Josef Pröll

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Geschrieben von goldorak 14/04/2009 @ 18:11

Tags : josef pröll, politik, österreich, ausland

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Josef Pröll

Josef Pröll (Wien 2008)

Josef Pröll (* 14. September 1968 in Stockerau) ist ein österreichischer Politiker (ÖVP) und seit Dezember 2008 Bundesminister der Finanzen und Vizekanzler Österreichs. Zudem ist er seit November 2008 Bundesparteivorsitzender der ÖVP.

Von 1978 bis 1986 besuchte Pröll das Bundesrealgymnasium Hollabrunn. 1993 schloss er das Studium der Agrarökonomie an der Universität für Bodenkultur Wien ab.

Pröll war Referent der Niederösterreichischen Landes-Landwirtschaftskammer und Referent im Österreichischen Bauernbund. Er wirkte als Assistent der EU-Abgeordneten Agnes Schierhuber, als Direktor des Wiener Bauernbundes, als Kabinettschef des Bundesministers Wilhelm Molterer und als Direktor des Österreichischen Bauernbunds. Vom 28. Februar 2003 bis 2. Dezember 2008 (Bundesregierungen Schüssel II und Gusenbauer) war er Landwirtschafts- und Umweltminister. Er war das jüngste Mitglied der österreichischen Bundesregierung.

Österreichische Politologen gehen davon aus, dass die ÖVP ihre Wirtschafts- bzw. Fiskalpolitik beibehalten und sich gesellschafts- bzw. sozialpolitisch neu positionieren wird.

Einen Tag nach der Nationalratswahl in Österreich 2008 trat Pröll neben Wilhelm Molterer als geschäftsführender Parteiobmann auf. Am 28. November 2008 auf dem Parteitag der ÖVP in Wels mit 89,6% der Delegiertenstimmen zum neuen Bundesparteivorsitzenden gewählt. Wenige Tage zuvor hatte er die Koalitionsverhandlungen mit der SPÖ über eine neuerliche Regierungszusammenarbeit zum Abschluss gebracht.

Am 2. Dezember 2008 wurde Josef Pröll als Finanzminister und Vizekanzler in der Bundesregierung unter Bundeskanzler Werner Faymann angelobt.

Pröll lebt in Wien. Er ist seit 20 Jahren mit einer Diplomingenieurin verheiratet und hat drei Kinder (einen Sohn, zwei Töchter - wobei der Sohn bereits während der Studienzeit zur Welt kam). Er ist ein Neffe Erwin Prölls. Er ist Ehrenmitglied der K.Ö.H.V. Amelungia im ÖCV.

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Österreich

Als Österreich noch Auswanderungsland war: Österreichisch-Ungarische Passagiere auf einem Schiff in die Vereinigten Staaten Anfang des 20. Jahrhunderts.

Österreich ist eine bundesstaatlich organisierte parlamentarische Republik in Mitteleuropa. Sie grenzt im Norden an Deutschland und Tschechien, im Osten an die Slowakei und Ungarn, im Süden an Slowenien und Italien und im Westen an die Schweiz und Liechtenstein.

Die Bundeshauptstadt ist Wien. Österreich besteht aus neun Bundesländern, die Verfassung ist föderal aufgebaut. Das Land ist seit 1955 Mitglied der Vereinten Nationen und seit 1995 Mitglied der Europäischen Union.

Österreich erstreckt sich in west-östlicher Richtung über maximal 575, in nord-südlicher über 294 Kilometer.

Etwa 60 % des Staatsgebietes sind gebirgig und haben Anteil an den Ostalpen (vor allem Tiroler Zentralalpen, Hohe Tauern und Niedere Tauern, Nördliche Kalkalpen, Südliche Kalkalpen und Wienerwald), weshalb das Land umgangssprachlich gelegentlich auch Alpenrepublik genannt wird. Nördlich der Donau liegt in Ober- und Niederösterreich das Granit- und Gneisplateau, Teil des altes Rumpfgebirges der böhmischen Masse, dessen Ausläufer bis nach Tschechien und Bayern reichen; jenseits der Ostgrenze schließen die Kleinen Karpaten an.

Die großen Ebenen liegen im Osten entlang der Donau, vor allem das Alpenvorland und das Wiener Becken mit dem Marchfeld, sowie in der südlichen Steiermark, die wegen ihrer Landschaftsähnlichkeit zur Toskana auch oft Steirische Toskana genannt wird.

Das Burgenland, östlich des Alpen-Karpaten-Bogens, läuft in die Pannonische Tiefebene aus und weist sowohl landschaftlich als auch klimatisch starke Ähnlichkeit zum östlichen Nachbarn Ungarn auf, zu dem es bis 1921 gehörte.

Von der Gesamtfläche Österreichs (83.871,1 km²) entfällt etwa ein Viertel auf Tief- und Hügelländer. Nur 32 % liegen tiefer als 500 m, 43 % der Landesfläche sind bewaldet.

Die höchsten Berge in Österreich sind Dreitausender und befinden sich in den Ostalpen. Mit 3.798 m ist der Großglockner in den Hohen Tauern der höchste Berg. Gefolgt wird er von den beiden in den Ötztaler Alpen liegenden Gipfeln der Wildspitze mit 3.774 m und der Weißkugel mit 3.738 m.

Die Gebirgslandschaft ist von großer Bedeutung für den Tourismus, es gibt viele Wintersportgebiete, im Sommer bieten sich Möglichkeiten zum Bergwandern und Klettern.

Der größte See ist der Neusiedler See im Burgenland, der mit ca. 77 % seiner Gesamtfläche von 315 km² in Österreich liegt (der Rest gehört zu Ungarn), gefolgt vom Attersee mit 46 km² und dem Traunsee mit 24 km² in Oberösterreich. Auch der Bodensee mit seinen 536 km² am Dreiländereck mit Deutschland (Freistaat Bayern und Land Baden-Württemberg) und der Schweiz liegt zu einem kleinen Anteil auf österreichischem Staatsgebiet. Allerdings sind die Staatsgrenzen auf dem Bodensee nicht exakt bestimmt.

Für den Sommertourismus in Österreich haben die Seen neben den Bergen große Bedeutung, insbesondere die Kärntner Seen und jene des Salzkammerguts. Die bekanntesten sind der Wörthersee, der Millstätter See, der Ossiacher See und der Weißensee in Kärnten. Weitere bekannte Seen sind Mondsee und Wolfgangsee an der Grenze zwischen Salzburg und Oberösterreich.

Der größte Teil Österreichs, 80.566 km², wird über die Donau zum Schwarzen Meer entwässert, nur kleine Gebiete im Westen über den Rhein (2.366 km²) und im Norden über die Elbe (918 km²) zur Nordsee.

Die Mur entwässert den Salzburger Lungau und die Steiermark; sie mündet in Kroatien in die Drau, die wiederum Kärnten und Osttirol entwässert. Die Drau mündet in Kroatien an der Grenze zu Serbien in die Donau. Der Rhein entwässert die größten Teile Vorarlbergs, durchfließt den Bodensee und mündet in die Nordsee.

Die Lainsitz ist zwar auf Grund ihrer Größe nicht von Bedeutung, ist jedoch der einzige österreichische Fluss, der von Niederösterreich über Tschechien zur Elbe entwässert.

Österreich besteht aus neun Bundesländern; Wien als Bundeshauptstadt ist eines davon. Die anderen acht Länder gliedern sich in 84 Bezirke, die wiederum in Gemeinden unterteilt sind, sowie in 15 Statutarstädte, die die Bezirksverwaltung selbst ausüben.

Das mit Abstand größte Siedlungsgebiet in Österreich ist die Metropolregion Wien mit einer Einwohnerzahl von 2.067.651 (Stand 1. Jänner 2005). Damit konzentriert sich ein Viertel der Bevölkerung des Staates in der Hauptstadtregion.

Weitere größere Stadtregionen umgeben die Landeshauptstädte Graz (Steiermark), Linz (Oberösterreich), Salzburg (Land Salzburg) und Innsbruck (Tirol). Zu den wichtigeren Städten zählen weiters (von West nach Ost) Feldkirch, Dornbirn und Bregenz (Vorarlberg), Villach und Klagenfurt (Kärnten), Wels (Oberösterreich), St. Pölten und Wiener Neustadt (Niederösterreich). Insgesamt besitzen rund 200 Gemeinden sehr unterschiedlicher Größe das Recht, sich Stadt zu nennen (Stadtrecht); nur bei den 15 Statutarstädten ist dies von verwaltungsrechtlicher Bedeutung. Ein großes Problem, vor allem in wirtschaftlich schwachen Gegenden, ist die Abwanderung (Landflucht) der ländlichen Bevölkerung in die städtischen Ballungsräume.

Eine funktionale Enklave Österreichs bestand früher auf schweizerischem Staatsgebiet. Die Schweizer Gemeinde Samnaun war lange Zeit auf dem Straßenweg nicht aus der Schweiz, sondern nur über Österreich (Tirol) zu erreichen. Dies führte dazu, dass die rätoromanische Sprache im 19. Jahrhundert aufgegeben und stattdessen ein dem Tirolerischen ähnlicher Dialekt angenommen wurde. Mittlerweile gibt es zwar eine Schweizer Straße nach Samnaun, doch besteht nach wie vor eine einst errichtete Zollfreizone. Einen ähnlichen Status wie Samnaun hatte bis 1980 die Gemeinde Spiss im österreichisch/schweizerischen Grenzgebiet. Sie war lange Zeit nur über Samnaun erreichbar und hatte mit starker Abwanderung zu kämpfen, weil sie im Gegensatz zu anderen Enklaven kaum wirtschaftliche Entfaltungsmöglichkeit bot.

Auf Grund der verschiedenartigen Topographie in Österreich kommt sowohl in der Flora als auch in der Fauna eine große Anzahl von Arten vor. Um diese zu schützen, wurden in den letzten Jahrzehnten sechs Nationalparks und zahlreiche Naturparks verschiedener Kategorien errichtet. Auch bei den UNESCO-Welterbegütern sind zahlreiche Flächen nicht nur als Kulturerbe, sondern auch als Naturerbe ausgewiesen.

Vom Umweltbundesamt wird die Anzahl der Farn- und Blütenpflanzen mit ca. 2.950 Arten (inklusive der ausgestorbenen und verschollenen Arten) angegeben. Davon stehen 1.187 Pflanzenarten (40,2 %) auf der Roten Liste.

Ungefähr 45.870 Tierarten kommen in Österreich vor, wovon 98,6 % wirbellose Tiere sind. 10.882 Arten wurden bisher auf eine mögliche Bestandsgefährdung bewertet, daraus resultierend wurden 2804 Spezies auf die nationale Rote Liste gefährdeter Arten gesetzt.

Das österreichische Klima ist gekennzeichnet von der Wechselwirkung des ozeanischen Klimas mit dem kontinentalen bzw. pannonischen Klima. Gemäß den Eigenheiten dieser Klimatypen ist der Osten Österreichs von kalten Wintern und heißen Sommern geprägt und es fällt ganzjährig nur mäßig Niederschlag.

Der Westen des Landes unterliegt in der Regel weniger strengen Gegebenheiten, die Winter sind meist milder und die Sommer eher warm. Hier liegen auch die niederschlagsreichsten Gegenden. Die geographischen Gegebenheiten ergeben darüber hinaus eine weitere Klimazone, das alpine Klima, welches im Gebirge die Winter strenger als im tiefer gelegenen Osten ausfallen lassen. Eine weitere Besonderheit sind gelegentliche Nord- und Südeinflüsse, die einerseits polare Kälte, andererseits Saharastaub mit sich bringen können.

Ganz allgemein wird Österreich daher dem mitteleuropäischen Übergangsklima zugerechnet, mit Rücksichtnahme auf die Alpen im Zentrum und Westen und die pannonische Tiefebene im Osten.

Wenn ein stabiles Hoch aus dem Osten wirkt (Idealfall „Omega-Hoch“ in der Form des letzten Buchstabens des griechischen Alphabets), kann man mit langem, ungetrübtem Sonnenschein und bis zu zwei Wochen andauernder Hitze rechnen. Im Winter bewirkt dieses Hoch Sonnenschein und klirrende Kälte (bis −20 °C). Die Sonnenscheindauer ist etwa um 10 bis 20 Prozent länger als beispielsweise in Norddeutschland.

Die Heizperiode reicht von Mitte Oktober bis Mitte April und verursacht einen hohen Energieverbrauch.

Der Herbst 2006 wurde als der wärmste seit 1.300 Jahren bezeichnet, der Winter 2006/2007 als der wärmste seit 1900.

Entsprechend der Abschwächung des ozeanischen Klimas von Westen nach Osten nimmt auch die Niederschlagsmenge in selbiger Richtung ab. So sind in Wien die Niederschläge nur noch halb so hoch wie in Salzburg, und in den östlichen und südöstlichen Landesteilen macht sich das pannonische Kontinentalklima bemerkbar, das in der Südsteiermark und teilweise im südlichen Seengebiet mediterran beeinflusst wird.

Ganzjährig zeichnen sich die Gebiete entlang des Alpenhauptkamms durch hohe Niederschläge aus, da bei Tiefdrucklagen feuchte Luftströme aus dem Norden oder Süden aufgestaut und als Niederschlag wieder abgebaut werden. Dies bewirkt im Winter große Schneemengen in den Bergen und Tälern sowie in den Nord- bzw. Südstaugebieten, im Sommer hingegen können große Regenmengen Muren und Überschwemmungen bewirken. Die niederschlagsreichsten Gegenden sind das gesamte Alpenvorland sowie das Tiroler Unterland, das Außerfern und der Bregenzerwald. Dort fallen bis zu 3.000 mm Regen oder Schnee pro Jahr (Durchschnitt 900 mm).

Im Frühling und Herbst ist von Schneefall bis hin zu großer Wärme alles möglich. Da die Tagestemperaturen im Juli und August nicht selten auf und über 30 °C steigen und die Luftfeuchtigkeit meist sehr hoch ist, kommt es oft zur Bildung von Quellwolken und in Folge des Alpenstaus anschließend zu Gewittern.

In den letzten Jahren war Österreich, wie auch die Nachbarländer, häufig Opfer von Wetterkapriolen, die von vielen Experten auf eine Klimaerwärmung zurückgeführt werden (die Durchschnittstemperaturen werden beständig nach oben korrigiert). Durch heftige Regenfälle gab es mehrmals verheerende Überschwemmungen und Vermurungen, die auch Todesopfer forderten. Gelegentlich kam es zu orkanartigen Stürmen und gewaltigen Schneefällen, die dazu führten, dass viele Orte von der Außenwelt abgeschnitten wurden und vermehrt Lawinen abgingen. Aber auch Dürre plagte das Land in den letzten Jahren häufiger.

Die erste Volkszählung, die heutigen Kriterien entspricht, fand in Österreich-Ungarn 1869/1870 statt. Seit damals stieg die Einwohnerzahl auf dem Gebiet des heutigen Österreich bis zur letzten Zählung vor Beginn des Ersten Weltkrieges, die 1913 stattfand, stetig an.

Die Bevölkerungszunahme war zu einem beträchtlichen Teil auf die Binnenwanderung aus den Kronländern zurückzuführen. Nach dem Ersten Weltkrieg, 1919, war die Bevölkerung wegen Kriegsverlusten und Rückwanderung in die ehemaligen Kronländer um 347.000 Personen zurückgegangen. Danach stieg die Einwohnerzahl bis 1935 wieder kontinuierlich an, bevor sie 1939, als die letzte Zählung vor Ausbruch des Zweiten Weltkrieges stattfand, vor allem wegen Auswanderung aus dem bürgerkriegsgebeutelten und von politischer wie rassischer Verfolgung bedrohten Land auf 6,65 Millionen Personen zurückging. Als 1946 auf Basis der ausgegebenen Lebensmittelmarken die ersten Einwohnerzahlen nach Kriegsende ermittelt wurden, ergab sich eine Einwohnerzahl von rund sieben Millionen, was einen neuen Höchststand ausmachte. Die hohen Kriegsverluste waren durch Flüchtlingszustrom überkompensiert worden.

Bis 1953 waren Flüchtlinge und Displaced Persons großteils in ihre Heimat zurückgekehrt oder weitergewandert, weshalb die Einwohnerzahl auf 6,93 Millionen zurückging. Hohe Geburtenüberschüsse ließen die Einwohnerzahl seither auf einen neuen Höchststand im Jahr 1974 anwachsen, als 7,6 Millionen Personen in Österreich lebten. Nach einer Phase der Stagnation begann die Einwohnerzahl Österreichs ab Ende der 1980er Jahre erneut merklich zu steigen – diesmal aufgrund verstärkter Zuwanderung etwa wegen des Bürgerkriegs in (Ex-)Jugoslawien. Zu Jahresbeginn 2008 erreichte Österreich einen Bevölkerungsstand von 8,33 Millionen.

Das heutige Bundesgebiet und insbesondere Wien waren schon in den fünfzig Jahren vor dem Ersten Weltkrieg Ziel vieler Zuwanderer aus anderen Teilen Österreich-Ungarns, besonders aus Böhmen und Mähren. Diese Zuwanderung bewirkte, dass Wien 1910 mehr als 2 Millionen Einwohner hatte. Im Ersten Weltkrieg flüchteten Bewohner Galiziens (darunter viele jüdischer Religion) vor der russischen Armee nach Wien.

Mit dem Zerfall Österreich-Ungarns und der Gründung der Tschechoslowakei 1918 wanderten hunderttausende Tschechen in ihre Heimat zurück. Aus dem neuen, kleinen Österreich wanderten dann bis zum Zweiten Weltkrieg in der Regel jährlich mehr Österreicher aus, als Ausländer einwanderten. 1938/1939 gab es eine Flüchtlingswelle: Nach dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich mussten viele Menschen, auch seit 1933 aus Deutschland gekommene, Österreich verlassen, darunter 140.000 jüdische Österreicher.

Seit dem Beginn des starken Wirtschafts- und Wohlstandswachstums, das Österreich seit den fünfziger Jahren zu einem wohlhabenden Land machte, hat sich die Wanderungsbilanz umgedreht: Gastarbeiter wurden gezielt angeworben, später erreichten Österreich immer wieder Flüchtlingsströme, etwa während der Jugoslawienkriege nach dem Zerfall dieses Staates. Aus der Türkei kamen viele Wirtschaftsflüchtlinge nach Europa und damit auch nach Österreich.

In den letzten Jahren verstärkt sich auch die Zuwanderung aus Deutschland nach Österreich, da hier die Chancen auf einen Arbeitsplatz – etwa in der Tourismusbranche – als größer empfunden wurden oder werden. Heute sind die deutschen Staatsbürger mit 109.000 (Stand 1. Jänner 2007) nach den Serben und Montenegrinern sowie den Türken bereits die drittgrößte Zuwanderergruppe in Österreich.

Das Thema Einwanderung ist heute politisch stark umstritten; auch der Begriff „Einwanderungsland“ selbst. Die FPÖ tritt gegen jede weitere Zuwanderung, wie gering die Quote auch sein mag, ein. „Rechtsaußen“ wird von einer „Ausländerflut“ und von zu veranlassender „Rückwanderung“ gesprochen. Auf der linken Seite des Meinungsspektrums bringt man auch für illegale Zuwanderer Verständnis auf und tritt dagegen auf, sie zu „kriminalisieren“ (was von den Rechten als „naives Gutmenschentum“ bezeichnet wird). Dazwischen steht die Meinung, Österreich als Einwanderungsland sei Tatsache und die Politik stehe vor der Aufgabe, dies anzuerkennen, der Bevölkerung zu erklären und die Einwanderung sinnvoll zu regeln. (Begründet wird das Erfordernis der Zuwanderung meist mit der geringen Geburtenrate Österreichs.) Ein spezielles Problem stellen die vielen „Altfälle“ dar, Asylbegehren, über die seit Jahren nicht abschließend entschieden werden konnte (u.a., weil die Antragsteller jede erdenkliche Möglichkeit nützen, Wiederaufnahmeanträge, Berufungen und zusätzliche Begründungen für ihren Asylwunsch einzubringen).

Laut Prognosen der Bundesanstalt Statistik Österreich würden sich Geburten und Sterbefälle in Österreich noch für etwa 20 Jahre die Waage halten, danach die Geburten- voraussichtlich unter den Sterbezahlen liegen, was zu einem höheren Altersdurchschnitt führen würde. Durch Zuwanderung würde die Bevölkerung bis zum Jahr 2050 allerdings auf rund 9,5 Millionen anwachsen.

Nur in Wien, als einzigem der neun Bundesländer, würde der Altersdurchschnitt niedriger und das Bevölkerungswachstum höher sein als im Bundesdurchschnitt. Die neueste Prognose geht von einem dreimal schnelleren Wachstum für Wien aus, als angenommen (24 statt 7 Prozent). So könnte Wien 2031 wieder eine Zwei-Millionen-Stadt werden. Daraus würden sich Probleme in der sozialen Infrastruktur und im Wohnbau ergeben, wo bereits 2013 eine jährliche Bauleistung von 10.000 Wohneinheiten nötig sein wird.

Die durchschnittliche Lebenserwartung in Österreich betrug 2005 bei den Frauen 82,1 Jahre und bei den Männern 76,4 Jahre (1971: Frauen 75,7 Jahre, Männer 73,3 Jahre). Die Kindersterblichkeit beträgt 0,45 %. Die Selbstmordrate ist traditionell hoch: Etwa 400.000 Österreicher sind generell von Depression betroffen, etwa 15.000 pro Jahr versuchen, sich das Leben zu nehmen; die Zahl der Suizidenten ist in Österreich doppelt so hoch wie die der Verkehrstoten: Alle sechs Stunden stirbt ein Österreicher durch eigene Hand.

Deutsch ist laut Artikel 8 der Bundesverfassung (Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) aus 1920) die Staatssprache der Republik Österreich. Das österreichische Deutsch – eine hochsprachliche nationale Standardvarietät der plurizentrischen deutschen Sprache – ist Muttersprache von etwa 98 % der österreichischen Staatsbürger.

Österreichisches Deutsch unterscheidet sich in Wortschatz und Aussprache, aber auch durch grammatikalische Besonderheiten vom Hochdeutschen in Deutschland. Das Österreichische Wörterbuch, in dem der Wortschatz zusammengefasst ist, wurde 1951 vom Unterrichtsministerium initiiert und steht seitdem als amtliches Regelwerk über dem Duden.

Vielfach wird im täglichen Leben statt der Hochsprache einer der vielen oberdeutschen Dialekte gesprochen, die zu den Mundartfamilien des Alemannischen (gesprochen in Vorarlberg sowie dem Tiroler Außerfern) und Bairischen (gesprochen in allen Bundesländern mit Ausnahme Vorarlbergs) gehören. Sieben Millionen Österreicher sprechen einen mittel- oder südbairischen Dialekt bzw. eine von diesen Dialekten beeinflusste Umgangssprache.

Die autochthonen Volksgruppen der Burgenlandkroaten, der Slowenen und der Ungarn in Österreich haben Anspruch auf muttersprachlichen Schulunterricht und Behördenverkehr. Burgenlandkroatisch und Slowenisch sind zusätzliche Amtssprachen in den Verwaltungs- und Gerichtsbezirken der Steiermark, des Burgenlandes und Kärntens mit kroatischer oder slowenischer bzw. gemischter Bevölkerung. Weiters ist in einigen Gemeinden des Burgenlandes Ungarisch neben Deutsch gleichberechtigte Amtssprache.

Auch Romanes, die Sprache der Volksgruppe der Roma, ist eine staatlich anerkannte Minderheitensprache. Ebenso verhält es sich mit Tschechisch und Slowakisch. Die österreichische Gebärdensprache ist verfassungsrechtlich anerkannt.

Nach Ergebnissen der Volkszählung von 2001 bekennen sich 74,1 % der Bevölkerung zur römisch-katholischen und 4,6 % zu einer der evangelischen Kirchen (Protestantismus; überwiegend Augsburger Bekenntnis, seltener Helvetisches Bekenntnis: Evangelische Kirche A. B. bzw. Evangelische Kirche H.B.). Etwa 180.000 Christen, das sind 2,2 % der österreichischen Bevölkerung, sind Mitglieder orthodoxer Kirchen. Zur Altkatholischen Kirche bekennen sich etwa 15.000 Gläubige, das sind rund 0,2 % der Bevölkerung.

Die größte nicht-christliche Glaubensgemeinschaft in Österreich ist der Islam. Rund 340.000 Personen, das sind 4,3 %, gehören dem muslimischen Glauben an (der Islam ist in Österreich seit 1912 anerkannte Religionsgemeinschaft).

Zum Judentum bekennen sich etwa 8.140 Menschen. Die überwiegende Mehrheit davon, rund 7.000, lebt in Wien. Nach Angaben der Israelitischen Kultusgemeinde Wien sind es österreichweit 15.000. Zum Buddhismus, der in Österreich 1983 als Religionsgemeinschaft anerkannt wurde, bekennen sich etwas über 10.000 Menschen. Zum Hinduismus, der in Österreich als „eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft“ gilt, bekennen sich laut Volkszählung 2001 3.629 Personen.

20.000 Personen sind aktive Mitglieder der Zeugen Jehovas. Ihre gesetzliche Anerkennung als Religionsgemeinschaft steht unmittelbar bevor.

Etwa 12 % der Bevölkerung gehören keiner der in Österreich gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften an.

Aufgrund von politischen, sprachlichen und ideologischen Bedingungen, derentwegen Österreich lange Zeit meist als Teil einer deutschen Identität aufgefasst wurde, fand die Entwicklung eines eigenständigen österreichischen Nationalbewusstseins erst gegen Mitte des 20. Jahrhunderts statt. Österreich wird deshalb häufig auch als verspätete oder junge Nation bezeichnet wird. Der Überbegriff „österreichische Nation“ hat sich als Bezeichnung für kollektive kulturelle, soziale, historische, sprachliche und ethnische Identitäten, die sich auf dem Gebiet der Republik Österreich entwickelt und die zu einem Zusammengehörigkeitsgefühl der österreichischen Bevölkerung geführt haben, eingebürgert.

Erste österreichische Wir-Identitäten entstanden bereits im Frühmittelalter. Zur Zeit der Habsburgermonarchie konzentrierte sich die kollektive Identifikation hauptsächlich auf die Dynastie beziehungsweise den Monarchen sowie auf kulturelle Eigenschaften die als deutsch empfunden wurden. In diesem Zusammenhang sieht Ernst Bruckmüller den Ansatz für die Entwicklung „zweier deutscher Nationen“. Dieses Dilemma führte nach dem Zusammenbruch der Monarchie schließlich zu einer „fundamentalen kollektiven Identitätskrise“, die auch als Mitgrund für das Scheitern der Ersten Republik verstanden wird und die schließlich auch zum Anschluss an das Deutsche Reich führte.

