Saarland

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Geschrieben von bishop 01/03/2009 @ 19:40

Tags : saarland, deutschland

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Saarland

Landkreise im Saarland

Das Saarland ist ein Bundesland im Südwesten der Bundesrepublik Deutschland. Es grenzt im Norden und Osten an das Land Rheinland-Pfalz, im Süden an Frankreich und im Westen an Luxemburg.

Zusammen mit der französischen Region Lothringen (Lorraine), dem Großherzogtum Luxemburg, dem deutschen Bundesland Rheinland-Pfalz und der belgischen Region Wallonien bildet das Saarland die Großregion Saar-Lor-Lux.

Als politische Einheit entstand das Saarland als „Saargebiet“ im Jahre 1920 in Folge des Versailler Vertrages. Es wurde aus dem Deutschen Reich ausgegliedert und unterstand als Mandatsgebiet 15 Jahre lang dem Völkerbund. Das Saargebiet war kleiner als das spätere Saarland, da die damals festgelegte Nordgrenze südlicher als die heutige lag. 1935 wurde das Saargebiet nach einer Volksabstimmung in das damals nationalsozialistische Deutsche Reich eingegliedert. Im Versailler Vertrag wird das Saargebiet offiziell als Saarbeckengebiet bezeichnet.

Nach dem Zweiten Weltkrieg gehörte das Gebiet des heutigen Saarlandes bis 1947 zur französischen Besatzungszone. Im Jahre 1947 wurde das Gebiet unter dem Namen „Saarland“ eine autonome Region in den heute noch gültigen Grenzen. Nach einer Volksabstimmung im Jahre 1955 trat das Saarland 1957 der Bundesrepublik Deutschland bei. 1957 erfolgte allerdings nur der politische Anschluss, der wirtschaftliche Anschluss wurde erst 1959 vollzogen.

Das Saarland liegt im Südwesten der Bundesrepublik Deutschland. Es erstreckt sich über Teile des Hunsrücks mit dem Schwarzwälder Hochwald, des Lothringischen Schichtstufenlandes und des Saar-Nahe-Berglandes. Außerdem dringen die Ausläufer des Pfälzerwaldes weit in das Land ein. Weitere wichtige Gebiete sind der Bliesgau und der Saargau mit ihren fruchtbaren Kalksteinböden.

Die höchste Erhebung ist der Dollberg (695 m), nördlich von Nonnweiler, die zweithöchste der Schimmelkopf (694,8 m) nördlich von Weiskirchen. Die bedeutendste Erhebung ist jedoch der Schaumberg mit seinem Aussichtsturm. Er gilt als der Hausberg des Saarlandes, wohl auch aus der Tradition heraus, dass er der höchste Berg des ehemaligen Saargebietes war. Er ist mit seinen 569 Metern relativ niedrig, ragt aber alleinstehend aus einer eher flachen Umgebung heraus.

Ein Drittel der Fläche des Saarlandes ist mit sommergrünem Mischwald bedeckt. Damit hat das Saarland gemeinsam mit Hessen und Baden-Württemberg die prozentual größte Waldfläche Deutschlands. Darüber hinaus nimmt hier der Laubwald im Vergleich zu allen anderen Bundesländern den größten Anteil der Gesamtwaldfläche ein.

Der längste Fluss ist die Saar, deren Mittellauf im Saarland liegt und dem Land den Namen gab. Weitere wichtige Flüsse sind Mosel, Blies, Prims, Nied und Nahe. Das Klima ist gemäßigt ozeanisch. Die jährliche Niederschlagsmenge liegt im Durchschnitt bei 800 Millimetern. Das Saarland gehört zu den wärmsten Regionen Deutschlands.

Neben der politischen Gliederung in Gemeinden und Landkreise können folgende Landschaften und Gebiete beschrieben werden. Sie zeichnen sich durch ein relativ einheitliches Erscheinungsbild in Abgrenzung zu benachbarten Landschaften und Gebieten aus, das oft durch gemeinsame politisch-historische oder wirtschaftliche Zusammenhänge (z.B. Landwirtschaft, Industrialisierung) entstanden ist.

Das Saarland ist eine historisch sehr junge politische Einheit, es wurde 1920 aus vormals preußischen und bayerischen Gebieten gebildet. Im 19. Jahrhundert hatten außerdem das Großherzogtum Oldenburg (Exklave Fürstentum Birkenfeld) und Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha (Exklave Meisenheim) kleine Anteile an Gebieten, die heute zum Saarland gehören. In der Zeit vor der Französischen Revolution glich die Region einem Flickenteppich, die vier bedeutendsten Herrschaften im Gebiet des heutigen Saarlandes waren die Grafschaft Saarbrücken, das Herzogtum Pfalz-Zweibrücken, das Kurfürstentum Trier und das Herzogtum Lothringen.

Die ehemaligen, vor 1815 teilweise selbständigen Territorien, die auf dem Gebiet des heutigen Saarlandes existierten, waren in der Vergangenheit stets deutschsprachig, standen aber immer wieder zeitweise unter französischem Einfluss, insbesondere im späten 17. Jahrhundert während der französischen Reunionen sowie im Zeitraum zwischen der Französischen Revolution und dem Zweiten Pariser Frieden.

