaureen), Lizentiaten und Magister (Meister). Die Bakkalarien wurden von den einzelnen Magistern ernannt; der Grad eines Lizentiaten wurde nach einer Prüfung durch die Fakultätsmeister von Seiten der Kanzler oder Bischöfe erteilt, die aber zuletzt nur noch ihre Bestätigung gaben.

Nur die Magister hatten das uneingeschränkte Recht, als Lehrer ihrer Fakultät aufzutreten. Sie hießen auch oft Doktoren. In Deutschland galt die Bezeichnung Doktor meist für die drei alten oder oberen Fakultäten, während die Fakultäten der freien Künste Magister ernannten. Die Ernennung zum Doktor wurde als Promotion bezeichnet. Diese fanden meistens unter festlichen Zeremonien statt, als Zeichen der Doktorwürde wurde der Doktorhut überreicht.

Ein drittes für die mittelalterliche Verfassung der Universität wichtiges Institut waren die Kollegien oder Kollegiaturen; ursprünglich kirchliche Anstalten, in denen (vorwiegend männliche) Studenten freien Unterhalt, Lehre und Beaufsichtigung fanden. Eines der ersten Universitätskollegien war die berühmte Pariser Sorbonne. Vor allem in Deutschland traten zusätzlich als private, dem Kolleg ähnliche Einrichtungen die Bursen auf; in England und Frankreich verbreiteten sich hingegen die Kollegien stärker, in denen später auch der Unterricht stattfand.

Zusätzlich zu Kollegs- oder Bursenangehörigen gab es im Mittelalter die sogenannten fahrenden Schüler unterschiedlichster Alters- und Bildungsstufen.

Das deutsche Universitätswesen hat im Heiligen Römischen Reich seine Ursprünge mit der Gründung von Universitäten (das heißt der Verleihung von Privilegien, auch an schon bestehende Schulen) durch die geistlichen und weltlichen Herrscher. So besonders Bologna (gegründet zwischen 1088 und 1119) durch Barbarossa 1155 (Verleihung eines Rechtsprivilegs) und der Karls-Universität Prag 1348 durch Karl IV., welche beide nicht in deutschen Sprachgebieten lagen und liegen, aber für deutschsprachige Studenten die Studienorte waren. Die in Prag vertretenen vier nationes (Studenten anderer Herkunft schlossen sich einer dieser vier an) waren: Böhmen, Polen, Bayern und Sachsen. Neu war, dass diese Universitäten von einem Herrscher gegründet wurden und sich nicht aus Schulen entwickelten, wie Bologna, Paris, Oxford und Salerno. Einige enzyklopädische Werke wie der Brockhaus nennen daher Prag als die älteste deutsche Universität (wenn die Lehrsprache auch Latein war), weil der Gründer römisch-deutscher Kaiser sei, und die 1365 durch Herzog Rudolf IV. gegründete Universität Wien die Zweitälteste. Andere betonen die Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, die vierzig Jahre später gegründet wurde und die älteste Universität auf dem Staatsgebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland ist. Es lassen sich keine Abgrenzungen festlegen: einerseits war „Deutschland“ das deutsche Sprachgebiet, andererseits studierten bereits in Paris, andererseits auch innerhalb des Kaiserreiches schon in Bologna deutschsprachige Adlige (genannt transmontani, von jenseits der Alpen). Karl gründete die Universität zudem in seiner Eigenschaft als König von Böhmen, Kaiser wurde er erst sieben Jahre später. Diese Benennung der „ältesten deutschen Universitäten“ vereinfacht die Komplexität der gesellschaftlichen Verhältnisse in der mittelalterlichen Zeit. Sicher ist Wien (1365) die älteste Universität des heutigen Staates Österreich, Heidelberg (1385) die älteste Universität des heutigen Staates Bundesrepublik Deutschland und die Universität Basel (1460) die älteste der heutigen Schweiz (auch diese Stadt gehörte erst 1501 zur Eidgenossenschaft).