Auf breiter Basis entwickelte sich das österreichische Nationalbewusstsein jedoch erst nach dem Kriegsende. Dazu trugen auch politische und gesellschaftliche Erfolge wie der Abschluss des Staatsvertrages und der Wirtschaftsaufschwung der 1960er Jahre bei. Heute ist das Vorhandensein einer österreichischen Nation, beziehungsweise eines österreichischen Volkes, überwiegend anerkannt.

In der Verfassung ist die Gleichberechtigung von Männern und Frauen festgeschrieben. Historisch entstandene Ausnahmen sind die Wehrpflicht, die nur für Männer gilt, und die Pensionsregelung. Frauen dürfen in Österreich derzeit noch fünf Jahre früher in Altersruhestand gehen als Männer (Ausnahme: Beamtenruhestand). Da dies laut Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofes dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht, wurde beschlossen, das Pensionsantrittsalter der Frauen bis zum Jahr 2033 schrittweise an jenes der Männer (65 Jahre) anzupassen.

In fast allen Bereichen ist das Durchschnittsgehalt von Frauen geringer als das Durchschnittsgehalt von Männern (Ausnahme: Beamte). Dies ist einerseits auf eine unvollständige Umsetzung der Gleichbehandlung in der wirtschaftlichen Praxis zurückzuführen und andererseits darauf, dass viele Frauen früher in Ruhestand gehen, einer Teilzeitarbeit nachgehen (müssen) oder sich der Kindererziehung widmen (müssen) und daher Aufstiegschancen nicht wahrnehmen (können). (Die außerfamiliäre Kinderbetreuung ist auf Grund des Föderalismus sehr unterschiedlich und in Teilen des Landes mit der Berufstätigkeit der Frau nicht vereinbar.) In leitenden Positionen sind zumeist Männer vertreten. Die Tariflöhne in Österreich sind für beide Geschlechter gleich. In Österreich nutzen nur 2 von 100 Männern die Möglichkeit der Karenz mit Kinderbetreuung.

Die Menschenrechtskonvention steht in Österreich im Verfassungsrang.

In den letzten Jahren gab es bei Polizeieinsätzen zwei Vorfälle mit Personen afrikanischer Herkunft, die dabei zu Tode kamen. Diese Fälle der Schwarzafrikaner Marcus Omofuma und Seibane Wague wurden in den Medien und in der Öffentlichkeit intensiv diskutiert und erörtert. Einige der involvierten Polizisten sowie ein Notarzt wurden wegen fahrlässiger Tötung zu bedingten Haftstrafen verurteilt. Nach Ansicht von Amnesty International war das Strafausmaß zu gering, jedoch werden auch bei vergleichbaren Fällen mit inländischen Opfern keine höheren Strafen verhängt.

Zum Recht auf Meinungsfreiheit haben österreichische Gerichte in den letzten Jahren gegen Journalisten mehrere Urteile gefällt, die der Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht standgehalten haben. Es wurde bemängelt, dass die österreichischen Gerichte in der Abwägung zwischen den Rechten eines (beleidigten) Politikers und dem Recht auf freie Meinungsäußerung in den Medien der Meinungsfreiheit nicht ausreichend Rechnung getragen hätten.

Die ältesten Spuren der Anwesenheit von Menschen in Österreich gehören dem Mittelpaläolithikum, der Zeit der Neandertaler, an. Viele Fundstellen liegen in Niederösterreich, die bekanntesten befinden sich in der Wachau – Darunter auch die Fundorte der beiden ältesten österreichischen Kunstwerke, die figürlichen Frauendarstellungen der sogenannten Tanzenden Fanny von Stratzing/Krems-Rehberg und der Venus von Willendorf.

Nach der schrittweisen Besiedelung aller Regionen Österreichs in der Jungsteinzeit steht die Kupfersteinzeit im Zeichen der Erschließung von Rohstoffvorkommen, vor allem Kupfer. Aus dieser Zeit stammt auch der Fund der berühmten Gletschermumie Ötzi im österreichisch-italienischen Grenzgebiet.

Während der Bronzezeit zwischen dem 3. und dem 1. Jahrtausend vor Christus wurden immer größere Handelszentren und auch Befestigungen, vorwiegend in Rohstoff-Abbaugebieten, errichtet. Im Umkreis von Hallstatt begann die systematische Gewinnung von Salz; nach diesem Ort ist auch die ältere Periode der Eisenzeit, die Hallstattzeit, benannt. Die jüngere Eisenzeit, auch La-Tène-Zeit genannt, steht im Zeichen der Kelten, welche im Süden und Osten des heutigen Österreich das erste Staatsgebilde errichteten – der Westen wurde zu dieser Zeit von Rätern besiedelt.

Der größte Teil des heutigen, österreichischen Staatsgebiets wurde um 15 v. Chr. vom Römischen Reich besetzt. Der römische Kaiser Claudius richtete während seiner Herrschaft (41–54 n. Chr.) die römische Provinz Regnum Noricum ein, deren Grenzen einen Großteil des heutigen Österreich umfassten. Die östlich von Vindobona (dem heutigen Wien) gelegene Stadt Carnuntum war die größte römische Stadt, weitere wichtige Orte waren Virunum (nördlich des heutigen Klagenfurt) und Teurnia (nahe Spittal an der Drau).

Nach der Ausbreitung des Christentums im 2. Jahrhundert n. Chr. begann der langsame Niedergang des römischen Reiches im Zuge der Völkerwanderung. Nach kontinuierlicher Bedrängung der Provinz Noricum durch die Goten, Slawen und Awaren begann ab dem 6. Jahrhundert die Besiedlung durch die Bajuwaren und, im heutigen Vorarlberg, durch die Alamannen. Im nördlichen Alpenraum hatte sich ab Mitte des 6. Jahrhunderts das baierische Stammesherzogtum gebildet, deren Herrscher aus dem Geschlecht der Agilolfinger stammten. Nur wenige Jahrzehnte später war das römische Reich schließlich endgültig zerfallen.

Weite Gebiete des heutigen Österreich gehörten im späten 8. Jahrhundert zum baierischen Stammesherzogtum im Fränkischen Reich Karls des Großen. Im folgenden Ostfrankenreich war in der Region des heutigen Niederösterreich seit 856 eine Marcha orientalis den Karolingern unterstellt. Diese Grenzmark im Südosten des Reiches wurde zur Keimzelle des späteren Österreich. Dieses Gebiet ging 907 allerdings an die Ungarn verloren. Erst nach der Schlacht auf dem Lechfeld 955 konnte das ostfränkische Reich wieder nach Osten expandieren, und es entstanden neue Herzogtümer und Markgrafschaften. Damit begann auch eine weitere Welle bajuwarischer (baierischer) Siedlungstätigkeit.

Im Jahr 976 entstand die älteste Ländereinheit auf dem Boden der heutigen Republik Österreich in der Form des selbständigen Herzogtums Kärnten. Im selben Jahr wurde die Marchia Orientalis von Kaiser Otto II. einem Babenberger-Grafen übereignet. Die Marchia Orientalis wurde darin erstmals Ostarrîchi genannt; Aussprache und Schreibweise wandelten sich später zu Österreich. Die älteste bekannte schriftliche Nennung des Namens stammt aus einem in Bruchsal verfassten Dokument vom 1. November 996. Darin ist eine Schenkung Kaiser Ottos III. an den Bischof von Freising festgehalten, nämlich eines Gebietes „in der gewöhnlich Ostarrichi genannten Region“ („regione vulgari vocabulo Ostarrichi“), womit die Region um Neuhofen an der Ybbs gemeint war („in loco Niuuanhova dicto“). Diese Urkunde wird heute im Bayerischen Hauptstaatsarchiv in München aufbewahrt. Das Gebiet wurde auch als Ostland (lat. Austria) oder Osterland bekannt und am 8. September 1156 von Kaiser Friedrich I. (Barbarossa) auf dem Hoftag in Kreuzhof bei Regensburg zu einem eigenständigen, von Bayern unabhängigen Herzogtum erhoben. Damit beginnt die eigentliche Geschichte Österreichs als selbständiges Territorium innerhalb des Heiligen Römischen Reiches.

Den Babenbergern folgten ab 1278 die Habsburger, die ihr Herzogtum Österreich durch das gefälschte Privilegium Maius (maius = größer, Komparativ zu lat. magnus = groß) zum Erzherzogtum Österreich machten, um ihren besonderen Rang zu betonen. Sie dehnten ihr Herrschaftsgebiet bis 1526 weiter aus und wurden zum Machtfaktor im Heiligen Römischen Reich. Schon die späten Babenberger hatten die Steiermark mit Österreich verbinden können, die Habsburger schufen davon ausgehend mit der Erwerbung Kärntens, Tirols, Krains und anderer Gebiete einen Länderkomplex in den Ostalpen, der Herrschaft zu Österreich genannt wurde. Ab 1438 besaß die Dynastie fast durchgehend die römisch-deutsche Königs- und die damit verbundene Kaiserwürde.

Die Reformation der Kirche konnte sich anfangs schnell durchsetzen, wurde aber im Laufe des 17. Jahrhunderts zurückgedrängt, was von den damaligen Habsburgern als wichtigste Aufgabe gesehen wurde.

Vom späten 15. Jahrhundert bis 1690 waren die habsburgischen Länder ständigen Angriffen des Osmanischen Reichs ausgesetzt, das von Ungarn aus westwärts strebte. Nach der Abwehr der Zweiten Wiener Türkenbelagerung von 1683 wurden die kriegerischen Erfolge (unter anderm des Prinzen Eugen von Savoyen) im Kampf gegen die Türken im Frieden von Karlowitz und im Frieden von Passarowitz bestätigt, indem die die bis 1908 gültige Grenze erreicht wurde; darüber hinaus gehende Erwerbungen wurden im Frieden von Belgrad jedoch wieder rückgängig gemacht.

1713 wurde mit der Pragmatischen Sanktion erstmals ein für alle habsburgischen Länder gleichermaßen gültiges Grundgesetz in Kraft gesetzt. Es wurde (erstmals) festgelegt, dass nach dem absehbaren Aussterben der Herrscherdynastie in männlicher Linie die Erbfolge über die weibliche Linie zu erfolgen habe. Daraus ergab sich, dass die Tochter Kaiser Karls VI., Maria Theresia, ihm als Monarchin der Habsburgischen Erblande folgen konnte und damit den Töchtern seines älteren Bruders Joseph vorgezogen wurde. Nachbarstaaten, deren Monarchen die Pragmatische Sanktion anerkannt hatten, versuchten nach dem Tod des Kaisers dennoch, im Österreichischen Erbfolgekrieg Beute zu machen, doch konnte Maria Theresia, die mit Franz I. Stephan von Lothringen das neue Haus Habsburg-Lothringen begründete, die Erbländer großteils für sich behaupten. Als Preußen und Russland im 18. Jahrhundert Polen aufteilten, erhielt Österreich Galizien und Lodomerien zugesprochen.

Das neue Kaisertum Österreich war ein Vielvölkerstaat, in dem außer Deutsch auch Ungarisch, Italienisch, Tschechisch, Polnisch, Ukrainisch, Rumänisch, Kroatisch, Serbisch, Slowakisch und Slowenisch gesprochen wurde. Mit seinen vormals zum Heiligen Römischen Reich gehörenden Gebieten gehörte es ab 1815 zum Deutschen Bund, in dessen Bundesversammlung der österreichische Gesandte den Vorsitz führte. Das Land Salzburg fiel im Jahr 1816 als Herzogtum an das Kaisertum Österreich, nachdem es seit 1328 ein eigenständiges Fürsterzbistum gewesen war.

Leitender Politiker des österreichischen Biedermeier war der Außenminister und spätere Staatskanzler Metternich. Ihm ging es darum, die Bevölkerung mit Zensur und Spitzelsystem ruhigzustellen, um mittels Restauration die alte Ordnung zu erhalten: die absolute Monarchie. Die gleichen Ziele hatten zu dem Zeitpunkt Preußen und Russland, gemeinsam gründeten diese drei Monarchien die Heilige Allianz. Andererseits fand in dieser Epoche auch die Industrialisierung Österreichs statt. 1837 verkehrte zwischen Floridsdorf bei Wien und Deutsch-Wagram die erste Dampfeisenbahn, erstes Teilstück der Nordbahn, der wichtigsten Bahnstrecke der Monarchie.

In der Revolution des Jahres 1848 strebten die Völker der Monarchie nach Demokratie und Unabhängigkeit; Staatskanzler Metternich wurde verjagt. Nur die k.k. Armee unter Radetzky, Jelačić und Windisch-Graetz und die Hilfe der russischen Armee sicherten der Monarchie das Überleben. Am 2. Dezember 1848 löste der 18-jährige Franz Joseph den kranken Kaiser Ferdinand I. auf dem Thron ab. Der unerfahrene neue Herrscher hielt 1849 Gericht über die aufständischen Ungarn und ließ ein Dutzend der höchsten ungarischen Heerführer hinrichten. Seine Popularität war in den ersten 20 Jahren seiner Regierung ausgesprochen gering.

In der Schlacht von Solferino 1859 ging die Vorherrschaft in Norditalien, in der Schlacht bei Königgrätz 1866 der Vorsitz im Deutschen Bund verloren. Der dadurch politisch geschwächte Kaiser musste im Inneren tiefgreifende Reformen durchführen und seine (neo-)absolutistische Regierungsweise aufgeben; gegen seinen zähen Widerstand erfolgte die Umwandlung in eine konstitutionelle Monarchie.

Der mit den Ungarn erzielte Österreichisch-Ungarische Ausgleich von 1867 führte zur Umwandlung der österreichischen Monarchie in die österreichisch-ungarische Doppelmonarchie. Diese Begünstigung der Magyaren, die in der Innenpolitik nun von Österreich weitestgehend unabhängig wurden, gegenüber den anderen Völkern der Monarchie heizte die Nationalitätenkonflikte nur noch weiter an. Während die Bestrebungen der tschechischen Nationalbewegung um einen Österreichisch-Tschechischen Ausgleich scheiterten, konkurrierten die slowakische Nationalbewegung und in geringerem Maße die von kroatischen Intellektuellen angeführte Illyrische Bewegung, die von Russland unterstützt wurde, mit der Magyarisierungspolitik der ungarischen Regierung.

Nach dem erzwungenen Rückzug aus Deutschland und Italien hatte die Monarchie Südosteuropa als neues Einflussgebiet erkoren. So wurde Habsburg für viele politische Aktivisten auf dem Balkan zum Feind, der den nationalen Zusammenschluss behinderte. Außerdem trat die Monarchie dort in Konkurrenz zu Russland, das sich als Schirmherr aller Slawen bezeichnete.

Nach dem Attentat von Sarajevo führten die Selbstüberschätzung Österreich-Ungarns und die „Automatik“ der europäischen Beistandspakte 1914 zum Ersten Weltkrieg, der 1918 das Ende der k.u.k. Monarchie mit sich brachte.

Nach dem Ersten Weltkrieg zerfiel Österreich-Ungarn. Am 21. Oktober 1918 traten die Reichsratsabgeordneten der deutschsprachigen Gebiete (sie bezeichneten sich selbst als Deutsche) einschließlich jener Böhmens und Mährens zum ersten Mal als Provisorische Nationalversammlung für Deutschösterreich zusammen; den Vorsitz hatte Karl Seitz. Ihr Vollzugsausschuss, ebenso unter Seitz’ Vorsitz, wurde Staatsrat genannt und bestellte am 30. Oktober 1918 die erste Regierung Deutschösterreichs, deren Minister nach angelsächsischem Vorbild die Bezeichnung "Staatssekretär" trugen; erster Staatskanzler wurde Karl Renner, der 1945 bei der Gründung der Zweiten Republik neuerlich eine wichtige Rolle spielen sollte. Erster provisorischer Außenminister war Victor Adler. Auf dem vorwiegend von Menschen mit deutscher Muttersprache bewohnten Gebiet Altösterreichs entstand so ein neuer Staat.

Die noch amtierende kaiserliche Regierung versuchte Anfang November 1918, den deutschösterreichischen Staatsrat in die Waffenstillstandsentscheidungen einzubeziehen. Der Staatsrat entschied jedoch, die Monarchie, die den Krieg begonnen habe, müsse ihn auch beenden. Der Waffenstillstand zwischen Österreich und Italien vom 3. November 1918 (die ungarischen Truppen hatten die Front bereits Ende Oktober, zum Austritt Ungarns aus der Realunion mit Österreich, verlassen) wurde somit noch von Kaiser Karl I. und seiner k.k. Regierung verantwortet.

Führende Politiker der k.k. Regierung und des Staatsrates arbeiteten gemeinsam die Erklärung aus, mit der Karl I. am 11. November 1918 auf „jeden Anteil an den Staatsgeschäften“ verzichtete. Dies war zwar nicht dasselbe wie eine Abdankung, die Entscheidung über die Staatsform war damit aber de facto gefallen. Am 12. November wurde von der Provisorischen Nationalversammlung formell beschlossen, dass der Staat Deutschösterreich eine demokratische Republik sei.

In der Republik waren erstmals auch alle Frauen wahlberechtigt. In den Koalitionsregierungen 1918–1920 entstanden bedeutende Sozialgesetze (z. B. Schaffung der Arbeiterkammer als gesetzliche Interessensvertretung der Arbeiter und Angestellten, Acht-Stunden-Tag, Sozialversicherung). Der Adel wurde im April 1919 abgeschafft, Mitglieder der Familie Habsburg-Lothringen durften nur in Österreich bleiben, wenn sie sich als Bürger der Republik bekannten und jeden Herrschaftsanspruch aufgaben. „Der ehemalige Träger der Krone“ (wie er im Gesetz hieß) wurde, da er die Abdankung verweigerte, auf Dauer des Landes verwiesen, war aber zuvor bereits in die Schweiz ausgereist, um der drohenden Internierung zu entgehen. Die Habsburg-Lothringenschen „Familienfonds“, quasi Stiftungsvermögen zugunsten selbst einkommensloser Habsburger, wurden als Staatseigentum erklärt, individuelles Privatvermögen nicht angetastet.

Im Vertrag von Saint-Germain wurde 1919 der Staatsname „Republik Österreich“ vorgeschrieben und der laut Verfassung vorgesehene Beitritt zur neuen Deutschen Republik untersagt. Einige Gebiete, in denen die Mehrheit der Bevölkerung Deutsch sprach (z. B. Egerland, Südmähren, Südtirol) durften zudem durch den entgegenstehenden Willen der Siegermächte nicht bei Österreich verbleiben. Der Kärntner Abwehrkampf gegen die Truppen des Königreichs SHS mobilisierte hingegen die internationale Öffentlichkeit und führte auf Wunsch der Siegermächte zur Volksabstimmung in Südkärnten am 10. Oktober 1920, die eindeutig für die Zugehörigkeit des Abstimmungsgebietes südlich der Drau zur Republik Österreich ausging.

Am 21. Oktober 1919 wurde der Name in „Republik Österreich“ geändert und 1920 das neue österreichische Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) beschlossen (es gilt in der Fassung von 1929, mit der das Amt des Bundespräsidenten gestärkt wurde, im Wesentlichen bis heute). Im Jahr 1921 wurde das Burgenland, der überwiegend deutsch besiedelte Teil Westungarns, als selbständiges Land im Bund in die Republik aufgenommen. Für die natürliche Hauptstadt des Gebietes, Ödenburg (Sopron), wurde auf ungarischen Wunsch, der von Italien unterstützt wurde, die Volksabstimmung 1921 im Burgenland durchgeführt, wobei sich die Mehrheit für Ungarn entschied. In den zeitgenössischen österreichischen und ungarischen Darstellungen dieser Volksabstimmung waren zahlreiche Divergenzen zu bemerken. Die Bundesregierung stellten seit 1920 die Christlichsozialen und ihre Koalitionspartner vom rechten Flügel. Die Sozialdemokraten, Mehrheitspartei im „Roten Wien“, waren auf Bundesebene in scharfer Opposition.

Die Hyperinflation der frühen zwanziger Jahre wurde 1925 durch die Einführung der Schillingwährung beendet. Die konservative Regierung sorgte dafür, dass der Schilling stabil blieb; er wurde als Alpendollar bezeichnet. Kehrseite dieser kargen Wirtschaftspolitik war, dass in der 1929 einsetzenden Weltwirtschaftskrise kaum staatliche Maßnahmen zur Bekämpfung der enorm hohen Arbeitslosigkeit vorgesehen waren.

Politische Wehrverbände (Republikanischer Schutzbund, Freiheitsbund) zogen Männer an, die als Sozialdemokraten einen Umsturz fürchteten oder in Heimwehren als Rechte die Demokratisierung ablehnten. 1927 wurde in Schattendorf im Burgenland auf waffenlos demonstrierende Schutzbündler gefeuert. Ein Invalider und ein Kind kamen zu Tode. Die Nachricht vom Schattendorfer Urteil, in dem die Täter freigesprochen wurden, führte am Tag darauf, dem 15. Juli 1927, zur Eskalation im Wiener Justizpalastbrand. Die völlig überforderte Polizei schoss in äußerster Brutalität wahllos in die große Menschenmenge und machte dann Jagd auf flüchtende Demonstranten. Bei der so genannten Julirevolte waren 89 Tote zu beklagen, davon vier Polizisten. Bundeskanzler Prälat Dr. Ignaz Seipel („Keine Milde!“) verteidigte im Parlament das skandalöse Vorgehen der Polizei.

In den folgenden Jahren führten die schlechte Wirtschaftslage und politische Auseinandersetzungen Österreich immer tiefer in eine Krise. Der Austromarxismus sprach vom Endziel Diktatur des Proletariats und machte damit allen Konservativen Angst; allerdings wollte man dieses Ziel auf demokratischem Weg erreichen. Auf der rechten Seite des Parteienspektrums machte sich teilweise die Auffassung breit, die Demokratie sei zur Lösung der Probleme des Landes nicht geeignet. Benito Mussolini war dafür Vorbild.

Einer der christlichsozialen Politiker, die diese Haltung vertraten (es gab auch christlichsoziale Demokraten wie Leopold Kunschak), war Bundeskanzler Engelbert Dollfuß. Als der Nationalrat nach dem Rücktritt aller drei Präsidenten (wegen einer Streitfrage um eine Abstimmung) auseinanderging, verhinderte er im März 1933, auf Grund dieser Geschäftsordnungskrise, sein Wiederzusammentreten mit Polizeigewalt und verkündete die „Selbstausschaltung des Parlaments“. Eine von mehr als einer Million Menschen unterzeichnete Petition an Bundespräsident Miklas, für die Wiederherstellung des verfassungsmäßigen Zustandes zu sorgen, blieb erfolglos, obwohl Miklas die Verfassungswidrigkeit von Dollfuß’ Vorgehen klar war.

Zur Problematik dieser Bezeichnungen und zur näheren Information siehe die Artikel Austrofaschismus und Ständestaat (Österreich).

Dollfuß nützte das nach wie vor gültige Kriegswirtschaftliche Ermächtigungsgesetz von 1917, um fortan Gesetze durch Verordnungen der Bundesregierung zu ändern oder einzuführen. Am 12. Februar 1934 fanden die bis dahin schwelenden Auseinandersetzungen zwischen den regierenden Christlichsozialen (Vaterländische Front) und den oppositionellen Sozialdemokraten im Österreichischen Bürgerkrieg ihren gewaltsamen Höhepunkt. Die Regierung setzte das Bundesheer und seine Kanonen ein. Es folgten einige Todesurteile gegen Schutzbündler, die Absetzung des Wiener Bürgermeisters und das Verbot der Sozialdemokratischen Partei und ihrer Vorfeldorganisationen. Dollfuß proklamierte hierauf am 1. Mai 1934 in der autoritären „Maiverfassung“ den Bundesstaat Österreich auf ständischer Grundlage (Ständestaat). Es handelte sich um eine Diktatur, die schon damals (z. B. in einem Privatbrief von Bundespräsident Miklas, wie Friedrich Heer berichtet, mit dem Begriff Austrofaschismus bezeichnet wurde.

Wenige Wochen danach kam es zum Juliputsch von Anhängern der in Österreich seit 1933 verbotenen NSDAP. Einigen Putschisten gelang es am 25. Juli 1934, in das Bundeskanzleramt vorzudringen, wo Dollfuß so schwer verletzt wurde, dass er kurz darauf, da ihm medizinische Hilfe verweigert wurde, im Amt verstarb. Der Putschversuch wurde innerhalb weniger Stunden niedergeschlagen. Neuer Bundeskanzler wurde Kurt Schuschnigg.

Die Politik des Ständestaates zielte darauf, Österreich als den besseren deutschen Staat darzustellen. In der Tat war Österreich vor dem Anschluss an Deutschland die um vieles mildere Diktatur: Zahlreiche von den Nazis verfolgte Menschen, vor allem Schauspieler und Schriftsteller, suchten 1934–1938 in Österreich Zuflucht. Im äußeren Erscheinungsbild kopierte das Regime (dies wurde später Konkurrenzfaschismus genannt) Elemente aus dem faschistischen Italien und aus dem nationalsozialistischen Deutschland: Aufmärsche mit einem Fahnenmeer, die Einheitsorganisation Vaterländische Front, das Führerprinzip, das Verbot der Parteien.

Hatte Hitler beim Juliputsch noch den Unbeteiligten gespielt, weil Mussolini Österreich damals noch unabhängig erhalten wollte, so verstärkte sich der Druck des Dritten Reiches auf Österreich nach 1934 von Jahr zu Jahr. Schuschnigg wurde bei Treffen von Hitler eingeschüchtert und erpresst, nationale (= deutschnationale) Minister in seine Regierung aufzunehmen. Als der Kanzler im März 1938 in einem Verzweiflungsakt eine Volksabstimmung über die Unabhängigkeit Österreichs ankündigte, erzwang Göring durch telefonische Drohungen von Bundespräsident Miklas die Einsetzung einer NS-Regierung. Parallel zu deren Amtsantritt am 12. März 1938 fand der längst vorbereitete Einmarsch der deutschen Truppen (Sonderfall Otto) statt. Zu diesem Zeitpunkt hatten mancherorts, z. B. in Graz, die einheimischen Nazis bereits die Macht ergriffen. Am 13. März 1938 erließ Hitler, von der Begeisterung seiner österreichischen Anhänger motiviert, das ursprünglich von ihm nicht für diesen Zeitpunkt vorgesehene Anschlussgesetz. Sofort begann der Terror gegen jüdische Österreicher, der auch in sogenannten „Arisierungen“, das heißt dem Raub an jüdischem Eigentum, seinen Ausdruck fand.

