HDTV
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- Juli an, also dem ersten Tag ihrer Ausstrahlung, die drei öffentlich-rechtlichen HDTV-Kanäle Nederland 1, 2 und 3 über sein Netz verbreiten. Die drei Sender sollen im Basis-HDTV-Paket von UPC mit angeboten werden. Zusatzkosten entstehen laut Aussage...
- ZDF: Einspeisung von HDTV-Angebot bei Kabelnetzbetreibern noch offen - Digitalfernsehen.de
- Die für HDTV notwendigen Ü-Wagen, Kameras und Schaltzentren würden schrittweise im Rahmen der laufenden Investitionen erneuert, sagte Bereczky heute in Berlin. Der erste Ü-Wagen mit der neuen Technik würde ein 17 Jahre altes Fahrzeug ersetzen....
- UEFA Europa League in HDTV bei Sky - HDDaily.de
- Der Pay-TV-Anbieter Sky überträgt bis zu zwei Partien pro Spieltag aus der neuen UEFA Europa League in HDTV auf Sky Sport HD. Der Pay-TV-Anbieter Sky hat für drei Jahre die Senderechte an der neuen UEFA Europa League erworben. Ab dem 17....
- Sky-Abos inklusive HDTV-Receiver ab August - Area DVD
- Der Pay TV-Sender Sky will seinen Abonnenten in Zukunft HDTV-Receiver anbieten - sowohl einfache Modelle als auch solche mit Aufnahmefunktion. Entsprechende Pläne gibt es bereits seit Monaten, mit der Umsetzung soll jetzt noch im Sommer begonnen...
- HDTV-Receiver smart MX 92 und Senderfindesystem RAPS erhalten Plus ... - DigitalVD
- So erhielt der PVR-ready HDTV-Receiver smart MX 92 die begehrte Auszeichnung in der Kategorie Bedienkomfort. Auch das intelligente Receiver-Programmierungssystem RAPS, das in sämtliche digitalen Satellitenreceiver der Marke smart integriert ist,...
- Spanien bereitet sich auf die HDTV-Zukunft vor - Digitalfernsehen.de
- Nach Informationen der spanischen Tageszeitung "El País" bereitet das Wirtschaftsministerium momentan eine Reihe von Verordnungen ("Real Decree"), Ministererlassen und technischen Plänen vor, die ua die Einführung von HDTV-Diensten ermöglichen sollen....
- Öffentlich-Rechtliche starten in den Niederlanden in HDTV - Digitalfernsehen.de
- Einige Programme sollen in nativem HDTV-Material ausgestrahlt werden, andere würden hochgerechnet. Zunächst sind die drei HDTV-Programme für 1118 Millionen über den Kabelnetzbetreiber Ziggo verfügbar. Dabei sollen für die Ziggo-Kunden keine...
- ZDF vor HD-Start: "Werden nicht wieder abschalten" - DWDL.de
- (19.06.2009) Mit der Leichtathletik-WM im August starten ARD/ZDF ihr erstes großes HDTV-Showcase. DWDL.de sprach mit Eckhard Matzel, Leiter des Technical Innovation Office des ZDF und HDTV-Experte Tobias Schwahn über diesen und weitere HD-Showcases und...
- ARD/ZDF: Kein vorgezogener HDTV-Start wegen "HD+" - Digitalfernsehen.de
- [vo] Stuttgart/Mainz - ARD und ZDF starten angesichts der neuen HDTV-Plattform "HD+" des Satellitenanbieters SES Astra mit ihrem einen hochauflösenden Angebot nicht früher als geplant. "Wir halten an der Roadmap fest", sagte der ARD-Sprecher Harald...
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- TV 2 startet in HDTV, obwohl sich der Sender bislang lediglich Kapazitäten auf der terrestrischen Plattform Riks TV gesichert hat, welche er zum Teil selbst besitzt. Das berichtet das Branchenportal "Broadband TV News". TV 2 HD wird ein Simulcast von...
Österreichischer Rundfunk
Der Österreichische Rundfunk (ORF) ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts. Er ist der größte Medienanbieter Österreichs und hat seinen Hauptsitz in Wien. Daneben betreibt der ORF in jedem der neun Bundesländer ein Landesstudio sowie seit 1975 ein weiteres Studio in Bozen (Südtirol). Der ORF produziert drei Fernsehprogramme, sowie drei bundesweite und neun regionale Radioprogramme. Außerdem ist er Genossenschafter der Austria Presse Agentur (APA).
Die Geschichte des ORF geht auf die Radio Verkehrs AG (RAVAG) zurück, die am 30. September 1924 gegründet wurde. 1938 wurde sie liquidiert und der deutschen Reichsrundfunkgesellschaft (ab 1939 Großdeutscher Rundfunk) als Reichssender Wien unterstellt. Nach Kriegsende 1945 wurden in jeder Besatzungszone eigene Programme gesendet. 1955 wurden diese als Österreichisches Rundspruchwesen vereinigt, 1958 entstand die Österreichischer Rundfunk Ges. m. b. H.
Grundlage für die Gründung des ORF in seiner heutigen Form war das erste österreichische Volksbegehren im Jahr 1964, das auf eine Reform des Rundfunkwesens abzielte. In Folge wurde 1966 das Rundfunkgesetz beschlossen, das am 1. Jänner 1967 in Kraft trat. Im Jahre 1974 wurde mit dem Rundfunkgesetz 1974 der ORF in eine Anstalt öffentlichen Rechts überführt. Die letzte große Reform erfolgte im Jahr 2001 durch die ORF-Gesetz-Novelle, BGBl. I Nr. 83/2001, mit welcher der ORF in eine Stiftung öffentlichen Rechts umgewandelt wurde. Begünstigter der Stiftung ist die Allgemeinheit.
Das ORF-Gesetz sieht im Rahmen des Versorgungsauftrages unter anderem einen Bildungsauftrag vor. Der ORF finanziert sich als öffentlich-rechtlicher Sender zum Teil über das Programmentgelt (§ 31 ORF-G), welches gemeinsam mit der Rundfunkgebühr, dem Kunstförderungsbeitrag und den allenfalls bestehenden Landesabgaben eingehoben wird. Die Höhe der gesamten Rundfunkgebühren im weiteren Sinn, von denen der ORF rund zwei Drittel erhält, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland, weil seitens der Länder verschieden hohe Abgaben mit eingehoben werden. Zusammen mit diesen betragen die Gebühren inklusive Programmentgelt zwischen 17,18 Euro (Oberösterreich und Vorarlberg) und 21,88 Euro (Kärnten und Steiermark) im Monat (Stand Juni 2006). Die Gebühren werden vom ORF-Tochterunternehmen GIS Gebühren Info Service GmbH (GIS) eingehoben.
Weiters sieht das Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk in § 3 Abs. 1 vor, dass möglichst alle Menschen in Österreich mit drei Radio- und zwei Fernsehprogrammen versorgt werden sollen, dass also ein möglichst flächendeckender Empfang zu gewährleisten ist.
Leitung und Kontrolle des ORF obliegen dem Stiftungsrat, der auch den Generaldirektor wählt. Der Publikumsrat wahrt die Interessen der Hörer und Seher.
1989 wurde mit dem Österreichischen Filminstitut das Film-/Fernseh-Abkommen zur Förderung von Spielfilmen beschlossen.
1993 wurde das Radiomonopol des ORF durch das Regionalradiogesetz aufgehoben. Nach legistisch-juristischen Startschwierigkeiten im Privatfunksektor müssen sich die Rundfunkprogramme des ORF seit 1998 österreichweit gegen kommerzielle Konkurrenz behaupten. Der ORF ist aber weiterhin in mehrfacher Hinsicht gegenüber der privaten Konkurrenz begünstigt, insbesondere was die Frequenzzuteilung betrifft.
Auch hat die im ORF-Fernsehen ausgestrahlte Werbung für Ö3 des Öfteren für Kritik gesorgt, da den privaten Radiosendern derartige Werbemaßnahmen aus Kostengründen weitgehend verwehrt sind. Seit Inkrafttreten des neuen ORF-Gesetzes am 1. Jänner 2002 ist dem ORF das Bewerben seiner Radioprogramme im Fernsehen und umgekehrt (sogenannte „cross promotion“) nicht mehr erlaubt. Zulässig sind lediglich neutral gehaltene Sendungshinweise.
Das erste Logo, das mit dem ORF in Verbindung gebracht wurde, war das bekannte „ORF-Auge“, welches ein rundes elektronisches und ein ovales menschliches Auge darstellte. Bis 2002 war das von Erich Sokol entworfene Auge bei Vorankündigungen von Filmen und bei der täglichen Zeit im Bild zu sehen.
1992 wurde der „ORF-Ziegel“ (Abkürzung ORF in weiß auf rotem Rechteck) parallel zum Auge eingeführt. Er verdrängte das Auge bis 2000 zunehmend in den Hintergrund und wurde zum zentralen Logo. Unter Generaldirektorin Monika Lindner wurde das Auge 2005 mit der Entfernung des Schildes vom ORF-Zentrum vorübergehend vollkommen abgeschafft. Alexander Wrabetz (vormals Lindners Finazdirektor) ließ das Schild nach seiner Wahl zum Generalintendanten wieder aufstellen.
Im Fernsehen wurde das Corporate Design Logo mit einer weißen „1“, auf grünem Hintergrund, versehen, für ORF 2, mit goldener „2“, auf rotem Hintergrund. 2005 wurde diese Farbkombination aber wieder abgeschafft und auf beiden Sendern wird nun ein einheitlicher grauer corner-bug verwendet. In den Programmpromotions ist aber nach wie vor die grün und rot codierte Farbkombi erkennbar.
1997 wurden in Wien ein Radiomuseum und das Radiokulturhaus eröffnet.
Der ORF beteiligt sich immer wieder an humanitären Aktionen. Die größten dieser Aktionen sind Licht ins Dunkel und Nachbar in Not.
Das Online-Angebot des ORF mit dem Namen ORF-On gehört zu den meist besuchten Internetseiten Österreichs.
Im September 2008 entschied der österreichische Verwaltungsgerichtshof, dass das ORF-Gesetz im Bereich der Gebührenvorschreibung so zu interpretieren ist, dass das Programmentgelt nur zu entrichten ist, wenn das Signal auch tatsächlich technisch zu empfangen ist. Welche Auswirkung dieses Urteil auf die ORF Gebühren hat ist noch offen.
Am 23. Dezember 2008 unterzeichnete die ORF-Tochter ORF Enterprise ein Abkommen mit dem Medienverlag Hoanzl, das diesem für 10 Jahre die exklusiven Verwertungsrechte des ORF-Archivs für DVDs und eine Web-Mediathek zusichert. Das Abkommen sorgte im ORF-Stiftungsrat für Aufsehen, da das Abkommen ohne Ausschreibung getroffen wurde, der ORF eine eigene Verwertungstochtergesellschaft plane und eine Vertragsdauer von 10 Jahren Kritikern zu lang erscheine.
ORF 1 und ORF 2 haben einen höheren Werbeanteil als etwa die deutschen öffentlich-rechtlichen Programme Das Erste und ZDF. Ursprünglich gab es ein Werbeverbot nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen, wie in Deutschland. Diese Werbebeschränkung wurde Ende der 1990er Jahre außer Kraft gesetzt, um den ORF wettbewerbsfähig gegenüber den neu entstehenden privaten Rundfunk- und Fernsehanbietern zu machen. Bis Ende der 1990er Jahre bekamen private Radio- und Fernsehanbieter in Österreich keine Sendelizenz. Damit war der ORF in Europa eine der Rundfunkanstalten, die am längsten von einer staatlich garantierten Monopolstellung profitieren konnte.
Werbung wird zwischen zwei Sendungen gezeigt, jedoch darf grundsätzlich keine Sendung mit einer Werbepause unterbrochen werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind Sendungen, die in ihrer Dramaturgie eine Unterbrechung haben, etwa Fußballspiele und andere Sportübertragungen. Diese Regelung wird vom ORF jedoch sehr großzügig interpretiert und ausgenutzt. So ging die Anstalt in den letzten Jahren dazu über, eigenproduzierte Hauptabend-Shows wie Dancing Stars oder Starmania in mehrere Teile zu trennen und diese als eigenständige Sendungen zu bezeichnen, um dazwischen Werbung spielen zu dürfen.
Überwacht wird die Einhaltung der Werbezeiten und -Bestimmungen durch die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria), die dem Bundeskanzleramt unterstellt ist. Die KommAustria kann bei begründetem Verdacht einer Verletzung der Werbebestimmungen diese beim Bundeskommunikationssenat, dem die Rechtsaufsicht über den ORF obliegt, anzeigen.
Besonders hoch ist der Werbeanteil in der Zeit zwischen 19:00 und 20:15 Uhr. Problematisch wurde die Situation vor allem auf ORF2, da seit der Programmreform im April 2007 auch der Sport nicht mehr auf ORF1 sondern auch auf ORF2 gesendet wird. Dadurch wurde vor allem das Wetter, jedoch auch der Sport und die Seitenblicke gekürzt, um wieder auf die Werbezeiten vor der Umstellung zu kommen. Dadurch ergibt sich in der Zeit zwischen 19:45 bis 20:15 Uhr eine Werbezeit von gut 15 Minuten (inkl. Eigenwerbung und Programmhinweise).
Der ORF finanziert sich zu rund 37 Prozent aus Werbung, 56 Prozent der Einnahmen kommen von den Rundfunkgebühren. In den vergangenen Jahren musste der ORF einen massiven Rückgang der Werbegelder hinnehmen, die zu einem erheblichen Teil in die Österreichfenster deutscher Privatsender flossen. Diese begannen wiederum mit der Produktion und Ausstrahlung von österreichspezifischen Formaten, beispielsweise eigene Newsmagazine und Boulevardsendungen auf ProSieben Austria und in Sat.1 Österreich. Dies führte zur Belebung der österreichischen Werbe- und Filmindustrie, welche in jahrzehntelanger Abhängigkeit des ORF koexistierten. Der vorläufig letzte wichtige Punkt in der Entwicklung des Marktsegments Fernsehwerbung in Österreich wurde durch den Sendestart des privaten Konkurrenten ATV gesetzt.
Seit 16.März 2009 hat der ORF Teletext ein neues Design. Es können nun auch die Regionalen News der Landesstudios abgerufen werden.