Es entstanden durch das abendländische Schisma weitere Universitäten. Zahlreiche Landesfürsten wollten ihr Territorium aufwerten, indem sie in ihrem Lande eine eigene Universität gründeten. Durch die Verdopplung des Papsttums stand diesem Vorhaben höchstens der finanzielle Aspekt im Wege, denn das begehrte Privileg des Papstes war nun leicht zu haben. Beide Päpste wurden erpressbar und verliehen auf Wunsch ein Universitätsprivileg im Wissen, dass bei einer Ablehnung der jeweilige Gegenpapst die Zustimmung zur Gründung einer Hochschule geben würde. Aus diesem Grund, und dem höheren Bedarf an Gelehrten des Kirchenrechts, wurden weitere Universitäten gegründet: 1386 in Heidelberg, 1388 in Köln, 1392 in Erfurt (ursprüngliche Gründung 1379, allerdings mit dem Stiftungsprivileg des Gegenpapstes Clemens VII. in Avignon, das Privileg musste 1392 durch Papst Urban VI. erneut vergeben werden), 1402 in Würzburg, 1409 in Leipzig, 1419 in Rostock. Bis zur Reformation folgten noch 1456 Greifswald, 1457 Freiburg, 1472 Ingolstadt (umgezogen nach München), 1473 Trier und 1477 Tübingen und Mainz. Von den genannten Universitäten bestehen aber nur Heidelberg, Leipzig, Rostock, Greifswald und Tübingen seit ihrer Gründung ohne Unterbrechungen.

Als älteste Universität moderner Prägung in Europa wird nach übereinstimmenden Quellen die im Jahre 1348 gegründete Karls-Universität Prag genannt. Die Jagiellonen-Universität in Krakau (Polen) wurde 1364 vom polnischen König Kazimierz dem Großen gegründet und gilt als die zweitälteste in Europa. Etwa zweihundert Jahre später entstand im Jahre 1544 die von Herzog Albrecht gegründete Albertina in Königsberg (Ostpreußen). Im Jahre 1500 gab es in Europa insgesamt 66 Universitäten, davon 17 in Frankreich, 16 im Heiligen Römischen Reich, 13 in Italien, 11 in Spanien, drei in Schottland, zwei in England und je eine in Dänemark, Polen, Portugal und Schweden. Für das Baltikum von besonderer Bedeutung ist die Universität Vilnius, die als die älteste Universität im Baltikum gilt. Sie wurde 1579 von Jesuiten gegründet.

In der Zeit zwischen 1500 und 1670 begann auch die Entwicklung des akademischen Lehrkörpers zu der im Wesentlichen noch heute geltenden Verfassung. Danach bilden die ordentlichen Professoren (professores publici ordinarii) als vollberechtigte Mitglieder der vier Fakultäten den akademischen (großen) Senat. Dabei gilt die theologische Fakultät noch lange Zeit als die wichtigste, die philosophische hingegen als die am wenigsten angesehene; an einigen Hochschulen äußert sich der (rein äußerliche) Ehrenvorrang der Theologie bis heute in Sitz- und Eintrittsordnungen. Die ordentlichen Professoren einer Fakultät wählen aus ihrer Mitte den Dekan, sämtliche ordentliche Professoren den Rektor. Zudem gibt es nicht dem Senat angehörige Professoren und Privatdozenten, die zwar eine Lehrerlaubnis, aber keine Lehrverpflichtung haben.

Im Verlauf der rasanten Entwicklung der Landesfürstentümer seit dem 15. Jahrhundert und der humanistischen Bewegung wurde die Bindung zwischen Kirche und Universität gelockert. Im 16. und 17. Jahrhundert entstanden weitere, zum Teil dezidiert evangelische (lutherische oder calvinistische), Universitäten (zum Beispiel Wittenberg 1502, Marburg 1527, Königsberg 1544, Gießen 1607, Kiel 1665). Viele dieser Hochschulen dienten den jeweiligen Landesherren dazu, selbst die Fachleute auszubilden, die für die Verwaltung der Territorien dringend benötigt wurden.