Der größte Ballungsraum im Saarland sind die Achsen Dillingen–Saarbrücken und Saarbrücken–Neunkirchen/Saar; sie werden wegen ihrer Form gelegentlich auch unter dem Begriff der „Lyoner-Achse“, abgeleitet von einer Vorliebe der Saarländer für eine bestimmte Wurstsorte, zusammengefasst. Die Bevölkerungsdichte ist im Norden, Südwesten und Westen des Landes geringer. Im Saarland werden vor allem rhein- und moselfränkische Mundarten gesprochen (siehe: Saarländischer Dialekt). Das Gebiet des heutigen Saarlandes war immer deutschsprachig. Aus Verbundenheit mit der Region wird allerdings in der Schule üblicherweise als erste Fremdsprache Französisch und nicht Englisch gelehrt. Das Saarland ist das einzige Bundesland, das an Gymnasien sowohl Englisch als auch Französisch als Pflichtfremdsprache vorschreibt.

Die saarländische Bevölkerung erlebte in der Neuzeit zwei wesentliche Wachstums- und Einwanderungsschübe. Der erste betrifft die Zeit des späten 17. und frühen 18. Jahrhunderts. Nach den katastrophalen Verheerungen des Dreißigjährigen Krieges, der sich in der Großregion Lothringen bis 1661 hinzog (Friede von Vincennes) und fast nahtlos durch den Pfälzischen Erbfolgekrieg fortgesetzt wurde, waren am Ende des 17. Jahrhunderts weite Landstriche menschenleer, der gesamte Bevölkerungsverlust wird in der Fachliteratur auf ca. 80 % geschätzt. Durch eine gezielte Einwanderungs- und Siedlungspolitik wurden Neubürger aus ganz Europa angeworben, darunter auch französische Hugenotten und protestantische Salzburger, aber auch katholische Wallonen.

Den zweiten Schub erlebte die Region im 19. Jahrhundert. Während die Industrialisierung im frühen 19. Jahrhundert nur zögernd einsetzte, begann die Bevölkerung nach dem Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 geradezu zu explodieren: Die Einwohnerzahl der Großregion Saarbrücken vervierfachte sich in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Hauptzuzugsraum waren dabei die nördlich der industrialisierten Gebiete gelegenen, stark ländlich geprägten Regionen des Hochwaldes und des Hunsrücks. Dies führte dazu, dass auch in den ehemals evangelischen Gebieten der Grafschaft Saarbrücken heute die Mehrheit der Bevölkerung katholisch ist (74 Prozent der Bevölkerung sind katholischen und 21 Prozent evangelischen Glaubens; das Saarland hat somit prozentual den größten katholischen Bevölkerungsanteil in Deutschland). Gleichzeitig sorgten die saarländischen Stahl- und Hüttenbarone und die preußische Grubenverwaltung dafür, dass die Arbeiter und Bergleute billig Grundeigentum und Häuser erwerben konnten, das Saarland hat deswegen bis heute bundesweit die höchste Eigentumsrate beim Grundbesitz.

Seit einiger Zeit hat das Saarland mit einem signifikanten Bevölkerungsrückgang zu kämpfen. So sank die Bevölkerungszahl 2006 um 0,68%. Hauptursache ist ein sehr ungünstiger natürlicher Bevölkerungssaldo von -0,48% (Geburtenrate je 1.000: 6,9; Sterberate: 11,7). Das Saarland erreichte 2006 eine Fertilitätsrate von 1,233. Dies ist unter den Flächenländern der letzte Platz. Nur Hamburg und Berlin haben noch geringere Fertilitätsraten.

Die Verfassung des Saarlandes wurde am 16. September 1947 verabschiedet und trat am 15. Dezember 1947 in Kraft. Laut Verfassung ist das Saarland eine freiheitliche Demokratie und ein sozialer Rechtsstaat in der Bundesrepublik Deutschland. Wie in allen westlichen Verfassungen üblich sind die staatlichen Gewalten getrennt in Legislative, Exekutive und Judikative. Alle Macht geht vom Volke aus.

Mit der Wahl zum Landtag des Saarlandes am 5. September 1999 fand an der Saar ein Regierungswechsel statt. Die SPD-geführte Regierung wurde durch die CDU abgelöst, die die absolute Mehrheit mit 26 Sitzen erringen konnte.

Seit der letzten Landtagswahl vom 5. September 2004 sind wieder Bündnis 90/Die Grünen (5,6 Prozent der Stimmen und drei Sitze im Landesparlament, aktuell noch zwei Sitze - siehe nachfolgend) und die FDP/DPS (5,2 Prozent, drei Sitze) im saarländischen Landtag vertreten. Nach dem Wechsel einer Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen zur Partei Die Linke am 6. August 2007 ist Die Linke (nicht in Fraktionsstärke) im Landtag vertreten. Die CDU (47,5 Prozent) konnte ihren Vorsprung um einen Sitz ausbauen, die SPD (30,8) verlor sieben Sitze. Diesen Einbruch führten Wahlforscher zum Großteil auf die Kritik des ehemaligen Ministerpräsidenten Oskar Lafontaine an der Politik der SPD-geführten Bundesregierung zurück. Die CDU profitierte auch von dem damals immer schlechter werdenden Bundestrend der Sozialdemokraten. Die NPD scheiterte mit vier Prozent an der Fünf-Prozent-Klausel und zog nicht in den Landtag ein. Die Wahlbeteiligung lag bei lediglich 55 Prozent.

Die saarländische Landesregierung setzt sich nach Artikel 86 der Verfassung aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern zusammen. Seit 2001 können auch Staatssekretäre in die Regierung aufgenommen werden.

Der Ministerpräsident wird mit der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl vom Landtag gewählt. Die Wahl ist gültig für die gesamte Legislaturperiode. Er ernennt und entlässt mit Zustimmung des Landtages die Minister. Die Zahl der weiteren Mitglieder der Landesregierung darf jedoch ein Drittel der Zahl der Minister nicht übersteigen. Der Ministerpräsident sitzt der Landesregierung vor und leitet ihre Geschäfte. Das Land wird beim Bund durch die Vertretung des Saarlandes beim Bund vertreten.