Anfangs gab es nur ein Fernsehprogramm. Die erste Fernsehsendung wurde am 1. August 1955 ausgestrahlt. Seit 1954 gab es schon Versuchssendungen. Die Besatzungsmächte verhinderten aber einen regulären Betrieb, durch Zukaufverbot, beispielsweise von Kameras. So wurden die ersten drei Kameras aus verschiedenen anderen Teilen provisorisch im eigenen Haus gebaut. Von den Politikern wurde anfangs dem Fernsehen keine große Zukunft prophezeit. Das sieht man beispielsweise an der Proporzbesetzung der Intendanten. So reklamierte Bundeskanzler Julius Raab den der ÖVP angehörenden Intendanten für den Hörfunk, während er den Fernsehintendanten der SPÖ überließ.
Nach Start des ersten Fernsehkanals kam das Technische Versuchsprogramm stundenweise dazu, bis endlich zuerst als FS1 und FS2, später als ORF 1 und ORF 2 rund um die Uhr Programme ausgestrahlt wurden. Seit 1969 sendet der ORF seine Programme in Farbe nach dem PAL-System. Die erste in Farbe ausgestrahlte Sendung war das Neujahrskonzert der Wiener Philharmoniker am 1. Jänner 1969.
16:9-Material in beiden landesweiten Fernsehprogrammen wurden einige Jahre analog auch in PALplus verbreitet. Nachdem die Zuführung zu den Sendestationen auf digital umgestellt wurde, sendete man nur mehr in PAL. Über DVB-T und DVB-S wird das Programm jedoch auch in 16:9 anamorph angeboten.
Örtlich war das ORF-Fernsehen im 12. Wiener Gemeindebezirk Meidling in einer ehemaligen Schule untergebracht. Einige Sendungen wurden aus dem Atelier Ronacher übertragen. Anschließend wurde auch aus dem leerstehenden Affenhaus des Tiergarten Schönbrunn gesendet, bis das heutige Haus am Küniglberg gebaut wurde, wo ursprünglich als Erweiterung der 1938 errichteten Flak-Kaserne Küniglberg eine Radaranlage geplant war.
Bis 1998 wurde Fernsehen ausschließlich terrestrisch und analog ausgestrahlt. Der ORF überträgt terrestrisch seine Radio- und TV-Programme mit 1.792 Sendegeräten an 477 Standorten.
Seit 22. Jänner 1998 sendet der ORF auch digital über den Satelliten ASTRA 1G und seit 31. August 2000 über ASTRA 1H (DVB, DVB-S). Zum Empfang des verschlüsselten Signals ist eine Karte erforderlich, die nur an österreichische Gebührenzahler abgegeben wird (Astra-Zuseher in Südtirol wenden sich an die Rundfunkanstalt Südtirol (RAS), aber nur wenn sie in einem Gebiet wohnen, das nicht vom DVB-T-Signal der RAS versorgt wird). Am 20.Mai 2008 wurde eine letzte ORF Betacrypt Karte abgeschaltet, am Freitag den 22. Mai soll auch ein ORF Betacrypt Sendesignal eingestellt werden. Damit wird ORF nur über Cryptoworks und Nagravision zu empfangen sein.
Seit 26. Oktober 2006 werden die Programme ORF 1 und ORF 2 (zusammen mit ATV) in den Landeshauptstädten Österreichs auch mittels DVB-T ausgestrahlt. Seit 5. März 2007 werden laufend analoge Großsender und ausgewählte Umsetzer auf digital umgestellt. Die Anschaffung von zertifizierten DVB-T-Tunern mit MHP wird finanziell gefördert. Seit dem Start der zweiten DVB-T-Bedeckung im Herbst 2007 ist auch ORF Sport Plus in den Landeshauptstädten zu empfangen. Bis auf wenige Ausnahmen werden Umsetzer aber nach wie vor analog betrieben, auch wenn in diesen Gegenden DVB-T bereits möglich ist.
Für DAB gab es in Wien und Tirol einen Versuchsbetrieb, um die Möglichkeiten von digitalem Radio zu testen. Die Abstrahlung von DAB wurde Beginn 2009 eingestellt.
Der Betrieb der Sendeanlagen erfolgt durch die am 1. Jänner 2005 gegründete Tochterfirma ORS Österreichische Rundfunksender GmbH. Der ORF hält an diesem Unternehmen 60 Prozent der Anteile, 40 Prozent hält die Raiffeisen-Tochter Medicur.
ORF 1 und ORF 2 sind nur in Österreich, Südtirol und grenznahen Gebieten (z. B. Bayern) oder in der ganzen Deutsch-Schweiz via Kabel zu empfangen, da sie nur terrestrisch und über Kabel unverschlüsselt ausgestrahlt wird. Über Satellit werden sie verschlüsselt ausgestrahlt. Das gilt auch für die Lokalsendungen (z. B. Bundesland heute) mit Ausnahme von Wien heute, das auf ORF 2 Europe läuft.
ORF 2 wird als ORF 2 Europe täglich von 6 Uhr bis 00:20 Uhr, mit Ausnahme von Sendungen, für die keine europaweiten Senderechte vorhanden sind, unverschlüsselt über Astra ausgestrahlt. Als Regionalprogramm wird ORF2W unverschlüsselt ausgestrahlt.
ORF Sport Plus wird in Time-Sharing mit TW1 über Astra (unverschlüsselt über DVB-S) ausgestrahlt. Eine Ausstrahlung über DVB-T erfolgt jedoch von den Großsendeanlagen nahe den Landeshauptstädten. Daneben ist es über Kabel zu empfangen (auch in einigen Nachbarländern).
Am 20. Mai 2008 beendete der Österreichische Rundfunk endgültig die neben einer Cryptoworks Verschlüsselung parallel eingesetzten Codierung seiner über Satellit ausgestrahlten Programme nach dem alten Betacrypt-Standard. Mit dieser Maßnahme wurde im Hinblick auf einen geplanten regulären ORF1 HD Sendebetrieb am 2. Juni 2008 eine bekannte Lücke im ORF Verschlüsselungssystem geschlossen, welche durch den korrumpierten Betacrypt Standard auch einen unberechtigten ORF Empfang im zum Beispiel Ausland ermöglichte.
Am 23. Jänner 2008 erfolgte erstmals eine ORF-HDTV-Live-Übertragung „The Nightrace“ aus Schladming. Ein HDTV-Empfang wurde dazu in Eventform in den ORF-Landesstudios öffentlich präsentiert. Technikpartner war die Telekom Austria.
Im Hinblick auf die Fußball-EM 2008 nahm ORF 1 HD am 1. Juni 2008 um 17:25 Uhr mit der Sendung „Internationales Mehrkampfmeeting 2008 Götzis“, einen HDTV-Sendebetrieb auf. Am Montag, den 2. Juni 2008, folgte vor Medienvertretern ein offizieller ORF-HDTV-Start mit einer Universum-Sendung in HD.
ORF 1 HD kann auf Astra 19,2 Grad Ost, Frequenz 10,832 GHz horizontal (SR 22.000, FEC 5/6) empfangen werden. Zum Empfang ist eine freigeschaltete Cryptoworks-ORF-Registrierung notwendig. Da nur ausgewählte Inhalte in HDTV vorliegen, werden für einen 720p-Vollbetrieb herkömmliche ORF-Sendungen senderseitig hochskaliert.
Zur Fußball-Europameisterschaft 2008 wurde ORF 1 HD auch über das am 6. Mai 2008 gestartete digitale HD-Kabelfernsehangebot der UPC Austria empfangbar, weiters gibt es seitens der Telekom Austria seit Anfang Juni 2008 ein IPTV Produkt in HDTV.
Im Zuge einer Erneuerung der Corporate Identity wurde zwischen 1992 und 1994 durch den englischen Grafikdesigner Neville Brody das gesamte Erscheinungsbild des ORF sukzessive geändert und das neue ORF-Logo, der sogenannte „Ziegel“ eingeführt . Das bis dahin bekannte „ORF-Auge“ trat als Aushängeschild zunehmends in den Hintergrund, wurde jedoch nie offiziell aufgegeben.
Auch wurde das alte, temporär eingeblendete, Bildschirmlogo – der weiße normale Schriftzug „ORF" – durch ein ziegelformatiges ersetzt (weißer ORF-Schriftzug auf schwarzem Rechteck, rechts daneben schwarze Zahl auf weißem Quadrat).
Im Jahr 2000 erhielten die beiden Kanäle ORF1 und ORF2 ein leichtes Redesign, die im wesentlichen von einem beweglichen, gallertartigen grünen Quadrat mit der Ziffer 1 („Jelly-Look“), bzw. einem roten Quadrat mit einer goldgelben 2 geprägt ist.
Am 17. August 2005 wurde das On-Screen-Design neuerlich einem „Update“ unterzogen : Um ein Einbrennen des Cornerlogos in Plasmabildschirmen zu vermeiden, ist die Sender-Kennung – im Bild rechts oben – nun nicht mehr grün für ORF 1 beziehungsweise rot für ORF 2 gefärbt, sondern wie davor einheitlich grau. Auch der Trailer von ORF 2 wurde geringfügig abgeändert; anstatt des roten Würfels mit gold-gelbem Zweier ist jetzt ein „abgeschlankter“ Kubus mit weißer Ziffer im Programmtrailer zu sehen. Außerdem soll der von Neville Brody entworfene „Ziegel“ als Dachmarke verstärkt wieder im Mittelpunkt stehen.
Das musikalische Design (Sound Identity) von ORF 1 wurde von dem Komponisten Hannes Bertolini gestaltet, für die Sound Identity von ORF 2 zeichnet der Komponist Thomas Rabitsch verantwortlich.
Der seit 2007 amtierende ORF-Chef Alexander Wrabetz leitete 100 Tage nach seinem Amtseintritt eine Reform des ORFs ein. Am 10. April 2007 ging die laut ORF „größte Programmreform aller Zeiten“ auf Sendung. Hauptaugenmerk der Reform war der Vorabend in beiden Sendern, um einem immer stärkeren Seherschwund, vor allem in der Zielgruppe der unter 49-jährigen entgegenzuwirken. Speziell diese Gruppe zog es in den vergangenen Jahren immer mehr zu deutschen Privatsendern, womit ein Sinken der ORF Marktanteile verbunden war, zuletzt sogar bis nur noch rund 40 Prozent. Ein weiteres Ziel war die Betonung des „öffentlich-rechtlichen Mehrwertes“, nicht zuletzt da die EU von verschiedenen staatlichen Fernsehanstalten eine Erklärung über ihren Auftrag sowie eine Überprüfung ihrer Subventionen und Vorrechten veranlasst hat. Erreicht werden soll dies durch die Ausstrahlung von hochwertigen nationalen und internationalen Dokumentarfilmen, erweiterte Kultur- und Diskussionsforen sowie eine Diskussionssendung mit open end (Wiedereinführung von „Club 2“). Einer der umstrittensten Reformpunkte war die Abschaffung der Durchschaltung Zeit im Bild um 19:30 Uhr, welche seither nur mehr in ORF 2 gezeigt wird, und die Einführung der ersten österreichischen Daily Soap zur selben Zeit in ORF 1.
Weiters wurden die (aus den USA eingekauften) Nachmittagsserien auf frühere Sendeplätze gelegt und der tägliche Kurzsport von ORF 1 auf ORF 2 verschoben. Am Auffälligsten dürfte das Redesign der Zeit im Bild sein: Wiedereinführung der Doppelmoderation und ein neues Studio. Als neues Präsentationsmedium dient eine Videowall aus 40 Einzelbildschirmen, auf denen ein Moderator Diagramme und Statistiken präsentieren und Live-Schaltungen abhalten kann. In den unmittelbaren Wochen nach dem Start der Reform sanken die Quoten und Marktanteile deutlich unter die Werte des ersten Tages, teilweise sogar unter die Werte des Vorjahres. Im April 2007 konnte der ORF gesamt nicht einmal mehr 40 Prozent Marktanteil behaupten. Werbefirmen klagen bereits über die niedrigen Reichweiten, vor allem da im Vorfeld die Preise wegen erwarteter Quotensteigerungen erhöht worden waren. Mitten im 8en wurde Ende Juni aufgrund der katastrophalen Quoten nach anfänglichen Durchhalteparolen abgesetzt.
Für 2008 ist die Einführung neuer Serien und Formate angekündigt, da der Haushaltsplan wegen Verlusten nicht einzuhalten ist. Bis zur Produktion eines Ersatzes von Mitten im 8en wird es größtenteils US-amerikanische und deutsche Serien zu sehen geben.
Eine weitere eigene Abteilung des ORF Hörfunks bildet das Radio-Symphonieorchester Wien (RSO Wien).
Auch auf dem Gebiet der Neuen Medien ist der ORF stark vertreten. Neben Community-Portalen für die Radios Ö1, Ö3, und FM4 besteht das Internet-Angebot vor allem aus dem Nachrichtenportal orf.at, das schon seit Ende der 90er Jahre seine Stellung als meistbesuchte Nachrichtenwebsite Österreichs innehat. Die Site wird seit 1997 von der ORF-eigenen Tochterfirma ORF Online und Teletext GmbH produziert. Eines der ersten Onlineangebote des ORF war das ORF-Religionsportal.
Abgesehen von den Nachrichtenmeldungen ist jedoch das Internetangebot des ORF mit dem ausländischer Rundfunkanstalten nicht vergleichbar - Informationen zu Sendungen, Videos, Archive, technische Informationen usw. gibt es wenn überhaupt nur in eingeschränktem Umfang.
Das Projekt mit der meisten Medienkonvergenz ist das Ö1-Inforadio. Das Radioprogramm, welches ausschließlich über Internet-Stream konsumiert werden kann, sendet 24 Stunden täglich Nachrichten, Hintergründe, Analysen und Informationen aus Politik, Kultur, Zeitgeschichte, sowie Berichte aus dem In- und Ausland. E-Musik wird nicht gesendet, so dass es sich im Gegensatz zu Ö1 um ein Voll-Wortprogramm handelt.
Die sieben Tage lang archivierten Bundesland-heute-Sendungen (Österreich Lokalprogramme) wurden im September 2008 700.000 mal als Internet-TV Stream abgerufen, die vom ORF fälschlicherweise als "ORF IPTV" bezeichneten aktuellen Online Videos (Videos der Nachrichtenagenturen) kamen im selben Zeitraum auf 480.000 Abrufe.