Es entstand zudem im deutschen Sprachraum eine Mittelform zwischen den so genannten lateinischen Schulen (Gymnasien) und Universitäten, die als akademische Gymnasien oder gymnasia illustria bezeichnet wurden. Diese wurden von freien Städten und kleineren Landesfürsten eingerichtet, um ein Abwandern der gebildeten Jugend zu den Universitäten zu vermeiden. Sie unterschieden sich von den Universitäten meist in der Größe und darin, dass sie keine Titel verleihen konnten. Mehrere dieser akademischen Gymnasien entwickelten sich später zu wirklichen Hochschulen.

Während im protestantischen Norden die Universitäten im allmählichen Übergang Staatsanstalten mit einer gewissen korporativen Selbständigkeit wurden, blieben die „neuen“ jesuitischen Universitäten des 16. und 17. Jahrhunderts (Würzburg 1582, Olmütz (heute: Olomouc) 1573, Graz 1582, Paderborn 1614), nach deren Muster auch mehrere der schon bestehenden katholischen Universitäten umgestaltet wurden, dem älteren Typus im Wesentlichen treu.

An den deutschen Universitäten des 17. und 18. Jahrhunderts entwickelten sich in dieser Zeit neue Landsmannschaften als Zwischenstufe zwischen nationes und Studentenverbindungen, gleichzeitig fand eine Beteiligung der Studenten an der Universitätsverwaltung nicht mehr statt. Die Wahl junger, studierender Fürsten zum Rektor wurde reine Formsache, da die eigentliche Verwaltung von Prorektoren, die aus der Gruppe der Professoren gewählt wurden, geführt wurde.

Erste Vorlesungen in deutscher Sprache hielt Christian Thomasius an der durch seine Bemühungen gegründeten Universität in Halle. Dort erschien auch unter seiner Leitung die erste kritische akademische Zeitschrift. Die erste Universität, die mit einer Akademie der Wissenschaften verbunden wurde, war die im Jahre 1737 gegründete Universität Göttingen.

Die Universität Göttingen war auch die erste Universität im Heiligen Römischen Reich, deren Fakultäten – geprägt durch den Geist der Aufklärung – nicht mehr durch die Theologische Fakultät zensiert werden konnten. Forschung und Lehre waren damit zwar von den Fesseln der kirchlichen Aufsicht befreit, aber noch lange nicht von der staatlichen Kontrolle. Weiterhin blieben alle Professoren verpflichtet, dafür zu sorgen, dass in ihrem Einflussbereich keine Schriften gedruckt wurden, die dem Herrscher hätten missfallen können.

Bis zum Jahre 1789 war die Zahl der Universitäten in Europa auf 142 angewachsen. Das größte Kontingent war dabei mit 34 Universitäten in Deutschland (Heiliges Römische Reich ohne habsburgische Gebiete) zu verzeichnen, was auf den Wettbewerb der Landesfürsten und den Druck der Gegenreformation zurückzuführen ist. Als Folge davon gab es danach in der Napoleonischen Zeit eine erhebliche Zahl von Universitätsschließungen, nur die bedeutenderen Hochschulen zwischen Freiburg und Kiel blieben bestehen. Im Jahre 1790 stand Italien mit 26 Universitäten an zweiter Stelle. Dann folgten Frankreich mit 25, Spanien mit 23, Österreich-Ungarn mit zwölf, die Niederlande mit sechs, Schottland mit fünf, Skandinavien mit vier, England und Russland mit je zwei sowie Irland, Portugal und die Schweiz mit je einer Universität.

Ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts verlagerte sich der Schwerpunkt an den Universitäten vom Sammeln, Ordnen und Vermitteln von Wissen verstärkt hin zur Forschung, also zum Erzeugen von Wissen. Dies geschah inspiriert durch das Humboldtsche Bildungsideal der Einheit von Forschung und Lehre, das in der Friedrich-Wilhelm-Universität Berlin, der heutigen Humboldt-Universität zu Berlin begründet wurde und weltweite Nachahmung fand. In den 1880er Jahren begann eine Neuordnung der Fakultäten an den Universitäten, so entstanden natur-, staats-, geistes- oder wirtschaftswissenschaftliche Fakultäten. Zudem wurden die akademischen Seminare beliebt, bei denen die Studenten unter Anleitung praktische Übungen durchführen. Gleichzeitig entwickelten sich die Laboratorien, Observatorien und Kliniken, so dass in den Naturwissenschaften und in der Medizin eine praxisnahe Ausbildung vorgenommen werden konnte. Allerdings traten in dieser Zeit auch erstmals „überfüllte“ Studiengänge auf. Einen besonderen Typus der Universität stellt die Stiftungsuniversität dar, die erste wurde in Frankfurt am Main im Zeitraum 1912/1914 gegründet.

Die ersten Frauen studierten an der Universität Zürich (erste Promotion einer Frau 1867) und bald auch an den Universitäten in Genf, Lausanne und Bern. Fast alle dieser Studentinnen an den Schweizer Universitäten kamen aus dem Russischen Reich, das Frauen vom Studium ausschloss. Die guten Erfahrungen mit diesen Studentinnen trugen wesentlich dazu bei, dass sich ab den 1890er Jahren auch die deutschen Universitäten schrittweise für Frauen öffneten. Heute ist mehr als die Hälfte der Studierenden an deutschen Hochschulen weiblich, allerdings mit sehr starken Schwankungen der Geschlechterverteilung je nach Fach (siehe auch Frauenstudium). So ist der Frauenanteil in den medizinischen, tiermedizinischen, biologischen sowie geisteswissenschaftlichen Fächern sehr hoch, bei den mathematisch-technischen Studiengängern deutlich niedriger.

In der Zeit des Nationalsozialismus passten sich die deutschen Universitäten insgesamt äußerst bereitwillig und teilweise in vorauseilendem Gehorsam dem nationalsozialistischen Regime und Gedankengut an. Sie machten sich „zum Nährboden der verworfenen Mächte ..., die Deutschland moralisch, kulturell und wirtschaftlich verwüsten“ und luden so „schwere Mitschuld“ (Thomas Mann) auf sich.

Der anhaltende wirtschaftliche Nachkriegsaufschwung und spätere Bildungsreformen gewährten in der Bundesrepublik ab 1960 allmählich Kindern aus allen gesellschaftlichen Schichten einfachen Zugang zu höherer Bildung. Ab 1962 wurden neue Universitäten gegründet, größtenteils durch Ausbau der vorhandenen Pädagogischen Hochschulen. Dies waren unter anderem Bochum (1962), Regensburg (1962), Düsseldorf (1966), Konstanz (1966), Ulm (1967), Dortmund (1968), Bielefeld (1969), Augsburg (1970), Trier (Neugründung 1970), Bremen (1971), Oldenburg (1973), Osnabrück (1973) und Passau (1978) in Deutschland sowie Salzburg (1962) und Linz (1966) in Österreich. Als neuartige Hochschulen wurden in Hessen und Nordrhein-Westfalen auch Gesamthochschulen gegründet, so in Kassel (1971) und im Jahre 1972 in Duisburg, Essen, Paderborn, Siegen und Wuppertal, die jedoch später alle in reguläre Universitäten überführt wurden. Das traditionelle wissenschaftliche Breitenspektrum einer Universität mit Medizin, Jura, Theologie und Philosophie sowie naturwissenschaftlichen Studiengängen in Biologie, Chemie und Physik wurde - zum Teil auch angesichts der fortschreitenden und unübersichtlicher werdenden Fächerspezialisierung - oftmals dabei aufgegeben. Gleichzeitig wurden vielfach fachübergreifende Studienmöglichkeiten in Projekten geschaffen und interdisziplinäre Lehr- und Forschungsvorhaben verstärkt.