Die gravierendste Folge des „Anschlusses“ war der sofort einsetzende Terror gegen jüdische Österreicher, der später im Massenmord gipfelte. Aus rassischen oder politischen Gründen unerwünschte Menschen flüchteten, wenn sie nicht sehr bald im KZ landeten, zu Zehntausenden ins Ausland.

Österreich blieb im Reich zunächst als Land erhalten, am 21. April 1939 wurden dann aber die ehemaligen Bundesländer und Wien durch Gesetz zu nationalsozialistischen Reichsgauen umgebildet, der Name Österreich sollte verschwinden. Dabei wurde das Burgenland zwischen den Gauen Niederdonau und Steiermark aufgeteilt, Osttirol an den Gau Kärnten angeschlossen und der steirische Teil des Salzkammerguts zum Gau Oberdonau geschlagen. Wiens Fläche wurde auf Kosten des Umlandes verdreifacht (Groß-Wien).

Österreich wurde als „Ostmark“ und bald danach als „Alpen- und Donaugaue“ bezeichnet. Der gebürtige Österreicher Adolf Hitler führte nach seinem beruflichen Scheitern in seinem Heimatland und seiner politischen Karriere in Deutschland Österreich in die nationalsozialistische Willkürherrschaft und ließ in der Folge alle Hinweise auf eine Eigenständigkeit des Landes tilgen. An Hitlers Politik und Verbrechen beteiligten sich zahlreiche Österreicher mit großer Intensität: Prominente Täter wie Arthur Seyss-Inquart, Adolf Eichmann und Alexander Löhr waren Österreicher. Aber auch unter den KZ-Aufsehern, SS-Männern und Gestapomitarbeitern waren viele Österreicher tätig.

1938 wurde das Doppellagersystem Mauthausen/Gusen errichtet, welches das KZ Mauthausen und KZ Gusen umfasste. Im Laufe der Jahre wurde diesem Lagersystem ein Netz von Außenstellen angeschlossen, das sich über ganz Österreich erstreckte. Aus ganz Europa wurden in diesen Konzentrationslagern Zwangsarbeiter unter unmenschlichen Bedingungen u.a. in der Rüstungsproduktion und im Straßenbau eingesetzt. Allein in Mauthausen kamen etwa 100.000 Häftlinge ums Leben.

Der 1939 ausgebrochene Zweite Weltkrieg endete schließlich mit dem Untergang des Dritten Reiches (vgl. Chronologie des Zweiten Weltkrieges).

Mit dem Kriegsende 1945, der Niederlage des Großdeutschen Reiches, wurde Österreich als unabhängiger Staat wiederhergestellt. Dies hatten die späteren Siegermächte bereits 1943 in der Moskauer Deklaration angekündigt. Bereits am 27. April trat eine provisorische Staatsregierung mit Karl Renner als Staatskanzler zusammen und proklamierte die Wiedererrichtung der (Zweiten) Republik. Bald darauf wurde die Bundesverfassung vom 1. Oktober 1920 in der Fassung von 1929 durch das Verfassungsüberleitungsgesetz wieder in Geltung gesetzt. Ausnahme waren Bestimmungen, die die Umwandlung des Bundesrates in einen Länder- und Ständerat vorsahen. Österreich gewann damit den Status einer gewaltenteilenden, repräsentativen, parlamentarischen und föderalistischen Demokratie zurück.

Eines der ersten von der provisorischen Staatsregierung erlassenen Gesetze war das Verbotsgesetz, mit dem die NSDAP, ihre Wehrverbände, sowie sämtliche Organisationen, die mit ihr zusammenhängen, aufgelöst und verboten wurden.

Die Volkswahl des Bundespräsidenten wurde, wie schon 1932, sistiert und Karl Renner von der Bundesversammlung gewählt.

Nach Renners Tod wurde Theodor Körner als Kandidat der SPÖ am 27. Mai 1951 zum Bundespräsidenten gewählt. Dies war somit die erste Volkswahl eines Staatsoberhauptes in der österreichischen Geschichte. Von 1945 bis 1947 wird Österreich nach dem Willen der Besatzungsmächte durch eine Allparteienregierung (ÖVP, SPÖ, KPÖ) regiert. Ab 19. November 1947 bildeten ÖVP und SPÖ eine große Koalition. Diese wurde bis 1966 fortgeführt.

Bis 1955 war Österreich, wie auch Nachkriegs-Deutschland, in Besatzungszonen aufgeteilt. Die größte Zone war die sowjetische, zu der Oberösterreich nördlich der Donau (Mühlviertel), Niederösterreich in den Grenzen von 1937 (d. h. vor der Errichtung Groß-Wiens), das wieder errichtete Burgenland und in Wien die Bezirke 2, 4, 10, 20, 21 und 22 gehörten. Von Seiten der Sowjetunion wurden als Deutsches Eigentum beschlagnahmte Betriebe in einem USIA genannten Konzern zusammengefasst, was, gemäß den Beschlüssen der Potsdamer Konferenz, Teil der von Österreich zu leistenden Reparationen war.

Unter den Österreichern, sowohl der Bevölkerung wie auch der Politik, war nach 1945 und bis weit in die folgenden Jahrzehnte hinein die Ansicht weit verbreitet, Österreich sei (wie in der Moskauer Deklaration 1943 formuliert) „erstes Opfer Hitlers“ gewesen, womit die Mitschuld am Zweiten Weltkrieg und dem Holocaust heruntergespielt oder geleugnet werden sollte. Der überwiegende Teil rechtfertigte sich später damit, es sei ihm „nichts anderes übrig geblieben“. Eine Folge dieser Haltung ist die bis heute nur sehr schleppend durchgeführte Restitution geraubten Vermögens.

Mit der Unterzeichnung des Österreichischen Staatsvertrages am 15. Mai 1955 durch die Bundesregierung und Vertreter der Siegermächte und mit dem formal davon unabhängigen (also im Staatsvertrag nicht verankerten) Bekenntnis zur Neutralität sowie der Verpflichtung, keinen erneuten Anschluss an Deutschland anzustreben, erlangte die Republik ihre volle Souveränität am 27. Juli 1955.

Am 26. Oktober 1955, nach dem Abzug der Besatzungssoldaten, erfolgte vom Nationalrat der Beschluss über die Immerwährende Neutralität Österreichs, dieser Tag ist seit 1965 österreichischer Nationalfeiertag. Die Neutralität (heute besser: Bündnisfreiheit) ist eine militärische und bedeutete von Anfang an keine Äquidistanz zu den Wertesystemen von West und Ost; dies wurde 1956 beim ungarischen Aufstand gegen das kommunistische Regime bewiesen, ebenso 1968, als Truppen des Warschauer Paktes die Tschechoslowakei besetzten. Bedingt durch die Neutralität konnten sowohl mit den westlichen Ländern als auch mit den damaligen Ostblockländern gute kulturelle und wirtschaftliche Bande geknüpft werden, was dem Land in der Zeit des Wiederaufbaues noch lange half.

Am 14. Dezember 1955 trat Österreich der UNO bei und war 1973–74 sowie 1991–92 Mitglied des Sicherheitsrates (siehe: Österreich in den Vereinten Nationen). Bereits 1956/57 nahm die IAEO, die Internationale Atomenergieorganisation, ihren Sitz in Wien, 1969 kam die Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung (UNIDO) dazu, später folgten weitere UN-Agenturen. Für die Periode 2009/2010 wurde Österreich 2008 wieder als nichtständiges Mitglied in den Sicherheitsrat gewählt.

Den Konflikt mit Italien wegen des mehrheitlich deutschsprachigen Südtirol, das bis 1918 zu Österreich gehört hatte und von Italien nach dem Ersten Weltkrieg annektiert wurde, brachte Österreich in den sechziger Jahren vor die UNO. Die in der Folge (1969) für die Südtiroler Bevölkerung erreichte Autonomieregelung hat sich bewährt und wurde seither noch weiter ausgebaut.

1966–1970 gab es die erste Alleinregierung der Zweiten Republik, gestellt von der christdemokratischen ÖVP unter Josef Klaus. 1970–1983 folgten sozialistische Alleinregierungen unter Bruno Kreisky. Bedeutend für Österreich ist in dieser Zeit die weit gespannte Außenpolitik Kreiskys, die unter anderem durch den Bau der Wiener UNO-City und die Internationalisierung der Palästinenserfrage, die Kreisky erstmals vor die UNO bringt, symbolisiert wird.

1978 fand die Volksabstimmung über die von der Regierung Kreisky befürwortete Inbetriebnahme des Kernkraftwerks Zwentendorf statt; sie ging negativ aus. Österreich produziert bis heute keine Kernenergie und lehnt dies auch für die Zukunft ab.

1979 wurde Wien nach der Fertigstellung seiner UNO-City offiziell dritter Amtssitz der Vereinten Nationen neben New York und Genf. Unabhängig davon siedelte sich die OPEC in Wien an.

1983 fädelt der abtretende Bruno Kreisky eine kleine Koalition der Sozialdemokraten (SPÖ) mit der damals nationalliberalen FPÖ (Freiheitliche Partei) ein; die FPÖ hat ihm durch Stillhalten bereits 1970 an die Macht verholfen. Bundeskanzler wird Fred Sinowatz (SPÖ). Nach der Wahl des Rechtspolitikers Jörg Haider zum Parteiobmann der FPÖ 1986 wurde die Koalition von der SPÖ auf Betreiben Franz Vranitzkys beendet.

Der Zerfall des Ostblocks 1989/1990 lässt den Eisernen Vorhang verschwinden, der die Entwicklung Ostösterreichs 1945–1989 beeinträchtigt hat.

1987–1999 bilden die Sozialdemokraten (SPÖ) „große Koalitionen“ mit der christdemokratischen ÖVP (Bundeskanzler Vranitzky und Viktor Klima, beide SPÖ). In diesen Zeitraum fällt der Beitritt Österreichs zur Europäischen Union (1995), für den sich insbesondere Alois Mock und Vranitzky eingesetzt haben. Bei der Volksabstimmung 1994 stimmen zwei Drittel der Teilnehmer dafür.

Seit der Öffnung der Grenzen des früheren Ostblocks 1989/1990 liegt Österreich nun nicht mehr an der Ostgrenze des freien Europas. Österreich wird einer der stärksten Investoren in den Reformländern. In der ersten Hälfte der 1990er Jahre werden Menschen aus den einander bekriegenden jugoslawischen Nationalitäten verstärkt in Österreich aufgenommen.

Nach dem Ende des Kalten Krieges 1991 und insbesondere nach dem EU-Beitritt 1995 ist die Neutralitätspolitik alten Stils für Österreich obsolet. Der Begriff Neutralität ist auf Grund der unterzeichneten EU-Verträge im Wesentlichen nur mehr in der Innenpolitik verwendbar, wo er bis heute als Fetisch dient; de facto hat Österreich als Vollmitglied der EU, die eine gemeinsame Verteidigungspolitik anpeilt, diesem Vorhaben zugestimmt und kann daher nicht mehr neutral oder bündnisfrei sein.

Österreich hat in der zweiten Hälfte 1998 sowie in der ersten Hälfte 2006 die Präsidentschaft des Rats der Europäischen Union inne. 1999 wird der Euro als Buchgeld eingeführt, ab 1. Jänner 2002 ersetzt der Euro auch als Bargeld den Schilling. Österreich unterzeichnet 1995 das Schengener Abkommen und beseitigt 1997 die Grenzkontrollen zu Deutschland und Italien.

Die SPÖ-ÖVP-Koalitionsregierungen 1986–2000 werden 2000–2006 von Regierungen der Österreichischen Volkspartei (ÖVP) mit der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) abgelöst. Die damals 14 anderen EU-Mitgliedstaaten reagieren auf die Regierungsbeteiligung der von ihnen als rechtsradikal eingeschätzten FPÖ mit einer vorübergehenden bilateralen Kontaktsperre auf Regierungsebene („EU-Sanktionen“), die wirkungslos bleibt. Nach der Spaltung der FPÖ 2005 wird das neugegründete Bündnis Zukunft Österreich (BZÖ) Regierungspartner.

Bei der Nationalratswahl am 1. Oktober 2006 erreichen die Sozialdemokraten (SPÖ) die relative Mehrheit; im Jänner 2007 wird eine Große Koalition unter Bundeskanzler Alfred Gusenbauer (SPÖ) und Vizekanzler Wilhelm Molterer (ÖVP) gebildet.

Nach der Erweiterung des Schengenraum Ende 2007 (Tschechien, Slowakei, Ungarn und Slowenien) bzw. Ende 2008 (Schweiz), ist Österreich mit Ausnahme der Grenze zu Liechtenstein völlig von Schengenstaaten umgeben.

Von der ÖVP ausgelöste vorgezogene Nationalratswahlen im September 2008 führten zu einer Neuauflagen der rot-schwarzen Koalition unter den neuen Parteichefs Werner Faymann (SPÖ) und Josef Pröll (ÖVP).

Österreich ist nach der Bundesverfassung von 1920 in der Fassung von 1929, die 1945 wieder in Kraft gesetzt wurde, eine föderale, parlamentarisch-demokratische Republik, bestehend aus neun Bundesländern. Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident, der (laut Verfassungsnovelle 1929) für 6 Jahre direkt vom Volk gewählt wird; eine einmalige Wiederwahl ist zulässig.

Regierungschef ist der Bundeskanzler, der vom Bundespräsidenten ernannt wird. Üblicherweise wird der Parteiobmann der stärksten Parlamentsfraktion mit der Regierungsbildung beauftragt. Dies ist aber keine Verfassungsregel. Der Bundespräsident muss bei der Bestellung des Bundeskanzlers nur darauf achten, dass dieser zum Regieren kein Misstrauensvotum im Nationalrat erhalten darf.

Die Bundesregierung wird vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernannt (wobei der Bundespräsident Vorschläge auch ablehnen kann). Spricht der Nationalrat der Regierung das Misstrauen aus, muss sie der Bundespräsident abberufen. Er kann die Regierung aber gem. Art. 70(1) B-VG auch von sich aus entlassen. Der Nationalrat kann vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung aufgelöst werden, worauf Neuwahlen auszuschreiben sind.

Das österreichische Parlament besteht aus zwei Kammern. Der Nationalrat mit seinen 183 Abgeordneten wird nach dem allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrecht von allen Staatsbürgern (auch im Ausland wohnenden) nach dem Verhältniswahlrecht gewählt. Seine Gesetzgebungsperiode dauert vier, seit 2007 fünf Jahre, wenn sie nicht vom Nationalrat selbst oder von Bundespräsident und Bundesregierung verkürzt wird, um frühere Neuwahlen zu ermöglichen. Der Nationalrat ist die dominierende Kammer der österreichischen Gesetzgebung. Eine 4-Prozent-Hürde verhindert eine zu große Zersplitterung der Parteienlandschaft im Nationalrat.

Der Bundesrat wird von den einzelnen Landtagen (den Parlamenten der Bundesländer) nach der Bevölkerungszahl beschickt. Er besitzt in den überwiegenden Fällen nur ein aufschiebendes Vetorecht, das durch einen Beharrungsbeschluss des Nationalrates überstimmt werden kann. Nur in Fällen, in denen in die Rechte der Bundesländer eingegriffen wird, besitzt der Bundesrat ein absolutes Vetorecht. Landespolitiker würden den Bundesrat gern als gleichberechtigte zweite Kammer sehen wie den Schweizer Ständerat oder den Senat der Vereinigten Staaten; Kritiker hingegen halten den Bundesrat für überflüssig, da er nie nach Länder-, sondern immer nach Parteieninteressen abstimmt, wie es im Nationalrat der Fall ist.

Vom 1. Juli 2003 bis 31. Jänner 2005 tagte ein Verfassungskonvent („Österreich-Konvent“), der Vorschläge für eine Reform der österreichischen Bundesverfassung erarbeitete. Der Vorsitzende Franz Fiedler erarbeitete einen eigenen Schlussbericht, da über die zukünftige Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern keine Einigung erzielt wurde.

Spezialität des politischen Systems in Österreich sind öffentlich-rechtliche Interessenvertretungen mit Pflichtmitgliedschaft, gesetzlich als Kammern bezeichnet, die oft durch privatrechtliche Vereine ergänzt werden. Als „große Kammern“ gelten die Wirtschaftskammer Österreich, die Kammer für Arbeiter und Angestellte und die Landwirtschaftskammer. Dazu kommen als Vereine Industriellenvereinigung, Österreichischer Gewerkschaftsbund und Bauernbund. Wird ein Gesetzentwurf als Regierungsvorlage ausgearbeitet, so erfolgt ein Begutachtungsverfahren, bei dem die Kammern Änderungsvorschläge usw. einbringen.

Die großen Interessenvertretungen werden als Sozialpartner bezeichnet, wenn sie gemeinsam nach Kompromissen in Streitfragen suchen; dadurch sind Streiks in Österreich sehr selten geworden. Gelegentlich werden sie nicht gewählte Nebenregierung bezeichnet, Österreich wird als Kammerstaat kritisiert. SPÖ und ÖVP haben die Kammern 2007 in Verfassungsrang gehoben, um Änderungen zu erschweren.

Seit der Gründung der Republik Österreich wird die Politik von zwei großen Parteien, der christlich-konservativen Volkspartei ÖVP (bis 1934 Christlichsoziale Partei, 1934–1938 Vaterländische Front) sowie der sozialdemokratischen SPÖ (seit 1991, vorher seit 1945 Sozialistische Partei Österreichs bzw. bis 1934 Sozialdemokratische Arbeiterpartei Österreichs), geprägt. Beide entstanden schon während der Monarchie und wurden nach der Befreiung Wiens am Ende des Zweiten Weltkrieges im April 1945 neu bzw. wieder gegründet. 1945–1966 und 1986–1999 regierten diese beiden Parteien trotz ihrer weltanschaulichen Gegensätze in einer Großen Koalition. Die positiven Auswirkungen dieser Kooperation wurden unter dem Begriff der Sozialpartnerschaft, die negativen als parteipolitischer Proporz thematisiert.

Drittes, bis in die 1990er Jahre wesentlich kleineres parteipolitisches Kontinuum ist das deutschnationale Lager, welches sich in der ersten Republik vor allem in der Großdeutschen Volkspartei, in der zweiten Republik im VdU (Verband der Unabhängigen), danach in der FPÖ, der Freiheitlichen Partei Österreichs, sammelte. In den ersten Jahren der Zweiten Republik spielte auch die Kommunistische Partei Österreichs (KPÖ) eine Rolle in der Politik des Landes, seit den 60er Jahren ist sie jedoch als Kleinstpartei auf Bundesebene bedeutungslos. Bei regionalen Wahlen, wie z. B. in Graz, erreicht sie aber auch heute noch nennenswerte Stimmanteile.

In den 1980er Jahren brach das starre, manchmal auch als hyperstabil bezeichnete Parteiensystem (mit einer der höchsten Dichten an Parteimitgliedern weltweit) auf: einerseits durch den Auftritt der Grünen auf der linken Seite des Parteienspektrums, andererseits durch die Neupositionierung der FPÖ als rechtspopulistische Partei. Von ihr spaltete sich 1993 das Liberale Forum ab, das allerdings bald wieder von der politischen Bühne verschwinden sollte. Im Jahr 2005 erlebte die FPÖ mit der Gründung des Bündnisses Zukunft Österreich (BZÖ) ihre zweite Spaltung. Bei der Nationalratswahl in Österreich 2008 erreichten FPÖ und BZÖ in Summe etwa die Stärke der ÖVP, kamen aber weder für SPÖ noch ÖVP als Koalitionspartner in Frage.

Das österreichische Bundesverfassungsrecht ist zersplittert, da es im Gegensatz zu anderen Staaten kein Inkorporationsgebot gibt, demzufolge sämtliche nach In-Kraft-Treten der Verfassung beschlossenen Änderungen oder Ergänzungen ausschließlich direkt in die Verfassung selbst aufzunehmen sind und nicht in gesonderten Verfassungsgesetzen erlassen werden dürfen. Verfassungsregeln finden sich daher in Österreich nicht nur im Verfassungstext selbst, sondern auch in vielen anderen Verfassungsgesetzen und in einfachen Gesetzen enthaltenen Verfassungsbestimmungen.

Daneben bestehen noch mehr als 1.300 rein formelle Verfassungsgesetze und in einfachen Gesetzen als Verfassungsbestimmung bezeichnete Rechtsregeln (diese sichern sonst verfassungswidrige Ausnahmeregelungen ab) sowie Staatsverträge in Verfassungsrang. Am 4. Jänner 2008 wurde das Erste Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz (BVRBG), BGBl. I Nr. 2/2008 publiziert. Damit wurden 71 Bundesverfassungsgesetze, 167 Verfassungsbestimmungen und 6 verfassungsändernde Staatsverträge außer Kraft gesetzt oder als nicht mehr geltend festgestellt, außerdem 24 Bundesverfassungsgesetze zu einfachen Bundesgesetzen heruntergestuft und 225 weitere Bestimmungen ihres Verfassungsranges entkleidet.

Die zentrale Privatrechtskodifikation Österreichs, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch vom 1. Juni 1811 (ABGB) (in Kraft getreten am 1. Jänner 1812), ist eine Naturrechtskodifikation, die 1914–1916 unter Einfluss der Historischen Rechtsschule tiefgreifend novelliert wurde. Weit reichende Änderungen erfolgten dann erst wieder ab 1970, insbesondere im Familienrecht. Große Bereiche des Privatrechts sind allerdings außerhalb des ABGB geregelt, wobei viele dieser Sondergesetze im Zuge des „Anschlusses“ an Deutschland 1938 in Österreich eingeführt wurden und nach 1945 in gegebenenfalls entnazifierter Fassung beibehalten wurden; so etwa das Ehegesetz (EheG), das Unternehmensgesetzbuch (UGB) und das Aktiengesetz (AktG).

Das Österreichische Strafrecht ist in modernen Kodifikationen wie etwa dem Strafgesetzbuch (StGB) vom 23. Jänner 1974 oder der Strafprozessordnung (StPO) vom 31. Dezember 1975, 2004 mit Gültigkeitsbeginn 1. Jänner 2008 durchgreifend geändert, geregelt. Das StGB kennt außer Strafen auch „vorbeugende Maßnahmen“. Sowohl Strafen als auch Maßnahmen dürfen nur wegen einer Tat verhängt werden, die schon zur Zeit ihrer Begehung mit Strafe bedroht war (Verwirklichung des Rückwirkungsverbotes im Strafrecht:Nulla poena sine lege, § 1 StGB). Die Todesstrafe ist im ordentlichen Verfahren seit 1950, im außerordentlichen Verfahren seit 1968 abgeschafft.

1995 erfolgte die Übernahme des Acquis communautaire, des gemeinsamen Rechtsbestandes der EU, der durch die seit dem EU-Beitritt unter Mitwirkung Österreichs erlassenen EG-Richtlinien (Rahmengesetze) und EU-Verordnungen (direkt anwendbare Gesetze) sowie durch Letztentscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ständig weiter entwickelt wird. Im Zweifelsfall hat das Gemeinschaftsrecht Vorrang. Betroffen sind insbesondere Wirtschafts-, Unternehmens- und Kapitalrecht, lediglich bei den Baugesetzen der Verfassung, zu deren Änderung eine Volksabstimmung notwendig ist, wird von einer Höherrangigkeit österreichischen Rechts ausgegangen. Österreich hat – wie insgesamt 17 von 27 Mitgliedstaaten – den EU-Verfassungsvertrag ratifiziert; da die nötige Einstimmigkeit aller Mitgliedsstaaten dafür nicht zu erreichen war, wurde im Herbst 2007 der Vertrag von Lissabon abgeschlossen, der die wesentlichsten „Verfassungsbestimmungen“ enthält, ohne sie als solche zu bezeichnen, und der auf Symbole der Staatlichkeit der EU verzichtet. Auch diesen hat Österreich ratifiziert; Ende 2008 waren nur mehr die Entscheidungen in Irland (2. Referendum) und Tschechien ausständig.

Die Gerichtsbarkeit ist in Österreich ausschließlich Angelegenheit des Bundes. Sie wird in Zivilrechts- und Strafrechtssachen von Bezirksgerichten, Landesgerichten, Oberlandesgerichten und dem Obersten Gerichtshof als höchster Instanz wahrgenommen. Die Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts wird vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) und vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) wahrgenommen. 2008 wurde ein eigener Asylgerichtshof zur Entlastung des VwGH eingerichtet (BGBl. I Nr. 2/2008, Art. 129). Soweit zu den Kompetenzen der EU zählende Materien betroffen sind, ist laut EU-Beitrittsvertrag der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Letztinstanz über den österreichischen Gerichten; in menschenrechtlichen Fragen laut Menschenrechtskonvention der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

Die militärische Landesverteidigung fußt auf der allgemeinen Wehrpflicht aller männlichen Staatsbürger im Alter von 17 bis 50 Jahren. Frauen können einen freiwilligen Wehrdienst ableisten. Österreichs Bundesheer besteht aus ca. 35.000 Mann im Präsenzstand und ca. 25.000 Mann der Miliz. Der Präsenzdienst dauerte bis zum 1. Jänner 2006 acht Monate und seither sechs Monate. Das Militärbudget zählt mit 0,71 % des BIP – rund 1,810 Milliarden Euro – zu den geringsten der Welt.

Seit 1974 können Wehrpflichtige, die einen Wehrdienst aus Gewissensgründen ablehnen, einen Zivildienst (Wehrersatzdienst) ableisten. Dieser dauert seit 1. Jänner 2006 neun Monate und kann auch im Ausland als Friedens-, Gedenk- oder Sozialdienst abgeleistet werden, wo er jedoch 12 Monate dauert und entgeltlos sein muss.

Siehe unten: Sicherheit und Neutralität.

Der Bundeshaushalt 2005 sieht bei Ausgaben in Höhe von 64,001 Mrd. EUR Einnahmen von 58,866 Mrd. EUR vor, so dass sich ein Defizit in Höhe von 5,135 Mrd. EUR oder 2,1 % des BIP ergibt. Durch unerwartet höhere Steuereinnahmen wird das Defizit jedoch voraussichtlich nur 1,6 bis 1,7 % des Bruttoinlandsproduktes betragen.