Die Wahlen zum Landtag des Saarlandes finden alle fünf Jahre statt. In jeder Legislaturperiode sind 51 Sitze zu besetzen. Derzeit hat die CDU die absolute Mehrheit der Mandate.

Die Judikative (die Rechtsprechung) besteht aus den ordentlichen Gerichten. Oberstes Gericht ist der saarländische Verfassungsgerichtshof, der aus acht Mitgliedern, die mit Zweidrittelmehrheit vom Landtag gewählt werden, besteht. Zu den weiteren saarländischen Gerichten siehe hier.

Die Legislative (die gesetzgebende Gewalt) ist grundsätzlich dem Landtag des Saarlandes vorbehalten.

Gesetzesvorlagen werden vom Ministerpräsidenten namens der Landesregierung, von einem Mitglied des Landtages oder einer Fraktion in den Landtag eingebracht. Verfassungsändernde Gesetze bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages. Die Verfassung kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das ihren Wortlaut ausdrücklich ändert oder ergänzt. Die Änderung darf den Grundsätzen des demokratischen und sozialen Rechtsstaates nicht widersprechen. Bei Unstimmigkeiten entscheidet der Verfassungsgerichtshof.

Volksbegehren können darauf gerichtet werden, den Landtag zu veranlassen, Gesetze zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben. Ein Volksbegehren ist nur auf Gebieten zulässig, die der Gesetzgebung des Saarlandes unterliegen. Über finanzwirksame Gesetze, insbesondere Gesetze über Abgaben, Besoldung, Staatsleistungen und den Staatshaushalt, finden Volksbegehren generell nicht statt.

Einem Volksbegehren muss ein ausgearbeiteter und mit Gründen versehener Gesetzentwurf zugrunde liegen. Ein Volksbegehren ist einzuleiten, wenn fünftausend Stimmberechtigte dies beantragen. Ein Volksbegehren ist zustande gekommen, wenn es von mindestens einem Fünftel der Stimmberechtigten unterstützt wird. Über Zulässigkeit und Zustandekommen eines Volksbegehrens entscheidet die Landesregierung. Gegen ihre Entscheidungen kann der Verfassungsgerichtshof angerufen werden. Ein Volksbegehren muss dann unverzüglich dem Landtag unterbreitet werden.

Entspricht der Landtag binnen drei Monaten dem Volksbegehren nicht, so ist innerhalb von weiteren drei Monaten ein Volksentscheid herbeizuführen. Der dem Volk zur Entscheidung vorgelegte Gesetzentwurf ist mit einer Stellungnahme der Landesregierung zu versehen, die bündig und sachlich sowohl die Begründung der Antragsteller wie die Auffassung der Landesregierung über den Gegenstand darlegt. Der Landtag kann einen eigenen Gesetzentwurf dem Volk zur Entscheidung mit vorlegen. Ein solches Gesetz ist durch Volksentscheid beschlossen, wenn ihm mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten zustimmt. Über ein Volksbegehren, das auf Änderung der Verfassung gerichtet ist, findet ein Volksentscheid nicht statt.

Die Landesregierung, die Staatskanzlei, die Ministerien und die nachgeordneten Landesbehörden bilden die Exekutive (ausführende Gewalt).

Die Hoheitszeichen des Saarlandes sind geregelt durch das Saarländisches Hoheitszeichengesetz (SHzG) vom 7. November 2001 (Gesetz Nr. 1483, Amtsblatt des Saarlandes, 18. März 2002, S. 566–576). Sie existieren in dieser Form jedoch bereits seit den Gesetzen über das Wappen und die Flagge des Saarlandes (Gesetze Nr. 508 und 509) vom 9. Juli 1956 (Amtsbl. S. 1213).

Das Landeswappen darf nur von Landesbehörden und berechtigten Personen geführt werden. Privatpersonen können ihre Verbundenheit mit dem Saarland durch das Saarland-Symbol (stilisiertes abgewandeltes Landeswappen eingebettet in die stilisierte Saarschleife) zum Ausdruck bringen.

Gelegentlich ist (insbesondere als Autoaufkleber) auch ein ganz anderes Wappen anzutreffen: das Sarre-Wappen aus der Zeit von 1947 bis 1956. Es ist angelehnt an die damalige Saarland-Flagge (vgl. Abschnitt „Geschichte“).

Die Landesflagge des Saarlandes besteht aus der Flagge Deutschlands, darauf in der Mitte, in den schwarzen und den goldfarbenen Streifen übergreifend, das Landeswappen, die rechte Seite (aus Sicht des Betrachters die linke Seite) zum Mast gewendet (Hissflagge). Sie kann auch als Bannerflagge ausgeführt sein, dann sind die Streifen senkrecht angeordnet, das Wappen steht aufrecht, die rechte Seite (aus Sicht des Betrachters die linke Seite) zum schwarzen Streifen hin gewendet. Nach dem Beitritt des Saarlandes zur Bundesrepublik Deutschland wurde diese Kombination als Landesflagge gewählt, um demonstrativ auf die Zugehörigkeit des Saarlandes zu Deutschland hinzuweisen. Obwohl die Flagge das Landeswappen enthält, darf die Landesflagge von jedem Landesbürger verwendet werden (im Gegensatz zu anderen Landesflaggen mit Wappen wie etwa Berlin oder Baden-Württemberg).

Zu Zeiten der Unabhängigkeit nach dem Zweiten Weltkrieg bestand die Flagge des Saarlandes aus einem silbernen (weißen) skandinavischen Kreuz, der Untergrund zum Mast hin blau, zur anderen Seite hin rot (also die Farben Frankreichs auf Nachdruck desselben - siehe oben Abschnitt Geschichte).