Die seit 1965 aufkommende Studentenbewegung war ein Teil des internationalen reformerischen Aufbruchs, der besonders 1968 von Berkeley (USA) über Paris, Berlin, Frankfurt bis Prag reichte. Die deutsche „68-er“-Generation rebellierte gegen das Totschweigen der Verbrechen des „Dritten Reiches“ durch die Elterngeneration und deckte die unaufgearbeiteten Verstrickungen erheblicher Teile der deutschen Wissenschaft in der Hitlerzeit auf. Der die Diskussion bestimmende Teil der damaligen Studenten sah die gründliche Aufarbeitung und Abkehr von Traditionen, die das Dritte Reich vorbereitet hatten, als Voraussetzung für jeden weiteren wissenschaftlichen und sozialen Fortschritt an. Das berühmteste Transparent der Studentenbewegung wurde 1967 während der Rektoratsübergabe an der Universität Hamburg enthüllt und prangerte dies mit dem Spruch „Unter den Talaren – Muff von 1000 Jahren“ an.

Die Studentenbewegung hat die universitäre Landschaft nachhaltig beeinflusst: Eine erweiterte Mitbestimmung – Drittel- und Viertelparität – in den Universitätsgremien der akademischen Selbstverwaltung eröffnete den Studenten eine Fülle an neuen politischen Wirkungsmöglichkeiten. Es existiert heute an den Universitäten eine pluralistische Vielfalt von Vereinigungen. Darunter sind studentische Selbstverwaltungsorgane wie AStA-Referate für hochschul- und gesellschaftspolitische Fragen (zum Beispiel Schwulenreferate, Ausländerreferate), politische Fachbereichsinitiativen, Freizeiteinrichtungen, zum Beispiel Studentencafés, Entrepreneur-Vereine und Ausgründungsinitiativen zur Karriere-Förderung. Studentische Dachverbände wie der fzs verstehen sich bewusst als Gegengewicht zu herkömmlichen Studentenverbindungen, lehnen diese ab und bekämpfen sie offen.

Neben den staatlichen und den privaten kommerziellen Universitäten gab es auch immer wieder Versuche, nichthierarchisch organisierte „offene“ Universitäten zu schaffen. Einen solchen Versuch stellt gegenwärtig die so genannte Offene Uni BerlinS dar.

Die German University Cairo (GUC) in Kairo/Ägypten ist das zurzeit weltweit größte von Deutschland unterstützte Projekt im Bildungsbereich. Mit Unterstützung der Universitäten Ulm und Stuttgart wurde die GUC im Jahre 2003 gegründet und hatte bereits drei Jahre später 3300 Studenten mit einem Frauenanteil von 40 Prozent.

Eine derzeit große Veränderung in der europäischen Hochschullandschaft ist das Bestreben zur Harmonisierung und Internationalisierung des europäischen Hochschulraums (Bologna-Prozess), der weit über die EU-Grenzen hinausgreift und an dem sich 45 Länder beteiligen. Wichtigste Veränderung für die Studenten sind dabei die einheitlichen Studienabschlüsse Bachelor und Master bis zum Jahr 2010. Damit soll ein einfacherer Hochschulwechsel sowie eine leichtere Anerkennung und ein besserer Vergleich der Studienabschlüsse beim Berufseinstieg oder -wechsel über alle Ländergrenzen hinweg erreicht werden. Für eine obligatorische Akkreditierung von Studiengängen wird beispielsweise erforderlich, dass die Studiengänge modularisiert werden. Dabei werden die zu erbringenden Studienleistungen in Modulhandbüchern genauer festgelegt und diesen Leistungspunkte nach dem European Credit Transfer System zugeordnet.