Die Verschuldung des Gesamtstaates einschließlich Sozialversicherung erreichte 2005 ihren bisher höchsten Stand mit 154,86 Mrd. EUR, danach sollen die Schulden über 154,5 (2006) auf 154,2 Mrd. EUR (2007) zurückgeführt werden.

Die Staatsverschuldung Österreichs sank in den letzten Jahren stetig von 66,5 % des BIPs im Jahr 1999 auf unter 60 % im Jahr 2007. Dadurch wurde das Maastricht-Ziel von höchstens 60 % erstmals seit 1992 – vor dem Beitritt zur EU 1995 – wieder erreicht. Zum Zeitpunkt des EU-Beitritts betrug der Wert 69,2 %. Der Grund für das Absinken der Verschuldungsquote ist der stetige Anstieg des Bruttoinlandsprodukts, was wiederum zu einem großen Teil auf die starken Exportzuwächse seit dem EU-Beitritt, und noch mehr seit der EU-Osterweiterung, zurückzuführen ist.

Der Budgetplan (März 2007) der rot-schwarzen Regierung Gusenbauer sieht ein Nulldefizit für frühestens 2010 vor, bis dahin soll das Defizit auf unter ein Prozent des BIP gedrückt werden.

Österreich gilt grundsätzlich als eines der sichersten Länder weltweit. Das Land ist, ausgenommen die Schweiz und Liechtenstein, nur von Mitgliedstaaten der Europäischen Union umgeben. Das sicherheitspolitische Szenario konzentriert sich daher auf Terrorabwehr und auf internationale Einsätze des Heeres im Rahmen der EU und der UNO.

Nach dem Fall des Eisernen Vorhanges 1989 beschloss Österreich mit dem neuen Artikel 23f Bundes-Verfassungsgesetz eine rechtliche Basis zur Teilnahme an friedenserhaltenden Maßnahmen. Daher nimmt das Land am NATO-Programm Partnerschaft für den Frieden teil, das keine Beistandspflicht enthält, sodass auch andere bündnisfreie bzw. neutrale Länder wie Schweden oder die Schweiz an PfP mitwirken können.

Der Beitritt Österreichs zur Europäischen Union erfolgte 1995 mit dem innenpolitischen Argument, man gehe „als neutrales Land in die EU“. In der Westeuropäischen Union (dem militärischen Beistandspakt der EU) hat Österreich Beobachterstatus, so wie etwa das neutrale Schweden. Später hat sich Österreich dazu entschlossen, die Petersberg-Aufgaben und weitere Beschlüsse im Rahmen der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) sowie der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU mitzutragen und lediglich explizit militärische Bündnisse zu vermeiden. Die weiteren Entwicklungen rund um ESVP und GASP innerhalb der EU sind offen und könnten zu weiteren Herausforderungen an neutrale EU-Staaten wie Österreich oder Schweden führen.

Obwohl die Neutralität somit nach Einschätzung mancher zu einer teilweisen militärischen Bündnisfreiheit und dem Verbot der Stationierung fremder Truppen in Österreich geschrumpft ist, gilt sie in Österreich nach wie vor als wichtiger politischer Wert, ihre Beibehaltung wird von der Bevölkerungsmehrheit deutlich befürwortet. Auch die politische Neutralität Österreichs wird dabei immer wieder betont, etwa als sich SPÖ-Verteidigungsminister Darabos in diesem Sinne gegen den geplanten US-Raketenschild in Osteuropa aussprach. Die ÖVP, die in den 1990er-Jahren offensiv für den NATO-Beitritt eintrat, hat in der Zeit der Schüssel-Regierung auch eine entsprechende NATO-Beitrittsoption in die offizielle österreichische Sicherheitsdoktrin aufgenommen – und sich in der großen Koalition bisher gegen die Streichung dieser NATO-Option ausgesprochen. Die SPÖ, die in den 1990er-Jahren als größere Regierungspartei den EU-Beitritt maßgeblich vorangetrieben hat, tritt weiterhin für die Beibehaltung der Neutralität Österreichs in der EU ein, etwa im Rahmen einer sog. Sonderrolle gemeinsam mit anderen neutralen bzw. blockfreien EU-Staaten (z. B. Schweden).

Die formelle Aufhebung des Bundesverfassungsgesetzes über die immerwährende Neutralität würde eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat erfordern und steht daher nicht zur Debatte. Außerdem gibt es unter österreichischen Verfassungsjuristen unterschiedliche Einschätzungen zu der Frage, ob die Neutralität einen so wesentlichen Bestandteil der Verfassung der 2. Republik darstellt, dass im Falle ihrer Abschaffung eine Volksabstimmung zwingend notwendig ist.

Die Ressortzuständigkeit für die Außenpolitik liegt in der österreichischen Regierung beim Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten.

Österreich sah sich, auch im Zusammenhang mit seiner Neutralität, ab der Mitte des 20. Jahrhunderts gerne an der Schnittstelle zweier einander gegenüberstehenden Großmächte – des Westens und des Ostens Europas. Die Außenpolitik bestand demnach oft darin, zur Stabilität der Region und zur kooperativen Neugestaltung der Ost-West-Beziehungen beizutragen. Dieses Konzept ist mit dem Auseinanderfallen des Ostblocks hinfällig geworden. 1995 wurde Österreich Mitglied der Europäischen Union; es ist heute de facto weder neutral noch militärisch bündnisfrei. Mit der NATO arbeitet Österreich in der Partnerschaft für den Frieden zusammen. Seit 1. Jänner 2009 ist Österreich durch Botschafter Thomas Mayr-Harting für zwei Jahre im Weltsicherheitsrat vertreten.

Wien ist neben New York und Genf dritter Amtssitz des Sekretariats der Vereinten Nationen und misst daher diesem außenpolitischen Element traditionell einen großen Stellenwert bei. Insgesamt dienten bisher über 50.000 Österreicher unter der UN-Flagge als Soldaten, Militärbeobachter, Zivilpolizisten und zivile Experten in aller Welt. Neben den UN-Stellen gibt es in Wien noch eine Reihe weiterer internationaler Organisationen. Dazu gehören die Internationale Atomenergieorganisation (IAEO, seit 1957 in Wien), die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), der Sitz der 1960 in Bagdad gegründeten OPEC (Organization of the Petroleum Exporting Countries) sowie eine Reihe von Nichtregierungsorganisationen (NGOs).

Die Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland bilden mit Regionen aus dem südlichen Tschechien, der westlichen Slowakei und West-Ungarn die Europaregion Mitte. Rückgrat dieser Region sind die beiden Zwillingsstädte Wien und Bratislava. Ziel ist die Zusammenarbeit im Wirtschafts-, Infrastruktur-, Bildungs- und Kulturbereich. Die Region umfasst rund 6 Millionen Einwohner. Durch den Ausbau der Infrastruktur vergrößert sich das Einzugsgebiet auf 11,3 Millionen Einwohner.

Der Ausbau in den nächsten Jahren konzentriert sich vor allem auf die Region der Zwillingsstädte. Ziel ist, die Achse Wien-Bratislava zum erstrangigen Verkehrsknotenpunkt Zentraleuropas zu entwickeln und einen Korridor nach Asien zu schaffen. Neben neuen Straßenverbindungen zwischen Wien und Bratislava (A6, S8) und dem Regionenring um Wien wird hauptsächlich auf Schienen-, Luft- und Wasserwege gesetzt. Das Konzept des Flughafens Wien, durch Ankauf der Mehrheit am Flughafen Bratislava die Voraussetzungen für ein gemeinsames Flughafensystem beider Städte zu schaffen, wurde allerdings von der neuen slowakischen Regierung nicht goutiert: Sie bleibt Mehrheitseigentümerin und wünscht sich eine Kooperation der beiden Flughäfen ohne Änderung der Besitzverhältnisse.

In Diskussion ist eine Anbindung an die breitspurige Transsibirische Eisenbahn, die ihre westlichen Endpunkte derzeit in Polen, der Ostslowakei und Ungarn hat. Der Ausbau des Donauwasserweges bis zum Schwarzen Meer ist ein wichtiges Anliegen, Umweltschützer erheben allerdings gegen die geplante Vertiefung der Donau zwischen Wien und Bratislava ökologische Einwände.

Diese Infrastrukturvorhaben würden den Güteraustausch zwischen Europa und Asien sehr erleichtern und eine interessante Alternative zum Seeweg über die in Randlage befindlichen Containerhäfen Rotterdam und Hamburg bieten. Ein Ausbau des rumänischen Seehafens Constanţa würde ebenfalls eine stark verkürzte Transportzeit über die Donau nach Mitteleuropa und auch darüber hinaus ermöglichen.

Das Gebiet umfasst die südliche Steiermark und das nördliche Slowenien. In der Region leben ca. 1,61 Millionen Menschen. Durch bilaterale Zusammenarbeit soll ein starker Wirtschaftsraum entstehen. Es wird aber auch im gesellschaftlichen und kulturellen Bereich zusammengearbeitet.

Im März 2007 wurde vom Ministerrat die Österreichische Klimastrategie beschlossen, um bis 2012 die Ziele des Kyoto-Protokolls zu erreichen, die dem Klimawandel, von dem der Alpenraum in besonderem Maße betroffen ist, entgegenwirken sollen.

Einer der wichtigsten Bestandteile des Umweltschutzes ist der Klimaschutz. Deshalb ist es für das Lebensministerium als zuständige Einrichtung der Bundesregierung eine der wichtigsten Aufgaben, die Klimastrategie durchzusetzen.

Das Umweltbundesamt ist die Fachstelle der Republik Österreich für Umweltschutz und Umweltkontrolle. In dieser Eigenschaft unterstützt das Umweltbundesamt die Bundesregierung bei der Durchsetzung der Klimastrategie.

Der Austrian Council on Climate Change (ACCC) ist der Österreichische Klimabeirat. Der ACCC stellt sich besonders als Informationsportal der nationalen und internationalen Klimapolitik und -forschung dar in Kooperation mit dem Lebensministerium und dem Umweltbundesamt.

Das Klimabündnis Österreich hat das Ziel, die indigenen Völker zu unterstützen. Das Klimabündnis Österreich besteht aus Gemeinden und Städten, allen 9 Bundesländern, Schulen, Bildungseinrichtungen und Betrieben sowie der COICA, einem Zusammenschluss indianischer Organisationen im Amazonasraum.

Die erneuerbaren Energien waren in Österreich seit Jahrzehnten das Rückgrat der Stromerzeugung. Bis 1997 kamen 2/3 der Stromerzeugung aus der Wasserkraft. Bis zum Jahre 2010 soll die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien eine Quote von 78,1 Prozent erreichen. Der Anteil des Ökostroms soll bis zum Jahre 2010 auf 10 Prozent erhöht werden.. Diese Zielvorgaben sind aus heutiger Sicht jedoch unrealistisch, da der Ökostromanteil kontinuierlich sinkt . Die EU (Abteilung DG Tren) hat daher ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich aufgrund des sinkenden Ökostromanteils eröffnet. Nicht zuletzt durch die Ökostromnovelle vom Mai 2006, seit der (Stand Juli 2007) kein einziges Windrad mehr gebaut wurde .

Bekannte österreichische Staatsmänner und Politiker sind unter anderem Metternich, beim Wiener Kongress 1814/15 „Kutscher Europas“, Franz Joseph I., als Kaiser von Österreich und König von Ungarn langjähriges Oberhaupt der Donaumonarchie, sein kurzzeitiger Nachfolger, Karl I., mit dem die Monarchie zu Ende ging, Karl Renner, bei den Republikgründungen 1918 und 1945 in führender Position, die Nachkriegsbundeskanzler Leopold Figl und Julius Raab, Bruno Kreisky, bei Staatsmännern in aller Welt angesehen, und UN-Generalsekretär Kurt Waldheim, später als Bundespräsident wegen seiner Erinnerungen an die deutsche Wehrmacht kritisiert.

Traurige Berühmtheit erlangte der gebürtige Österreicher und 1933 zum nationalsozialistischen Diktator des Deutschen Reiches aufgestiegene Adolf Hitler. Friedenspolitisch intensiv tätig war Bertha von Suttner, die als erste Frau 1905 Friedensnobelpreisträgerin wurde. Für die Einigung Europas setzte sich Richard Coudenhove-Kalergi ein, 1924 Gründer der Paneuropa-Union.

In Österreich waren 2001 3.420.788 Personen in 396.288 Arbeitsstätten beschäftigt. Die größte Börse in Österreich ist die Wiener Börse, deren bedeutendster Index der ATX ist.

Der Bergbau hat in den letzten Jahrzehnten an Bedeutung verloren. So wurden der Bleibergbau (Bad Bleiberg) eingestellt, wie auch die meisten Eisenerz- und Braunkohle-Bergbaue. Von Bedeutung sind noch der Abbau von Salz (Salinen Austria AG, 1.336 Tonnen Steinsalz, 764.189 Tonnen Sudsalz, alle Angaben für 2006), Eisenerz (2.091.995 Tonnen Eisenerz und Eisenglimmer, fast ausschließlich vom Erzberg), Magnesit (769.188 Tonnen) Wolframerz (400.000 Tonnen 2006) sowie die Förderung von Erdöl (856.270 Tonnen) und Erdgas (1,76 Mrd m³n). Die Förderung von Braunkohle findet nur mehr an einem Standort statt (7.854 Tonnen 2006 im Vergleich zu 3,7 Millionen Tonnen 1970). Der Großteil der rund 5000 im Bergbau Beschäftigten arbeitet jedoch im Bereich der Stein-, Schotter- und Sandgruben.

Österreich hat eine sehr kleinstrukturierte Landwirtschaft. Diese versucht sich verstärkt auf Qualitätsprodukte zu spezialisieren, da aufgrund der EU-Erweiterung der Konkurrenzdruck weiter zunimmt. Die österreichischen Bauern setzen verstärkt auf ökologische Landwirtschaft: Im Jahr 2008 bearbeiten 20.000 Biobauern ca. 15% der landwirtschaftlichen Fläche Österreichs. Mit einem Gesamtanteil von knapp 10 % hat Österreich die höchste Dichte von biologischen landwirtschaftlichen Betrieben in der Europäischen Union. Das landwirtschaftlich wichtigste Gebiet im Anbau von Feldfrüchten ist das Marchfeld in der Nähe von Wien.

Wein ist ein wichtiges landwirtschaftliches Exportprodukt Österreichs. Der Hauptabnehmer des Weines ist, neben der Schweiz und den USA, zu zwei Dritteln Deutschland. Im Jahr 1985 wurde der Weinbau durch den Glykolwein-Skandal zwar stark in Mitleidenschaft gezogen, in der Zwischenzeit haben die Weinbauern ihre Qualitätsweine jedoch wieder so stark verbessert, dass wesentlich mehr Wein exportiert werden kann als vergleichsweise vor dem Skandal.

Durch die großen Waldflächen ist auch die Forstwirtschaft ein bedeutender Faktor, die auch die verarbeitende Holz- und Papierindustrie dementsprechend beliefert. Holz als Rohstoff wird vor allem in den südeuropäischen Raum exportiert.

Jagd und Fischerei dagegen sind eher unbedeutend und werden meist nur für den heimischen Markt oder als Hobby betrieben.

Der Tourismus stellt in Österreich einen wichtigen Wirtschaftszweig dar. 2004 wurde eine Wertschöpfung von 21,16 Mrd. Euro aus dem Tourismus erzielt, das entspricht 9 % des Bruttoinlandsprodukts. Der Fremdenverkehr verteilt sich gleichmäßig auf die Sommer- und Wintersaison, bedeutende Sparten sind auch Kultur-, Städte- sowie der Kur-, Wellness- und Tagungstourismus.

Österreich verfügt über eine moderne und leistungsfähige Industrie. Die Verstaatlichte Industrie wurde großteils privatisiert (OMV AG, Voestalpine AG, VA Technologie AG, Steyr Daimler Puch AG, Austria Metall AG). Steyr Daimler Puch wurde an den Magna-Konzern verkauft, VA Tech an die Siemens AG, die Jenbacher Werke an General Electric.

Die Dienstleistungen machen in Österreich den größten Anteil der Wirtschaftsleistungen aus. Dies wird vor allem durch den Tourismus, den Handel und die Banken erzielt. Die österreichischen Banken profitieren noch heute vom sehr strengen österreichischen Bankgeheimnis. Nach dem EU-Beitritt wurde die Anonymität der Sparkonten abgeschafft. Aufrecht bleibt aber, dass Konten durch Behörden nicht ohne ausdrückliche richterliche Anordnung geöffnet werden dürfen.

Das Bruttosozialprodukt Österreichs betrug im Jahr 2004 231,8 Mrd. Euro. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) wurde im Vorjahr mit 235,1 Mrd. Euro beziffert, das entspricht einem BIP von ca. 28.880 Euro pro Einwohner. Bemerkenswert dabei ist die Tatsache, dass rund 5 % des BIP direkt oder indirekt mit dem Wintersport zusammenhängen.

Im 1. Quartal 2008 waren in Österreich 175.000 Personen arbeitslos gemeldet, was nach nationalen Berechnungskriterien einer Arbeitslosenquote von 6,7 % entspricht (4,2 Prozent nach EU-Berechnung). Am stärksten ist der Dienstleistungssektor betroffen, besonders die Tourismuswirtschaft. Einschließlich der in Schulungen befindlichen Personen sind insgesamt rund 296.800 Personen ohne Arbeit. 93.600 arbeitslosen Männern stehen 81.600 Frauen gegenüber. Die Zahl der arbeitslosen Jugendlichen (Personen unter 25 Jahren) lag bei 48.000.

Diese im europäischen Vergleich günstige Beschäftigungslage kommt auch durch die ungewöhnlich niedrige Zahl älterer Arbeitnehmer zustande: In Österreich stehen nur noch 40,7 % der 55- bis 64-Jährigen in einem Beschäftigungsverhältnis (zum Vergleich: Deutschland 38,6 %, Schweden 68 %, Großbritannien 53,5 %). Die Zunahme der frühzeitigen Pensionierungen steht auch in einem – allerdings schwer zu beziffernden – Zusammenhang mit dem Personalabbau in Staatsunternehmen bzw. Unternehmen mit privatem Rechtsmantel, die dem Staat zur Gänze oder zu bedeutenden Teilen gehören.

Die Verkehrsinfrastruktur ist geprägt einerseits durch die Lage in den Alpen und andererseits durch die zentrale Lage in Mitteleuropa. Dies gilt für Straßen- und Bahnverbindungen gleichermaßen. Die logistische Erschließung der Alpen erfordert viele Tunnel- und Brückenbauten, die extremen Witterungsbedingungen standhalten müssen. Durch die zentrale Lage und die schmale Form gilt Österreich als typisches Transitland, vor allem in Nord-Süd- und Nord-Südost-Richtung, durch die Öffnung des Eisernen Vorhangs auch in Ost-Westrichtung. Das bedeutet oft eine wesentlich größere Dimensionierung der Verkehrswege, auch in ökologisch sensiblen Gebieten, was oft zu Widerständen der Bevölkerung führt.

Um diese Gratwanderung zwischen Ökonomie und Ökologie zu bewältigen, wurden oft Maßnahmen bei den Kraftfahrzeugen getroffen. Es wurde in Österreich beispielsweise vergleichsweise früh gesetzlich vorgeschrieben, in jedem Kraftfahrzeug einen Katalysator einzubauen. Ebenso wurden auf bestimmten Strecken nur lärmarme LKW zugelassen. Durch verschiedene Deregulierungen fühlen sich die Bewohner jedoch in bestimmten Regionen, wie im Inntal, von den verkehrsregelnden Institutionen auf nationaler und internationaler Ebene, vor allem von der EU, im Stich gelassen. So muss etwa die im Rahmen des EU-Beitritts eingeführte Ökopunkte-Regelung als gescheitert bezeichnet werden. Inwieweit die derzeitige Überarbeitung der Wegekostenrichtlinie zu einer Verbesserung der Lage beiträgt, bleibt offen. Diskutiert werden auch Modelle einer Kontingentierung des Transitverkehrs im Rahmen einer Alpentransitbörse, vorzugsweise unter Einbezug der Schweiz.

Das Straßennetz ist größtenteils in öffentlicher Hand. Auf Autobahnen und Schnellstraßen werden Personenkraftwagen mit so genannten Mautvignetten und die LKW kilometerabhängig durch die ASFiNAG bemautet.

Lichtpflicht: Vom 15. November 2005 bis 31. Dezember 2007 galt auch für mehrspurige Kraftfahrzeuge das Licht tagsüber einzuschalten.

In den Wintermonaten vom 1. November bis 15. April ist seit 2008 Winterausrüstung vorgeschrieben.

Der größte Teil der Eisenbahnstrecken wird durch die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) betrieben, die größte österreichische Eisenbahngesellschaft. Ein geringerer Teil sind nichtbundeseigene Eisenbahnen, teilweise privat, teilweise im Besitz der Bundesländer.

Die wichtigste Bahnverbindung Österreichs, die Westbahn, wird seit 1990 zwischen Salzburg und Wien zur Hochleistungsstrecke ausgebaut. Dazu dienen der Wienerwaldtunnel und der Lainzer Tunnel, beide in Bau. Auch die Südbahn soll entsprechend ausgebaut werden. Der dazu vorgesehene Semmering-Basistunnel wurde durch Einspruch der niederösterreichischen Landesregierung stark verzögert. Der dem Land Kärnten zugesagte Koralmtunnel einer neuen Bahnverbindung Graz–Klagenfurt ist über Erkundungstunnel noch nicht hinausgekommen.

S-Bahnen gibt es derzeit nur in den Regionen rund um Salzburg, Wien, Graz und Innsbruck. Ein weiteres Netz in Linz ist in Planung.

Wien ist die einzige österreichische Stadt mit einem klassischen U-Bahnnetz. Straßenbahnen gibt es in den Städten Gmunden, Graz, Innsbruck, Linz und Wien. Die Dorfbahn Serfaus, eine unterirdische Luftkissenschwebebahn in Serfaus in Tirol, wird manchmal auch als kleinste U-Bahn der Welt bezeichnet.

Die bedeutendste Schifffahrtsstraße, sowohl für den Passagier- als auch für den Güterverkehr, ist die Donau (siehe Donauschifffahrt). Der Personenschiffsverkehr, der bereits in der Habsburgermonarchie mit der DDSG als damals größter Binnenreederei der Welt forciert wurde, dient heute hauptsächlich dem Tourismus (z.B. DDSG Blue Danube) und findet auch auf dem Inn und auf den größeren Seen statt. Mit dem Twin City Liner, der Wien mit Pressburg verbindet, existiert seit kurzem auch eine für Berufspendler interessante Verbindung. Meist werden die Gewässer nur im Sommerhalbjahr befahren.

Im Güterverkehr wird fast ausschließlich die Donau genutzt, die durch den Bau des Main-Donau-Kanals wesentlich aufgewertet wurde und so viel Transitverkehr von der Nordsee bis ans Schwarze Meer aufnehmen kann. Hauptsächlich werden Schüttgüter befördert. Die österreichischen Güterhäfen sind Linz, Enns, Krems und Wien.

Die Fluggesellschaft mit den meisten Verbindungen von Wien aus ist die Austrian Airlines Group (Austrian Airlines, Lauda Air, Austrian Arrows, Slovak Airlines). Mit Niki besitzt Österreich seit 2003 auch eine von Wien aus operierende Billigfluggesellschaft. Daneben ist InterSky eine regionale österreichische Billigfluglinie, die von Friedrichshafen (Deutschland) aus fliegt. Andere regionale Fluggesellschaften mit Sitz in Österreich sind Welcome Air und Air Alps.

Wichtigster Flughafen ist der Flughafen Wien-Schwechat, daneben haben Graz (Flughafen Graz-Thalerhof), Linz (Flughafen Linz-Hörsching), Klagenfurt am Wörthersee (Flughafen Klagenfurt), Salzburg (Salzburg Airport W. A. Mozart) und Innsbruck (Flughafen Innsbruck) internationale Verbindungen. Für das Bundesland Vorarlberg stehen die internationalen Flughäfen Altenrhein (CH) und Friedrichshafen (D) zur Verfügung.

Von regionaler Bedeutung sind 49 Flugplätze, von denen 31 über keine asphaltierte Landebahn verfügen und von den 18 asphaltierten nur vier eine Landebahn mit über 914 Meter Länge besitzen. Geschichtlich bedeutsam ist davon der Flugplatz Wiener Neustadt, aber auch der aufgelassene Flughafen Wien Aspern. Sie waren die ersten Flugfelder Österreichs, wobei der Flughafen Aspern von seiner Eröffnung 1912 bis zum Ausbruch des Ersten Weltkriegs 1914 als größter und modernster Flughafen Europas galt. Zudem existieren noch mehrere Flugplätze der Österreichischen Luftstreitkräfte wie beispielsweise in Wr. Neustadt, Zeltweg, Aigen/Ennstal, Langenlebarn/Tulln.

In Österreich wird die Kontrolle für den oberen Luftraum (ab 28.500 Fuß oder 9200 Meter) von derzeit acht mitteleuropäischen Staaten (Österreich, Bosnien und Herzegowina, Tschechien, Kroatien, Ungarn, Italien, Slowenien und Slowakei) zusammengefasst. Dieses CEATS (Central European Air Traffic Services) genannte Programm sieht ein Kontrollzentrum für den gesamten mitteleuropäischen oberen Luftraum (CEATS Upper Area Control Centre, CEATS UAC) vor, das in Fischamend östlich von Wien Schwechat zu finden sein wird. Die nationalen Belange der Flugsicherung und Zivilluftfahrt erfüllt die staatliche Austro Control Gesellschaft für Zivilluftfahrt m.b.H. mit Sitz in Wien.

Elektrische Energie wird überwiegend aus Wasserkraft (knapp unter 60 %), sowohl aus Laufkraftwerken an der Donau, der Enns, Drau und vielen kleineren Laufkraftwerken, als auch aus Speicherkraftwerken, wie dem Kraftwerk Kaprun oder den Maltakraftwerken gewonnen. Zur Deckung von Spitzenlast werden zusätzlich zu den Speicherkraftwerken auch Gasturbinenkraftwerke betrieben. 2 % der Stromerzeugung erfolgen durch Windkraftanlagen, die hauptsächlich im windreichen Osten Österreichs (Weinviertel, Pannonische Tiefebene) angesiedelt sind. Strom aus Atomkraftwerken wird auf Grund des Atomsperrgesetzes nicht hergestellt. In den 1970er Jahren wurde zwar das Kernkraftwerk Zwentendorf errichtet, es ging aber nach einer Volksabstimmung 1978 nie in Betrieb.