Das Saarlandlied ist die Hymne des Saarlandes.

Die Verteilung der Autokennzeichen weicht etwas von der in Deutschland sonst üblichen ab, da im Saarland nicht nur jedem Kreis ein Kfz-Kennzeichen zugeordnet ist, sondern auch den Mittelstädten. Daher haben nur die Kreise Merzig-Wadern (MZG), Neunkirchen (NK), Sankt Wendel (WND) und Saarlouis (SLS) ein einheitliches Kennzeichen; im Regionalverband Saarbrücken hingegen gibt es das Kennzeichen VK für die Stadt Völklingen und SB für den übrigen Regionalverband, im Saarpfalz-Kreis gibt es IGB für die Stadt St. Ingbert und HOM (nach der Kreisstadt Homburg) für den übrigen Kreis. Nicht mehr vergeben wird das Kennzeichen OTW für Ottweiler im Kreis Neunkirchen, mit dem aber nach wie vor einige Oldtimer unterwegs sind.

Außerdem gibt es das Kennzeichen SAL für offizielle Stellen des Landes.

Neunkirchen besitzt seit 1968 ein eigenes Kfz-Kennzeichen (NK, vorher OTW), ebenso Völklingen (VK, vorher SB).

Die Universität des Saarlandes, die 1948 gegründet wurde, hat ihre Standorte in Saarbrücken und Homburg/Saar.

Saarbrücken ist Sitz der Verwaltung. Dort sind auch die meisten Studiengänge angesiedelt. Die rechtswissenschaftliche Fakultät und die Informatik genießen deutschlandweit einen sehr guten Ruf. In Saarbrücken wird außerdem das Krebsregister Saarland geführt.

Der Campus in Homburg/Saar ist Sitz der medizinischen Fakultät. Die medizinische Forschung in Homburg ist eine der führenden in Deutschland.

Die Deutsch-Französische Hochschule, gegründet 1999, bietet Studiengänge an, die mit einem Doppel- oder Dreifachdiplom (deutsch, französisch, luxemburgisch) abschließen. Die Lehrveranstaltungen finden dabei an Hochschulen in Deutschland, Frankreich und ggf. einem Drittland statt. Die Außenminister der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik unterschrieben am 15. September 1978 die Konvention, mit der das Deutsch-Französische Hochschulinstitut für Technik und Wirtschaft/L'institut Supérieur Franco-Allemand de Techniques, d'Économie et de Sciences (DFHI/ISFATES) mit Sitz in Saarbrücken bzw. in Metz gegründet wurde. Das DFHI bietet einen drei- bzw. fünfjährigen deutsch-französischen Studienzyklus mit alternierenden Studienorten (Metz, Saarbrücken, Luxemburg) an.

Bei dem jährlichen Dynamikranking der Bundesländer der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft belegt das Saarland im Bereich Ausbildungsplatzvermittlung den ersten Platz. Das Angebot an Ausbildungsplätzen ist von 2004 bis 2006 überdurchschnittlich stark angestiegen. Mit einem Plus von 4,0 Prozentpunkten liegt das Saarland deutlich vor allen anderen Bundesländern.

2005 hatte das Saarland die höchsten wirtschaftlichen Zuwachsraten beim Bruttoinlandsprodukt. Es lag im ersten Halbjahr 2005 real um 2,8 Prozent über dem Vorjahreszeitraum, während im Bundesdurchschnitt nur 0,6 Prozent Wachstum erreicht wurden.

Des Weiteren gewann das Saarland mehrmals das Dynamikranking der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (eine vom Arbeitgeberverband Gesamtmetall im Jahr 2000 gegründete Lobbyorganisation), das die Veränderungen in den Bundesländern bewertet. Ministerpräsident Peter Müller bewertete dies als Erfolg seiner Reformpolitik, die zur Ansiedlung neuer Industrie- und Dienstleistungszweige führe.

Im Vergleich mit dem BIP der EU ausgedrückt in Kaufkraftstandards erreicht das Saarland einen Index von 108.3 (EU-27:100) (2004).

2007 betrug die Wirtschaftsleistung im Bundesland Saarland gemessen am BIP rund 30 Milliarden Euro. Der Schuldenstand des Landes belief sich im Dezember 2007 auf rund 9,1 Milliarden Euro.

Durch seine frühe und intensive Industrialisierung besteht im Saarland eine sehr gute Verkehrs-Infrastruktur. Nirgendwo in Deutschland fand sich ein so dichtes Schienennetz für den Personenverkehr wie im Saarland, bis die Deutsche Bundesbahn in den 1960er Jahren begann, viele Strecken nicht mehr zu bedienen. Die in weiten Teilen des Landes kleinräumige Gliederung hat dazu geführt, dass heute im Saarland mit durchschnittlich 704 Kraftfahrzeugen pro 1000 Einwohner die meisten Pkw im Verhältnis zur Bevölkerungszahl in einem deutschen Flächenland zugelassen sind.