Die derzeitigen Veränderungen im Bildungsbetrieb sind umstritten. Als Kritik wird beispielsweise angeführt, dass die Reform nicht nur zahlreiche Ressourcen binde und ungenügend durchdacht sei, sondern zudem faktisch das Gegenteil dessen erreiche, was eigentlich angestrebt wurde: So sei bereits eine starke „Verschulung“ der neuen Studiengänge zu erkennen. Einige Kritiker sehen in den Reformen das endgültige Ende der Humboldtschen Universität, der damit verbundenen Idee von Bildung und damit das „Ende einer Lebensform“. Neben der Verschulung werden die zunehmende „Separierung von Forschung und Lehre“ und die Ersetzung von „Innensteuerung“ (Interesse an Inhalten) durch „Außensteuerung“ (scheinorientiertes - d.h. an Leistungsnachweisen - Studium unter Zeitdruck) angeführt. Andere Kritiker verweisen auf die „Disziplinierung“ der Studenten durch die Abschaffung der akademischen Freiheit (Anwesenheitspflicht etc.), was Studenten, die nebenher arbeiten müssen, zusätzlich belaste und zu einer weiteren Verschlechterung der Studienbedingungen führe und politisches Engagement verhindere. Dem wird jedoch entgegengehalten, dass verschiedene inhaltliche Veränderungen an Hochschulen nicht durch den Bologna-Prozess vorgegeben seien, dieser aber als Begründung vorgeschoben würde. Dazu sollen die Kürzung von Wahlalternativen im Studium aus wahrscheinlich finanziellen Gründen oder die verschiedenenorts eingeführte Anwesenheitspflicht zählen.

Im Zuge der Globalisierung und der Angleichung der Universitätssysteme innerhalb der EU (siehe Bologna-Prozess) traten führende Universitäten weltweit in stärkere Konkurrenz zueinander. Verdeutlicht wird dieser Vorgang durch internationale vergleichende Studien über die Qualität, Leistung und das Renommée ausgewählter Universitäten. Die bekanntesten solche Studien sind das seit 2003 bestehende Shanghai-Ranking und das 2004 erstmals veröffentlichte Ranking der britischen Wochenzeitung Times Higher Education. Das Shanghai-Ranking bewertet die Forschungsleistung im Bereich Naturwissenschaften und Medizin und zieht hierzu die Anzahl der Publikationen sowie Auszeichnungen mit Nobelpreisen als Kriterien heran. Das „THE“-Ranking hingegen ist gesamtheitlicher ausgelegt: Es berücksichtigt auch die Geisteswissenschaften, die Lehrleistungen und organisatorische Qualitäten wie etwa die Internationalität einer Universität (Anteil ausländischer Studenten und Lehrender). Wesentlicher Bestandteil ist allerdings auch das Academic Peer Review, eine Befragung tausender Wissenschaftler nach den ihrer Ansicht nach besten Universitäten in ihrem Fachgebiet. Dies brachte der Studie allerdings auch Kritik ein, da hierbei in „großem Maße Reputationen“ reproduziert werden, statt tatsächliche Leistungen zu messen. Auch wird das beständig gute Abschneiden der britischen Universitäten in der Studie dieser britischen Zeitschrift in Frage gestellt, da aus diesen Universitäten ein Großteil der Anzeigenkunden und der Leserschaft stammt.

Europas Universitäten liegen im Ranking, etwa nach dem Shanghai-Index, weit abgeschlagen zurück hinter den Spitzenuniversitäten der USA. In den EU25-Ländern werden im Schnitt 1,3% des Bruttosozialprodukts für Universitäten ausgegeben; in den USA sind dies hingegen 3,3%. Somit stehen in der EU pro Studenten im Durchschnitt 10.000 € zur Verfügung; in den USA 35.000 €.