Die Verteilung erfolgt hauptsächlich durch neun Landesgesellschaften, die auch die letzte Meile zum Endverbraucher haben. Daneben gibt es einige kleinere Versorger, die meist auch im Besitz der öffentlichen Hand sind.

Bei der Erdgasversorgung ist Österreich weitgehend vom Ausland abhängig. Zwar gibt es auch in Österreich Erdgasvorkommen, hauptsächlich im Marchfeld und Weinviertel, wo sich auch unterirdische Pufferspeicher als Sicherheitslager befinden, doch tragen diese nur rund 20 % des Jahreserdgasverbrauchs Österreichs bei. Traditionellerweise erfolgt die Hauptversorgung aus Russland, von wo aus Österreich seit 1968 als erstes europäisches Land westlich des Eisernen Vorhangs sein Erdgas bezieht. 5 große Erdgaspipelines durchqueren Österreich, die auch große Teile West und Mitteleuropas mit Erdgas versorgen.

Hauptimportland für Erdöl ist mit Stand 2003 Saudi-Arabien. Die einzige Raffinerie befindet sich in Schwechat und wird von der OMV AG betrieben. Die weltgrößte Binnenraffinerie wird außerdem von der Transalpinen Ölleitung und in weiterer Folge von der Adria-Wien Pipeline gespeist.

In Österreich wird das Schulwesen größtenteils durch den Bund geregelt. Abgesehen von Schulversuchen sind deshalb sowohl Schultypen als auch Lehrpläne österreichweit einheitlich. In Österreich besteht Schulpflicht für alle Kinder, die sich in Österreich dauernd aufhalten. Diese beginnt mit dem auf die Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden September. Die allgemeine Unterrichtspflicht dauert neun Schuljahre. Es existiert eine im Verhältnis zur Zahl öffentlicher Schulen geringe Anzahl an Privatschulen. Jene mit Öffentlichkeitsrecht stellen staatsgültige Zeugnisse aus, die Schüler der Schulen ohne Öffentlichkeitsrecht legen Prüfungen vor staatlichen Prüfungskommissionen ab.

Auf die vierjährige Grundschule, die in Österreich Volksschule heißt, folgt – was in den letzten Jahren gelegentlich als unvorteilhaft kritisiert wird – bereits für zehnjährige Schüler eine wesentliche Entscheidung. Sie besuchen entweder die vierjährige Hauptschule und den einjährigen Polytechnischen Lehrgang (worauf eine Lehrlingsausbildung oder eine vierjährige berufsbildende höhere Schule mit Matura folgt) – oder sie treten in eine allgemeinbildende höhere Schule (Gymnasium) ein, die in Richtung Matura und Hochschulstudium weist.

Staatliche Universitäten gibt es in Österreich in der Bundeshauptstadt Wien (8), in den Landeshauptstädten Graz (4), Linz (4), Salzburg (3), Innsbruck (3) und Klagenfurt am Wörthersee sowie in Leoben und Krems. Seit einigen Jahren sind außerdem Privatuniversitäten mit z. T. großer Spezialisierung auch an anderen Orten lizenziert worden. Die Fachhochschule ist eine alternative akademische Ausbildungsform, die in Österreich seit 1994 existiert. Im internationalen Vergleich bildet Österreich zu wenige Akademiker aus.

Das österreichische Feuerwehrsystem basiert fast vollständig auf Freiwilligen Feuerwehren. Nur in den sechs größten Städten wird der Brandschutz von Berufsfeuerwehren wahrgenommen. In manchen Betrieben wird auch behördlich eine Betriebsfeuerwehr vorgeschrieben. Der Brandschutz fällt in die Kompetenz der einzelnen Bundesländer, während der Katastrophenschutz Kompetenz des Bundes ist, er wird aber neben dem Bundesheer über den Katastrophenhilfsdienst ebenfalls von den Feuerwehren wahrgenommen.

Österreichweit wurde 2005 die für ländliche Gebiete zuständige Bundesgendarmerie mit den in den Städten vorhandenen Bundessicherheitswachekorps und den Kriminalbeamtenkorps zum neuen Wachkörper Bundespolizei zusammengelegt. Ziel dieser Maßnahme war, Zweigleisigkeiten in der Organisation zu beseitigen und die Effizienz zu erhöhen.

Bei Unfällen mit Verletzten wird in Österreich die Rettung informiert. In den meisten Teilen Österreichs, vor allem auch in den ländlichen Gebieten, übernimmt das Österreichische Rote Kreuz den Rettungsdienst. Daneben unterhalten andere Hilfsorganisationen wie der Arbeiter-Samariter-Bund, die Johanniter-Unfall-Hilfe, der Malteser Hospitaldienst Austria und das Grüne Kreuz Rettungswachen.

Wetterstationen befinden sich übers ganze Land verteilt, in größeren Städten und in allen Landeshauptstädten. Die nationale Einrichtung für meteorologische und geophysikalische Dienste ist die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) mit mehreren Zweigstellen in den Bundesländern. Die aktuellen Wetterdaten und Wetterentwicklungen lassen sich, auf Internetseiten gesammelt, für viele Orte abrufen und außerdem über Radio und Fernsehen verfolgen. In Zukunft soll außerdem ein zuverlässiger Unwetterwarndienst im Internet angeboten werden. Zusätzlich gibt es noch die Flugwetterdienste oder spezielle Systeme, wie das Blitzortungssystem ALDIS, die auch mit der ZAMG zusammenarbeiten und Daten austauschen.

Zusätzlich zu den Wetterdiensten gibt es in den meisten Bundesländern bedingt durch die alpinen Lagen Lawinenwarndienste, die Informationen der meist örtlich eingerichteten Lawinenkommissionen weitergeben.

Ein weiterer Dienst, der in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewinnt, ist der Hochwasserwarndienst, der vor bevorstehenden Hochwasserereignissen die betroffene Bevölkerung warnt. Er ist bei den jeweiligen Landesregierungen angesiedelt.

Die österreichische „Medienlandschaft“ zeichnet sich durch hohes Ausmaß an Konzentration auf wenige Unternehmenskonglomerate und durch starken Staatseinfluss auf die den Radio- und TV-Markt beherrschende öffentlich-rechtliche Radio- und Fernsehanstalt Österreichs aus.

Öffentlich-rechtlich ist der Österreichische Rundfunk (ORF) mit den Kanälen ORF 1 und ORF 2 sowie TW1 und ORF Sport Plus, die sich eine Sendefrequenz teilen. Die wichtigsten Privatsender in Österreich sind ATV, Puls 4, Austria 9 TV, gotv sowie ProSieben Austria, Sat.1 Österreich, kabel eins austria und das kostenpflichtige Programm Premiere Austria.

Der ORF betreibt drei österreichweit sowie neun regional je Bundesland ausgesendete Radiokanäle Ö2. Bundesweite Radiosender sind: Der Kultur- und Informationskanal Ö1, der U-Musik-Sender Ö3 sowie der alternative Radiosender FM4. Die wichtigsten und beliebtesten privaten Radiosender sind KroneHit, Energy 104.2 in Wien, Radio Soundportal sowie die österreichweite Antenne-Radiokette mit Antenne Steiermark, Antenne Vorarlberg, Antenne Kärnten und Antenne Salzburg.

Der „Mediamil-Komplex“, die Kombination des „Zeitungsriesen“ Mediaprint mit der Verlagsgruppe News, gibt die auflagenstärkste Tageszeitung Österreichs, die Kronen Zeitung, die Printmedien NEWS, Profil und Format sowie die Tageszeitung Kurier heraus und ist somit die mächtigste Mediengruppe des Landes. Weitere Tageszeitungen sind beispielsweise Der Standard, Die Presse, Salzburger Nachrichten, Vorarlberger Nachrichten, Kleine Zeitung und „Österreich“.

Trotz der schwierigen topografischen Bedingungen besitzt Österreich ein gut ausgebautes Telekommunikationsnetz. Es besteht praktisch eine restlose Netzabdeckung im gesamten Bundesgebiet von Festnetz- und Mobiltelefonie. Dienste wie UMTS funktionieren derzeit nur in Ballungsgebieten werden aber ständig ausgebaut. Zu den größten Anbietern zählen die Telekom Austria, Mobilkom Austria, Drei, Orange, T-Mobile Austria, UPC Austria und Tele2. Durch die hohe Dichte an Anbietern, sind die Tarife in Österreich relativ günstig im Vergleich zu anderen Ländern.

Die überraschend lückenlose Netzabdeckung in Österreich begründet sich zum Teil darin, dass das Land für Mobilfunkanbieter ideale Voraussetzungen für Technologie- und Marktstudien bietet. Neue Technologien im Bereich Mobilfunk und Datenübertragung werden oftmals initial in Österreich eingeführt. Die Resonanz der Bevölkerung gilt als Maßstab für den Erfolg der Technologie in anderen Ländern, in welchen ein derartiger „Feldversuch“ eine weitaus größere finanzielle Belastung erzeugen würde.

Highspeedinternet ist fast überall in Österreich möglich. Der größte österreichweite Netzbetreiber ist die Telekom Austria, gefolgt von Tele2UTA und UPC. Regionale Datennetze existieren in Ballungsgebieten und häufig auch in Gemeinden oder größeren Gebietsverbänden.

Im 18. und 19. Jahrhundert war Wien ein Zentrum des Musiklebens. Bis heute bestehen viele Opernhäuser, Theater und Orchester sowie Traditionen wie das Neujahrskonzert der Wiener Philharmoniker und zahlreiche Festspiele. Darüber hinaus gibt es eine vitale Kabarettszene. Auf kulinarischem Gebiet haben die Wiener Kaffeehauskultur, der Heurige sowie zahlreiche landestypische Gerichte eine lange Tradition. 2003 war Graz europäische Kulturhauptstadt, 2009 ist es Linz. Zur Verbreitung der österreichischen Kultur im Ausland dient das Österreichische Kulturforum. Acht Bauten oder Landschaften Österreichs gehören zum UNESCO-Welterbe.

Komponisten der klassischen und der romantischen Epoche sind etwa Wolfgang Amadeus Mozart aus Salzburg und Ludwig van Beethoven aus Bonn, die beide in Wien wirkten, außerdem Joseph Haydn, Franz Schubert, Anton Bruckner oder Johann Strauß (Sohn), der „Walzerkönig“. Die Musik des 20. Jahrhunderts revolutionierten Gustav Mahler und die Komponisten der "Neuen Wiener Schule" Arnold Schönberg, Alban Berg und Anton Webern, aber auch Matthias Hauer, der die tatsächliche Erfindung der 12-Ton-Musik für sich in Anspruch nimmt, sowie Ernst Krenek oder Egon Wellesz. Dieser Tradition großer Komponisten aus dem Gebiet der k.u.k. Monarchie folgten international bedeutende Dirigenten wie Arthur Nikisch, Felix Weingartner, Franz Schalk, Erich Kleiber, Karl Böhm, Hans Rosbaud, Herbert von Karajan, Michael Gielen, Nikolaus Harnoncourt und Franz Welser-Moest.

Auf dem Gebiet der zeitgenössischen Musik konnten sich György Ligeti, Friedrich Cerha oder Georg Friedrich Haas, H.K. Gruber, Bernhard Lang etablieren.

Das Neujahrskonzert der Wiener Philharmoniker wird in 44 Staaten übertragen; gespielt werden Walzer, Polkas und Märsche, regelmäßig solche von Johann Strauß (Sohn).

Die Operette ist eine in Österreich sehr ernst genommene Kunstform, und die k.u.k.Monarchie mit ihren Nachfolgestaaten hat die Mehrzahl ihrer bekanntesten Vertreter hervorgebracht: Johann Strauß, Karl Millöcker, Oscar Straus, Edmund Eysler, Nico Dostal, Fred Raymond, Robert Stolz stammen aus dem Territorium des heutigen Österreich, Franz von Suppé, Franz Lehár, Emmerich Kálmán, Leo Fall, Paul Abraham, Ralph Benatzky aus anderen Teilen der ehemaligen Monarchie.

Abseits der klassischen ernsten und leichteren Musik sind der Schlager, Bands aus dem Austropop wie die S.T.S. oder Austria 3 und deren Einzelkünstler (Wolfgang Ambros, Georg Danzer, Rainhard Fendrich) sowie die derzeit erfolgreichste Österreicherin auf dem Chartsektor, Christina Stürmer, bekannt, und Udo Jürgens ist immer noch eine Ikone auf dem Gebiet des deutschsprachigen Chansons.

International erfolgreich waren Johann „Hans“ Hölzel alias Falco, Hubert von Goisern und DJ Ötzi. Internationale Bedeutung erwarb sich auch die elektronische Musik aus Österreich, darunter etwa Kruder & Dorfmeister.

Joe Zawinul, der gemeinsam mit dem Amerikaner Miles Davis die Stilrichtung des Electric Jazz entwickelte, ist der einzige europäische Musiker, der in der Geschichte des Jazz von stilprägender Bedeutung war. Seine Gruppe Weather Report zählt in Fachkreisen und beim Publikum als die bedeutendste Jazzformation im letzten Drittel des 20. Jahrhunderts.

Tradition haben außerdem die Volksmusik sowie die volkstümliche Musik.

Viele alternative Musikgruppen entwickelten sich neben dem Mainstream in Österreich, die auch europaweit szenebekannt sind. Dazu zählen die Rockgruppen Kurt Ostbahn, Denk, die Linzer Hip-Hopper Texta, die Punkband Red Lights Flash aus Graz oder die Metal-Band Belphegor aus Salzburg, um nur einige zu nennen.

Das Theater als Kunstform findet in Österreich viel Anklang und auch viel öffentliche Förderung: von der Wiener Staatsoper, einem der angesehensten Musiktheater der Welt, und vom Burgtheater, als eine der besten deutschsprachigen Bühnen bezeichnet, bis zum Bauerntheater im Dorf. Zu den ständig bespielten Bühnen in Wien, Salzburg, Graz, Innsbruck, Linz, Klagenfurt, Bregenz und St. Pölten kommen Theater- und Opernfestivals von den Bregenzer Festspielen und den Salzburger Festspielen bis zu den Seespielen in Mörbisch im Burgenland. In Wien besteht dazu eine vielfältige Szene an Kabaretts, Kleinbühnen, Kellertheatern und der Alternativkultur gewidmeten Spielstätten.

In St. Pölten wurde, nachdem es 1986 zur Landeshauptstadt erhoben worden war, der Bau eines Festspielhauses in Angriff genommen. In Wien wurde die Musicalbühne Theater an der Wien aus Anlass des Mozartjahrs 2006 zum Operntheater umgestaltet und ist seither das dritte große Opernhaus in der Stadt; weiters wurde bis 2008 das Ronacher-Theater zur Musicalbühne ausgebaut. In Linz ist ein neues Musiktheater in Bau.

Die österreichische Theaterliteratur der letzten Jahrzehnte umfasst u.a. Peter Handkes mittlerweile legendäre „Publikumsbeschimpfung“, Wolfgang Bauers Aufreger „Silvester oder das Massaker im Hotel Sacher“, Fritz Hochwälders NS-Aufarbeitung „Der Himbeerpflücker“ und Thomas Bernhards Drama „Heldenplatz“, in dem er katholisch-reaktionäre Züge des Österreich von 1988 mit dem enthusiastischen Empfang Hitlers auf dem Wiener Heldenplatz 1938 vergleicht. Als dieses Stück 1988 unter der Regie von Claus Peymann am Burgtheater Premiere hatte, inszenierten konservative Kreise den bis heute größten Theaterskandal seit 1945.

Aus Österreich stamm(t)en international bekannte Schauspieler/innen: Romy Schneider, Oskar Werner, Curd Jürgens, Maria Schell, O. W. Fischer, Paula Wessely und ihre Tochter Christiane Hörbiger, Maximilian Schell, Senta Berger und Klaus Maria Brandauer. Unter den auch im Ausland geschätzten Regisseuren sind Max Reinhardt und Martin Kušej zu nennen. Als Kabarettisten wurden Karl Farkas und Helmut Qualtinger zu „Klassikern“.

Eine für das Theater in Österreich sehr wesentliche Gegebenheit ist der ständige personelle und kulturelle Austausch unter den Theatern des deutschsprachigen Raumes, insbesondere mit Deutschland. Dadurch werden für die großen Talente Österreichs die beschränkten Karrierechancen im Heimatland kompensiert.

Filmregisseure aus Österreich sind Barbara Albert, Franz Antel, Ruth Beckermann, Dieter Berner, Robert Dornhelm, Florian Flicker, Nikolaus Geyrhalter, Michael Glawogger, Wolfgang Glück, Michael Haneke, Jessica Hausner, Michael Kreihsl, Fritz Lang, Bady Minck, Franz Novotny, Peter Patzak, Otto Preminger, Stefan Ruzowitzky, Anja Salomonowitz, Hubert Sauper, Ulrich Seidl, Götz Spielmann, Josef von Sternberg, Erich von Stroheim, Hans Weingartner, Virgil Widrich, Billy Wilder.

Namhafte Autorinnen und Autoren des 19. und 20. Jahrhunderts waren Franz Grillparzer, Ferdinand Raimund, Johann Nestroy, Adalbert Stifter, die 1905 mit dem Friedensnobelpreis geehrte Bertha von Suttner, Marie von Ebner-Eschenbach, Peter Rosegger, Peter Altenberg, Hugo von Hofmannsthal, Rainer Maria Rilke, Georg Trakl, Franz Kafka, Karl Kraus, Ödön von Horvath, Joseph Roth, Stefan Zweig, Robert Musil, Gustav Meyrink, Franz Werfel, Egon Erwin Kisch, Alfred Kubin, Fritz von Herzmanovsky-Orlando, Leo Perutz, Alfred Polgar, Vicki Baum, Alexander Lernet-Holenia, Heimito von Doderer, Franz Theodor Csokor, Ingeborg Bachmann, Christine Lavant,Friedrich Torberg, Fritz Hochwälder, Jörg Mauthe, Thomas Bernhard, Ernst Jandl, H. C. Artmann, Hilde Spiel, Albert Drach, Wolfgang Bauer, Johannes Mario Simmel und Gert Jonke.

Wichtige lebende Schriftsteller/innen sind die 2004 mit dem Nobelpreis für Literatur ausgezeichnete Elfriede Jelinek, Gertrud Fussenegger, Peter Handke, Felix Mitterer, Friederike Mayröcker (Büchnerpreis 2001), Christoph Ransmayr, Barbara Frischmuth, Alois Brandstetter, Peter Rosei, Norbert Gstrein, Eva Menasse, Wolf Haas, Bettina Balàka, Arno Geiger, Josef Winkler (Büchnerpreis 2008), Gerhard Roth, Daniel Kehlmann und Daniel Glattauer. Auf Slowenisch schreiben u.a. Gustav Januš, Janko Ferk und Florjan Lipuš, der von Peter Handke ins Deutsche übersetzt wurde.

Österreich war in den ersten drei Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts eine bedeutende Wissenschaftsnation. Es brachte Denker und Forscher hervor wie die Begründer der Quantenphysik Wolfgang Pauli und Erwin Schrödinger, den Mathematiker Kurt Gödel, den Begründer der Psychoanalyse Sigmund Freud, die Philosophen des Wiener Kreises und Ludwig Wittgenstein, den Vater der Tierpsychologie Konrad Lorenz, den Philosophen Karl Popper, den Automobilbauer Ferdinand Porsche, die Erfinder Viktor Kaplan und Joseph Ressel, die Wegbereiter der Thermodynamik Josef Stefan und Ludwig Boltzmann, den Entdecker der Benzol-Struktur Johann Josef Loschmidt, den Entdecker der Blutgruppen Karl Landsteiner, den Retter der Mütter Ignaz Semmelweis sowie die Ökonomen Carl Menger, Friedrich August von Hayek und Eugen Böhm von Bawerk. 1874 entdeckte der Astronom Johann Palisa und benannte einen Asteroid Austria nach seinem Heimatland.

Das wissenschaftliche Niveau dieser Zeit wurde im Nationalsozialismus zerstört. Nach 1945 wurden nur sehr wenige exilierte Wissenschaftler, später als Koryphäen ihrer Fächer anerkannt, zur Rückkehr nach Österreich eingeladen. Das Begabtenreservoir in Böhmen, Mähren und Ungarn, das der österreichischen Wissenschaft lang zur Verfügung gestanden war, wurde wegen des Eisernen Vorhangs nicht mehr nutzbar.

In den 1950er Jahren wurde von den Ingenieuren der voestalpine das so genannte Linz-Donawitz-Verfahren entwickelt, das die Stahlproduktion weltweit revolutionierte. Hervorzugeben sind auch die Geländefahrzeuge Haflinger und Pinzgauer, die in der Steyr Daimler Puch AG konstruiert wurden, sowie das Steyr AUG, ein Sturmgewehr, das in vielen Armeen der Welt und sogar von der US-Küstenwache eingesetzt wird.

Wirtschaftlich sehr erfolgreich haben sich Unternehmen in der produkt- bzw. anwendungsbezogenen Forschung stark spezialisiert und sind heute in der Technik weltweit erfolgreich, z.B. Glock, Rosenbauer und Wienerberger.

Seit 1971 besteht in Österreich ein eigenes Wissenschaftsministerium. Die Österreichische Akademie der Wissenschaften, die Austrian Research Centers, die Forschungsgesellschaft Joanneum Research und andere vom Staat geförderte Institutionen stimulieren und koordinieren wissenschaftliche Forschung. Seit den neunziger Jahren sind private Universitäten zugelassen. Der Politik ist die große Bedeutung von Wissenschaft und Forschung für Österreichs wirtschaftliche Zukunft bekannt; die dem Bereich gewidmeten Budgetmittel sind aber nach wie vor unzureichend.

Bedingt durch die österreichische Geschichte, haben vor allem Kochkünste aus Ungarn, Böhmen, Italien und Frankreich Einfluss auf heute typisch österreichische Gerichte gehabt. Vervielfältigt wird das Angebot durch traditionelle regionale Kochkunst aus den Bundesländern. Typische Gerichte sind das Wiener Schnitzel, Backhendl, Brathendl, Gulasch und Fischgerichte wie Karpfen und Forelle. Weltweite Bekanntheit haben Süßspeisen erlangt, so zum Beispiel die Sacher-Torte, der Apfelstrudel und der Kaiserschmarrn.

Die Essenseinnahme erfolgte bis vor wenigen Jahren vorwiegend zu Hause. Heute essen – vor allem in den größeren Städten – viele Menschen häufig in Gaststätten, Restaurants, Kaffeehäusern, an Würstelständen und Döner-Imbissen, in Filialen von Fastfoodketten oder auf der Straße oder in öffentlichen Verkehrsmitteln. Sich ausbreitender Hedonismus führte seit den achtziger Jahren zu verstärkter Publikation gastronomischer Führer, Tipps und Rangreihungen, zu Medienberichten über Neueröffnungen von Lokalen und zu mehr gastronomiebezogenen Fernsehsendungen als jemals zuvor. Davon erfasste Lokale sind einige Zeit „in“ und erreichen überdurchschnittliche Gästefrequenz. Davon erfasste Gastronomen erreichen beachtliche Medienpräsenz und -prominenz, beispielsweise Sissy Sonnleitner, Reinhard Gerer, Toni Mörwald und Heinz Reitbauer. Der österreichische Koch Johann Lafer ist vor allem in deutschen TV-Sendungen stark präsent.

Große Tradition hat der Weinanbau, der in Wien, Niederösterreich, der Steiermark und dem Burgenland betrieben wird. Innereuropäisch und auch in Übersee erfreut sich der österreichische Wein großer Beliebtheit, und auch im Land selbst wird mit knapp 40 Liter pro Kopf und Jahr gern Wein getrunken. War zuvor hauptsächlich Massenproduktion (im „Doppler“, der Zweiliterflasche) üblich, so haben sich in den letzten dreißig Jahren viele Winzer auf die Produktion von Qualitätsweinen spezialisiert, die bei internationalen Blindverkostungen hervorragend abschneiden. Im Zuge dieser Entwicklung wurde österreichischen Rotweinen wesentlich mehr Beachtung geschenkt als früher. In den Weinbau treibenden Bundesländern hat sich im 19. Jahrhundert eine Heurigenkultur entwickelt, die bis heute für unkomplizierte, informelle Gastronomie steht und auch bei Touristen beliebt ist. Hier dominiert beim Speisenangebot das kalte und warme Buffet, beim Weinangebot der junge Wein der letzten Ernte.

Bier wird medial kaum beachtet, ist aber als Alltagsgetränk in Österreich sehr wichtig. Mit knapp 109 Litern Verbrauch pro Kopf und Jahr und mit 140 Brauereien – darunter überregionale Traditionsmarken wie Stiegl, Gösser, Hirter und Ottakringer – darf sich Österreich als Biernation bezeichnen.

Traditionell gepflegte Kaffeevariationen bilden das Sortiment der Kaffeehäuser, die sich nach dem Muster des Wiener Kaffeehauses heute in ganz Österreich finden. Die ersten Kaffeehäuser wurden in Wien kurz nach dem Jahr 1683 eingerichtet. Heute sind sie zumeist Café-Restaurants, in denen die Kaffeehaustradition mit dem Angebot des „bürgerlichen Speisehauses“ kombiniert wird.

Aufgrund seiner Geographie zählt Österreich in zahlreichen Wintersportarten zur Weltspitze, wie etwa in alpinen Ski-Bewerben, im Skispringen oder im Snowboarden. Der Wintersport genießt in Österreich einen hohen Stellenwert und dessen Fernsehübertragungen, vor allem jene der Ski-Alpin-Bewerbe, erreichen weite Teile der Bevölkerung. Bekannte Ski-Sportler der letzten Jahre sind z. B. Hermann Maier, Renate Götschl, Alexandra Meissnitzer, Benjamin Raich, Michael Walchhofer, Marlies Schild und Rainer Schönfelder. An erfolgreichen Skifahrern der Vergangenheit wären Anton Sailer, Karl Schranz, Franz Klammer, Stephan Eberharter, Annemarie Moser-Pröll, Petra Kronberger oder Michaela Dorfmeister hervorzuheben. So war z. B. Fernsehmoderator Armin Assinger einst Skirennläufer, auch Schlager-Star Hansi Hinterseer fuhr früher als Profi Slalomhänge hinab.