Die wichtigste Schienenverbindung ist die Strecke Mannheim–Paris. Dafür wurde von 2006 bis Dezember 2007 der Saarbrücker Hauptbahnhof zum "Europabahnhof" umgebaut. Von Juni bis Dezember 2007 fuhr zuerst nur ein ICE-Paar Paris–Frankfurt (Main) über Saarbrücken, welches in Frankreich eine neue Schnellfahrstrecke benutzte; zwei weitere ICE-Paare endeten vorerst in Saarbrücken. Seit Dezember 2007 verkehren fünf ICE-Paare zwischen Deutschland und Frankreich, die im Saarland nur noch in Saarbrücken halten. Der weitere Fernverkehr auf der Strecke Saarbrücken-Kaiserslautern–Mannheim–Frankfurt (Main) wird täglich mit mehreren IC- und ICE-Zügen bedient, davon ein Zugpaar nach Dresden, ein ICE von Hamburg kommend, der zurück nach Oldenburg über Bremen fährt sowie zweimal täglich nach Stuttgart, davon ein Zugpaar bis/ab Salzburg über München. Auf allen anderen Strecken im Saarland fahren inzwischen nur noch Regionalzüge, nachdem im Dezember 2002 die InterRegio-Züge, die über der Saarstrecke Richtung Koblenz-Köln-Norddeutschland fuhren, aus den Fahrplänen gestrichen wurden. Auf der Nahetalbahn und der Schwarzbachtalbahn verkehren schon seit 1991 keine D-Züge mehr.

In Saarbrücken ist 1997 mit der Saarbahn wieder die 1965 abgeschaffte Straßenbahn zurückgekehrt.

Andere Bundesländer haben schon das 25-jährige Bestehen ihres Verkehrsverbundes gefeiert, bevor saarländische Politik dessen Einführung auch an der Saar ermöglichte. Erst am 1. August 2005 wurde mit dem SaarVV ein echter Verbundtarif eingeführt. Zuvor gab es nur die Verkehrsgemeinschaft Saar, die für einige Tarifkooperationen sorgte und die Freifahrt für Schwerbehinderte sicherstellte.

Der Flughafen Saarbrücken-Ensheim ist ein internationaler Verkehrsflughafen mit ca 12.000 Starts und Landungen jährlich. Weitere internationale Flugplätze befinden sich in der unmittelbaren Nachbarschaft des Saarlandes: Zweibrücken und Hahn.

Der Unterlauf der Saar ist von Konz bis oberhalb von Saarbrücken für die Großschifffahrt ausgebaut. Ab Saarbrücken bis Saargemünd ist der Fluss für kleinere Schiffe (Penischen) befahrbar. Ab Saargemünd ist die Saar über den Saarkanal (früher auch Saar-Kohlen-Kanal genannt) mit dem Rhein-Marne-Kanal verbunden.

Dieser Verkehrszweig bildete bis 1956 eine eigene Staatsbahn, die Eisenbahnen des Saarlandes (EdS).

Darüber hinaus gibt es noch ein Reihe wichtiger Bundesstraßen: B 10, B 40, B 41, B 51, B 268, B 269, B 405, B 406, B 407, B 420, B 423.

Das Saarland beherbergt einige Boden- und Baudenkmäler von europäischem Rang, wie z. B. die keltischen und römischen Ausgrabungen an der Obermosel (Gemeinde Perl mit den Ortsteilen Nennig und Borg) und im Bliesgau (Bliesbrück-Reinheim und Schwarzenacker), sowie den so genannten Hunnenring in Otzenhausen. Aus der Neuzeit stammen der barocke Ludwigsplatz mit der Ludwigskirche in Saarbrücken. In der Weltkulturerbe-Liste der UNESCO ist die historische Völklinger Hütte zu finden.

Die bedeutendste Kunstsammlung des Saarlandes beherbergt die Moderne Galerie des Saarlandmuseums in Saarbrücken mit Gemälden des deutschen Expressionismus, allen voran das berühmte Kleine blaue Pferd von Franz Marc.

Das Museum St. Ingbert wurde 1987 in der Trägerschaft der Albert-Weisgerber-Stiftung eröffnet. Es wurde im Juli 2007 auf Vorschlag der St. Ingberter Stadtverwaltung und Beschluss des St. Ingberter Stadtrates geschlossen.

Das Saarland besitzt mit der Deutschen Radio Philharmonie Saarbrücken Kaiserslautern einen Klangkörper von europäischem Rang. Das Orchester entstand 2007 durch Fusion des Rundfunk-Sinfonie-Orchesters Saarbrücken mit dem Rundfunkorchester Kaiserslautern.

Bekannt wurde das ehemalige Rundfunk-Sinfonie-Orchester Saarbrücken vor allem durch seine Arbeit mit Hans Zender. Neuer Chefdirigent ist seit 2006 Christoph Poppen.

Von überregionaler Bedeutung sind ferner die alle zwei Jahre stattfindenden Musikfestspiele Saar.

Aus der jüngeren Vergangenheit sind vor allem zwei Literaten aus dem Saarland bekannt geworden: Der Romancier Ludwig Harig und der Lyriker Johannes Kühn. Weitere bekannte Schriftsteller mit Bezug zum Saarland sind u. a. Gustav Regler, Alfred Gulden, Arnfrid Astel und Johannes Kirschweng.

Erwähnenswerte Beschreibungen der Saarregion finden sich in Dichtung und Wahrheit (2. Teil, 10. Buch) von Johann Wolfgang von Goethe und in Soldatenleben von Johann Michael Moscherosch. In der zeitgenössischen Literatur sind Die saarländische Freude und Das Saarland von Ludwig Harig sowie Reisen mit Pippo von Holger Willi Montag hervorzuheben.

Jährlich im Januar findet in Saarbrücken das international bedeutendste Festival des deutschsprachigen Nachwuchsfilms statt, der nach dem in Saarbrücken geborenen Regisseur Max Ophüls benannte Max-Ophüls-Preis.

In Saarbrücken besteht mit dem Saarländischen Staatstheater auch ein großes, dreispartiges Theater. In den letzten Jahren errangen vor allem die Ballett-Compagnie von Marguerite Donlon und die in Zusammenarbeit mit Frank Nimsgern durchgeführten Musical-Produktionen internationale Beachtung.