Unter dem Namen „ORF-Online-TV“ plant der Österreichische Rundfunk eine Mediathek.
Wie die Zeitung DerStandard am 3. März 2009 berichtet sollten dazu teile des ORF Archivs an eine private Tochter ausgegliedert werden, was im ORF Stiftungsrat auf heftige Kritik stieß.. Wie DiePresse.at am 10. März 2009 berichtete, wurde als Reaktion daraufhin vom Verleger Georg Hoanzl mit der Begründung „Er sieht sich einer Rufschädigungs-Kampagne ausgesetzt“ der Mediathek Vertrag mit dem ORF einvernehmlich aufgelöst.
Der Generaldirektor wird von Stiftungsrat für fünf Jahre gewählt und ist Alleingeschäftsführer des Gesamtunternehmens. Seit 1. Jänner 2007 ist Alexander Wrabetz Generaldirektor. Jedes ORF-Landesstudio wird von einem Landesdirektor geleitet.
Von 1967 bis 1974 war der spätere Wiener Bürgermeister Helmut Zilk Fernseh-Programmdirektor des ORF.
Der ORF verfügt zur Unterstützung seiner Auslandsberichterstattung über einige Auslandsbüros und Korrespondenten.
Mit Amtsantritt von Alexander Wrabetz wurde das Auge „wiedereingeführt“ (mit symbolträchtiger Wiederaufstellung beim ORF-Zentrum). Seitdem ist das Zeichen sowohl On-Air (Hintergrund von Trailern) als auch in Printanzeigen wieder zu sehen. Zentrales Logo bleibt weiterhin der „ORF-Ziegel“.
Die jahrzehntelange Sonderstellung des ORF im Bereich der elektronischen Medien durch das Rundfunkmonopol weckte schon seit den 1950er-Jahren die Begehrlichkeiten der politischen Parteien, sich einen Einfluss im ORF und damit auch auf das öffentliche Meinungsbild zu sichern. Eine in politischen Kreisen weit verbreitete Anekdote illustriert das besitzergreifende Denken der Parteien schon in der Anfangsphase des ORF sehr gut: ÖVP-Bundeskanzler Julius Raab soll beim Aufkommen des Fernsehens gesagt haben, dieses werde sich nicht durchsetzen und könnte deshalb getrost „den Roten“ (= SPÖ) überlassen werden, solange die ÖVP die Oberhand beim –– damals noch viel wichtigeren –– Radio behalte.
Eine erste Gegenbewegung zu diesen parteipolitischen Vereinnahmungen gipfelte 1964 im „Rundfunk-Volksbegehren“, welches vor allem von den Printmedien aus den Bundesländern forciert wurde. Zwischen 5. und 12. Oktober 1964 unterschrieben 832.353 österreichische Wahlberechtigte das Begehren, welches schlussendlich zu einem neuen Rundfunkgesetz führte.
Während der SPÖ-Alleinregierung (1971-1983) wurde vielfach die Kritik geäußert, die damalige Regierung nutze massiv die Monopolstellung des ORF zur Umsetzung der eigenen parteipolitischen Ziele. Auch von 1986-1999 (SPÖ/ÖVP-Koalition) wurde dem ORF vorgeworfen, dem großkoalitionären Proporzsystem zu gehorchen. Mitunter wurde dem ORF (obwohl die Leitung des ORF während eines Großteils dieser Zeit mit Gerhard Weis und Gerd Bacher mit zwei Persönlichkeiten, die eindeutig dem bürgerlichen Lager zugeordnet wurden, besetzt war) wegen seiner Personalpolitik und Berichterstattung eine Affinität zur SPÖ unterstellt.
Anfang der 1990er Jahre zeichnete sich eine Verurteilung Österreichs durch den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof ab. Nach langjährigem gegenseitigen Misstrauen konnten sich SPÖ und ÖVP auf ein Regionalradiogesetz einigen, welches das staatliche Rundfunkmonopol beendete und „binnenpluralistisches“ regionales Privatradio ermöglichte. Das Fernsehmonopol fiel offiziell erst mit dem Kabel- und Satellitenrundfunkgesetz 1997.
Seit dem Regierungswechsel 2000 und dem Antritt der neuen ÖVP/FPÖ bzw. ÖVP/BZÖ-Regierung wurde nun dieser wiederum der Versuch einer Einflussnahme auf den ORF vorgeworfen. Von Kritikern wurde dieser Vorgang als „Umfärbeaktion“ bezeichnet. Vorgeworfen wurde dabei der neuen Bundesregierung auch das Auswechseln von hochrangigen Funktionären des ORF.
Kritiker sprachen in diesem Zusammenhang von „Bedrohung und Einschüchterung“ der ORF-Nachrichtenredakteure. ORF-Journalisten verschiedenster Couleur kritisierten die neue ÖVP-gerichtete Einflussnahme, manche wechselten auch in die Bundespolitik (Josef Broukal). Im Juni 2001 verabschiedete die Redakteursversammlung des Nachrichtenressorts (Zeit im Bild) einstimmig eine Resolution, die betonte, dass unter der neuen Regierung der „Ton deutlich schärfer geworden“ sei. Die ORF-Journalisten warnten, dass die Unabhängigkeit des Senders in Gefahr sei. Die Resolution sprach wörtlich von „Druckausübung“, „versuchter Einschüchterung und Beeinflussung“ und zahlreichen Interventionen seitens der Regierungsparteien, namentlich seitens des damaligen FPÖ-Klubobmanns Peter Westenthaler und Bundeskanzler Schüssels.
Kritik zog etwa auch die Leitung des Sportressorts unter dem designierten Informationschef Elmar Oberhauser auf sich, dem vorgeworfen wurde, die Sportberichterstattung einseitig dazu zu missbrauchen, freiheitlichen Politikern eine propagandistische Bühne zu bieten. Oberhauser wurde in besonderem Maße vorgeworfen, dass er einmal sogar die Nachrichtensendung „Zeit im Bild“ für eine überlange Sportsendung mit Interviews mit der freiheitlichen Sportministerin Riess-Passer und mit FPÖ-Chef Jörg Haider (betreffend den „FC Kärnten“) ausfallen ließ (was laut ORF-Reglement sonst nur im Sonderfall außerordentlicher aktueller Ereignisse vorkommt).
Als besonders eklatanten Verstoß gegen journalistische Standards und die Unabhängigkeit des Senders betrachteten Kritiker die Entscheidung des später zum neuen ORF-Hörfunkdirektor bestimmten Willy Mitsche, einen Beitrag auf Sendung gehen zu lassen, in dem Jörg Haider ein mit sich selbst geführtes Interview aus New York zeigen durfte.
Die Organisation Reporter ohne Grenzen zeigte sich 2001 besorgt über die Entwicklung in Österreich: „Die regierenden Parteien üben einen starken Druck auf die Politikredaktionen aus, was zunehmend zu Zensur und Selbstzensur geführt hat.“ In der Weltrangliste der Pressefreiheit landete Österreich 2002 daher – hinter Ländern wie Ecuador oder Benin –– nur auf Rang 26 (heute Platz 16).
Die interne Kritik der ORF-Journalisten an ihrer Führung gipfelte bei der Robert-Hochner-Preis-Verleihung am 17. Mai 2006 in Wien in der Rede des TV-Journalisten Armin Wolf, der der Regierung und ORF-Spitze unter anderem „fast hemmungslose“ politische Einflussnahme auf die Programmgestaltung vorwarf.
Dies wurde unter anderem auch darin ersichtlich, dass bei der Preisverleihung an den kritischen Journalisten Armin Wolf sowohl die Generalintendantin Monika Lindner als auch deren Chefredakteur Werner Mück unbegründet abwesend waren. Die damals vorherrschende Stimmung unter den Redakteuren und Journalisten wurde auch aus einer Reaktion auf diese Absenzen erkennbar: „Zu nicht unwesentlichen Behinderungen journalistischer Arbeit im ORF gehört auch der Eindruck, den öffentliche Verhaltensweisen führender Repräsentanten des Unternehmens erwecken. Etwa, wenn bei der Verleihung der wichtigsten österreichischen Journalistenpreise die ORF-Spitze weitgehend durch Abwesenheit glänze. Unter den Abwesenden auch etliche, die zwei Tage davor bei einer Parteiveranstaltung der ÖVP eifrig applaudierten.“ . Lindner und Mück wird ein Naheverhältnis zur regierenden ÖVP nachgesagt. Der ORF berichtete über die Preisverleihung, erwähnte Wolfs Kritik aber nicht.
Die Kritik führte auch zu einer von österreichischen Intellektuellen, ehemaligen Politikern diverser Parteien und ORF-Mitarbeitern gegründeten Unterschriftenaktion namens SOS-ORF im Internet, die die „politischen Verhältnisse“ ändern wollte und vom ORF forderte, seiner Aufgabe als öffentlich-rechtlicher Sender nachzukommen, ein qualitativ hochwertiges Programm zu produzieren.
Die im Frühjahr 2006 immer lauter werdende interne Kritik hing auch mit der anstehenden Wiederwahl des damaligen ORF-Managements für die folgenden fünf Jahre zusammen. Die Wahl im ÖVP-dominierten ORF-Stiftungsrat endete mit dem überraschenden Ergebnis, dass der SPÖ-nahe Kandidat Alexander Wrabetz die Wahl für sich entscheiden konnte. Die Abwahl der als regierungsfreundlich geltenden Generalintendantin Lindner wurde als eine Absage an die stetige Einflussnahme der ÖVP-BZÖ Regierung verstanden. Eine breite Koalition aus Stiftungsräten der Sozialdemokraten, Grünen, BZÖ und FPÖ ermöglichte diese Kursänderung. Diese Verhältnisse wirkten sich auch im von Wrabetz vorgeschlagenem Führungsteam aus, das zu einem Großteil aus FPÖ-, BZÖ- und auch SPÖ-nahen Personen bestand.
Ende Jänner 2007 klagte der ORF gegen den Deutschen Kabelnetzbetreiber Kabel-BW, da der ORF in Deutschland nicht empfangen werden möchte. Nachdem der ORF Klage eingereicht hatte, nahm KabelBW die Sender sofort heraus. Der ORF kauft Film- und Serienrechte nur für Österreich und müsste bei einer Ausstrahlung in Deutschland auch diese Rechte kaufen, was aufgrund der hohen Kosten jedoch unmöglich ist.
Auffallend ist auch ein gewisser technologischer Rückstand in den letzten Jahren. Während der ORF in den vergangenen Jahrzehnten eine der führenden Rundfunkanstalten in Europa bei der Einführung neuer Technologien (etwa Farbfernsehen, Teletext, VPS usw.) war, werden derzeit technische Neuerungen wie etwa DVB-T und Internetfernsehen nur sehr zögerlich und unter Vorbehalten eingeführt. Am 20. September 2007 gab der ORF bekannt bereits 2008 zur Fußball-EM sowie die Olympischen Spiele in Peking im hochauflösenden Fernsehstandard (HDTV) zu senden, womit Österreich mit hochauflösendem Fernsehen noch vor Deutschland (ARD/ZDF) startete. Ebenfalls am 20. September 2007 gab der ORF bekannt, sein Fernseharchiv für die Vermarktungstochter des britischen öffentlich-rechtlichen Senders BBC zu öffnen, der Österreichische Rundfunk wäre dann nach eigenen Angaben der erste europäische Partner von BBC-Worldwide.
Kritik zogen 2008 auch die ORF-Landesstudios auf sich. Die Medienaufsichtsbehörde zeigte 19 mutmaßliche Verstöße gegen das ORF-Gesetz und gegen Werbebestimmungen, die alle am 26. Mai 2008 stattfanden, beim Bundeskommunikationssenat an. Wegen illegaler Schleichwerbung, fehlender Werbetrennung und nicht erlaubter Crosspromotion (ORF wirbt für andere ORF-Programme) verurteilte der Bundeskommunikationssenat den ORF Ende 2008 in 16 der 19 Fälle.
Der ORF verfügt über je ein Landesstudio in den neun österreichischen Bundesländern, die jeweils einen eigenen Regionalradiosender betreiben und täglich Bundeslandfernsehen via ORF 2 verbreiten. Das Landesstudio Tirol produziert zusätzlich Regionalfernsehen für die deutschsprachige Bevölkerung des italienischen Südtirol.
Der ORF beschäftigt, auf Vollzeitstellen umgerechnet, rund 4.280 Mitarbeiter. Der Umsatz betrug 2007 918,2 Millionen Euro, davon 472,7 Millionen aus Gebühren, 300,2 Millionen aus Werbung und 145,2 Millionen aus Sonderwerbung und Lizenzerträgen.
Gemeinsam mit der Presse kürt der ORF jährlich seit 2004 verdiente Persönlichkeiten aus den Kategorien Wissenschaft, Wirtschaft und Humanität zu Österreicher des Jahres. Seit 1990 wird jedes Jahr vom Kurier die Goldene Romy in Gedenken an die österreichische Schauspielerin Romy Schneider an die beliebtesten und besten Fernseh- und Filmschaffenden verliehen. Die Romy ist mittlerweile einer der wichtigsten österreichischen Fernsehpreise.
Im Rahmen des Film-/Fernseh-Abkommens stellt der ORF jährlich 0,56 % seiner Jahresgesamterträge, das sind derzeit rund 6 Millionen Euro, zur Förderung österreichischer Spielfilme zur Verfügung.
Des Weiteren betreibt der ORF den kostenlosen Kinder- und Jugend Telefonbetreuungsdienst 147 - Rat auf Draht.
Breitbildfernsehen
Breitbildfernsehen bezeichnet ein Fernsehsignal, welches üblicherweise im Seitenverhältnis 16:9 (Breite : Höhe) gesendet wird. Dies steht in Kontrast zum klassischen Fernsehformat 4:3. Das 16:9-Format entspricht jedoch stärker als das klassische Fernsehformat dem Gesichtsfeld des Menschen, welches wesentlich breiter als hoch ist.
Das Format wird zunehmend auch für Fernsehproduktionen eingesetzt. Bei Kinoproduktionen werden leicht abweichende Formate benutzt. Da ein 16:9-Bild auf einem konventionellen Fernseher nur 75 % der Höhe nutzt, gibt es oben und unten oftmals schwarze Streifen oder es werden seitlich Bildinformationen abgeschnitten. Insbesondere durch die vielen zurechtgezogenen Bilder und das fast völlige Fehlen von Informationsinhalten im 16:9-Format setzt sich dieses in Deutschland nur sehr schleppend durch.