Weitere erfolgreiche Wintersportler sind beispielsweise die Rodler Markus Prock, Wolfgang und Andreas Linger und das österreichische Skisprung-Team um Gregor Schlierenzauer, Thomas Morgenstern und Martin Höllwarth, welches in den letzten Jahren zahlreiche Olympia- und Weltcup-Siege für sich verbuchen konnte. Nicht mehr aktive Skisprung-Größen wie Anton Innauer, Hubert Neuper oder auch Andreas Goldberger sind heute als Trainer und oft auch als Co-Fernsehmoderatoren tätig.

Auch im Sommersport, bzw. ganzjährig ausübbaren Sportarten kann Österreich immer wieder nennenswerte Erfolge für sich verbuchen, doch erreichen diese, bis auf den Fußball, bei weitem nicht die Reichweite des Wintersports, gemessen am Interesse der Bevölkerung. Bei Erfolgen im Zuge von Großereignissen wie den Olympischen Spielen oder Weltmeisterschaften gelangen diese Sportarten naturgemäß dennoch ins mediale Rampenlicht. Derartige Sportarten, in welchen Österreicher regelmäßig zu den potentiellen Sieganwärtern zählen, sind vor allem der Segelsport (Roman Hagara, Hans-Peter Steinacher), Judo (Peter Seisenbacher), Triathlon (Kate Allen), Schwimmen (Mirna Jukić und Markus Rogan), Beachvolleyball (Europameister 2003 und 2007) sowie die Formel 1 (Ex-Rennfahrer Niki Lauda, Jochen Rindt, Gerhard Berger).

Im Jahr 2003 holte Werner Schlager den Weltmeistertitel im Tischtennis, 1996 wurde Thomas Muster als erster Österreicher überhaupt Nummer 1 der Tennisweltrangliste, nachdem er ein Jahr zuvor den Grand-Slam-Titel von Paris – die French Open – gewonnen hatte. Im Dezember 2005 erschwamm Markus Rogan bei der Kurzbahn-Schwimm-EM über 200-m-Rücken einen neuen Weltrekord, den ersten für Österreich seit 1912. Bei der Kurzbahn-WM 2008 schwamm er über dieselbe Strecke erneut Weltrekord und wurde damit Österreichs erster Schwimmweltmeister überhaupt.

Der Vereinssport besitzt in Österreich einen sehr hohen Stellenwert. In manchen Gemeinden und Städten sind mehr als die Hälfte der Einwohner in Vereinen sportlich aktiv. Vor allem der Fußball besitzt, besonders in Wien, lange Tradition, aber auch weniger bekannte Sportarten stoßen mancherorts auf regen Zulauf. So zählt Österreich beispielsweise im Faustball (besonders Vereine aus Oberösterreich) zur Weltspitze und wurde 2007 erstmals Herren-Weltmeister, hat außerdem eine der besten American-Football-Ligen weltweit, und manche der an der Donau oder an größeren Seen gelegenen Gemeinden haben eigene Wassersportvereine.

Hypo Niederösterreich zählt im Frauenhandball zurzeit ebenso zur europäischen Spitze wie die Vikings Vienna im American Football. Größte Erfolge im Fußball in jüngerer Vergangenheit waren das Erreichen des Finale im UEFA-Cup durch den SV Austria Salzburg 1994 sowie die drei Endspielteilnahmen im Europacup der Cupsieger durch die Wiener Austria 1978 und SK Rapid Wien in den Jahren 1985 und 1996.

Österreich war bisher zweimal Veranstalter Olympischer Spiele (beide Male Olympische Winterspiele in Innsbruck, 1964 und 1976). Insgesamt holten österreichische Spitzensportler 51 Gold-, 52 Silber- und 66 Bronzemedaillen in der Geschichte Olympischer Winterspiele sowie 26 Gold-, 38 Silber- und 40 Bronzemedaillen bei Olympischen Sommerspielen (Stand: 2005).

Bei den letzten Olympischen Winterspielen 2006 in Turin gewann das österreichische Team 9 Gold-, 7 Silber- und 7 Bronzemedaillen. Bei den Olympischen Sommerspielen 2004 wurden 2 Goldmedaillen (durch Roman Hagara & Hans-Peter Steinacher im Tornado-Segeln sowie Kate Allen im Triathlon), 4 Silber- sowie eine Bronzemedaille erkämpft.

Die Eishockey-Weltmeisterschaft fand 1964 in Innsbruck statt, 1967, 1977, 1987, 1996 und 2005 in Wien. Die Schwimmeuropameisterschaften fanden 1950, 1974 und 1995 in Wien statt. Die erste Eiskunstlauf-Europameisterschaft der Sportgeschichte fand 1892 in Wien statt, bis zum Jahr 2000 fanden acht weitere Europameisterschaften in Wien statt, die EM 1981 in Innsbruck.

Vom 7. bis 29. Juni 2008 war Österreich gemeinsam mit der Schweiz Veranstalter der Fußball-Europameisterschaft 2008. Die auf Österreich entfallenden Spiele fanden in Wien, Salzburg, Innsbruck und Klagenfurt statt, das Finale in Wien.

1 Liegt größtenteils in Asien.  2 Hat zusätzliche Gebiete außerhalb Europas.

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Österreichische Volkspartei

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Die Österreichische Volkspartei (ÖVP) ist eine der beiden großen Volksparteien Österreichs. Sie versteht sich als eine christlich-soziale Partei und ist dem konservativ-bürgerlichen Lager zuzuordnen.

Die ÖVP stellte seit 1945 in 13 von 25 Bundesregierungen den Bundeskanzler, zuletzt 2000–2006 mit Wolfgang Schüssel in der Bundesregierung Schüssel.

Schon bei ihrer Gründung 1945 verstand sich die ÖVP (aus den Lehren durch den Nationalsozialismus heraus) als breite bürgerliche Volkspartei, die Christliche Soziallehre, Konservativismus und Liberalismus in sich vereinen sollte. Sie unterschied sich zur Vorgängerpartei, der Christlichsozialen Partei, durch das Bekenntnis zur parlamentarischen Demokratie und zur österreichischen Nation.

Dem Grundsatzprogramm von 1945 (15 Leitsätze) folgte 1972 das Salzburger Programm, das 1985 durch das Zukunftsmanifest ergänzt wurde. Im aktuellen Grundsatzprogramm von 1995 wurde den gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen Rechnung getragen. Darin werden unter anderem folgende Werte vertreten: Freiheit, Verantwortung, Leistung, Sicherheit und Subsidiarität.

Laut Grundsatzprogramm beinhaltet das Wertesystem der ÖVP, das auf der christlichen und humanistischen Tradition Europas basiert, den Auftrag, die natürlichen Lebensgrundlagen im Hinblick auf die nachkommenden Generationen zu schonen und zu erhalten. Das von Vizekanzler und Bundesparteiobmann Josef Riegler in den 1980er Jahren entwickelte Konzept der Ökosozialen Marktwirtschaft beruht auf dem ökologischen Prinzip der Nachhaltigkeit. Die ökosoziale Marktwirtschaft wurde als ökonomisches Ordnungsmodell für die Zukunft in das Grundsatzprogramm der ÖVP aufgenommen.

Das Ideologie- und Meinungsspektrum innerhalb der Österreichischen Volkspartei ist allerdings aufgrund ihrer föderalen Struktur traditionell vergleichsweise breit. Eine Vereinheitlichung der Standpunkte in wirtschaftlichen, ökologischen oder gesellschaftlich-kulturellen Fragen ist daher meist nur kurzfristig (oft auch in Formelkompromissen) möglich.

Eine Konstante der ÖVP ist, dass sie seit 1945 eine Politik der europäischen Integration verfolgt. Im Jahr 1989 kamen die Koalitionspartner ÖVP und SPÖ überein, den Antrag Österreichs auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union zu stellen. Die Volksabstimmung im Juni 1994 brachte eine klare Zweidrittel-Mehrheit der österreichischen Bevölkerung für den EU-Beitritt. Am 1. Jänner 1995 trat Österreich gemeinsam mit Schweden und Finnland der Europäischen Union bei.

Die ÖVP war auch ein starker Befürworter der Erweiterung der Europäischen Union auf 25 Mitglieder ab 1. Mai 2004. Dem möglichen EU-Beitritt der Türkei steht sie allerdings skeptisch gegenüber: Vor dem möglichen EU-Beitritt müsse es in Österreich eine Volksabstimmung geben.

Die ÖVP wurde am 17. April 1945 im Schottenstift (Schottenhof, 1. Bezirk) in Wien durch Leopold Kunschak (Obmann), Hans Pernter (geschäftsführender Obmann), Lois Weinberger, Leopold Figl, Julius Raab und Felix Hurdes (Generalsekretär) gegründet.

Die ÖVP sollte eine bürgerlich-konservative, österreichpatriotische und soziale Integrationspartei mit christlich-abendländischem Gedankengut sein, die ehemals konfessionelle Bindung durch die Öffnung für liberale Ideen ersetzt werden. Trotz der eindeutigen personellen Kontinuität zur Christlichsozialen Partei der Ersten Republik bedeutete dies eine Absage an den politischen Katholizismus und an die Ständestaatsideologie der Vaterländischen Front.

Ein breites Spektrum an Positionen sollte in der Sammelbewegung „Österreichische Volkspartei“ Platz haben. Im Wesentlichen ging es dabei um eine Ausbalancierung zwischen Heimwehr-orientierten „Vaterländischen“, die Anfang der 1930er Jahre, noch auf dem Boden des „Korneuburger Eides“ der Heimwehren, die Demontage des Parlamentarismus in Österreich betrieben hatten, und jenen Christlichsozialen, die sich nun, nach den Erfahrungen 1938-1945, zur parlamentarischen Demokratie bekannten und dem autoritären Kurs unter Engelbert Dollfuß abgeschworen hatten (siehe auch: Austrofaschismus).

Als Fundament für die neue Partei wurde eine bündische Struktur gewählt. Noch vor der ÖVP wurden im April 1945 Arbeiter- und Angestelltenbund und Bauernbund gegründet, Anfang Mai der Wirtschaftsbund.

Fünf Tage vor der Gründung der ÖVP war die Rote Armee in Wien einmarschiert. Karl Renner, der schon an der Gründung der Ersten Republik 1918 prominent beteiligt gewesen war, nahm mit Zustimmung Stalins Gespräche mit allen drei Parteien, der neu gegründeten ÖVP, der SPÖ, der er angehörte, und der KPÖ zur Regierungsbildung auf.

Die Regierung, die er als Staatskanzler leitete, umfasste schließlich 29 Mitglieder (Staatssekretäre im Rang heutiger Minister, Unterstaatssekretäre im Rang heutiger Staatssekretäre). Die drei Gründungsparteien der Zweiten Republik waren darin gleichrangig vertreten und kontrollierten einander, da es noch kein Parlament gab, in der Regierung gegenseitig. Der ÖVP standen neun Mitglieder zu, in der Regierungsspitze zunächst Parteiobmann Kunschak, bald schon Figl (als Staatssekretär ohne Geschäftsbereich). Die ÖVP hatte sich in dieser Regierung die Wirtschaftsressorts gesichert: Handel und Verkehr, Landwirtschaft und ab 26. September das Außenamt.

Mitte Juni formulierte die Bundes-ÖVP ihre „15 programmatischen Leitsätze“, im September vollzog sie den Generationenwechsel an ihrer Spitze: Figl wurde Bundesparteiobmann, Kunschak Ehrenobmann.

Am 20. Oktober 1945 wurde die Regierung Renner auch durch die Westalliierten anerkannt, kurz darauf schrieb sie Wahlen zum Nationalrat aus. Im Wahlkampf positionierte sich die ÖVP als „die österreichische Partei“ mit den Staatsfarben, im Pionier- und Aufbaugeist, dezidiert antimarxistisch. Mit 49,5 Prozent der gültigen Stimmen und 85 Mandaten errang die ÖVP die absolute Mehrheit. Leopold Figl bildete auf Basis dieses Wahlergebnisses erneut eine Konzentrationsregierung (statt einer möglichen Alleinregierung), der neben sieben ÖVP-Mitgliedern fünf SPÖ-Mitglieder angehörten (Vizekanzler: Adolf Schärf), aber nur mehr ein KPÖ-Mitglied.

Bei der Nationalratswahl am 9. Oktober 1949 verloren sowohl ÖVP als auch SPÖ deutlich an Stimmenanteilen: die ÖVP rund 5 Prozent, die SPÖ rund 6 Prozent. Dagegen schaffte der neu gegründete Verband der Unabhängigen (VdU), Sammelbecken des „nationalen, dritten Lagers“ mit 11,6 Prozent der Stimmen auf Anhieb den Einzug in den Nationalrat (mit nationalem Lager sind in Österreich stets die Deutschnationalen gemeint). Leopold Figl bildete daraufhin seine zweite Koalitionsregierung mit der SPÖ unter Adolf Schärf.

Nach der Niederlage des ÖVP-Kandidaten Heinrich Gleißner bei der ersten Volkswahl des Bundespräsidenten im Mai 1951 kam es in der ÖVP zu intern vorgetragener offener Kritik an der Parteiführung und schließlich zur sukzessiven Übernahme der Parteiführung durch den Wirtschaftsflügel um Julius Raab. Im Juni 1952 wurde Raab zum geschäftsführenden und Ende Februar 1953 zum Parteiobmann gewählt. In weiterer Folge kam es zu weiteren personellen Änderungen in der Regierung und zu einer Stärkung der „Vaterländischen“ in der ÖVP zu Lasten der christlichsozialen Richtung. " Das Wirtschaftsprogramm von Finanzminister Reinhard Kamitz war ausgerichtet auf Sparsamkeit und eine harte Schilling-Währung. Die SPÖ versagte ihre Zustimmung. So kam es zu vorzeitigen Neuwahlen am 22. Februar 1953, bei denen die ÖVP abermals deutlich verlor und stimmenmäßig hinter die SPÖ zurückfiel. Aufgrund des Wahlrechtes hatte sie jedoch einen Vorsprung von einem Mandat gegenüber der SPÖ. Bundespräsident Körner beauftragte Raab mit der Regierungsbildung, am 2. April 1953 trat die ÖVP-SPÖ-Regierung Raab-Schärf ihr Amt an.

Die Umsetzung der wirtschaftlichen Anliegen der ÖVP geschah im Aufbau der Sozialen Marktwirtschaft unter Kamitz bei dem Versuch einer gleichzeitigen Sanierung des Staatshaushaltes durch Sparsamkeit und Investitionsförderung der Konsumgüterproduktion (nach dem propagierten Motto: „Zuerst verdienen, dann ausgeben“: der „Raab-Kamitz-Kurs“). Jahrzehnte später kritisierte die ÖVP unter Hinweis auf den sparsamen Kamitz, der einen weitgehend ausgeglichenen Staatshaushalt propagiert hatte, die Schuldenpolitik Bruno Kreiskys bzw. der SPÖ.

1955 führte die Regierung Raab-Schärf Verhandlungen in Moskau, bei denen der Legende nach die trinkfesten Österreicher Raab und Figl die sowjetische Delegation "unter den Tisch soffen" ("Jetzt noch d' Reblaus, dann san s' waach!" zitierte eine deutsche Zeitung in einer Karikatur). Die Regierung versprach der Sowjetunion eine Neutralität nach Schweizer Muster. Daraufhin konnte am 15. Mai 1955 im Schloss Belvedere in Wien der Staatsvertrag mit den vier Besatzungsmächten unterzeichnet werden, die noch im gleichen Jahr das Land verließen. Außenminister Leopold Figl, den Staatsvertrag auf dem Balkon des Schlosses Tausenden freudestrahlenden Landsleuten zeigend, ist seither in jedem österreichischen Geschichtsbuch abgebildet. Sein gerührter Ausruf "Österreich ist frei!" fiel in Wirklichkeit im Saal, da auf dem Balkon kein Mikrofon aufgebaut war.

Bei vorgezogenen Neuwahlen am 13. Mai 1956 konnte die ÖVP wieder deutlich an Stimmen gewinnen und errang 82 Mandate. Die Regierung wurde wiederum mit der SPÖ gebildet. Als im Herbst 1956 die Ungarische Revolution von der Roten Armee niedergewalzt wurde, ließ die ÖVP-geführte Regierung keine Zweifel daran aufkommen, dass die Verfolgung ungarischer Flüchtlinge auf österreichisches Gebiet durch fremde Soldaten nicht toleriert werden würde. Das eben erst entstandene Bundesheer wurde an die Ostgrenze beordert. Flüchtende Ungarn wurden mit offenen Armen aufgenommen.

Bei der Wahl zum Bundespräsidenten 1957 unterlag der ÖVP-Kandidat Wolfgang Denk nur knapp Vizekanzler Adolf Schärf. In ihrem Grundsatzprogramm „Was wir wollen“ von 1958 betonte die ÖVP unter ihren zentralen Punkten die Bildung, die Familie, das eigene Heim für jede Familie, propagierte ein „Volk von Eigentümern“ und sah die „wirtschaftliche Zukunft Österreichs in Europa“.

Bei der Nationalratswahl 1959 wurde die Krise der ÖVP sichtbar: Wieder fiel die ÖVP stimmenmäßig hinter die SPÖ zurück, hatte jedoch einen Vorsprung von einem Mandat. Es kam neuerlich zu einer großen Koalition unter Julius Raab; Vizekanzler war seit 1957 und blieb bis 1966 Bruno Pittermann.

Mit der „Neuen Österreichischen Gesellschaft“ entstand unter Josef Krainer senior und Karl Gruber die erste große Reformbewegung innerhalb der ÖVP. Dieser Moment der Erneuerung führte zur Ablösung von Raab. Neuer Bundesparteiobmann war ab 1960 Alfons Gorbach, der am 11. April 1961 auch Bundeskanzler wurde.

Bei der Nationalratswahl 1962 gewann die ÖVP zwei Mandate hinzu. Am 2. April 1964 übernahm Josef Klaus als Bundeskanzler die Regierungsgeschäfte. Am 22. Oktober 1965 scheiterten die Budgetverhandlungen im Ministerrat der Großen Koalition. Daraufhin wurden vorgezogene Wahlen angesetzt.

Bei den Nationalratswahlen am 6. März 1966 gewann die ÖVP vier Mandate hinzu und erreichte somit die absolute Mehrheit. Nach kurzen Verhandlungen mit der SPÖ bildete Josef Klaus die erste Alleinregierung der Zweiten Republik. Nach 21 Jahren großer Koalition war dies für Österreich ungewöhnlich. An erster Stelle der zu lösenden Probleme nannte Klaus in seiner Regierungserklärung den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen mit der EWG und setzte die ersten Schritte zu einem Vertrag. Bemerkenswert ist, dass die ÖVP dem Bundespräsidenten nun das erste weibliche Regierungsmitglied seit Gründung der Republik 1918 vorschlug: Sozialministerin Grete Rehor.

1964 kam es außerhalb der Parteien zu einem von Zeitungen unterstützten Rundfunkvolksbegehren. Ziel war, den staatlichen Rundfunk (später: ORF) aus dem Proporz der großen Parteien bzw. aus der Regierungsabhängigkeit zu befreien. Die sehr große Unterstützung, die dieses Volksbegehren vom Volk erhielt, veranlasste die ÖVP-Alleinregierung 1967 zu einer Rundfunkreform nach den Intentionen des Begehrens.

Diese Haltung der ÖVP sollte ihr allerdings parteipolitisch schaden: Der neue oppositionelle Herausforderer Klaus', Bruno Kreisky, war um einiges eloquenter und telegener als der Bundeskanzler. Die vorübergehend von politischer Bevormundung befreiten TV-Journalisten sahen keinen Grund, dies den TV-Zuschauern vorzuenthalten.

1968 sah sich Finanzminister Stephan Koren veranlasst, zur Vermeidung höherer Staatsschulden die Erhöhung einiger Steuern beschließen zu lassen. Die oppositionelle SPÖ hielt diesen Schritt für einen Angriff auf den "kleinen Mann" und konnte im nächsten Wahlkampf durch das Auftreten gegen die Steuererhöhung punkten.

Der gesellschaftliche Wandel Ende der 60er Jahre führte in weiterer Folge 1970 zu einem politischen Machtwechsel in Österreich. Bei der Nationalratswahl am 1. März 1970 gewann die SPÖ die Mehrheit an Stimmen und Mandaten, die ÖVP verlor sieben Mandate. Die SPÖ bildete mit Unterstützung der FPÖ eine Minderheitsregierung, die ÖVP befand sich in der Rolle der Oppositionspartei. Josef Klaus legte den Parteivorsitz zurück. An seine Stelle trat der frühere Vizekanzler Hermann Withalm, der wiederum am 4. Juni 1972 von Karl Schleinzer abgelöst wurde.

Am 10. Oktober 1971 fanden vorgezogene Nationalratswahlen statt, bei denen die SPÖ mit 93 Mandaten die absolute Mehrheit erreichte, die ÖVP kam nur mehr auf 80 Mandate. 1972 wurde zum „Jahr der Parteiarbeit“ erklärt, in dem auch die Chance einer programmatischen Neuprofilierung genutzt werden konnte. Im beschlossenen „Salzburger Programm“ bekannte sich die ÖVP zu einer „partnerschaftlichen Gesellschaft“, zur ideologischen Selbstverortung als „progressive Mitte“ und „christlichen“ Partei (Fundament der katholischen Soziallehre) und stellte die Person als höchsten Wert in der Politik dar (Menschenbild in der Tradition der ahistorischen christlichen Naturrechtslehre).

Mitten im Nationalratswahlkampf verunglückte am 19. Juli 1975 der Parteiobmann und Spitzenkandidat Karl Schleinzer tödlich. Der Bankmanager Josef Taus wurde zum neuen Parteiobmann gewählt. Die SPÖ unter Bruno Kreisky konnte bei der Nationalratswahl 1975 wieder die absolute Mehrheit erringen. Bei den Nationalratswahlen 1979 verlor die ÖVP erneut Stimmen und drei Mandate.

Josef Taus trat am 13. Juni 1979 als Bundesparteiobmann zurück. Ihm folgte Alois Mock nach. Dieser begann eine breit angelegte Parteireform: „Nicht die Wähler, die ÖVP muss sich ändern!“ Als neues Entscheidungsgremium an der Spitze fungierte das Parteipräsidium, zudem wurde das Primat der Gesamtpartei über die Bünde definiert und die Finanzhoheit der Parteizentrale gestärkt. Ein „Mock-Plan“ sah die „Sicherung der Arbeitsplätze“ durch eine „starke Wirtschaft“, durch „weniger Steuern“ und „mehr Kaufkraft“ vor.

Der große Erfolg des ÖVP-Volksbegehrens zur „Erlassung eines Konferenzzentrum-Einsparungsgesetzes“, kurz vor den Wahlen 1983 bekannt gegebene Steuer- und Abgabenbelastungen für breite Bevölkerungsschichten („Mallorca-Paket“), das Anwachsen der Grün-Bewegung sowie die fortgesetzte Krise der Verstaatlichten Industrie führten zum Verlust der absoluten Mandatsmehrheit der SPÖ. Die ÖVP konnte vier Mandate hinzugewinnen. Es kam zur Koalition der SPÖ unter Fred Sinowatz mit der FPÖ.

1986 gewann der ÖVP-Kandidat Kurt Waldheim die Wahlen zum Bundespräsidenten. Daraufhin trat Bundeskanzler Fred Sinowatz zurück, ihm folgte Finanzminister Franz Vranitzky nach. Dieser kündigte nach dem Obmannwechsel in der FPÖ zu Jörg Haider die Koalition auf. Bei den Neuwahlen am 23. November 1986 blieb die ÖVP knapp hinter der SPÖ.

Nach langen Verhandlungen einigten sich Franz Vranitzky und Alois Mock am 15. Jänner 1987 auf eine gemeinsame Regierung mit jeweils acht Regierungsmitgliedern und einem parteilosen Justizminister. Die vordringlichen Themen dieser Regierung waren Demokratiereform und Europapolitik mit dem Ziel einer Vollmitgliedschaft in der EG/EU. 1989 erzielten die Regierungsparteien Einigung über die weitere Vorgangsweise zum EG-Beitritt.

Innenpolitisch und innerparteilich geriet die ÖVP jedoch in eine Krise, die am 17. Oktober 1989 in der Ablösung von Alois Mock durch Josef Riegler als Bundesparteiobmann und Vizekanzler gipfelte, der das Konzept der Ökosozialen Marktwirtschaft positionierte - eine Art „Versöhnung“ zwischen Ökologie und Ökonomie, die Eingang in das Grundsatzprogramm der Partei fand.

Bei den Wahlen zum Nationalrat am 7. Oktober 1990 verlor die ÖVP 17 Mandate. Ende Juni 1991 löste Erhard Busek Riegler als Parteiobmann ab.

Bei der Volksabstimmung über den EU-Beitritt im Juni 1994 votierte eine klare Zweidrittel-Mehrheit der österreichischen Wähler für den EU-Beitritt. Am 1. Jänner 1995 trat Österreich gemeinsam mit Schweden und Finnland der Europäischen Union bei.

Die Hoffnung der ÖVP, als erfolgreiche „Europa-Partei“ bei den Wahlen am 7. Oktober 1994 besser abzuschneiden, erfüllte sich dennoch nicht. Sie rutschte auf 27,7 Prozent ab und verlor weitere acht Mandate, auch die SPÖ verlor Stimmen. Die Verluste der beiden Großparteien waren begründet durch den politischen Aufstieg Jörg Haiders. Dessen FPÖ erreichte 22,5 Prozent der Stimmen.

Am 29. November 1994 wurde die Regierung Vranitzky angelobt. Aufgrund der geringen Popularität der Großen Koalition befürchtete man in der ÖVP an die dritte Stelle hinter die FPÖ abzurutschen. Anfang 1995 entbrannte in der ÖVP erneut eine Obmann-Diskussion und eine Diskussion über die Fortführung der Koalition mit der SPÖ. Am 22. April 1995 wurde Wolfgang Schüssel zum Parteiobmann gewählt.

Infolge fortdauernden Streits über das Budget kündigte die ÖVP die Koalition auf, verfehlte aber in der Nationalratswahl am 17. Dezember 1995 ihr Ziel. Die ÖVP konnte zwar leicht auf 28,3 Prozent der Stimmen zulegen, blieb jedoch deutlich hinter der SPÖ. Es kam wieder zur Großen Koalition, 1997 wurde Vranitzky von Viktor Klima abgelöst.