Schließlich bereichert das deutsch-französische Theaterfestival „Perspectives“ als einziges Festival seiner Art seit 1977 die deutsche Kulturszene.

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Landtagswahlen (Saarland)

Hier sind die Ergebnisse der Wahlen zum Landtag des Saarlandes nach 1945. Das Saarland war bis zum 1. Januar 1957 ein autonomes Gebiet unter französischem Protektorat, danach deutsches Bundesland. Dargestellt sind die Sitze der Parteien. Ab 1980 wurde die Sitzzahl von 50 auf 51 erhöht, damit es nicht zu Pattsituationen kommt.

Seit 1947 war das Saarland ein autonomes Gebiet unter französischer Protektion. Die Wahlen vom 5. Oktober 1947 waren die ersten freien Wahlen zu einem Landtag seit 1935. Die erste Aufgabe des Landtages war die Verabschiedung einer Verfassung für das Saarland und wurde daher als Verfassunggebende Versammlung bezeichnet.

Ein von der Militärregierung erlassenes Wahlgesetz schrieb vor, dass Personen, die am 30. Januar 1935 nicht an der Saar, sondern im übrigen Deutschen Reich wohnhaft waren, nur dann wahlberechtigt waren, wenn sie danach wenigstens zehn Jahre ihren ständigen Wohnsitz an der Saar hatten. Hierdurch wurden etwa 35.000 Personen vom Wahlrecht ausgeschlossen. Darüber hinaus waren ehemalige Mitglieder der NSDAP und anderer NS-Organisationen nicht wahlberechtigt.

An der Wahl teilnehmen konnte nur, wer wahlberechtigt war und sich rechtzeitig in Wahllisten eingetragen hatte. Dies erklärt die besonders hohe Wahlbeteiligung: wer ohnehin nicht an der Wahl teilnehmen wollte, trug sich auch nicht in die Wahllisten ein.

Bei der Wahl konnte die Christliche Volkspartei des Saarlandes mit ihrem Vorsitzenden Johannes Hoffmann die absolute Mehrheit erringen.

Die DPS wurde 1951 wegen ihrer Forderung, das Saarland in die Bundesrepublik Deutschland einzugliedern, verboten und konnte daher an der Landtagswahl 1952 nicht teilnehmen. Sie forderte daher die Saarländer zur Abgabe ungültiger Stimmzettel bzw. zur Stimmenthaltung auf.

Außerdem wurden die Anfang 1952 neu gegründeten Parteien CDU Saar (Christlich-Demokratische Union des Saarlandes) und DSP Saar (Deutsche Sozialdemokratische Partei Saar) nicht zugelassen und konnten daher ebenfalls nicht an der Wahl teilnehmen.

Der Deutsche Bundestag protestierte in der Sitzung vom 18. November 1952 gegen die Nichtzulassung der Parteien und verweigerte den Scheinwahlen die Anerkennung. Bundeskanzler Konrad Adenauer erklärte in dieser Sitzung, dass die Bundesregierung die Landtagswahlen von 1952 nicht als freie Wahlen anerkennen könne, da sie das Wahlergebnis von vornherein als verfälscht ansehe, weil ein erheblicher Teil der Bevölkerung nicht die Möglichkeit habe, ihrem politischen Willen positiven Ausdruck zu verleihen.

Die hohe Wahlbeteiligung von 93,1% und der Anteil an ungültigen Stimmen (24,5%) sind vor diesem Hintergrund zu sehen.

Die Deutsche Volkspartei (DV) wurde im Oktober 1952 gegründet und am 7. November registriert. Wegen der kurzen Zeitspanne zwischen Parteigründung und Landtagswahl war die DV für den Wahlausgang nicht relevant. Sie löste sich 1955 auf und fusionierte mit der wiedergegründeten DPS.

Bei der Wahl erreichte die CVP die absolute Mehrheit und stellte in einer Koalition mit der SPS mit Johannes Hoffmann den Ministerpräsidenten.

Zu Beginn der Legislaturperiode hatte die DPS 12 (24,2 %) und die CVP 13 Sitze (21,8 %), dies wurde nachträglich im April 1956 geändert.

Nachdem Oskar Lafontaine im Oktober 1998 als Finanzminister ins Kabinett Schröder I nach Bonn wechselte, wurde Reinhard Klimmt sein Nachfolger als Ministerpräsident. Klimmt trat 1999 an, um seine Landesregierung im Amt bestätigen zu lassen. Sein Herausforderer Peter Müller war seit 1995 Vorsitzender der Saar-CDU.

Die CDU gewann die Wahl mit einem Vorsprung von nur rund 6.000 Stimmen vor der SPD und erreichte die absolute Mehrheit der Sitze. Den Grünen gelang der erneute Einzug in den Landtag nicht.

Mit knapp 69% war die Wahlbeteiligung deutlich niedriger als in der Vergangenheit.

Die Wahl zum Landtag des Saarlandes fand am 5. September 2004 statt. Insgesamt zehn Parteien standen zur Wahl.

Peter Müller von der CDU trat an, um die absolute Mehrheit aus dem Jahr 1999 zu verteidigen, während die SPD mit ihrem Spitzenkandidaten Heiko Maas starke Verluste als Folge des Bundestrendes und der Querelen zwischen der Partei und Oskar Lafontaine befürchten musste. Bündnis 90/Die Grünen und FDP kämpften um den Wiedereinzug in den Landtag, dem Bündnis 90/Die Grünen seit 1994 und FDP seit 1990 nicht mehr angehörten.