Die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 wurde im hochauflösenden HDTV, also in einem Seitenverhältnis von 16:9 übertragen. HDTV bietet neben einem anderen Seitenverhältnis auch eine höhere Auflösung, also mehr horizontale und vertikale Bildpunkte. Gegenüber PAL (europäische Fernsehnorm mit 576 Zeilen, 720 Linien und 50 Hz Bildwiederholfrequenz) bietet HDTV im 1080i-Standard 1080 Zeilen und 1920 Linien. Dies bringt die Kinoqualität ins heimische Wohnzimmer, jedoch werden ein neuer Receiver (Set-Top-Box), ein HDTV-tauglicher Fernseher und Satellitenempfang vorausgesetzt.
Seit dem 18. November 2008 sendet die Mediengruppe RTL Deutschland bei den Sendern RTL, VOX, RTL 2, n-tv, Super RTL, RTL Crime, RTL Living und Passion komplett im 16:9-Format. Die Werbekunden müssen das Material ihrer Spots im Breitbildformat anliefern. Durch die Festlegung auf ein Format entfällt für den Zuschauer die Formatumstellung am Fernseher.
Advanced Television Systems Committee
Advanced Television Systems Committee (kurz ATSC) ist eine US-amerikanische Organisation, die Standards für digitales Fernsehen festlegt. Sie wurde 1982 als Teil des Advanced Television Committee gegründet und hat ihren Sitz in Washington, D.C.
Die Standards des ATSC beinhalten Vorgaben für hochauflösendes Digitalfernsehen (HDTV), EDTV und qualitativ schlechteres Standard Digital Television (SDTV).
Der ATSC-Standard soll das amerikanische NTSC-Fernsehsystem ersetzen. Die HDTV-Standards unter dem Dach des ATSC-Standards reproduzieren 16:9-Bilder mit einer maximalen Auflösung von 1920x1080 Pixeln, also einer fast sechsmal höheren Auflösung als der alte NTSC-Standard (640x480 / 720x486). Es sind aber wesentlich mehr Auflösungen in diesem Standard aufgelistet. Sechs SDTV-Kanäle, oder ein HDTV-Kanal und vier SDTV-Kanäle können auf einem 6 MHz breiten Fernsehkanal übertragen werden.
ATSC ist das nordamerikanische Pendant zum DVB-T-Standard. Alle großen Metropolen Amerikas haben mittlerweile auf ATSC umgestellt, aber die analogen Sendeanlagen senden im Simulcastbetrieb weiter, da man den ärmeren Bevölkerungsschichten, welche die Mehrheit der terrestrischen Zuschauer ausmachen, nicht von heute auf morgen das Fernsehsignal abschalten will. Die analogen NTSC-Fernsehübertragungen sollten am 17. Februar 2009 eingestellt werden. Mit dem am 11. Februar 2009 in Kraft getretenen "DTV Delay Act" wurde Termin auf den 12. Juni 2009 verschoben. Das bezieht sich nur auf terrestrische Übertragungen. Kabel- und Satellitenübertragungen sind von dieser Maßnahme nicht betroffen.
Je nach Qualität variiert die Bildwiederholungsrate zwischen 24 Bildern (SDTV) und 60 Bildern pro Sekunde (HDTV).
High-bandwidth Digital Content Protection
High-bandwidth Digital Content Protection (HDCP) ist ein von Intel im Jahre 2003 entwickeltes Verschlüsselungssystem, das für die Schnittstellen DVI und HDMI zur geschützten Übertragung von Audio- und Video-Daten vorgesehen ist. HDCP soll in Europa für HDTV Standard werden. Auch bei Blu-ray bzw. HD-DVD soll HDCP zum Einsatz kommen.
Mit HDCP soll das Abgreifen des Video- und Audiomaterials innerhalb der Verbindung zwischen Sender und Empfänger verhindert werden. Fordert das abspielende Gerät (Sender, z. B. SAT-Receiver oder DVD-Player) eine HDCP-Verbindung, muss die wiedergebende Komponente (Empfänger, z. B. TV-Gerät, Beamer) ebenfalls HDCP unterstützen, um das Video darstellen zu können. Falls die wiedergebende Komponente HDCP nicht unterstützt oder keine digitale Verbindung besteht, kann die Wiedergabe eingeschränkt (z. B. in geringer Auflösung) oder ganz unterbunden werden. Genaugenommen wird die Forderung nach HDCP-Verschlüsselung nicht vom abspielenden Gerät selbst erhoben, sondern diesem vom wiederzugebenden Medium bzw. den wiederzugebenden Inhalten mitgeteilt (Ausnahme: DVD-Abspielgeräte, hier ist die Forderung nach HDCP Bestandteil der DVD-Lizenz). Ein HDCP-fähiger HDTV-Sat-Receiver etwa wird HDCP nur dann aktivieren, wenn der eingestellte Sender dies gerade verlangt.
HDCP-Geräte, von denen die zuständigen Gremien annehmen, dass sie „korrumpiert“ wurden, können in ihrer HDCP-Funktionalität stillgelegt werden, indem die Schlüssel der entsprechenden HDCP-Chips über einen ausgeklügelten Mechanismus gesperrt werden. Ein ähnlicher Mechanismus war für den Kopierschutz CSS vorgesehen, konnte dort aber eine Aushebelung des Algorithmus nicht verhindern.
Zum Kopierschutz wird HDCP dadurch, dass die Lizenz das Speichern/Aufzeichnen von „geschützten“ (= HDCP-verschlüsselten) Inhalten außer zu Zwecken der Signalverarbeitung (Deinterlacing etc.) verbietet und außerdem eventuell parallel vorhandene analoge Signalausgänge in ihrer Signalqualität auf Anforderung vermindert oder ganz abgeschaltet werden müssen.
HDCP basiert auf einer Verschlüsselung und kryptografischen Verfahren, um die Authentizität eines Verbindungspartners zu überprüfen. Jedes HDCP-konforme Gerät hat laut Spezifikation 40 Schlüssel gespeichert, die eine Länge von 56 Bit aufweisen. Zum Aufbau einer verschlüsselten Verbindung tauschen beide Komponenten am Anfang der Verbindung ihre IDs aus und verständigen sich auf einen Einmalschlüssel für die weitere Kommunikation mit Hilfe des Blom-Verfahrens. Fortan verläuft die restliche Verbindung mittels eines eigens entworfenen Verschlüsselungsverfahrens. Welcher der 40 Schlüssel der beiden Geräte jeweils verwendet wird, wird ausgehandelt, auch wann z. B. die Schlüssel gewechselt werden. Die Schlüssel selbst werden niemals im Klartext übertragen.
Der eigentliche Kopierschutz kommt erst dadurch zustande, dass der Hersteller eines Gerätes dieses von der Digital Content Protection LLC zertifizieren lassen muss. In den Bestimmungen für die Lizenzierung stehen die Bedingungen, zu denen auch gehört, dass HDCP-verschlüsselte Inhalte nicht aufgezeichnet werden dürfen. HDCP ist somit eine „Einbahnstraße“: Ist ein Bildsignal erst einmal HDCP-verschlüsselt, darf es von keinem HDCP-lizenzierten Gerät mehr aufgezeichnet werden.
Damit nicht jedes einzelne Gerät zertifiziert werden muss, gibt es für die Serienherstellung Regeln, nach denen z. B. die Chiphersteller den Verkauf der passenden Decoderchips (für den Empfänger) kontrollieren und diese nur an vertrauenswürdige Partner veräußern dürfen. Als Anforderung für vertrauenswürdige Decoder-Kunden gilt z. B., dass die hergestellten Abspielgeräte keine Punkte (auch innerhalb des Gerätes) zum Abgriff des unverschlüsselten Signals bieten dürfen. Außerdem sollen die Abspielgeräte in Zukunft über Widerrufslisten (engl. Revocation List) verfügen, mit denen unzulässige Decoder-IDs abgelehnt werden sollen.
Für die HD-DVD ist derzeit eine zentrale Zulassungsstelle für HD-DVD-Medien im Gespräch, um zu garantieren, dass auf verkauften HD-DVDs immer die aktuelle Widerrufsliste gespeichert ist, die das Abspielgerät auslesen und an den HDCP-Encoder übergeben kann. DVD-Wiedergabegeräte können zurzeit noch keine Widerrufsdaten ausgeben, da die DVD-Spezifikationen keine direkten Ansteuermöglichkeiten für diese HDCP-spezifischen Steuerpakete bereithält.
Über die Sperrung von HDCP-Geräten soll verhindert werden, dass über „missbräuchlich“ in Umlauf gebrachte Decoder-Chips, deren IDs zurückverfolgt werden konnten, die Daten auch zukünftig abgespielt werden, oder dass Geräte, bei denen mittels Manipulationen die entschlüsselten Bildsignale zugänglich gemacht wurden, weiter für das Erstellen von unlizenzierten Kopien verwendet werden können.
Mittlerweile hat die Firma Spatz bereits zwei Decoder-Boxen in den Verkauf gebracht, die HDCP-verschlüsselte DVI-Signale in unverschlüsselte DVI-Signale oder in VGA wandeln . Spatz hat nach Angaben der Computerzeitschrift c't die Oberflächen der Decoderchips abgeschliffen, um eine Rekonstruktion der Quelle für diese Chips zu verhindern. Trotzdem bleibt abzuwarten, ob diese früher oder später in einer Widerrufsliste der Contentindustrie stehen. Inzwischen hat die Firma Spatz tec nach Klageandrohung den Verkauf der Wandler eingestellt .
Die bei HDCP verwendete Verschlüsselung ist ebenso wie das Autorisierungsverfahren Teil der öffentlich zugänglichen Spezifikation, die von der Digital Content Protection LLC zu erhalten ist. Lediglich die für die Autorisierung verwendeten Schlüssel ebenso wie die individuellen, für die Seriengeräte verwendeten Schlüssel sind geheim. Aufgrund der wegen der hohen Bandbreite geringen Schlüssellänge und der (theoretisch) in jedem Gerät anderen Bestückung mit Schlüsseln ist anzunehmen, dass eine Anzahl von ca. 40 mit verschiedenen Schlüsselsätzen bestückter Geräte zusammen mit einem definierten (z. B. schwarzen) Bildinhalt ausreichen würde, um die geheimen Schlüssel zu identifizieren. Aufgrund der Rechtslage in den USA nach Einführung des DMCA, der am 28. Oktober 1998 dort eingeführt wurde, hat es aber bisher kein Wissenschaftler gewagt, diese Behauptung zu überprüfen.
Allerdings ist dabei zu bedenken, dass HDCP und DVI mit einer Datenrate von bis zu 1,6 Gbit/s (1.080p) Daten übermitteln. Pro Minute fallen also nach Abzug der Steuer- und Kontrolldaten grob geschätzt etwa 6 Gbyte an Nutzdaten an. Ein Abgreifen an dieser Stelle scheint also auch rein technisch nicht trivial, daher ist die Bedeutung der gesicherten Datenübertragung zwischen Wiedergabegerät und Bildschirm für einen funktionierenden Kopierschutz im Grunde nicht so ausschlaggebend, wie er von der Industrie immer hingestellt wird. Viel gravierender ist die Einschränkung innerhalb der HDCP-Spezifikationen, dass ein Ausgabegerät parallel zu einem HDCP-Ausgang analoge Videosignale nicht besser als in SD-Qualität (für USA und Japan NTSC, für den Rest der Welt PAL) ausgeben darf. Damit wird verhindert, dass Geräte wie z. B. HD-DVD- oder Blu-Ray-Abspielgeräte überhaupt aufzeichenbare analoge HDTV-Signale ausgeben können.
Bei HDCP handelt es sich nicht nur um einen Kopierschutz, sondern um einen „Inhaltsschutz“. Das bedeutet, dass nichtlizenzierte Geräte gar keine Chance bekommen, die per HDCP verschlüsselten Inhalte anzuzeigen – völlig unabhängig davon, ob sie überhaupt in der Lage sind, Aufzeichnungen der dargestellten Inhalte anzufertigen oder nicht.
Da es anscheinend einen weiten Interpretationsspielraum für die Implementation von HDCP gibt, bedeutet das Vorhandensein eines HDCP-Ausgangs am abspielenden Gerät und eines HDCP-Eingangs am Bildschirm noch nicht zwangsläufig, dass auch ein Bild erscheint. Für den Kunden stellt sich dann die Frage, ob das abspielende oder das darstellende Gerät für die Fehlfunktionen verantwortlich ist. Ursache für dieses Versagen von HDCP dürfte die Struktur des darunter liegenden DVI sein: Neben einer gegenüber Störungen sehr unanfälligen, aber nur in einer Richtung (Bilddaten) laufenden Kommunikation per TMDS erfolgt ein weiterer Teil der Kommunikation bidirektional (Handshakes) per I²C, ist dabei aber weder durch differentielle Leitungen noch durch Prüfzeichen gesichert.
HDCP selbst legt in seinen Zertifizierungsrichtlinien teilweise sehr enge Beschränkungen auf „ungeschützte“, das heißt z. B. analoge Ausgänge für Bild und Ton: Diese Einschränkungen gehen z. T. über das hinaus, was die Geräte wie z. B. DVD-Spieler aufgrund ihrer eigenen Rechtemanagement-Systeme bieten dürfen. Welche der Einschränkungen dann letzten Endes zur Geltung kommt, ist anscheinend Interpretationssache: HD-DVD-Player werden zu Beginn auch mit analogen Komponentenausgängen erscheinen, diese dürften aber bei aktiviertem HDCP gar nicht mehr mit Signalen bedient werden, und gleiches gilt für Tonausgabe: Einen 5.1-Dekoder dürfte es laut HDCP-Spezifikationen an keinem handelsüblichen DVD-Player mit DVI-Ausgang geben, es wäre sogar nur die Ausgabe von matrix-kodiertem Stereoton erlaubt.