Bei der Wahl zum Europaparlament am 19. Oktober wurde die ÖVP erstmals seit 1966 wieder zur stimmenstärksten Partei Österreichs. Dennoch fiel die ÖVP bei den Nationalratswahlen 1999 stimmenmäßig (bei gleicher Anzahl an Mandaten) knapp hinter die FPÖ zurück. Schüssel hatte im Wahlkampf angekündigt, dass die ÖVP als drittstärkste Kraft in Opposition gehen würde, revidierte aber nach der Wahl diese Aussage. Nachdem lange Verhandlungen zwischen ÖVP und SPÖ scheiterten, kamen ÖVP und FPÖ im Jänner 2000 überein, die neue Regierung zu bilden. Die Regierungsbeteiligung der FPÖ rief innen- wie außenpolitisch harsche Kritik hervor und gipfelte in den so genannten Sanktionen der übrigen 14 EU-Staaten gegen Österreichs Regierung. Es kam in der Folge auch zu Austritten aus der ÖVP, unter anderem von Eva Petrik und Hermann Lein.

2002 traten wegen großer Konflikte zwischen dem in der Regierung vertretenen liberaleren Flügel und den Anhängern Jörg Haiders zwei Regierungsmitglieder der FPÖ und der FPÖ-Klubobmann zurück. Es kam zu vorgezogenen Neuwahlen am 24. November 2002, bei denen die ÖVP einen großen Wahlerfolg erzielte: Sie gewann rund 15 Prozent hinzu und wurde mit 42,3 Prozent der Stimmen mit Abstand stärkste Partei. Wiederum bildeten ÖVP und FPÖ, die stark an Stimmen verloren hatte, eine Koalition.

Im April 2005 kam es beim Koalitionspartner FPÖ zu einer Parteispaltung: Während die Gruppe um Heinz-Christian Strache, Andreas Mölzer und Ewald Stadler gegen einen Verbleib in der Regierung eintrat und in der Folge eine "neue" FPÖ anstrebte, traten die regierungstreuen Mitglieder um Jörg Haider und Hubert Gorbach aus der Partei aus und gründeten das "Bündnis Zukunft Österreich". Die ÖVP setzte daraufhin die Koalition mit dem BZÖ fort.

2005 feierte die ÖVP ihr 60-jähriges Bestehen. Davon war sie, meistens in einer Koalition, 44 Jahre in der Bundesregierung vertreten. Schüssel führte die ÖVP auch in die Nationalratswahlen 2006, wo sie aber massiv verlor und mit 34,33 Prozent als zweitstärkste Partei hinter die SPÖ rutschte.

Die Verhandlungen mit der SPÖ dauerten unter der Führung von Wolfgang Schüssel über drei Monate. Am 9. Jänner 2007, zwei Tage vor Angelobung der neuen Bundesregierung, trat Schüssel als Bundesparteiobmann der ÖVP zurück. Der Parteivorstand bestellte Wilhelm Molterer zum provisorischen Nachfolger. Am 21. April 2007 fand in Salzburg ein Parteitag statt, auf dem Molterer mit rund 97 % der Stimmen zum Nachfolger Schüssels gewählt wurde. Molterer hat seit dem 11. Jänner 2007 unter Kanzler Gusenbauer sowohl das Amt des Vizekanzlers als auch das Finanzressort inne.

Im Regierungsprogramm des Kabinetts Gusenbauer I konnte sich in der Auffassung einiger Zeitungskommentatoren die ÖVP in vielen Themenbereichen durchsetzen. (z.B. in Fragen der Eurofighter-Beschaffung, Beibehaltung der Studiengebühren).

Ende Juni 2008 kündigten der designierte Parteivorsitzender der SPÖ, Werner Faymann, und Alfred Gusenbauer in einem Leserbrief an die Neue Kronen Zeitung an, künftig über EU-Verträge Volksabstimmungen abhalten zu wollen.. Dies veranlasste in weiterer Folge Wilhelm Molterer am 7. Juli 2008 dazu, sofortige Neuwahlen zu fordern, dem die SPÖ zustimmte. Wilhelm Molterer trat als Spitzenkandidat der ÖVP an.

Bei der Bundesparteivorstandssitzung am 29. September 2008 wurde von Wilhelm Molterer Umwelt- und Landwirtschaftsminister Josef Pröll, Neffe des niederösterreichischen Landeshauptmannes Erwin Pröll, zu seinem Nachfolger und geschäftsführenden Bundesparteiobmann vorgeschlagen. Bei dem am 28. November 2008 geplanten Parteitag soll dieser gewählt werden. Weiters löste Pröll am 27. Oktober 2008 Wolfgang Schüssel als Klubobmann der ÖVP-Parlamentsfraktion ab.

Am 23. November 2008 erklärten Josef Pröll und Werner Faymann (SPÖ), dass sie sich auf eine Neuauflage der großen Koalition mit Werner Faymann als Bundeskanzler geeinigt haben. Demnach soll die ÖVP die Ministerien für Finanzen, Inneres, Justiz, Wirtschaft, Wissenschaft, Landwirtschaft und Außenpolitik bekommen.

Die ÖVP ist nahezu überall in Österreich vertreten, besonders hohe Stimmenanteile erreicht sie traditionell in ländlich geprägten Regionen und den westlichen Bundesländern. In vier Bundesländern (Oberösterreich, Niederösterreich, Tirol und Vorarlberg) stellt die ÖVP seit 1945 ununterbrochen den Landeshauptmann, weiters stellte sie im Burgenland von 1945 bis 1964, in Kärnten von 1991 bis 1999, in Salzburg von 1945 bis 2004 und in der Steiermark von 1945 bis 2005 den Landeshauptmann.

Ihre Kernwähler sind traditionell Selbstständige, Unternehmer, Bauern, Beamte und leitende Angestellte. Als föderalistisch aufgebaute Partei ist sie eine mittelbare Partei, das heißt, die Mitgliedschaft wird üblicherweise durch Mitgliedschaft in einer der großen Teilorganisationen, die die ÖVP prägen, erworben.

Dazu zählen der Österreichische Arbeiter- und Angestelltenbund (ÖAAB), der Österreichische Wirtschaftsbund (ÖWB) und der Österreichische Bauernbund (ÖBB), die weitgehend autonom sind, sowie die Junge Volkspartei (JVP), die Österreichische Frauenbewegung (ÖFB) und der Österreichische Seniorenbund (ÖSB).

Viele andere, vor allem katholische Organisationen, wie der MKV oder der ÖCV, stehen der ÖVP nahe.

Die ÖVP ist sowohl territorial als auch funktional gegliedert. Territorial folgt sie den staatlichen Gliederungsebenen der Länder, politischen Bezirke und zum Teil auch der Gerichtsbezirke und Gemeinden. Funktional weist sie eine bündisch gegliederte Struktur auf.

Eine Mitgliedschaft wird in der Regel durch Mitgliedschaft bei einer der Teilorganisationen erworben und nicht durch einen direkten Beitritt zur ÖVP. Das Verhältnis zwischen Gesamtpartei und Teilorganisationen ist Gegenstand vieler Reformversuche und Auseinandersetzungen, da die Teilorganisationen oft gegensätzliche Interessen vertreten und ein geschlossenes Erscheinungsbild der Partei nach außen erschweren.

Die Bünde sind selbständige Vereine und auch aufgrund ihrer finanziellen Stärke weitgehend autonom.

Die ÖVP verfügt über ein weit verzweigtes Netz nahestehender Organisationen, wie z.B.

Daneben existiert ein dichtes Netz an lokalen Organisationen.

Seit März 2005 besitzt die ÖVP mit dem Neuen Volksblatt (Oberösterreich) nur noch eine regionale Parteizeitung, bis zu diesem Zeitpunkt war auch die Salzburger Volkszeitung in Parteibesitz. Beide Zeitungen spielen in den jeweiligen Bundesländern allerdings nur eine untergeordnete Rolle am Tageszeitungsmarkt.

Im April 2007 war die ÖVP die erste österreichische Partei, die Blogger zu ihrem Bundesparteitag (der 33., er fand in Salzburg statt) einlud und sie als Journalisten akkreditierte.

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Nationalratswahl in Österreich 2008

Josef Pröll ÖVP-Bauernbund-Erntedankfest 2008.jpg

Die 24. Nationalratswahl in Österreich fand am 28. September 2008 statt. Infolge einer Änderung des Wahlrechts in der vorangehenden 23. Legislaturperiode lag das Mindestwahlalter erstmals bei 16 Jahren, die Legislaturperiode wurde von vier auf fünf Jahre verlängert.

Stimmenstärkste Partei wurde die Sozialdemokratische Partei Österreichs mit Werner Faymann, die große Stimmverluste gegenüber der Wahl 2006 hinnehmen musste. Mit noch schwereren Verlusten wurde die Österreichische Volkspartei mit Wilhelm Molterer Zweitplatzierte. Beide „Volksparteien” erreichten bei dieser Wahl ihr schlechtestes Ergebnis in der Geschichte der Zweiten Republik.

Stark profitieren konnten die Freiheitliche Partei Österreichs (als Drittplatzierte) und das Bündnis Zukunft Österreichs (als Viertplatziertes), welches seinen Stimmenanteil mehr als verdoppelte und somit die Grünen überholte.

Das Ergebnis führte nach 56 Tagen Koalitionsverhandlungen zu einer Weiterführung der Großen Koalition, diesmal unter dem neuen Bundeskanzler Werner Faymann und Vizekanzler Josef Pröll.

Während die SPÖ sich in Burgenland, Oberösterreich, Steiermark und Wien durchsetzen konnte, lag die ÖVP in Niederösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg vorne. Nachdem 2006 die Steiermark knapp an die ÖVP ging, wurde die SPÖ diesmal dort stimmenstärkste Partei. Das BZÖ konnte sich in Kärnten mit mehr als 10 Prozentpunkten vor der SPÖ durchsetzen und somit erstmalig bei einer Nationalratswahl in einem Bundesland gewinnen. Die FPÖ erreichte ihr bestes Resultat in Wien, wo sie 20,4 % Wählerzustimmung erhielt und den zweiten Platz hinter der SPÖ belegte. Besonders in den Außenbezirken konnten die Freiheitlichen punkten. Die Grünen bekamen ihren Wählerzuspruch hauptsächlich aus Vorarlberg und Wien, wo sie von Verlusten der Großparteien profitierten. In Wien verloren sie viele Stimmen an das Liberale Forum und erzielten ein prozentuell schlechteres Ergebnis als bei der Nationalratswahl 2006, jedoch gingen sie in fünf Wiener Gemeindebezirken als stimmenstärkste Partei hervor, das sind zwei Bezirke mehr als 2006.

Während die SPÖ bei ehemaligen FPÖ-, ÖVP- und Grünwählern gewinnen konnte, kam der einzige nennenswerte Stimmenzuwachs der ÖVP ausschließlich von den Grünen. Auffällig bei beiden Großparteien sind die massiven Verluste an FPÖ und BZÖ, wobei die FPÖ stärker an ehemaligen SPÖ-Wählern und das BZÖ mehr ÖVP-Wähler dazugewann. Bei den Grünen gingen die größten Verluste an Sonstige und Nichtwähler.

Auf die Nationalratswahl am 1. Oktober 2006 folgte am 11. Jänner 2007 die Bundesregierung Gusenbauer, eine Koalition der zwei stimmenstärksten Parteien SPÖ und ÖVP. Die SPÖ verfügte über 68, die ÖVP über 66 von 183 Nationalratsmandaten. Diese Koalition, die der Regierung Schüssel II (ÖVP/BZÖ) folgte, wurde zu Beginn vor allem von der Opposition, von linken und SPÖ-nahen Organisationen kritisiert, weil die Sozialdemokraten nur wenige Forderungen aus dem Wahlkampf 2006 durchsetzen konnten.

Die Regierung wurde sich selten über große Sachthemen einig. Der noch während der Koalitionsverhandlungen von der SPÖ gemeinsam mit Grünen, FPÖ und BZÖ beschlossene und von der ÖVP vehement abgelehnte parlamentarische Untersuchungsausschuss über mögliche Verfehlungen früherer Innenminister der ÖVP wurde zu einem fortdauernden Konfliktherd. Zu einer schweren Regierungskrise führten im Februar und März 2008 Forderungen der SPÖ, inflationsbetroffene Haushalte mit 100 € zu fördern und die geplante Steuerreform von 2010 auf 2009 vorzuziehen, was die ÖVP ablehnte. Das Nachrichtenmagazin profil publizierte ein ihm zugespieltes Strategiepapier der ÖVP, wonach diese die Auflösung der Koalition und die Neuwahlen bereits im Juni geplant habe.

Am 8. Juni erreichte der damalige ÖVP-Politiker Fritz Dinkhauser mit einer eigenen Liste bei der Landtagswahl in Tirol auf Anhieb 18 % der Stimmen, während sowohl ÖVP (minus 9,39 %) als auch SPÖ (minus 10,39 %) stark verloren. Bei der ÖVP wechselte in der Folge Innenminister Günther Platter als Landeshauptmann nach Tirol und löste Herwig van Staa ab. In der SPÖ wurde Kritik am Parteivorsitzenden und Bundeskanzler Gusenbauer laut, die nach der Landtagswahl in Niederösterreich (SPÖ: minus 9,39 %) aufgekommen war. Mitte Juni 2008 wurde der Beschluss gefasst, Infrastrukturminister Werner Faymann als Parteichef zu designieren. Geplant war zunächst, dass Gusenbauer als amtierender Bundeskanzler auch der Spitzenkandidat der Partei in der nächsten Wahl sein solle, während Faymann die Parteiagenden leitet.

Am 26. Juni verkündeten Faymann und Gusenbauer in einem Leserbrief an die Kronen Zeitung, „dass zukünftige Vertragsänderungen, die die österreichischen Interessen berühren, durch eine Volksabstimmung in Österreich entschieden werden sollen“. Am 7. Juli, gab ÖVP-Bundesparteiobmann und Vizekanzler Wilhelm Molterer mit der Aussage „Es reicht“ den Beschluss bekannt, die Zusammenarbeit mit den Sozialdemokraten zu beenden.

Molterer begründete die Forderung nach Neuwahlen damit, dass die SPÖ „orientierungs- und führungslos“ sei und deshalb eine neue Regierung erforderlich sei.

Mit zehn bundesweit antretenden Parteien standen mehr zur Wahl als jemals zuvor in der Zweiten Republik. Zusätzlich kandidierten noch vier weitere Parteien in einzelnen Bundesländern.

Alfred Gusenbauer verlautbarte nach der Neuwahlankündigung der ÖVP, dass er nicht als Spitzenkandidat für die Wahl im September zur Verfügung stehen werde. Zum Spitzenkandidaten wurde der bisherige Infrastrukturminister Werner Faymann. Zur Wahlkampfleiterin wurde die Bundesgeschäftsführerin der Partei, Doris Bures, ernannt.

Die Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter präsentierte am 14. Juli 2008 ihren Listenkandidaten Wilhelm Haberzettl, er tritt auf der SPÖ-Liste hinter Nationalratspräsidentin Barbara Prammer und vor Laura Rudas an dritter Stelle an. Noch bei der Nationalratswahl 2006 wurden Gewerkschafter wegen der BAWAG-Affäre nicht auf aussichtsreichen Listeplätzen gereiht.

Das offizielle Wahlkampfbudget betrug 9,5 Millionen Euro. Als zentralen Punkt ihres Wahlprogramms nannte die SPÖ eine Reform des Arbeitsrechts, etwa ein Verbot benachteiligender Vertragsklauseln und eine Stärkung der Rechte von Teilzeitbeschäftigten. Als Maßnahmen gegen die Teuerung will sie die Bundeswettbewerbsbehörde stärken und die Umsatzsteuer auf Lebensmittel auf fünf Prozent senken. Weiters soll die Pendlerpauschale erhöht werden. Außerdem hielt die SPÖ an Forderungen des vorhergehenden Wahlkampfs fest, wie der Einführung einer Grundsicherung oder der Vermögenszuwachssteuer. Im Bereich der Kinderbetreuung soll es „leistbare“ Kinderbetreuungsplätze geben. Zudem soll die Betreuung für Kinder unter drei Jahren schrittweise ausgebaut und die Schulpflicht auf ein Alter von fünf Jahren gesenkt werden.

Laut Faymann schließt die SPÖ eine Koalition mit der Freiheitlichen Partei Österreichs sowie dem Bündnis Zukunft Österreich aus.

Für die Österreichische Volkspartei trat Wilhelm Molterer als Spitzenkandidat an. Wahlkampfleiter war Generalsekretär Hannes Missethon. Im Vergleich zur letzten Wahl schloss die ÖVP diesmal keinen Koalitionspartner aus, jedoch müsste sich dieser zur Europäischen Union bekennen. Molterer sprach sich überdies für eine Koalition mit den Grünen aus.

Das offizielle Wahlkampfbudget betrug 8,5 Millionen Euro.

Als Wahlkampfthemen nannte die ÖVP die Senkung der Steuer- und Abgabenquote auf unter 40 Prozent im Rahmen einer Steuerreform 2010 und die Erreichung eines Nulldefizits 2011. Im Zuge dieser Steuerreform soll zudem ein stärkerer Anreiz für die Erfolgsbeteiligung von Mitarbeitern in Unternehmen gesetzt werden. Weiters will die ÖVP ein „Österreich-Ticket“ einführen, das die bundesweite Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ermöglicht. Im Bereich der Zuwanderung fordert sie verpflichtende Deutschkurse für Zuwanderer. Im Bereich der Kinderbetreuung soll es ein verpflichtendes, kostenloses Kindergartenjahr geben.

Mit einem neuen Vorschlag antwortete die ÖVP auf das Fünf-Punkte-Programm der SPÖ. Sie möchte bei einer Karenzzeit von bis zu 14 Monaten nicht mehr ein fixes Kinderbetreuungsgeld, sondern 80 % des letzten Verdienstes an die betreuenden Personen auszahlen.

Die Grünen begrüßten die Neuwahlankündigung. Der Parteivorsitzende und Spitzenkandidat Alexander Van der Bellen kündigte an, dass seine Partei nach den Wahlen einer Regierung angehören wolle. Sicherheitssprecher Peter Pilz sieht als Bedingung für eine Koalition mit der ÖVP die Abkehr von deren „Machtmissbrauch“ wie etwa Postenschacher' und die illegale Weitergabe vertraulicher Daten, wie etwa im Fall der Abschiebung von Familie Zogaj. Als Voraussetzung nannte Van der Bellen ebenso, dass sich die ÖVP ändern müsse. Auch eine Zusammenarbeit mit der SPÖ sei denkbar, jedoch sehen die Grünen im geänderten EU-Kurs der SPÖ ein großes Problem.

Das Wahlkampfbudget soll bis zu drei Millionen Euro betragen haben. Als ein zentrales Wahlkampfthema nennen die Grünen den langfristigen Ausstieg aus Öl und Gas. Dafür sollen öffentliche Verkehrsmittel ausgebaut und stärker subventioniert werden, um die Qualität des Angebots zu verbessern und Studenten eine kostenlose Benützung zu ermöglichen. Zur Eindämmung der Heizkosten soll es eine gesetzliche Sanierungspflicht für Besitzer von Zinshäusern geben, der Umstieg von Ölheizung auf eine umweltfreundliche Heizung soll zu 50 Prozent subventioniert werden. Weiters soll der Mittelstand durch eine Senkung der Lohnsteuer und Reform der Vermögensteuer entlastet werden.

Im Bereich der Bildung soll die Gesamtschule eingeführt und mehr Geld für die Universitäten zur Verfügung gestellt werden. Die Ausbildung von Pädagogen soll vereinheitlicht werden.

Der Chef der Freiheitlichen Partei, Heinz-Christian Strache, kritisierte die ÖVP für die Neuwahlankündigung und forderte, die administrativen Kosten für die Neuwahl den Koalitionsparteien aufzubürden.

Strache schloss eine Zusammenarbeit mit der ÖVP unter Wilhelm Molterer sowie mit der SPÖ unter Werner Faymann aus. Strache hoffte vielmehr darauf, dass die Großparteien Stimmen einbüßen. Am 29. Juli 2008 wurde Strache offiziell zum Spitzenkandidaten gewählt.

Die FPÖ wollte laut eigenen Angaben maximal drei Millionen Euro Wahlkampfbudget aufbringen.

Im Bereich der Gesundheits- und Zuwanderungspolitik sollen Drittstaatsangehörige eine eigene Sozialversicherung erhalten. Weiters forderte die FPÖ eine strengere Bestrafung von „Sozialmissbrauch“. Die FPÖ wollte Österreichs Zahlungen beziehungsweise Nettobeitrag an die Europäische Union verringern und zog, falls sich die Bevölkerung in einer Volksabstimmung gegen die EU aussprechen würde, einen EU-Austritt in Betracht. Im Sozialbereich sollten die Pensionen anhand des so genannten „Pensionistenpreisindex“ erhöht und die „Hacklerregelung“ verlängert werden.

Zunächst beabsichtigte Peter Westenthaler als Spitzenkandidat anzutreten, bis Anfang August wurde jedoch offiziell kein Spitzenkandidat festgelegt. Der Bundesvorstand der Partei beauftragte Westenthaler mit der Bildung eines Wahlkampfteams bis Ende Juli 2008. Am 29. Juli 2008 verkündete der stellvertretende Bundesparteichef Stefan Petzner, dass Westenthaler nicht antreten werde, nachdem er wegen falscher Zeugenaussage in erster Instanz zu neun Monaten bedingter Haft verurteilt worden war.

Am 14. August 2008 wurde bekannt gegeben, dass Jörg Haider zwar als Spitzenkandidat antreten, jedoch ein etwaiges Nationalratsmandat nicht annehmen werde, sondern weiterhin Landeshauptmann von Kärnten bleiben wolle. Haider sehe nur in der Funktion des Bundeskanzlers eine größere Herausforderung als der des Landeshauptmannes. Der offizielle Listenname wurde daher auf „BZÖ – Liste Jörg Haider“ geändert und am 30. August in Graz auf einem Sonderparteitag bestätigt.

Laut Angabe der Partei sollte rund eine Million Euro in den Wahlkampf fließen, welche aus Ersparnissen hervorgingen.

Ein zentrales Wahlkampfthema war wie bei der Nationalratswahl 2006 die Zuwanderung. Jörg Haider forderte, Asylwerber, die sich einer schweren Straftat schuldig gemacht haben, in einer „Sonderunterbringung“ ständig zu bewachen. Dies sei bereits bei laufenden Strafverfahren von Asylanten der Fall, ein Ausgang erfolge nur unter Begleitung. Weiters forderte das BZÖ eine Senkung der Mineralölsteuer für Treibstoffe. Haider forderte, sogenannte Billig-Tankstellen, die in Kärnten dank seiner Initiative Diesel verbilligt anbieten, in ganz Österreich zu errichten.

Nach den Erfolgen seines Bürgerforums Tirol bei der Landtagswahl in Tirol entschied sich Parteigründer Fritz Dinkhauser für eine Kandidatur unter dem Namen Bürgerforum Österreich – Liste Fritz Dinkhauser (FRITZ). Zentrale Themen der Partei waren eine „gerechtere Verteilungspolitik“, die durch Wiedereinführung der Vermögensteuer und Senkung des Einstiegssteuersatzes erreicht werden sollte. Unterstützt wurde die Partei von der Plattform Freie Bürgerlisten aus dem Burgenland und vom IG-Milch-Gründer Leo Steinbichler aus Oberösterreich.

Die Christen traten nach den Landtagswahlen in Niederösterreich und Tirol erstmals bei Nationalratswahlen an. Spitzenkandidat der Partei war der Rechtsanwalt Alfons Adam. Die Christen stellten die Familie in den Mittelpunkt des Parteiprogramms und forderten die Einführung eines „Müttergehalts“ und die Abschaffung der Fristenlösung. Weiters sollte die Familienbeihilfe erhöht und ein freiwilliges Familiensplitting eingeführt werden.

Die KPÖ trat bei dieser Wahl mit Mirko Messner und Melina Klaus an. In ihrem „Sofortprogramm” zur Wahl forderten sie die Umverteilung durch Besteuerung von Kapital und Vermögen, eine Vermögenssteuer, eine Wertschöpfungsabgabe und die Abschaffung von Privatstiftungen. Um die Teuerung zu stoppen, wollte die KPÖ einen Ausgleich bei Löhnen, Gehältern und Pensionen, sowie einen gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro pro Stunde und eine Mindestsicherung.

Das erklärte Wahlziel der Partei war laut Ö1-Morgenjournal, der Einzug in den Nationalrat. Als Wahlkampfthema nannte die KPÖ die Anhebung des Spitzensteuersatzes von gegenwärtig (2008) 50 auf 60 Prozent für Jahreseinkommen über 70.000 Euro, sowie die Wiedereinführung der Vermögens- und Erbschaftssteuer zwecks „Umverteilung von oben nach unten“.

Am 25. Juli wurde verkündet, dass das Liberale Forum mit Heide Schmidt als Spitzenkandidatin in die Wahl gehen wird. Das LIF erreichte die für eine bundesweite Kandidatur nötige Anzahl an Unterstützungserklärungen. Als Spitzenkandidat in Kärnten trat der Kärntner Slowene Rudolf Vouk an. Das Wahlkampfbudget betrug laut eigenen Angaben 1,5 Millionen Euro.

Als zentrales Thema ihres Wahlkampfes nannten Schmidt und Hans Peter Haselsteiner eine Steuerreform mit einer Grundsicherung, die in der kommenden Legislaturperiode durchgeführt werden sollte. Als Wahlziel wurde von Schmidt der Einzug ins Parlament genannt, um eine Dreierkoalition ohne FPÖ und BZÖ zu ermöglichen.

Die Unabhängige Bürgerinitiative Rettet Österreich (RETTÖ) trat erstmals bei Nationalratswahlen in Österreich an. Zuvor war sie durch die Veranstaltungen von Demonstrationen gegen den Vertrag von Lissabon bekannt geworden. Spitzenkandidat war der Unternehmensberater und ehemalige Olympia-Teilnehmer Wilfried Auerbach. RETTÖ forderte eine Volksabstimmung zum EU-Reformvertrag, die Beibehaltung des Gentechnik-Verbots und die Beibehaltung der Neutralität.