Während noch vor dem Zweiten Weltkrieg die Anzahl der Universitäten beispielsweise im deutschsprachigen Raum überschaubar war und auch diese nur miteinander im Wettbewerb um Studierende standen, hat sich das Angebot durch oft strukturpolitisch veranlasste Neugründungen der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts erheblich verändert. Mit dem Babyboom gab es zeitlich versetzt auch einen Universitätengründungsboom. Spektakulärste Neugründung dieser Zeit war zweifelsohne die der Universität Bremen, die mit einem ausdrücklich libertären Anspruch gegründet wurde. Durch das Auftreten als „linke Universität“ suchte die Uni Bremen eine bestimmte Zielgruppe anzusprechen. Bekannt war in Deutschland allgemein der Wettbewerb zwischen den Universitäten Nord- und Süddeutschlands, der durchgängig zugunsten der süddeutschen Universitäten ausging, weil mehr Studenten von Nord- nach Süddeutschland gingen als umgekehrt. Jedoch ist dies auf Fächerebene nicht so. Dort gibt es auch umgekehrte Fälle. In diesen Wettbewerb traten zunächst die Universitäten der Bundeswehr mit ein, deren Angebot eine Finanzierung des Studiums gegen eine Dienstverpflichtung beinhaltete. Ende der 1990er Jahre kam eine breite Palette privater Hochschulen hinzu, die von den Studenten erhebliche Studiengebühren verlangten, diese aber auch im Wettbewerb durchsetzen. Weiter verstärkte sich der internationale Wettbewerb, wobei insbesondere die Niederlande im Wettbewerb um deutsche Studierende trotz Studiengebühren erheblich an Marktanteilen gewannen. Eine größere Transparenz im Wettbewerb schaffen seit einigen Jahren Ranglisten – Listen in denen in der Presse die Qualität einzelner Hochschulen und Fakultäten nach verschiedenen Kriterien gerastert werden. Allerdings weisen sämtliche prominente Rankings methodische Schwächen auf. Verstärkt wird dieser Wettbewerb durch die Abnahme der Studierenden insgesamt in Europa durch die seit Jahren nachgebende Geburtenrate in Europa.

Die Politik sucht dem durch Schwerpunktbildung und Verbindung universitärer und außeruniversitärer Forschungsinstitute entgegenzutreten. Maßnahmen dafür sind die Exzellenzinitiative und der hochkompetitive Wettbewerb innerhalb der Deutschen Forschungsgemeinschaft, sowie Länderspezifische Konzepte (z.B. NRW Graduate School, NRW Forschungsschulen, Elitenetzwerk Bayern oder das Rückholprogramm der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für deutsche Forschereliten im Ausland). Die Europäische Union beschließt (2007) die Schaffung eines auf Innovation ausgerichteten neuen Elements in der Bildungslandschaft, dem Europäischen Institut für Innovation und Technologie, das zunächst als Elitehochschule missverstanden wurde.

2006 begannen auch die staatlichen Universitäten in manchen Bundesländern mit der Einführung von Studiengebühren. Die Höhe beläuft sich meist auf etwa 500 Euro pro Semester. Das Thema Studiengebühren ist heftig umstritten und Gegenstand von teils massivem Widerstand vonseiten der Studenten.

Nach dem Grundgesetz ist die Hochschulgesetzgebung grundsätzlich Sache der Länder, die die Kulturhoheit haben. Dies entspricht, wenn man von der zentralistischen Zeit des Dritten Reichs oder der DDR absieht, auch der historischen Entwicklung in Deutschland. Fast alle alten Universitäten wurden von den Landesfürsten errichtet, die dazu allerdings ein Kaiserliches Privileg benötigten. Aus Gründen der Hochschulfinanzierung kam es jedoch auch zu rahmengesetzlichen Regelungen durch den Bund mit dem Hochschulrahmengesetz. Aufgrund der Föderalismusreform wird jedoch die Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes angestrebt. Ansonsten müssen sich die Länder untereinander staatsvertraglich über gemeinsam gewollte oder nicht gewollte Sachverhalte verständigen, was in der Regel im Rahmen der Kultusministerkonferenz stattfindet. Auch dies hat historische Dimension: bereits 1654 trafen die evangelischen Reichsstände auf dem Reichstag zu Regensburg ein erstes Abkommen zur Eindämmung des damals ausufernden Pennalismus an den Universitäten.

Zum Seitenanfang



Source : Wikipedia