Da die Normen für DVD-Player anfangs eine rein analoge Signalausgabe per PAL oder NTSC vorsahen und sich erst später im PC-Bereich der DVI-Ausgang etablierte, bestand etwa ab 2000 Nachholbedarf für eine digitale Bildausgabe an DVD-Playern. Die entsprechenden Normen für die DVD-Spieler wurden dann dahingehend geändert, dass ein digitaler Ausgang erlaubt wurde. Dieser musste als DVI-Stecker ausgeführt sein, aber HDCP beherrschen. Der DVD selbst fehlen aber Steuerinformationen, um HDCP zu aktivieren oder nicht (das Vorhandensein von CSS alleine reicht dafür nicht, und anscheinend macht auch die DVD-Norm keine Aussagen darüber, wann genau der Schutz aktiviert werden muss). Außerdem können keine Sperrlisten an den Geräteausgang übertragen werden. Viele DVD-Player-Hersteller erlauben bei ihren Geräten zudem das Abschalten von HDCP, und teilweise wird ein Dummy-HDCP gefahren, das bei Feststellen eines inkompatiblen Endgerätes die Verschlüsselung komplett abschaltet.
Am 19. Januar 2005 verkündete der Industrieverband EICTA (European Industry Association for Information Systems) unter anderem HDCP als eine der vorausgesetzten Komponenten für das „HD ready“ Label von hochauflösenden (Fernseh-)Bildschirmen.
Das im Januar 2006 vom Bezahlsender Premiere offiziell vorgestellte Premiere HD setzt zum Empfang DVB-S2-taugliche Receiver mit einem HDCP-fähigen digitalen Bildausgang voraus. Bei Start des Kanalangebots wurde nur der Filmkanal mit aktiviertem HDCP gesendet; allerdings traten bei 20% der Kunden Fehler bei der Bildausgabe auf, die durch den Kopierschutz verursacht wurden. Der Betrieb mit AV-Receivern, die HDMI-Ein/Ausgänge besitzen, um das Bildsignal mehrerer Komponenten wie DVD-Player und SAT- oder Kabel-Receiver auf einen Bildschirm auszugeben, war auch nach Firmwareupdates der Receiver nicht möglich. Unklar ist derzeit noch, ob der Mechanismus, per „Broadcast-Flag“ das HDCP ein- und auszuschalten, Teil der Spezifikationen von DVB-S2 ist oder lediglich für „Premiere HD“-taugliche Receiver vom Sender vorgeschrieben wird. Für ersteres spricht, dass bereits im Mai 2006 andere deutsche HD-Sender (z. B. Anixe HD) damit begonnen haben, mit aktiviertem Broadcast-Flag auszustrahlen.
Für das bei der HD-DVD und Blu-Ray Disc verwendete AACS ist für eine regelkonforme Bildausgabe in hoher Qualität ein kopiergeschützter Ausgang nötig. Entsprechende Grafikkarten und Chipsätze mit HDCP-geschützter HDMI- oder DVI-Schnittstelle sind seit 2006 auf dem Markt.
Eine häufige Falschannahme besteht darin, dass HDCP eine Verschlüsselung sei, die bereits das Ausgangssignal, also etwa den DVB-Datenstrom eines HDTV-Fernsehsenders, verschlüsseln würde. Tatsächlich ist HDCP an diesem Punkt aber lediglich ein Steuersignal, welches dafür sorgen soll, dass ein beim Konsumenten aufgestellter Zuspieler – wie z. B. ein HDTV-Sat-Receiver – mit dem HDCP-Steuersignal versehene TV-Sender nur HDCP-verschlüsselt über den HDMI-Ausgang ausgibt.
Genau genommen muss ein Sat-Receiver das Vorhandensein des HDCP-Steuersignals jedoch nicht auswerten und kann den Inhalt ebenso gut ohne HDCP-Verschlüsselung ausgeben. Die HDMI-Spezifikation schreibt die Verwendung von HDCP nicht zwingend vor; dieses Feature ist lediglich optional. De facto unterstützt aber trotzdem jeder Receiver mit HDMI-Ausgang die HDCP-Verschlüsselung und wertet das HDCP-Steuersignal korrekt aus. Der Grund hierfür dürfte darin liegen, dass die meisten Hersteller zumindest einige ihrer Geräte durch Pay-TV-Anbieter zertifizieren lassen. Dieses Geschäft möchte man vermutlich nicht durch den Verkauf von Geräten gefährden, die dem Wunsch der Pay-TV-Anbieter nach einer HDCP-verschlüsselten Ausgabe des Signals widersprechen.
Einige Hersteller wie die Firma Dream Multimedia, deren Geräte ohnehin bei keinem Pay-TV-Anbieter zertifiziert sind, verzichten teilweise auf die Auswertung des HDCP-Steuersignals. Geräte wie z. B. die Dreambox-Modelle DM800 und DM8000 verwenden zudem statt der HDMI DVI-Ausgänge, um die Lizenzierung und die damit verbundenen Kosten für die Verwendung einer HDMI-Schnittstelle zu sparen. Technisch ist dies kein Nachteil, da DVI und HDMI elektrisch identisch sind. Auch eine Audioausgabe über DVI ist möglich und wird bei den oben genannten Dreambox-Modellen auch genutzt. Unter Verwendung eines DVI-HDMI-Adapters kann ein solches Gerät an jedes Gerät mit HDMI-Eingang angeschlossen werden. Da HDCP wie o. a. keine Verschlüsselung des eigentlichen Inhalts darstellt, stellt die Verwendung eines solchen Gerätes zur Wiedergabe von mit HDCP-Steuersignalen versehenen Sendern keine strafbare Handlung dar, weil hierbei keine Verschlüsselungs- oder Kopierschutzmaßnahme umgangen wird. Bildlich gesprochen ist das HDCP-Steuersignal der Wunsch des Inhaltsanbieters (in diesem Fall der Sendeanstalt), dass das wiedergebende Gerät diesen Inhalt nur HDCP-verschlüsselt ausgeben soll. Ein Gerät kann diesem Wunsch entsprechen – muss es aber nicht.
Mit der eigentlichen Verschlüsselung von Pay-TV-Sendern, zu deren Entschlüsselung eine Smartcard benötigt wird, hat das HDCP-Steuersignal sowie die Frage, ob ein Gerät dieses auswertet oder nicht, nichts zu tun. Ein verschlüsselter Pay-TV-Sender kann, ebenso wie ein nicht verschlüsselter Free-TV-Sender, mit oder ohne HDCP-Steuersignal gesendet werden. Die Verwendung eines solchen Gerätes hat also nichts mit der illegalen und strafbaren Entschlüsselung von Pay-TV-Programmen ohne legale Smartcard zu tun und erfüllt auch sonst keinen strafrechtlichen Tatbestand.
Gleichwohl stellt die Verwendung eines solchen Receivers für die Wiedergabe von Pay-TV-Programmen aber u. U. zumindest einen Verstoß gegen die AGBs des Anbieters dar, da dieser den Empfang seines Programms i. d. R. nur mit bestimmten, von ihm zertifizierten und freigegebenen Receivern erlaubt. Ein Receiver, welcher das HDCP-Steuersignal nicht auswertet, erhält diese Zertifizierung naheliegenderweise nicht.
HD ready
HD ready (engl. „HD-bereit“) ist ein von der European Information, Communications and Consumer Electronics Industry Technology Association (EICTA) Anfang 2005 geschaffenes Label für Geräte, die hochauflösendes Fernsehen (HDTV) wiedergeben können. Das „HD ready“-Logo ist zurzeit das einzige herstellerübergreifende Siegel in Europa, das eine Mindestkonfiguration für HDTV-Equipment ausweist.
Das Empfangsteil bleibt dabei unberücksichtigt. Das HDTV-Signal kommt also von einer externen Set-Top-Box (HD-STB) über die erwähnten Eingänge, die als Anschlussbuchsen ausgeführt sind, zum Anzeigeteil. Auf (bisher in Europa nicht erhältliche) Geräte, die in sich (wie beim analogen Antennen- und Kabelfernsehen) Bildschirm und HDTV-Empfänger vereinen („HD IRD“), trifft das Siegel nur bedingt zu. Für diese kombinierten und reine Empfangsgeräte gibt es ebenfalls von der EICTA definiert das ähnlich aussehende Logo „HD TV“.
Dies führte dazu, dass die von den Rechteinhabern vehement geforderte HDCP-Fähigkeit von Bildschirmen faktisch nicht gegeben war.
Die genannten Anforderungen sollen den Käufer offenbar für alle Eventualitäten rüsten, um das Vertrauen in die Technik zu stärken. Das neue Logo soll vermutlich das Bewusstsein wecken: Wer in Zukunft hochauflösendes Fernsehen oder Video schauen möchte, der braucht ein Gerät mit Eignung HD-ready. Dafür werden auch erhöhte Herstellungskosten in Kauf genommen.
Bestehende Quellen benutzen häufig analoge Schnittstellen zur Übertragung, doch verstärkt finden digitale Verfahren Verwendung, die die potentiell qualitätsmindernde Digital-Analog-Digital-Konvertierung überflüssig machen, weswegen das Logo beide voraussetzt. Die kommenden HD-STBs (DVB, HD-DVD, blu-ray, Spielkonsolen etc.) werden voraussichtlich für nicht qualitätsreduzierte Bilder den Kopierschutz HDCP voraussetzen, wenn entsprechende DRM-Steuerungsanweisungen im Datenstrom vorliegen (z. B. Broadcast flag). HDCP funktioniert nur über digitale Schnittstellen. Viele Anzeigegeräte mit DVI-Eingang wurden bisher u. a. aus Kostengründen nicht mit solcher Kopierschutzunterstützung ausgerüstet, aber „HD ready“ verlangt die Fähigkeit ausdrücklich. HDMI, das andere, kleinere Stecker als DVI verwendet, aber protokollkompatibel zu diesem ist, setzt hingegen stets HDCP voraus.
Die EICTA-Normen zu HDTV gehen von analogen Komponentensignalen in entweder RGB- oder YPbPr-Kodierung aus. Die Rechteinhaber der Filmwirtschaft wollen diese Normen aber wegen des fehlenden Kopierschutzes per HDCP faktisch umgehen. Daher findet man die neuen oder geplanten Angebote zu hochauflösendem Fernsehen oder Videoinhalten oft nur in Zusammenhang mit der Buchstabenkombination „HD“ für „high definition“, aber nicht als „HDTV“-Angebote.
Für jährlich 1000 Euro (im ersten Jahr 2000) erhält ein Lizenznehmer das Recht, das Logo mit bis zu drei Marken verwenden zu dürfen. Nur der Hersteller ist dafür verantwortlich, dass so gekennzeichnete Geräte die Vorgaben tatsächlich einhalten. Eine Prüfung seitens der EICTA findet nicht statt, aber Dritte (z. B. Fachzeitschriften) ziehen die Kriterien für ihre Tests heran. Es sind bereits mehrfach Verstöße gegen die Lizenzbedingungen bekanntgeworden, die allerdings keine Strafzahlungen nach sich ziehen. Obwohl es bisher nicht gerichtlich geklärt worden ist, bleibt anzunehmen, dass eine Nichterfüllung der mit dem Siegel verbundenen Anforderungen den Kunden zum Rücktritt vom Kauf berechtigt.
Kopierschutzkritiker werfen der EICTA vor, mit der Voraussetzung von HDCP die Grundlage für dessen breite Einführung schaffen zu wollen, was wiederum die Basis für Digital Rights Management (DRM) schafft.
Künftige Empfangs- und Abspielgeräte werden über andere Ausgänge (analog oder ungeschützt digital) je nach DRM-Vorgaben keine oder nur qualitativ verminderte Video- und Tonsignale ausgeben. Damit bekämen bestehende Geräte ohne HDCP, die damit nicht zu „HD ready“ konform sind, u. U. schlechtere Signale als sie eigentlich darstellen können oder im Extremfall gar keine.
Die Verfügbarkeit von Bildschirmgeräten mit HDCP-Fähigkeiten erlaubt es Sendern, ein sogenanntes Broadcast-Flag für das Aktivieren von HDCP zu verwenden, falls beim Empfänger eine Set-Top-Box vorhanden ist, die dieses Signal verarbeiten kann. So hat der deutsche Bezahlfernsehsender Premiere Anfang 2006 sein Premiere HD genanntes Senderangebot an die Bedingung geknüpft, dass neben einem (für das Broadcast-Flag empfänglichen) HD-Receiver mit der „Premiere-HD“-Zertifizierung für die Bildausgabe ein Fernseher mit dem HD-ready-Logo erforderlich ist. Der im Mai 2006 gestartete Sender Anixe HD nutzt ebenfalls die gleiche Steuerungsmöglichkeit wie Premiere, um über ein Broadcast-Flag die Premiere HD-tauglichen Receiver zum Aktivieren der HDCP-Verschlüsselung zu bringen und die analogen Bildausgänge auf PAL herunterzuskalieren. Die mittlerweile wieder eingestellten Sender Sat.1 HD und ProSieben HD sendeten 2006 noch ohne HDCP-Aktivierung, erhielten aber auch nur selten HDTV-Übertragungsrechte. Auch der britische Bezahlfernsehen-Anbieter Sky HD bietet HDTV-Kanäle an, die analoge Bildausgänge in ihrer Signalqualität verringern und HDCP aktivieren.
Die meisten zurzeit verkauften Geräte mit „HD ready“-Siegel sind WXGA-Flüssigkristallbildschirme (LCD) mit Auflösungen von 1280 × 720 oder 1368±8 × 768 Pixeln bei 60 Vollbildern pro Sekunde, die Signale im Zeilensprungverfahren (576i, 1080i) erst umrechnen müssen.
Die Qualität der dafür nötigen Deinterlacer wird von „HD ready“ nicht festgelegt und zwar weder für 1080i noch für die SDTV-Auflösungen 576i50 und 480i60. Einige Kritiker meinen, dies hätte geschehen sollen, da viele Geräte hier Schwächen offenbaren. Allerdings würde dies aufwendige und subjektive Testverfahren erfordern, die nicht wie alle anderen Kriterien leicht nachprüfbar entweder erfüllt werden oder nicht.
Manchmal wird auch bemängelt, dass konforme Geräte 1080-Zeilen-Auflösungen auf bis zu 720 Zeilen herunterskalieren dürfen. Diese Kritiker wünschten sich eine native 16:9-Mindestauflösung von 1080 Zeilen (Full HD), allerdings gab es zur Zeit der Spezifizierung und Vorstellung der Logoanforderungen mit Ausnahme von Röhrenfernsehern (CRT) noch keine Endverbrauchergeräte, die 1080 Zeilen tatsächlich darstellen konnten.