Neben den bundesweit antretenden Parteien kandidierten weiters „die Linke“, die in Salzburg, Wien, Oberösterreich, Tirol und Burgenland die erforderlichen Unterstützungserklärungen erreichte. Die „Liste Stark“ und die Liste „Dipl.-Ing. Karlheinz Klement“ traten in Kärnten an, die „Tierrechtspartei earth-human-animals-nature“ in Wien.

Zu Beginn des Wahlkampfs wurde zwischen ÖVP und SPÖ ein Stillhalteabkommen getroffen, um sich in den übrigen Parlamentssitzungen nicht zu überstimmen. Gegen Ende Juli präsentierte Wilhelm Molter mit der Einführung der 13. Familienbeihilfe erstmals eine zentrale Forderung der ÖVP für den Wahlkampf. Innerparteilich stieß die Wahlkampfführung Molterers auf Kritik.

Anfang August trat Peter Westenthaler als BZÖ-Chef zurück, da er zu neun Monaten bedingter Haft aufgrund einer Falschaussage verurteilt wurde. Jörg Haider löste ihn darauf an der Parteispitze ab, ein Spitzenkandidat stand zu dem Zeitpunkt noch nicht fest.

Am 8. August 2008 wurde Werner Faymann mit 98 % zum neuen Vorsitzenden der Sozialdemokraten gewählt. Kurze Zeit später beschloss die Große Koalition ein Pflege-Paket, das am 1. Jänner 2009 in Kraft trat. Es enthielt unter anderem eine Erhöhung des Pflegegelds und eine höhere Forderung der 24-Stunden-Betreuung.

Der Rechnungshof zog Ende August eine kritische Bilanz über die Verhandlungen zum Eurofighter-Vertrag, worauf Norbert Darabos von allen Seiten heftige Kritik einsteckte. Einige Tage später kündigte die SPÖ das Stillhalteabkommen mit der ÖVP auf und veröffentlichte das 5-Punkte-Programm, welches Maßnahmen gegen die Teuerung enthielt.

Mit innerparteilichen Affären der FPÖ und der Grünen wurde Anfang September für mediale Resonanz gesorgt. Während die Grünen einen kurz zuvor aus der Untersuchungshaft entlassenen Tierschützer auf ihrer Bundesliste präsentierten, wurden neue Bilder von Heinz-Christian Strache veröffentlicht, die ihn bei Wehrsportübungen zeigen.

Kurz vor der Wahl sorgte ein Lobbying-Skandal rund um den damaligen LIF-Chef Alexander Zach für Aufregung. Dieser trat wegen des Drucks seiner Partei zurück, Heide Schmidt übernahm den Parteivorsitz.

In einer Nationalratssitzung am 24. September 2008 wurden vier der fünf Punkte aus dem 5-Punkte-Programm der SPÖ verabschiedet. Einzig die geforderte Halbierung der Umsatzsteuer konnte nicht beschlossen werden.

Die SPÖ wendete im Wahlkampf ein Triangel-Konzept an, das aus den Bereichen Stilwende, Rasch in der Krise helfen und Der Mensch zuerst bestand und konnte so die erwarteten Verluste gegenüber den rechten Parteien FPÖ und BZÖ klein halten. Laut Politikexperte Thomas Hofer lässt sich dadurch eine Parallele zu Bill Clintons Wahlkampf 1992 ziehen, der durch die drei Aussagen Change, Rebuild economy und People first geprägt war. Ähnlich wie die Sozialdemokraten tat es die ÖVP, deren zentrale Themen Stilwende, Sicherheit und Stabilität und Budgetdisziplin waren. Die Oppositionsparteien Grüne, FPÖ und BZÖ waren hauptsächlich darauf konzentriert, eine Wahl gegen eine erneute Große Koalition anzuregen.

Nach der Entscheidung Jörg Haiders, das BZÖ in die Wahl zu führen, gab sich die Partei zunehmend als staatsmännisch und kampagnisierte wesentlich positiver als FPÖ und Grüne. Anfänglich wollte Haider Ewald Stadler als Spitzenkandidat präsentieren, wofür bereits auch Fotoserien abgelichtet worden waren, dies stieß allerdings auf innerparteilichen Widerstand.

Mit dem Ausspruch Wilhelm Molterers „Es reicht!” wurde die Anfangsphase des Wahlkampfes eingeleitet. Damit wollte die ÖVP die Gefühlslage der Wähler genau treffen. Zu dem Zeitpunkt stand die Volkspartei in den Umfragen bis zu fünf Prozentpunkten vor der SPÖ. Die ÖVP verwendete darauf den Ausspruch Molterers auch als Werbeslogan. Der Wahlkampf der Volkspartei verlief weitgehend uneinheitlich, man wollte sowohl auf Molterers Person als auch auf zentrale Aussagen bauen.

Werner Faymann und Alfred Gusenbauer zogen sich für einige Zeit aus der Öffentlichkeit zurück. Während Alfred Gusenbauer aus wahlstrategischen Gründen medial zurückgehalten wurde, musste Faymann seine Partei neu formieren und positionieren.

Der Großteil des Wahlkampfs wurde über die Medien zwischen den Spitzenkandidaten ausgetragen, die direkte Ansprache an den Wähler kam kaum vor. Für die Kampagnenführung wurden von den Parteien außerdem keine Wahlkampfberater mehr aus dem Ausland engagiert, womit die Wahlkampfleiter selbst dafür zuständig waren.

Im Vergleich zur letzten Wahl setzte die SPÖ nach außen hin nicht mehr auf „Negative Campaigning”, um einen neuen Stil zu signalisieren. Sie konnte durch die Auslagerung des negativen Wahlkampf an die Kronen Zeitung, dessen Herausgeber mit Faymann eng befreundet ist, sich ganz auf einen Personenwahlkampf konzentrieren. Die ÖVP hingegen war diesmal stärker darauf fokussiert, die Kampagne gegen die SPÖ deutlich negativer zu führen.

Der Wahlkampf wurde von allen Parteien ausgehend hauptsächlich durch Inflation und Teuerung bestimmt. Laut Wirtschaftskammer Österreich war die Inflation 2008 um 3,5 % gestiegen.

Während die ÖVP weitgehend auf Budgetdisziplin achtete, präsentierte die SPÖ ein Fünf-Punkte-Programm als Maßnahme gegen die Auswirkungen der Teuerung. Dieses enthielt die Halbierung der Umsatzsteuer, die Erhöhung der Familienbeihilfe, die Verlängerung der Hacklerregelung, die Abschaffung der Studiengebühren und die Erhöhung des Pflegegelds. Das Programm wurde in einer Sondersitzung des Nationalrats kurz vor der Wahl eingebracht.

Nebenbei führten das BZÖ mit Jörg Haider und die FPÖ mit Heinz-Christian Strache als Rechtsparteien einen „Ausländerwahlkampf”. Auf ein besonders großes mediales Echo stieß die Forderung des BZÖ, Fußfesseln für kriminelle Asylwerber einzuführen.

Medial großteils unbeachtet setzten die Grünen im Wahlkampf auf Themen wie die Einführung alternativer Energieformen, Reichenbesteuerung, Bildungsreform, Frauengleichstellung und Menschenrechte.

Seitdem Werner Faymann über einen Leserbrief an die Kronen Zeitung die SPÖ-Positionen zur Europäischen Union veröffentlichte, ist dessen Verhältnis zu Herausgeber Hans Dichand sehr umstritten gewesen. Die Kronen Zeitung gilt als eine der einflussreichsten Zeitungen der Welt, was in der Meinungsforschung zu einer Debatte über die Rolle im Wahlkampf 2008 führte. Auffällig im Wahlkampf war die teils stark negative Berichterstattung der Kronen Zeitung über die ÖVP, während vermehrt positive Meldungen über die SPÖ kamen.

Das Fessel-GfK-Institut führte im Sommer 2008 eine Umfrage durch, welche ergab, dass rund 17 % der Leser der Kronen Zeitung Exklusiv-Leser sind. Außerdem konnte festgestellt werden, dass rund 36 % der Leser der Kronen Zeitung SPÖ, etwa 26 % die FPÖ, 17 % die ÖVP, 12 % das BZÖ und knapp 1 % die Grünen wählten.

Die Wahl-Berichterstattung des Österreichischen Rundfunks begann am 22. August 2008 mit einer Fernseh-Konfrontation zwischen Heinz-Christian Strache (FPÖ) und Jörg Haider (BZÖ). Dies war die erste von zehn Diskussionssendungen, in denen sich die Spitzenkandidaten zweier im Parlament vertretener Parteien gegenüber saßen. Die Fragen stellte Moderatorin Ingrid Thurnher. Die Konfrontationen zur Wahl 2008 erzielten eine höhere Reichweite als jene zur Nationalratswahl 2006.

Am 8. September 2008 veröffentlichte die Tageszeitung Salzburger Nachrichten eine Analyse der ersten fünf TV-Duelle. Dieser zufolge habe Jörg Haider die erste Diskussion gegen Heinz-Christian Strache knapp für sich entschieden. Entscheidend sei dabei Haiders Betonung seiner Arbeit als Landeshauptmann von Kärnten gewesen. In der zweiten Auseinandersetzung zwischen Werner Faymann und Alexander Van der Bellen habe es Überraschungen geben, so sei Faymann in die Rolle des Oppositionellen geschlüpft, während sich Van der Bellen staatstragend präsentiert habe. Die dritte Konfrontation habe neue Seiten der Spitzenkandidaten Jörg Haider und Wilhelm Molterer aufgezeigt. Während Jörg Haider als gütiger Landesvater aufgetreten sei, habe der ÖVP-Chef sich eher passiv verhalten. Molterer habe sich im darauf folgenden Duell gegen Strache wesentlich angriffslustiger gegeben. Der Spitzenkandidat der FPÖ habe ihm wenig entgegenzusetzen gehabt. Ohne nennenswerte Höhepunkte verlief die Diskussion zwischen Jörg Haider und Alexander Van der Bellen. Beide waren die meiste Zeit bemüht, sich voneinander abzugrenzen, weil in völlig konträren Wählerpools gefischt wurde.

Der ORF verzichtete diesmal darauf, Vertreter der nicht im Parlament vertretenen Parteien zum letzten Fernsehduell einzuladen. Stattdessen sendete er eine Woche vor der Wahl eine Spezialausgabe des Diskussionsformates „Im Zentrum”, in der Vertreter des Liberalen Forums, der Liste Fritz Dinkhauser, der Christenpartei, der KPÖ und der Unabhängigen Bürgerinitiative Rettet Österreich zu Gast waren. Neben den Fernsehkonfrontationen zeigte der ORF auf Erstwähler ausgerichtete Fragerunden mit dem Namen „Wahl 2008 – Ihre Frage”. Für jede Ausgabe wurden Schulklassen der zehnten und elften Schulstufe eingeladen, und die jeweiligen Spitzenkandidaten befragt.

Die privaten Fernsehsender ATV und Puls 4 berichteten ebenfalls über die Nationalratswahl. Nach dem Vorbild der Fernsehdiskussionen im Wahlkampf zur Präsidentschaftswahl in den USA 2008 startete ATV den Aufruf, selbst erstellte Videos mit eigenen Fragen an die Spitzenkandidaten der im Parlament vertretenen Parteien auf der Internet-Videoplattform YouTube hochzuladen. Diese wurden in ATV – Meine Wahl am 21. September 2008 von einer Elefantenrunde von Spitzenkandidaten, mit Ausnahme von Werner Faymann, beantwortet. Puls 4 zeigte Spezialfolgen der Sendung talk of town mit den Listenersten der antretenden Parteien. Am 17. September fand Die Wahl-Arena auf Puls 4 statt, bei der die Spitzenkandidaten der ÖVP, der Grünen, der FPÖ, des BZÖ und des LIF zu Gast waren.

Von 1. bis 5. September waren die Spitzenkandidaten aller im Nationalrat vertretenen Parteien bei Ö3 zu Gast. Die Zuhörer konnten diese zu ihren Wahlkampfthemen befragen. Außerdem sendete FM4 am 6. September eine Spezialausgabe von Reality Check, bei der die Leiterin des SORA-Forschungsbereichs, Eva Zeglovits, der Journalist Herbert Lackner und der Politikberater Thomas Hofer über Wahlversprechen, die Unentschlossenheit vieler Wähler und Wahlstrategien diskutierten. Ähnlich wie bei Ö3 waren auch bei FM4 die Spitzenkandidaten bei FM4 Connected zu Gast.

Der Privatsender 88.6 lud alle Kandidaten in der Woche vor der Wahl zu einem einstündigen Gespräch ein. Jeden Tag war ein Kandidat zwischen acht und neun Uhr in der Sendung zu Gast. Werner Faymann sagte das Gespräch wegen Terminproblemen ab.

Die zwischen 21. Juni und 16. August 2008 erhobenen Umfragen zeigten starke Differenzen in den prognostizieren Stimmanteilen der Parteien. Bei den Befragungen belegte die ÖVP durchwegs den ersten Platz, nur zwei Umfragen sahen ÖVP und SPÖ gleichauf. Der ÖVP wurde nach dem 7. Juli 2008 ein Ergebnis zwischen 28 % und 35 % prognostiziert, die SPÖ lag zwischen 25 % und 33 %. Die FPÖ stand klar an dritter Position, wobei die Ergebnisse der Meinungsforscher zwischen 16 % und 22 % schwankten. Die Grünen, bei der Wahl 2006 noch drittstärkste Fraktion, lagen auf dem vierten Platz, wobei der Abstand zur FPÖ mehrere Prozent betrug. Die Meinungsforscher sahen die Grünen seit dem 8. Juli bei 11 % bis 16 %. Das BZÖ lag zumeist über der für den Einzug relevanten 4 %-Hürde, wobei die Bandbreite zwischen 2 % und 6 % lag.

Das Antreten der Kleinparteien hatte große Auswirkungen auf die Umfragen. Eine von der Tageszeitung Österreich in Auftrag gegebene Umfrage sah neben den Großparteien überdies Chancen für den bei der letzten Nationalratswahl angetretenen EU-Parlamentsabgeordneten Hans-Peter Martin und die Liste des Schauspielers Karlheinz Hackl. Während Martin nicht antrat, scheiterte Hackl beim Versuch die notwendige Zahl an Unterstützungserklärungen zu erhalten.

Die im späteren Wahlkampf durchgeführten Umfragen zeigten zumindest für die beiden Großparteien keine klaren Ergebnisse. Die Umfrageergebnisse der SPÖ schwankten zu Beginn zwischen 21 % und 28 % und pendelten sich später zwischen 28 % und 32 % ein. Für die Volkspartei war der durch die Umfragen gegebene Rahmen mit Stimmanteilen zwischen 23 % und 31 % ebenfalls sehr groß. Nachdem die ÖVP die Führung in den Umfragen an die SPÖ abgegeben hatte, zeigten die Meinungsforscher bis auf eine Ausnahme Ergebnisse bei rund 25 % bis 27 %. Die Grünen hingegen stagnierten bei 11 % bis 15 %. Einen großen Stimmenzuwachs durfte sich nach Befragungen die FPÖ erwarten. Die Institute rechneten mit 15 % bis 20 %. Das BZÖ schien seinen Stimmanteil verdoppeln zu können: lag das Bündnis in der Anfangsphase des Wahlkampf an der 4 %-Hürde, so schaffte es in den Umfragen auf bis zu 10 %. Der Einzug für die Kleinparteien wie FRITZ oder LIF schien schwer möglich. Während der Tiroler Dinkhauser von 7 % bis auf 1 % zurückfiel, blieben die Werte des Liberalen Forums in den meisten Umfragen bei 4 %.

Besonders auffällig galt das Wahlverhalten der Jungwähler. Während die Grünen bei der Wahl 1999 besonders gute Ergebnisse bei jungen Leuten erzielte, waren dieses Mal die beiden rechten Parteien, FPÖ und BZÖ, in der Wählergruppe beliebt. Im Auftrag des Magazins „profil” führte GfK Austria eine Nachwahl-Befragung bei Erstwählern und 18- bis 19-jährigen Wählern durch. Bei den 16- bis 29-Jährigen konnte die FPÖ 44 % erreichen, Zweitplatzierter wurde in dieser Gruppe die ÖVP mit 25 %. Die 18- bis 29-Jährigen wählten ebenfalls überwiegend die Freiheitlichen und das BZÖ, während SPÖ, ÖVP und Grüne weitaus schlechtere Ergebnisse erzielten.

In den Tagen nach der Wahl wurden mehrmals Demoskopen zum Wahlergebnis befragt. Mehrmals wurde behauptet, dass das Ergebnis eher auf eine verstärkte Protestwahl und nicht – wie von den Medien publiziert – auf einen Rechtsruck zurückzuführen sei.

Die Tageszeitung „Die Presse” veröffentlichte am Tag nach der Wahl eine Wahlanalyse. Demnach wäre das Hauptmotiv der Wähler die Kanzlerfrage gewesen. Besonders gut schnitten dabei Jörg Haider (59 %) und Werner Faymann (53 %) ab. Die geringste Zustimmung der Wähler erhielt der ÖVP-Spitzenkandidat Wilhelm Molterer; nur ein Viertel der ÖVP-Wähler gaben ihn als Motiv für die Wahl an. Weiters wollten die Wähler einen Protest gegen die Regierung ausdrücken.

Auch die Wochenzeitschrift „profil” nahm das Wahlverhalten auf Basis einer repräsentativen Umfrage des GfK-Instituts unter die Lupe. Demnach lag die SPÖ bei den männlichen Wählern mit 29 % und bei den Frauen mit 30 % voran. Einzig die Teilwählerschaft der nicht erwerbstätigen Frauen konnte die ÖVP knapp mit einem Prozent Vorsprung gewinnen. In den Altersgruppen war die FPÖ besonders bei den jüngeren Wählern beliebt und gewann bei den 16- bis 30-Jährigen. Bei den Älteren (in den Wählergruppen über 30 Jahre) konnte die SPÖ punkten. Während die SPÖ bei den Angestellten, Beamten und Pensionisten die größte Zustimmung bekam, wählten die die meisten Arbeiter und Facharbeiter die FPÖ, die ÖVP gewann bei den Selbstständigen und Unternehmern knapp vor den Grünen.

In der Woche nach der Wahl gab es Rochaden im Spitzenpersonal der ÖVP und der Grünen. Bereits am 29. September 2008 gab Wilhelm Molterer auf Grund des schlechten Wahlergebnisses seinen Rücktritt als Bundesobmann der Volkspartei bekannt und schlug Umweltminister und Bauernbündler Josef Pröll als neuen Parteivorsitzenden vor. Überdies wurde Pröll zum Klubchef gewählt. Der Parteichef der Grünen, Alexander Van der Bellen, trat am 3. Oktober 2008 von der Parteispitze zurück, wird jedoch als Abgeordneter im Nationalrat verbleiben. Als Nachfolgerin wurde Eva Glawischnig-Piesczek designiert, die zudem zur Vorsitzenden des Parlamentsklubs gewählt wurde. Nach dem Tod des am 11. Oktober 2008 verstorbenen BZÖ-Chefs Jörg Haider wurde Stefan Petzner als Bündnisobmann designiert. Dieser gab seine Funktion als geschäftsführender Bündnisobmann Ende November an Herbert Scheibner ab. Zum Klubchef wurde Josef Bucher gewählt. Das Liberale Forum zog Konsequenzen aus der gescheiterten Wahl und wählte Werner Becher zum Parteichef.

Bundespräsident Heinz Fischer erteilte dem Spitzenkandidaten der erstplatzierten Partei, Werner Faymann, am 8. Oktober 2008 den Regierungsauftrag. Dieser bestätigte daraufhin nochmals, vorerst ausschließlich mit der Österreichischen Volkspartei und ihrem designierten Parteichef Josef Pröll Koalitionsverhandlungen zu führen.

Als einzige weitere Möglichkeit sah die SPÖ die Bildung einer Minderheitsregierung, bis zur Angelobung der Regierung erklärten sich jedoch nur die Grünen zur Duldung einer solchen bereit. Rechnerisch wären auf Grund der Verteilung der Mandate mehrere Regierungskonstellationen möglich gewesen; bei jeder von diesen schloss jedoch zumindest eine der Parteien eine Koalition mit mindestens einer anderen aus. So stand beispielsweise die Möglichkeit einer Mitte-Rechts-Koalition zwischen ÖVP, FPÖ und BZÖ im Raum, die anfangs von Josef Pröll und anfangs Heinz-Christian Strache ausgeschlossen wurde. In den Medien wurde außerdem mehrmals um eine Koalition zwischen SPÖ und FPÖ spekuliert, da diese bereits vor der Wahl im Parlament zu Gesetzesbeschlüssen kooperierten. Faymann schloss jedoch nach wie vor der Wahl eine Regierungsbildung mit dem BZÖ und der FPÖ aus.

Der Vorstand der ÖVP sprach sich am 14. Oktober 2008 für die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen mit der SPÖ aus.

Am 16. November 2008 trafen sich Werner Faymann und Josef Pröll zu einem Vieraugengespräch, nachdem zuvor eine große Verhandlungsrunde zwischen SPÖ und ÖVP abgesagt worden war. Pröll legte Faymann ein Zehn-Punkte-Forderungsprogramm vor, die Koalitionsverhandlungen wurden darauf bis zur Beantwortung Faymanns am Tag danach ausgesetzt.

Am Abend des 23. November 2008 erklärten Werner Faymann und Josef Pröll, dass sie sich auf eine erneute Große Koalition mit Werner Faymann als Bundeskanzler geeinigt haben.

Die Ressortaufteilung zwischen ÖVP und SPÖ soll sich nur wenig ändern: Das Gesundheitsministerium kommt zur SPÖ, dafür kommt das Justizministerium zur ÖVP. Anders als in Italien oder Deutschland werden damit die Ministerien für Inneres und Justiz durch Minister der gleichen Partei geleitet. Die bisherige Außenministerin Ursula Plassnik kündigte an, dass sie aus der Regierung ausscheiden werde. Als Grund gab sie Differenzen bei der Frage, ob künftige EU-Vertragsänderungen auf parlamentarischem Wege oder über Volksabstimmungen zu entscheiden sind. Werner Faymann soll als Kanzler kein Ressort haben. Innerhalb der Ministerien gibt es einige Umverteilungen: Der Arbeitsbereich geht vom Wirtschaftsministerium wieder an das Sozialressort, der Sportbereich geht ins Verteidigungsministerium. Gegenüber 2006 gibt es nur noch vier statt sechs Staatssekretäre.

Die Angelobung der Bundesregierung Faymann fand am 2. Dezember 2008 statt.

Das Bundesministerium für Justiz wird bis 16. Jänner 2009 interimistisch von Johannes Hahn geführt, da die dafür vorgesehene, parteiunabhängige Claudia Bandion-Ortner als Richterin im BAWAG-Prozess noch mit der schriftlichen Abfassung des Urteils befasst war und damit ihr Amt noch nicht antreten konnte. Die Angelobung von Claudia Bandion-Ortner erfolgt am 16. Jänner 2009.

Durch die neue Konstellation im Nationalrat wurde der Opposition, bestehend aus FPÖ, BZÖ und Grünen, eine stärkere Rolle zugesprochen. Da SPÖ und ÖVP nach der Nationalratswahl massive Verluste einstecken mussten, ging die für Verfassungsänderungen benötigte Zweidrittelmehrheit verloren. Die Regierung hat rund 59 % der Mandatare, die restlichen 41 % gehen an die Opposition. Mit mehr als einem Drittel ist es der Opposition möglich, ohne die Unterstützung von SPÖ und ÖVP, Anträge in den Nationalrat einzubringen.

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Bundesregierung Faymann

Die Bundesregierung Faymann, eine Große Koalition der Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ) mit der Österreichischen Volkspartei (ÖVP), wurde am 2. Dezember 2008 von Bundespräsident Heinz Fischer angelobt. Bundeskanzler wurde Werner Faymann (SPÖ), Vizekanzler Josef Pröll (ÖVP).

Den Sondierungs- und Koalitionsgesprächen ging die vorgezogene Nationalratswahl vom 28. September 2008 voraus. Dabei verzeichneten beide Großparteien massive Verluste von insgesamt 15 %, während die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) und das 2005 daraus hervorgegangene Bündnis Zukunft Österreich (BZÖ) deutliche Stimmenzuwächse erzielen konnten. Am 8. Oktober 2008 erhielt Faymann, als Bundesparteivorsitzender der stimmenstärksten Partei, von Bundespräsident Fischer den Auftrag zur Regierungsbildung.

Keine Partei hatte die erforderliche Mehrheit für eine Alleinregierung erhalten. Eine Koalition aus SPÖ und ÖVP war die einzig mögliche Zwei-Parteien-Koalition. Während Faymann sich von Beginn an für diese Variante aussprach und Koalitionsvarianten mit FPÖ und BZÖ ausschloss, waren Vertreter der ÖVP auch für eine ÖVP-FPÖ-BZÖ-Koalition bzw. für den Gang in die Opposition eingetreten. Nicht zuletzt die Finanzkrise ab 2007 und die Gefahr einer Rezession in Österreich waren Gründe, weshalb Faymann und der neue ÖVP-Bundesparteivorsitzende Pröll dennoch rasch Koalitionsgespräche begannen und in einem relativ kurzen Zeitraum von 56 Tagen zur Einigung auf eine neue Große Koalition kamen.

Die Ressortaufteilung wurde zum größten Teil von der Bundesregierung Gusenbauer übernommen. Nur das von Maria Berger geleitete Justizministerium wechselte von der SPÖ zur ÖVP und wurde der Richterin Claudia Bandion-Ortner unterstellt. Im Gegenzug erhielt die SPÖ das Gesundheitsministerium von der ÖVP (ehemalige Ministerin Andrea Kdolsky). Entgegen den Bedenken namhafter Verfassungsrechtler werden die Ministerien für Inneres und Justiz durch Minister der selben Partei geleitet. Die bisherige Außenministerin Ursula Plassnik kündigte an, dass sie aus der Regierung ausscheiden werde. Als Grund gab sie Differenzen über die Frage an, ob künftige EU-Vertragsänderungen auf parlamentarischem Wege oder über Volksabstimmungen zu entscheiden sind. Werner Faymann soll als Kanzler kein Ressort haben. Innerhalb der Ministerien gibt es einige Umgruppierungen: Der Bereich Arbeit geht vom Wirtschaftsministerium wieder an das Sozialressort, der Sportbereich geht ins Verteidigungsministerium. Die Familien- und Jugendagenden werden vom Gesundheitsministerium an das Wirtschaftministerium übergeben. Gegenüber 2006 gibt es nur noch vier statt sechs Staatssekretäre.

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Source : Wikipedia