Tatsächlich konnte die CDU ihr Ergebnis von 1999 um zwei Prozentpunkte verbessern und die absolute Mehrheit der Mandate ausbauen, während die SPD erdrutschartige Verluste von mehr als 13 Prozentpunkten hinnehmen musste und sieben Mandate im Landtag verlor. Die Berliner Parteiführung der SPD schrieb Lafontaine erhebliche Mitschuld an diesem Ergebnis zu.

Bündnis 90/Die Grünen und FDP gelang der Einzug in den Landtag mit jeweils drei Mandaten. Seit dem Wechsel von Barbara Spaniol von den Grünen zur Linken ist auch diese mit einer fraktionslosen Abgeordneten im Landtag vertreten.

Hervorzuheben ist die mit 55% aller Wahlberechtigten besonders niedrige Wahlbeteiligung.

Die nächste Landtagswahl im Saarland findet am 30. August 2009 statt, gleichzeitig mit der Landtagswahl in Sachsen und Thüringen.

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Bergbau im Saarland

Bergwerksdirektion Saarbrücken (Martin Gropius 1880)

Der Steinkohlenbergbau im Saarland ist seit der keltischen Zeit durch Ausgrabungen und seit 1429 auch schriftlich belegt. Planmäßiger Steinkohlenbergbau wird allerdings erst ab Mitte des 18. Jahrhunderts betrieben. Zu Spitzenzeiten arbeiteten über 50.000 Menschen in den Bergwerken. Heute gibt es nur noch ein aktives Steinkohlenbergwerk, in dem etwa 3.600 Menschen arbeiten, weitere 7.000 Beschäftigte sind in der Zulieferindustrie vom saarländischen Bergbau abhängig.

Die Förderung von Kohle im Saarland ist seit der Zeit der keltischen Besiedelung belegt: 1982 wurde bei einer Ausgrabung eines Hügelgrabes aus dem 7. Jahrhundert v. Chr. in Rubenheim eine geschnitzte Kohleperle als Grabbeigabe gefunden, die durch eine palnyologische Untersuchung einem Kännelflöz bei Heinitz zugeordnet werden konnte. Auch in römischer Zeit wurde im Saarland offenbar oberflächennaher Kohleabbau betrieben: Im Grab der sog. Ursula von Roden aus dem 3. Jahrhundert nach Christus wurden sog. Gagat-Ringe (aus geschliffener Kännelkohle hergestellte Schmuckringe) gefunden. Schriftlich ist der Abbau seit dem späten Mittelalter belegt: 1371 gewährte Kaiser Karl IV. dem Grafen Johann von Nassau-Saarbrücken das Bergbaurecht. 1429 bestätigten die Schöffen von Ottweiler Gewinnungsarbeiten in der Nähe von Ottweiler. Diese Gewinnung beschränkte sich aber jahrhundertelang auf den oberflächennahen Abbau im kleinen Stil. Erst unter der Regierung von Fürst Wilhelm Heinrich von Nassau-Saarbrücken (1718-1768), der die Verstaatlichung der Kohlegruben anordnete, kann man von Planmäßigkeit des Abbaus reden.

Wilhelm Heinrich von Nassau-Saarbrücken kaufte 1750/51 sämtliche Gruben. Ab jetzt war private Kohlengewinnung und –verkauf mit Strafe bedroht. Als Absatzwege wurden der Landabsatz und der Wasserweg erschlossen. Die Kohle ist – über den örtlichen Bedarf weit hinaus – zur Handelsware geworden; die ursprünglich reichen Holzvorräte gingen zur Neige; als Brennstoff für Industrie und Haushalt wurde Kohle ein begehrter Brennstoff. 1766 gab es im Saargebiet 12 Gruben: Schwalbach, Stangenmühle, Klarenthal, Gersweiler, Rußhütte, Jägersfreude, Friedrichsthal (Saar), Schiffweiler, Wellesweiler, Dudweiler, Sulzbach und Burbach. 1773 gab es 45 Stollen mit 143 Bergleuten. Die wichtigsten waren Dudweiler und Wellesweiler. Die Gesamtförderung des Jahres 1790 betrug knapp mehr als 50.000 Tonnen Kohle; für diese Menge Kohle benötigt das Bergwerk Ensdorf heute ungefähr 5 Tage. 1769 wurde die erste sog. "Bruderbüchse" für die Bergleute der Grafschaft gegründet, eine Sozialkasse, aus der später die Saarknappschaft hervorging..

In den zwanzig Jahren der französischen Verwaltung wurden die Gruben zehn Jahre an die französische Gesellschaft Equer & Co., Paris, verpachtet. Der französische Fiskus trug sich später mit dem Gedanken, die saarländischen Gruben an private Unternehmer zu verkaufen. Dafür gibt es mehrere Hinweise: Einmal das Kaiserliche Dekret vom 13. August 1808, das den Verkauf der Gruben regeln sollte, durch den Ausbruch des russischen Krieges jedoch nicht zur Ausführung kam. Zum anderen wurde die Verwaltung stets als provisorisch bezeichnet; und schließlich war das gesamte Berechtigungsfeld der Saarbrücker Kohlengruben bereits in 60 Grubenfelder (Konzessionen) eingeteilt. Entsprechendes Kartenmaterial, der Saargrubenatlas oder Duhamel-Atlas, war von den französischen Ingenieuren Louis-Antoine Beaunier (1779-1835), Michel-François Calmelet (1782-1817) und maßgeblich von Jean Baptist Duhamel (1767-1847) angefertigt worden.