Die Unterstützung von Vollbildsignalen mit 1080 Zeilen (1080p) und kinotypischen 24 Hz bzw. 25 Hz wird nicht explizit verlangt (siehe auch „Full HD Ready“). Es existiert mit progressive with segmented frames (psF) zwar ein zu 1080i kompatibles Verfahren, um ein Vollbild als zwei Halbbilder mit identischem Zeitindex zu übertragen, aber für die Verleihung des Logos ist eine Erkennung dieses Verfahren, das auf progressiven Anzeigegeräten nur die einfachste Form des Deinterlacings (Weaving) benötigt, ebenfalls keine Voraussetzung, so dass einige konforme Geräte unnötig aufwendige Interpolationen durchführen könnten, die die Qualität mindern statt zu verbessern.
Es wird nicht regelmäßig überprüft, ob die Hersteller sich an die verlangten Vorgaben halten. Es entspricht somit keinem unabhängigen Prüfsiegel, sondern setzt auf Selbstkontrolle des Herstellers und des Kunden sowie der Fachpresse. Das „HD ready“-Label hat keinen behördlichen oder gar gesetzlichen Status. Es sind bereits mehrere Hersteller und Händler aufgefallen, die Geräte mit dem „HD ready“-Logo versehen, welche den geforderten Mindestansprüchen nicht genügen.
EICTA hat am 30. August 2007 ein zusätzliches Label eingeführt. Das neue Logo entspricht dem „HD ready“-Logo und wurde um eine dritte Zeile mit dem Text „1080p“ erweitert. Viele Hersteller hatten bereits eigene Labels wie „Full HD“ eingeführt, da es jedoch nach Ansicht der EICTA kein „Full HD“ gibt (Full wäre ein endlicher Begriff), wurde daraus „HD ready 1080p“.
Heimkino
Das Heimkino (von englisch: Home Cinema) dient der akustischen und visuellen Nachbildung der Kinoatmosphäre in Privatwohnungen. Dabei wächst der Anspruch an die Qualität mit der Entwicklung des Kinos einerseits (Raumtonverfahren) und mit der Entwicklung der technischen Möglichkeiten der Unterhaltungselektronik andererseits.
Bereits in den 1930er Jahren gab es Schmalfilme der Firma AGFA, die mit eigens konzipierten Kameras erstellt und mit Projektoren zu Hause stumm vorgeführt werden konnten. Auch gab es zu dieser Zeit bereits Kauffilme. Also bereits professionell erstellte Filme, die in großer Stückzahl kopiert und im Fachhandel gekauft werden konnten.
In den 1960er Jahren wurde von Kodak das Super8-Schmalfilm-Format eingeführt. Daraufhin setzte ein regelrechter Boom des Heimkinos ein. Etliche Hollywood-Studios öffneten Archive, um Filme als Super8-Fassungen zu vertreiben. So wurden in Deutschland Filme des Disney-Konzerns unter der Bezeichnung "Disney Heimkino Filme" vertrieben. Der Schmalfilm-Boom endete 1982 nach Einführung des Video-Home-System (VHS), die Produktion von Schmalfilmen besteht aber bis heute noch.
In den 1960ern wurde ein einfacher Fernseher bereits als Heimkino angesehen (oder: Pantoffelkino); heute verwendete Geräte sind dagegen etwa DVD-Player, Dolby Digital/DTS-Soundsysteme sowie hochwertige, großformatige Fernseher oder Videoprojektoren.
In einigen Fällen wird der Raum auch komplett umgebaut und einem echten Kino nachempfunden. Dabei wird nicht nur auf die passende Wahl der Kinosessel geachtet, sondern auch auf den passenden Raumaufbau mit abgetrennter Kammer für das Equipment zur Geräuschreduzierung, dimmbares Licht und sogar bis zur Popcornmaschine alles im Detail eingerichtet. Moderne Kinos verfügen auch über eine System-Automation die auf Tastendruck verschiedenste programmierte Szenarien automatisiert ablaufen lässt.
In letzter Zeit werden immer mehr Heimkinos mit Heimkino-PCs, sogenannten HTPCs ausgestattet. Diese vielseitigen Systeme lassen sich leicht in das bestehende Heimkino integrieren. Diese speziellen PCs sind leicht den geforderten Wünschen anzupassen und mit der richtigen Konfiguration können Bild- und Tonqualitäten erzielt werden, die sich mit denen von hochqualitativem Equipment zu vergleichbarem Preis nicht nur messen, sondern diese auch übertreffen können. Dieser Multi-Media-PC kann entweder mit normalen Betriebssystemen wie Windows, Linux oder ähnlichen betrieben werden, oder aber mit speziell entwickelten Software-Paketen wie etwa Windows Media Center Edition, Media Portal oder VDR. Einige Hersteller haben sich auf den Bau solcher Maschinen spezialisiert und man findet zunehmend Anbieter.
Generell gibt es, wie auch schon früher in der HiFi-Szene, oft heftige und kontroverse Diskussionen über die Qualität und Sinnhaftigkeit einzelner Heimkino-Komponenten.
Im Laufe der Zeit entwickelte sich der Kinotonstandard zu einem den Zuschauer einhüllenden Klangerlebnis mit vielen Tonspuren, wodurch beispielsweise auch von hinten nach vorne wandernde Klangeffekte oder realistischere Umgebungsgeräusche möglich sind. Im Heimkino ging die Entwicklung von Mono (ein Tonkanal) und Stereo (allgemein "räumlich", im Heimbereich meist 2 Kanäle) zu Dolby Surround bzw. Dolby Surround ProLogic. Dies ist ein 4-Kanal-Remix aus einem Stereosignal, in welches ein ohne Decoder unhörbarer hinterer Effektkanal eingemischt wurde, auch kann aus den beiden vorderen Kanälen ein zwischen diesen liegender Center-Kanal (Mittensignal) generiert werden.
Anfangs boten vorwiegend HiFi-Stereo-Videorekorder und die weniger verbreitete Laserdisc die Möglichkeit eines verbesserten Tons. Mit der Einführung der DVD 1997 mit Dolby Digital sowie DTS mit erstmals maximal sechs diskreten (unabhängig voneinander übertragen) Kanälen plus einem Subwooferkanal (LFE) für die Basseffekte ergab sich noch einmal eine Verbesserung der technischen Möglichkeiten. Dolby Digital wurde ab 1992 zunächst im Kino und auch auf Laserdiscs verwendet, bis es mit der DVD-Video große Verbreitung fand. Es kann nur über digitale Signalwege übertragen werden. Eine analoge Variante davon sind die Systeme Dolby Pro Logic II und Dolby Pro Logic IIx, welche bei zwei analogen Tonkanälen als Übertragungsweg eine ähnlich gute Qualität liefern können. Eine Weiterentwicklung von Dolby Digital ist Dolby Digital Plus.
Dies bedeutet im Heimkino die Anschaffung eines speziellen Heimkinoreceivers (AV-Receiver), der die digitalen mehrkanaligen Signale getrennt an die verschiedenen Lautsprecher weiterleitet. Übliche Systeme bestehen aus drei Lautsprecherboxen vorne ("Front"; links, Center, rechts) und zwei hinten an den Seiten (Surround links und rechts), welche oftmals etwas höher (nach THX Norm etwa 60-100 cm über Ohrhöhe) und nach innen gedreht aufgestellt sind (bei Filmen empfiehlt es sich, die Boxen diffus abstrahlen zu lassen, dh. nicht direkt auf den Zuschauer); sowie dem Subwoofer. Gibt es keinen Subwoofer, so ist eine Umlenkung des LFE-Kanals auf die Front-Lautsprecher möglich, auch der Center-Kanal kann auf diese verteilt werden. In einigen Systemen (6.1) gibt es auch einen rückwärtigen Center-Lautsprecher (Surround Back), bei 7.1-Systemen sogar zwei.
Surround-Simulationssysteme wie Virtual Dolby Surround, die auch mit zwei Lautsprechern Surround-Klang ermöglichen sollen, erreichen oft nicht die Qualität bzw. Klangfülle echter Surround-Systeme. Relativ gute Systeme sind hier Dolby Virtual Speaker und Dolby Headphone.
Mehrkanal-Tonsysteme sind mittels eines Downmix auch zu 2-Kanal-Stereo kompatibel. Umgekehrt wird bei einigen älteren Filmen auch ein Upmix auf Dolby Digital 5.1 oder andere Systeme durchgeführt.
Durch den Boom an Flachbildfernsehern werden inzwischen am Markt als Heimkino-System günstige Komplettpakete bestehend aus Verstärker Lautsprecher und integriertem DVD Player vermarktet.
Für ein wirklich großes Bild ist ein Projektor, im Heimkino fast immer digital, im großen Kinosaal meist noch analog, erste Voraussetzung. In den ersten Zeiten der Laserdisk Anfang der 80er Jahre konnte sich nur eine sehr kleine Zahl von Filmenthusiasten die damals verfügbaren sehr teuren Röhrenprojektoren leisten. Mit dem Beginn der digitalen Projektion in den 90er Jahren setzte ein Prozess des Preisverfalls ein, der auch heute noch anhält. So gibt es heute (Stand Juni 2006) bereits ab etwa 1500 € HDTV-Projektoren die mit entsprechendem Quellmaterial die Bildqualität vieler großer Kinosäle in den Schatten stellt. Die meisten Heimkinoprojektoren verwenden Lampen von 130 bis 180 Watt Leistung. Hiermit sind (je nach persönlichem Geschmack) Bildbreiten von 200 bis 300 cm möglich. In der "High-End"-Klasse gibt es aber auch deutlich stärkere Projektoren bis 700 Watt Lichtleistung, um somit Bildbreiten auch jenseits von 400 cm zu realisieren.
Die lichtstärksten Digitalprojektoren schließlich werden schon in kommerziellen Kinosälen eingesetzt bei Lampenleistungen bis 2 x 2000 Watt was Bildbreiten bis 20 Meter ermöglicht.
Obwohl der Begriff "Leinwand" nach wie vor üblich ist, werden statt Stoffen wie Leinen heute häufig Materialien wie Kunststoffe oder Glasfasern dafür verwendet. Sowohl Roll-Leinwände (zum Teil mit Motor) als auch fest montierte Leinwände sind üblich, wobei erstere zur Bildung von Wellen neigen können, dafür aber typischerweise einen besseren WAF aufweisen. Meist ist reines Weiß üblich, manche sind der Ansicht, dass ein heller Grauton die besten Ergebnisse liefert. Ein typisches Merkmal einer Leinwand ist auch der Gain-Faktor, der die Helligkeit in Abhängigkeit vom Blickwinkel beschreibt. Ein zu hoher, bzw. ein ungeeignetes Material, kann auch zur Bildung eines Hot Spots führen, also einem zu hellen Bildbereich, der den Bildeindruck stört.
Typische Bildbreiten im Heimkino-Bereich liegen in einem Bereich um die zwei Meter, meist deutlich über einem, jedoch üblicherweise unter drei, da sich durch die Leistung der Projektoren eine Grenze ergibt. Als Format ist meist 16:9 üblich, welches zum Teil mit verschiebbaren schwarzen Maskierungen auch für andere Bildformate verwendet wird.
Neben fertig zu kaufenden Leinwänden sind auch Selbstbau-Lösungen sehr verbreitet, die zum Teil recht kreativ ausfallen und eine genaue Anpassung an die persönlichen Umstände und Vorlieben ermöglichen. Gängige Komponenten sind etwa Kunststoff-Folien, die zusammen mit lichtundurchlässigem schwarzen Stoff als Untergrund auf einen Rahmen aufgespannt werden. Andere Lösungen basieren etwa auf Span- oder MDF-Platten mit Dispersionsfarbe, Kunststoffbeschichtung oder aufgespannten Folien. Allgemein üblich ist eine schwarze Umrandung von einigen Zentimetern Breite, die den Kontrast verbessern soll.
Die in der Praxis störendsten Artefakte ergeben sich bei Leinwänden durch Verschmutzung von Teilen der Projektionsfläche. Ganz leichte Wellenbildung fällt hingegen meist deutlich weniger auf. Auch der Preis einer Leinwand ist weit weniger wichtig solange diese keine Verschmutzungen aufweist, ein halbwegs vernünftiger Gainfaktor gewählt wurde und sich (bei Roll-Leinwänden) die Wellenbildung in Grenzen hält. Die günstigsten Leinwände sind einfarbige Zimmerwände, evtl. noch geglättet und mit spezieller Farbe gestrichen stehen sie den Rahmenleinwänden nicht nach. Generell sollte die Oberfläche eher matt und weniger glänzend sein, da sich sonst Hot Spots bilden können.
Bei den großen Sichtwinkeln, wie sie im Kino oder Heimkino notwendig sind, ist die Qualität des Quellmaterials von ausschlaggebender Bedeutung. Qualitativ wirklich hochwertige bewegte Bilder für Zuhause sind noch nicht lange möglich, wenn man von der in Europa nicht weit verbreiteten Laserdisc, auch Bildplatte genannt, einmal absieht. Die Farbwiedergabe, Rauschfreiheit und Auflösung der diversen Videoformate waren schon immer unterhalb von professionellen Ansprüchen, d.h. es war keine wirklich gute Großprojektion möglich.
Das bescheidene Bild änderte sich erst mit der Einführung von digitalem Fernsehen und der DVD (ab 1996). Das beste Format aber ist (seit 1992, in den USA seit ca. 1999 in größerem Maße verbreitet) das hochauflösende Fernsehen HDTV mit der bis zu fünffachen DVD-Auflösung, welches seit dem 1. Januar 2004 auch in Europa via ASTRA zu sehen ist. Zusätzlich zu der hohen Auflösung gibt es bei HDTV eine bessere Farbdarstellung sowie fast völlig fehlende Kompressionsartefakte. Beides sind Kritikpunkte die bei DVD-Material und großen Heimkinos in der Tat unangenehm auffallen.
Unterscheiden muss man in der Praxis zwischen großformatigen Displays (derzeit meist bis 50 Zoll (127 cm), zum Teil bis etwa 65 Zoll - 165 cm Diagonale) und Leinwandprojektion. Mit einem bezahlbaren HDTV-Heimkinoprojektor um etwa 1000-2000 €, welcher häufig sogar günstiger als derzeitige großformatige Flachbildschirme ist, werden mühelos Leinwandbreiten von 250 cm erreicht. Bei den üblichen Sichtabständen im Bereich von 3 bis 4 Metern wird der Sichtwinkel nunmehr so groß, dass die Auflösung des europäischen PAL-Signals (DVD, Digital-TV) für ein zufriedenstellendes Bild nicht mehr ausreichend sein kann.
Soll aber ein Erlebnis wie im Kinosaal erzeugt werden, führt dies zwangsläufig zu einer großen Leinwand in Kombination mit einem Projektor. Häufig anzutreffende Betrachtungsabstände liegen oft im Bereich um etwa 1,5 mal (zum Teil bis nahe zum Faktor 1 herunter, maximal 2) Bildbreite, gängige Sichtwinkel im Bereich von etwa 30-35° (zum Teil auch darüber).
Für solche Zwecke ist VHS-Video, ein kleiner Hobby-Camcorder sowie mit Artefakten belegter Analog-TV-Empfang nur bedingt bis nicht geeignet. Sehr gute PAL-Signale, wie von einigen DVDs oder bei 16:9-Ausstrahlungen mit hoher Bitrate von wenigen TV-Sendern beim Digitalfernsehen geboten (hierfür bekannt ist etwa das ZDF) reichen in vielen Szenen schon aus, lassen aber doch bei Szenen in der Totalen Bildschärfe vermissen. Hier ist HDTV nunmehr ein "must-have", zumindest wenn ein zu einer wirklich guten 35-mm-Kopie vergleichbarer Eindruck erzeugt werden soll. Auch mit einem HDTV-fähigen Projektor und guter Skalierung (etwa auf 720p bei den gängigen Modellen, eventuell mit einem externen Scaler) ist eine Verbesserung möglich. Neben einem DVD-Player und digitalen Satellitenreceivern sind auch Heimkino-PC, HDV-Camcorder sowie HD-DVD- und Blu-Ray-Geräte gut geeignet.
Versteht man unter "Heimkino" aber auch Installationen mit deutlich kleineren Sichtwinkeln (etwa 10°), wie bei den verschiedenen Varianten der Flachdiplays mit Bildbreiten von meist unter einem Meter, so reicht in diesem Fall die Zuspielung via DVD oder Digital-TV mit gutem PAL-Signal meist noch problemlos aus.
In der Theorie kann, je nach Programminhalt, 35-mm-Kinofilm einer HDTV-Projektion eines gut abgestimmten Heimkinos immer noch überlegen sein, in der Praxis dagegen passiert es immer wieder, dass die in Kinos gezeigten Filmkopien schlechter wirken als HD-Videos ab Blu-ray-Disc.
In Filmtheatern kommt mit dem 35-mm-Film ein Filmformat zum Einsatz, welches in den 1890er Jahren entwickelt wurde, Ende der 1920er Jahre auch für den Einsatz als Fotofilm genutzt wurde, dort aber horizontal mit doppelter Bildgröße.
Von den originalen Filmrollen der Aufnahmekameras wird, aus meist mehreren hundert einzelnen "Takes", eine Ur-Fassung (meist ohne Ton, aber bereits mit allen digitalen Effekten) zusammengeschnitten. Dies dient als Vorlage für die sogenannte "Nullkopie" (engl.: Answer Print), eine lichtkorrigierte Filmkopie des gesamten Werks mit Dialogton inklusive Musik und Toneffekten. Diese erste Filmkopie wird zur Testvorführung mit Produzenten, Regisseur und gegebenenfalls einem Testpublikum verwendet und bildet in Deutschland die Grundlage für das Leistungsschutzrecht nach § 94 des UrhG. Davon wird eine erneut eine lichtkorrigierte "Korrekturkopie" angefertigt, die als Basis für weitere Positive verwendet wird. Diese werden dann in den Kinos mittels analoger Technik auf die Leinwand projiziert, wobei je nach Sorgfalt des Kopierwerkes und je nach Sorgfalt beim Umgang mit der Kopie die Qualität erheblich schwanken kann.
Dieses Vorgehen war früher (bis in die 1980er Jahre) rein analog, d. h. es wurde ausschließlich mit Schere und Filmkitt bzw. Klebeband gearbeitet. Heute werden bei den meisten Filmen für den Schnitt alle Filmrollen digital abgetastet und in einem Computersystem gespeichert. Erst hier werden nachfolgende Schritte, wie Farb- und Helligkeitskorrekturen oder digitale Effekte, hinzugefügt. Das z. Zt. (2006) effizienteste Verfahren nennt sich "Digital intermediate" und wird bei nahezu allen großen Produktionen eingesetzt. Die beste Bildqualität ist jetzt also in digitaler Form auf einem Plattencluster mit teils weit über 100 Terabyte vorhanden als digitales Master. Leider kommt die Übertragung in die 35-mm-Form für die Kinokopien via Laserbelichter aus Kostengründen nur für das Masterband in Frage. Nur dieses Masterband und noch einige andere "Premierenkopien" transportieren auch nahezu die volle Bildqualität. Von nun an nimmt beim weiteren analogen Kopieren die Bildqualität ständig ab, so kommen etwa die gängigen Hollywood-Produktionen häufig auf 35-mm-Filmkopien in die Kinos, welche bereits die vierte oder fünfte Generation darstellen.
Da durch die Methode der Verteilung meistens eine Menge Bildschärfe und Farbbrillanz verloren geht, kann in der heutigen Praxis das 35-mm-Format im Kino eigentlich nie seine maximal mögliche Qualität liefern. Durch die kleine Filmfläche sind für das notwendige Vervielfältigen in den Schnellkopierstraßen häufig keine ausreichenden Reserven vorhanden. Dies ist der Hauptgrund für den oft deutlich besseren Gesamteindruck bei digitaler HDTV-Projektion, ob nun im Kino mit Digitalprojektion oder zu Hause. Einen ähnlichen bis besseren Eindruck erzeugen lediglich die nicht für den Massenmarkt gedachten Premierenkopien.
Dies ist auch der Grund warum ein 16-mm-blow-up, d. h. Umkopieren von 16-mm-Film (oder sogar DV) auf 35-mm-Kinokopien nicht unbedingt negativ auffallen muss.
Dass bei IMAX-Versionen die Bildqualität deutlich besser ist, liegt zum einen am größeren Filmformat (ein spezielles 70-mm-Format) als auch am Qualitätsanspruch.
Da die meisten Filme digital bearbeitet werden, manche bereits digital aufgenommen werden, liegen bereits Daten vor. Die Übertragung auf 35-mm-Film erfolgt lediglich, um mit der in den Kinos vorhandenen traditionellen Technik kompatibel zu sein.
Für Filmverleiher bringt es eine wesentliche Erleichterung, Filme digital zu verbreiten, der Bildeindruck kann in der Praxis besser sein, in größeren Kinos kann es aber auch je nach Bildauflösung des Quellmaterials und Beamers passieren, dass die digitale Projektion durch Artefakte (Pixeltreppen) negativ auffällt.
Im Moment erfolgt die digitale Verbreitung über Festplatten, die wesentlich weniger Platz beanspruchen als Filmrollen. Später ist auch eine Übertragung per Datenleitung oder Satellit denkbar.
Für den Heimkinoeinsatz werden die Filme auf Blu-ray-Discs geliefert, welche eine wesentlich geringere Kapazität als die für den Kinoeinsatz bestimmten Festplatten haben. Damit sind nur erheblich geringere Datenraten möglich, die aber trotzdem wesentlich besser sind als bei der DVD.
Der Filmgenuss im Heimkino kann im Prinzip attraktiver sein als ein Filmtheaterbesuch, bei welchem einem etliche Faktoren den Filmgenuss vermiesen können, auf welche der Zuschauer keinen Einfluss hat. Wenn man absieht von den Faktoren, die mit der Anwesenheit anderer Zuschauer zu tun haben und im Prinzip auch bei Theaterbesuchen gegeben wären, bleiben noch prinzipiell zu viel Restlicht durch ungünstig platzierte Notausgangs-Schilder sowie Faktoren, die mit der Beschaffenheit der Wiedergabeanlage und oder der Programmquelle zu tun haben, wie zu dunkle Projektion, mangelnde Bildschärfe, schlechter Ton sowie je nach verwendetem Verfahren zitterndes Bild (analog) oder Systemabstürze (digital). Hinzu kommen noch bei digitaler Filmprojektion Probleme, die mit dem digitalen Rechtemanagement zu tun haben und dazu führen können, dass eine Vorführung vom System vorzeitig abgebrochen wird.
Dolby Digital Plus
Dolby Digital Plus, (DD+), wurde speziell für den Einsatz bei HDTV und HD-DVD / Blu-ray Disc entwickelt. Der Codec unterstützt Datenraten bis zu 6 Mbit/s (DVD: 448 kbit/s) und soll bis zu 13.1 Kanäle unterstützen. Während die HD-DVD Norm die Unterstützung von Dolby Digital Plus durch das Abspielgerät zwingend ( mandatory ) vorschreibt, ist die Unterstützung dieses Codecs bei Blu-Ray Abspielgeräten freiwillig ( optional ). Aus diesem Grund existieren zur Verwendung auf HD-DVD und auf Blu-Ray Disc zwei unterschiedliche Varianten von Dolby Digital Plus.
Die auf HD-DVD verwendete Variante von DD+ ist nicht abwärtskompatibel zum älteren Dolby Digital Verfahren. Deshalb muß ein HD-DVD Abspielgerät sowohl in der Lage sein, eine DD+ Tonspur selbst zu dekodieren, als auch eine DD+ Tonspur in Echtzeit in ein herkömmliches Dolby Digital Signal umzuwandeln.
Im Gegensatz dazu enthält die auf Blu-Ray Disc übliche Variante von Dolby Digital Plus in der Regel einen abwärtskompatiblen Kern, der im herkömmlichen Dolby Digital Verfahren komprimiert ist. Hierdurch kann der Benutzer dann, in Abhängigkeit von den Fähigkeiten seiner sonstigen Wiedergabekomponenten, in den Einstellungen des BD-Players auswählen, ob das komplette Dolby Digital Plus Signal oder nur der abwärtskompatible Kern verwendet werden soll.
Eine unveränderte digitale Übertragung von DD+ (offizielle Abkürzung: E-AC-3) ist zur Zeit nur über HDMI vorgesehen. Auf Grund zu geringer Bandbreite der SPDIF-Schnittstelle wird bei DD+ eine Echtzeit-Konvertierung von ca. 6 Mbit/s auf geringere Bandbreiten durchgeführt, so dass auch die SPDIF- und TOSLink-Schnittstelle ein Signal ausgeben kann.
Dolby Digital Plus wird auf den Speichermedien Blu-ray Disc und HD-DVD eingesetzt und wird über einige Sender des französisch terrestrischen Fernsehens „TNT“ (eine erweiterte DVB-T Art) ausgestrahlt.
High Definition Television
High Definition Television (HDTV, engl. für hochauflösendes Fernsehen) ist ein Sammelbegriff, der eine Reihe von Fernsehnormen bezeichnet, die sich gegenüber dem herkömmlichem Fernsehen (Standard Definition, SDTV) durch eine erhöhte vertikale, horizontale oder temporale Auflösung auszeichnen.
Zu verschiedenen Zeiten verstand man aufgrund des jeweiligen Standes der Technik andere Auflösungen als hochauflösend. Aktuell sind Vertikalauflösungen von 720 (Vollbilder) und 1080 Zeilen (Halbbilder) gebräuchlich. Die bisherigen Fernsehstandards PAL und SECAM bieten zum Vergleich 576 Zeilen (50 Hz), NTSC 480 (60 Hz), jeweils im Zeilensprungverfahren.
Im November 1936, zum Sendestart des vollelektronischen BBC Television Service, wurde erstmals das schwarz-weiße 405-Zeilen-System von Marconi/EMI als "hochauflösend" bezeichnet, um es von den anderen damaligen Versuchen mit anfangs nur 30 (ab 1928), später 120 Zeilen von John Logie Baird (ebenfalls Großbritannien) und 180 Zeilen (in Deutschland verwendet durch den Fernsehsender Paul Nipkow) abzugrenzen. Die Ausstrahlung erfolgte vom Südost-Turm des Alexandra Palace (Wood Green, London). Eine Tafel erinnert dort an dieses Ereignis.
Schon bei der Festlegung der normalauflösenden Fernsehnormen der Welt Ende der 1940er Jahre musste man sich bei der Festlegung der Zeilenanzahl und Videobandbreite gegenüber dem Wünschenswerten deutlich einschränken. Praktisch standen zur Übertragung von Fernsehen 80 bis 90 MHz Hochfrequenzbandbreite (HF) zur Verfügung. Beherrschbare und bezahlbare Hochfrequenztechnik endete bei 200 bis 300 MHz. Es dauerte rund 25 Jahre, bis Aufnahme- und Wiedergabetechnik die Formate mit 405 (Großbritannien) bis 819 Zeilen (Frankreich) ansatzweise ausreizten. Die Bildwiederholrate war zur Vermeidung von Flimmern bei Kunstlicht an die Netzfrequenz angepasst und betrug dementsprechend 50 Hz (Europa, Afrika, Asien, Australien) oder 60 Hz (Amerika, Japan, Südkorea), jeweils im Zwischenzeilenverfahren (Interlace) mit 25/ 30 Vollbildern.
Die ersten öffentlichen Farb-TV-Sendungen wurden 1953 in den USA im NTSC-System (525 Zeilen, davon maximal 486 sichtbar) ausgestrahlt, Europa folgte ab 1966 mit dem französischen SECAM und dem von Walter Bruch entwickelten PAL-System (625 Zeilen). Bruch (bei Telefunken) hat übrigens auch die Grundlagen für das MAC-System erfunden (1973 als "Trisec" vorgestellt), das später in Europa zu D2-MAC (625 Zeilen) und HD-MAC (1250 Zeilen) weiterentwickelt wurde. Unabhängig von dem Problem der verschiedenen Normen (NTSC, PAL, SECAM) fanden die ersten Versuche zu HDTV Ende der 1970er bis Anfang der 1980er Jahre statt. Treibende Kräfte waren das IEEE und die SMPTE.