Nach dem Ersten Weltkrieg wurde Frankreich das Eigentum an den Saargruben übertragen; Frankreich setzte vermehrt auf Motorkraft beim Abbau. Die Fördermenge stieg zwischen 1920 und 1929 von neun auf über 13 Mio. Tonnen. 1934 taten noch 82 Pferde unter Tage ihren Dienst. Am 1. März 1935 wurde das Saarland dann ins Deutsche Reich eingegliedert. Der Zweite Weltkrieg setzte der Aufwärtsentwicklung 1939 ein Ende. Während des Zweiten Weltkrieges ging die Förderung nach einer Spitze von 15,3 Millionen Tonnen im Jahre 1942 auf 12,4 Millionen Tonnen im Jahre 1945 zurück. Die Belegschaft verringerte sich im gleichen Zeitraum von fast 54.000 auf etwa 34.000 Bergleute und Angestellte.

Nach dem Krieg ging die Kontrolle über die Gruben in die Hand der "Mission Française des Mines de la Sarre" über. Im Verlauf der nächsten Jahre ging es zunächst darum, die Kriegsschäden zu ersetzen, um eine möglichst hohe Förderung zu erzielen und sichere Arbeitsplätze zu schaffen. Darauf folgend wurde zum 1. Januar 1954 die Firma Saarbergwerke gegründet. Nach der Rückgliederung des Saarlandes war ab 1957 die Bundesrepublik Deutschland mit 74 % der Aktien Hauptanteilseigner, die restlichen Aktien hielt das Land. In den 1960er Jahren wurde die Zahl der Gruben von 18 auf sechs reduziert; während der Kohlekrise sank die jährliche Produktion von 17 auf zehn Millionen Tonnen. Der Strukturwandel setzte sich in den folgenden Jahrzehnten fort, 1987 wurde eine weitere, drastische Reduzierung der Fördermengen beschlossen. Anfänglich der 1990er Jahre gab es noch 18.000 Beschäftigte im Bergbau. Die jährliche Förderung lag bei etwa 9 Millionen Tonnen. Im November 1990 wurde die Kohleförderung am Standort Camphausen eingestellt, Ende 1994 wurde die Zeche Luisenthal geschlossen. Nach einer Vereinbarung vom März 1997 sollte innerhalb der nächsten acht Jahre die Zahl der Bergleute von 14.400 auf 8.200 sinken. Im gleichen Jahr verkaufte die saarländische Regierung ihren Anteil an den Saarbergwerken zum symbolischen Preis von einer Mark an die RAG. Die RAG - durch Umbenennung entstanden aus der Ruhrkohle AG - gliederte ihre verlustbringenden Bergbauaktivitäten in die Deutsche Steinkohle AG aus und widmete sich fortan den Geschäftsfeldern Chemie, Energie und Immobilien. Die Grube Göttelborn/Reden wurde zum 1. September 2000 als drittletztes Bergwerk geschlossen. Ende 2006 war mit Ensdorf noch ein Bergwerk in Betrieb; mit rund 4.000 Mitarbeitern wurden 3,7 Millionen Tonnen Kohle pro Jahr gefördert.

Der Bundestag hat den Ausstieg aus der Steinkohleförderung zum Jahr 2018 beschlossen. Die Schließung des letzten Bergwerks im Saarland ist abzusehen. Planungen für den sozialverträglichen Stellenabbau stehen bevor.

Da es im Saarland wegen bergbaubedingter Erderschütterungen zu Sachbeschädigungen an Häusern kam, haben sich Bürger in den Abbaugebieten zu Interessensgemeinschaften zusammengeschlossen und fordern einen Ausstieg aus dem Bergbau. Bereits 2001 hatte ein Hausbesitzer, der seine Immobilie durch die vom Bergbau ausgehenden Erschütterungen gefährdet sah, vor dem Verwaltungsgericht einen vorübergehenden Abbaustopp erwirkt. Am 23. Februar 2008 ereignete sich die stärkste bergbaubedingte Erderschütterung im Saarland. Laut GeoForschungsZentrum Potsdam erreichte das Beben eine Stärke von 4,5 auf der Richterskala mit einer maximalen Schwinggeschwindigkeit von 93,5 mm/s. Das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) im Regierungspräsidium Freiburg ermittelte einen Wert von 4,0 auf der Richterskala. Die saarländische Landesregierung verfügte daraufhin noch am gleichen Tag einen vorläufigen, unbefristeten Abbaustopp.

Ursache für die massiven Erschütterungen sind die geologischen Bedingungen im Abbaugebiet. Die Kohle wird hier unter einer Sandsteinschicht ausgeräumt. Der Sandstein bildet eine stabile Decke. Durch den fortschreitenden Abbau wird der Hohlraum (Alter Mann) immer größer, bis er über das gesamte Feld in Gänze zusammenbricht.

In anderen Abbaugebieten sind die Bedingungen in den Erdschichten so instabil, dass die Hohlräume bereits kurz nach dem Abbau zusammenstürzen. Die Energie verteilt sich dann auf viele kleinere Erschütterungen.

Üblicherweise werden Bergsenkungen nach oben hin, mit abnehmender Tiefe trichterförmig auf eine große Fläche verteilt. In Sandsteinschichten können sich jedoch keine Trichter bilden, so dass die Amplitude der Senkung an der Erdoberfläche noch recht groß ist.

Als Lösungsvorschlag bot die RAG nach dem Beben vom 23. Februar 2008 an, die Sandsteinschichten nach dem Abbau der Kohle kontrolliert zu sprengen, damit es nicht zu übergroßen Brüchen kommen kann. Dieses Verfahren würde jedoch den Preis für die geförderte Tonne Kohle erheblich verteuern. Mit zunehmender Dauer des Abbaustops droht der Gebirgsdruck die Fördertechnik zu beschädigen.

Der Aufsichtsrat der RAG hat im Juni 2008 beschlossen, das Bergwerk Saar zum 31. Juli 2012 zu schließen.

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Source : Wikipedia