Aus ihren Untersuchungen im Zeitraum 1978 bis 1982 ergaben sich folgende Ziele für ein hochauflösendes Fernsehen: Die Zeilenzahl sollte auf 1125 bis 1500 (Farbe) bzw. 2125 (Schwarz-Weiß) erhöht werden, um die Zeilenstruktur nicht mehr wahrnehmbar zu machen und ein schärferes Bild mit mehr Details zeigen zu können. Das Bildseitenverhältnis sollte von 4:3 auf 5:3 bis 6:3 gestreckt werden, um sich dem menschlichen Gesichtsfeld und der Kinoprojektion anzunähern. Zur Reduzierung des Flimmerns größerer heller Flächen und horizontaler Linien sollte die Halbbildfrequenz mindestens auf 60 Hz erhöht werden und, sobald technisch möglich, durch mehrfaches Auslesen und Anzeigen digitaler Bildspeicher weiter verbessert werden. Durch Erhöhung der Videobandbreite für das Helligkeitssignal auf 20 bis 50 MHz sollte die Bildschärfe verbessert werden. Die getrennte Übertragung von Farbart und Helligkeitssignal mit Bandbreiten zwischen 5,5 und 12,5 MHz würde Cross-Luminance-Störungen (Übersprechen von Farbinformation in die Helligkeitsübertragung) verhindern. Wie schon die Stereo-Audiosignale sollte zukünftig auch Video per Frequenz- statt Amplitudenmodulation übertragen werden, was Rauschen und Geisterbilder sowie andere auftretende Störungen verringern sollte. Da dies ohne die erst später verfügbar gewordene Video-Irrelevanzkodierung jedoch utopisch hohe notwendige HF-Bandbreite bedeuten würde, kämen als Übertragungsverfahren nur Satellit und Glasfaser in Betracht, wobei 60 Standard- und 30 HDTV-Sender angestrebt wurden. Wegen der hohen Kosten, die HDTV damals mit sich gebracht hätte, und der ungewissen technischen Entwicklung im Digitalbereich wurde die Einführung auf unbestimmte Zeit verschoben.
In der Bundesrepublik startete Professor Broder Wendland 1979 erste Forschungen zum HDTV am Institut für Nachrichtentechnik der Universität Dortmund. Professor Wendland erarbeitete technische Grundlagen für ein eigenständiges HDTV-System, die ihrerseits wiederum der Ausgangspunkt für den europäischen, sogenannten „EUREKA-Standard“ als HDTV-Normvorschlag aus Europa bildeten. Auch das Heinrich-Hertz-Institut begann zu Anfang der 1980er Jahre mit seinen Forschungen zur „hochauflösenden Darstellung farbiger Bewegtbilder“ und anderer Fragen von HDTV. Ab 1986 wurde dann die Forschung europaweit im Rahmen der Forschungsinitiative EUREKA koordiniert und gebündelt. In den USA begann das Interesse an HDTV im Jahre 1982, als die National Association of Broadcasters (NAB) ein Advanced Television Systems Committee (ATSC) in Washington gründete. Seitdem gab es in den USA verschiedene Forschungen und Entwicklungen im Bereich von Fernsehsystemen, nicht alleine nur bei HDTV, sondern auch bei Zwischenformen.
Ende der 80er Jahre kam HDTV in Europa wieder in die Diskussion. Bei diesem Vorstoß konzentrierte man sich im Gegensatz zu den Machbarkeitsstudien zehn Jahre zuvor mehr auf einen gangbaren Aufrüstungspfad und entwickelte das MAC-Verfahren (Multiplexed Analogue Components). HD-MAC sollte die zweite Stufe einer Verbesserung sein, deren erste Stufe das für Satellitenübertragung entwickelte D- bzw. D2-MAC war, das sich allerdings aus verschiedenen Gründen bei Endanwendern (mit Ausnahme skandinavischen Bezahlfernsehens) nicht durchsetzen konnte.
HD-MAC ist ein sehr komplexes analog/digitales Hybridsignal, erzeugt mit einem modifizierten D2-MAC-Encoder. Es überträgt 1250 Zeilen/Bild und 50 Halbbilder/s im 16:9-Format und konnte mit einem 625-Zeilen-D2-MAC-Empfänger in Normalauflösung dekodiert werden, wobei im Gegensatz zu früheren Analogverfahren alle Zeilen für das Bild genutzt werden konnten. Die Olympischen Spiele 1992 in Barcelona wurden teilweise in dieser Norm übertragen und europaweit mit ca. hundert HD-MAC-Empfangsgeräten (zum Teil große Rückprojektionsgeräte) an ausgewählten Standorten vorgeführt. Die Produktion von hochwertigen Videofilmen in HDTV-Qualität und 16:9 wurde noch jahrelang durch die EU finanziell gefördert; deren vierfache Auflösung macht sich bei hochqualitativer PALplus- oder Digital-Aussendung auch auf guten PAL(plus)- bzw. Digital-Empfängern noch bemerkbar.
In Japan fanden Voruntersuchungen zu HDTV seit 1964 statt. Seit 1989 werden Programme im MUSE-Format über Satellit ausgestrahlt. Die Ausstrahlung ist inkompatibel zum normalen Fernsehen, die Sendungen müssen daher zweimal ausgestrahlt werden, einmal im SDTV-Format mit 480 Zeilen, einmal als HDTV mit 960 Zeilen.
MUSE überträgt Bilder analog, es ist allerdings eine digitale Nachbearbeitung notwendig. Bilder werden vertikal wie horizontal 2:1 unterabgetastet, das Abtastraster wird aber von Bild zu Bild verändert. Stationäre Bildelemente können daher wieder mit voller Auflösung rekonstruiert werden (1600 × 960), bewegte Elemente nur mit halber Auflösung (800 × 480).
Ein Ansatz zur Qualitätsverbesserung der Analogtechnik war in Europa Mitte der 1990er PALplus. Das Prinzip verbessert die vertikale Auflösung von Spielfilmen mit Seitenverhältnissen von 16:9 und größer. Die Qualitätsunterschiede sind auf voll PALplus-fähigen 16:9 Geräten (und nur dort!) sehr deutlich sichtbar – etwa vergleichbar anamorpher zu nicht anamorphen DVDs. Die Farbauflösung wird bei PALplus im Vergleich zu Standard-PAL durch den Einsatz von Hilfspulsen verdoppelt. Cross-Colour-Effekte treten nicht mehr auf. PALplus hat sich nicht durchgesetzt, da es zu wenige Sender (in Deutschland nur einige öffentlich-rechtliche, Premiere, ProSieben und FAB) ausstrahlten und die ersten PALplus-Geräte viel zu teuer waren. Zudem kann auf digitalem Übertragungsweg 16:9 auch in anamorpher Weise gesendet werden. ARD, ZDF und einige dritte Programme senden noch heute das 16:9-Format analog über Kabel und Antenne in PALplus.
Heutige Verfahren basieren auf reiner Digitaltechnik zwischen dem Sendestudio und dem Wohnzimmer, im Extremfall sogar zwischen Bilderzeugung und Anzeige. Bei volldigitalen Verfahren muss gegenüber analogen Videonormen zur Beurteilung einer tatsächlichen Bildqualität erstmals neben einer Bildauflösung auch der Grad einer Videokompression in eine Bewertung eingerechnet werden. Videokompression wird durch eine Effizienz (bit/px), oder abhängig von einer gewählten Auflösung durch eine Bitrate in Mbit/Sec dargestellt.
Der angegebene Bereich ist etwa das, was für befriedigende bis gute Wiedergabe notwendig ist. Moderne Lösungen sind mindestens eine Größenordnung besser als ADPCM. Aufgrund dieser hohen Effizienz können in einem für einen analogen Kanal benötigten Frequenzbereich per Satellit oder Kabel sechs und per terrestrischer Antenne drei bis vier digitale Programme gleich bleibender Qualität übertragen werden – oder ein bis zwei HD-Kanäle.
In Kanada werden zwar auch US-Sender und damit auch deren HD-Ausstrahlungen empfangen, allerdings wurde erst am 22. November 2003 mit dem NHL Eishockey-Spiel zwischen den Edmonton Oilers und den Montreal Canadiens die erste HD-Ausstrahlung des einheimischen CBC durchgeführt. Seitdem senden Bell ExpressVu, ein kanadischer Satellitensender, Rogers Cable und Videotron mehr als 21 HDTV-Sender aus allen Genrebereichen. CTV Toronto und dessen westliches Gegenstück BC CTV waren auch die ersten, die HDTV via terrestrischen ATSC sendeten. Die 2006 NHL Playoffs wurden von einer erneut gesteigerten HDTV-Abdeckung begleitet.
In den späten 1980ern begann die Federal Communications Commission (FCC) mit einem Ausschreiben zur Erstellung eines neuen Fernsehstandards für die USA und forderte später dabei sich konkurrierende Firmen auf, ihre Ressourcen und Arbeitskräfte zusammenzulegen. Diese formierten sich unter der Grand Alliance im Jahre 1993. In den 1990ern wurde in den USA ein entscheidender Schritt für die Einführung von HDTV vollzogen: Per Gesetz wurden alle landesweiten Sender (ABC, CBS, NBC, Fox) verpflichtet, ab 2006 digital zu senden, so dass die analoge Ausstrahlung beendet werden kann. Am 23. Juli 1996 strahlte das zu CBS gehörende WRAL aus Raleigh (North Carolina) als erste Fernsehstation der USA ein digitales HD-Signal aus. Diese HDTV-Übertragung war ein Major League Baseball Spiel und wurde auf dem einzigen zu der Zeit erhältlichen HDTV-Display, einem 46 Zoll Panasonic Testmonitor, in einem Dallas Circuit City Store gezeigt. Der Test wurde direkt von Panasonics Fernsehsparte eingerichtet und war die erste offizielle, kommerzielle HD-Übertragung in den USA. Ab 1998 wurden mehr und mehr HDTV-Fernsehgeräte verfügbar und ebenfalls wurde landesweit mit HD-Übertragungen begonnen - die erste war der Start der Raumfähre Discovery und John Glenns Rückkehr in den Weltraum. Dieses wurde teilweise technisch durch die Harris Corporation ermöglicht. Seit dem Jahr 2000 setzen die Sender in den USA vermehrt auf HDTV in der Primetime (abends). Der Absatz von HD-fähigen Fernsehern, LCD- und Plasmabildschirmen, sowie den dazugehörigen HD-Receivern ist groß, und die Nachfrage wächst immer weiter. Trotzdem wurde die festgelegte Abschaltung des analogen Fernsehens im Jahr 2004 auf 2007 verschoben, da man den Aufwand unterschätzt hatte. Die verwendete terrestrische Norm ist ATSC, meist in 1080i60, seltener auch 720p60. Der Mehrkanalton liegt im Dolby-AC3-Format vor. Beim HDTV-Empfang via Satellit gibt es zur Zeit nur noch zwei Anbieter: „DirecTV“ und „Dish Network“ jeweils mit eigenen MPEG2-HD-Receivern, die Umstellung auf das effizientere MPEG4-AVC beginnt Mitte 2006. Laut Betreiberangaben werden Ende 2007 über 100 HDTV Sender über DirecTV zu empfangen sein.
Der mexikanische Fernsehkonzern Televisa führte in den frühen 1990ern Experimente in HDTV-Ausstrahlungen in Zusammenarbeit mit dem japanischen NHK. Während der ersten Hälfte von 2005 begann der Kabelanbieter Cablevision, in Mexiko-Stadt fünf HD-Kanäle und Festplattenrekorder anzubieten. 2005 unterzeichnete TV Azteca mit Harris Corporation für digitale TV-Transmitter und HDTV-Encoding-Equipment, um damit High-Definition in neun mexikanische Städte zu bringen. Die Markteinführung wird in zwei Phasen durchgeführt werden. Im dritten Quartal 2006 soll HDTV-Übertragungen in Mexikos größten Märkten, Mexiko-Stadt, Guadalajara und Monterrey, verfügbar sein. Phase zwei wird das nationale Rollout sein, das HDTV-Services an sechs Städte (Matamoros, Reynosa, Nuevo Laredo, Ciudad Juarez, Mexicali und Tijuana) entlang der mexikanischen Grenze zu den USA bringen soll. Dabei soll ausgenutzt werden, dass HD-Receiver dank des früheren HDTV-Starts auf der US-Gegenseite in diesen Gegenden bereits erhältlich sind.
Während der Absatz von HDTV-fähigen Fernsehgeräten steigt gibt es noch keinen einzigen HD-Kanal. Die Regierung steckt immer noch in der Entscheidungsphase, welches Übertragungssystem genutzt werden wird, aber die Wahrscheinlichkeit für eine Entscheidung zu Gunsten des US-amerikanischen ATSC ist sehr hoch.
Seit 2001 werden Fernsehgeräte mit nativer 480p-Auflösung hauptsächlich für SDTV und DVD Benutzung angeboten. Ab 2003 wurden die ersten nativen 720p LCD-Geräte angeboten.
Die brasilianische Regierung benötigte eine lange Zeit um abzuwägen, welcher Standard für das Digitalfernsehen genutzt werden sollte. Am 29. Juni 2006 unterschrieb Präsident Luiz Inácio Lula da Silva ein Dekret zur Einführung von ISDB als nationalen Standard. Der Übergang zu ISDB soll neun Jahre betragen. Die von brasilianischen Forschern vorgeschlagenen Implementierungen von Verbesserungen des Standards, werden wegen Inkompatibilitäten sehr unwahrscheinlich von japanischen ISDB-Verantwortlichen integriert werden, sondern erst in zukünftigen Erweiterungen für alle ISDB-Länder zur Verfügung gestellt werden.
Obwohl die lokalen Behörden Ende 2006 als Zeitpunkt abgesteckt haben, sich auf einen HDTV-Standard festzulegen, gibt es politische und wirtschaftliche Überlegungen. Das chinesische Hauptland wird ein Mitspracherecht bei der Auswahl haben, um dieses Medium im direkten Umland um Hongkong zu überwachen, aber auch, um zu dem eigenen geplanten HDTV, welches ebenfalls noch nicht ausgewählt ist, soweit wie möglich kompatibel zu halten. Die Kompatibilität ist der Grund dafür, warum Hongkong Broadcaster dieses ebenfalls nutzen wollen, um so in den lukrativen südchinesischen Markt ohne kostenintensive Formatkonvertierung übertragen zu können.
Japan und Südkorea, die traditionell ebenfalls ein NTSC-Format mit 60 Hz nutzen, sind mit der Einführung von HDTV ebenfalls schon weit fortgeschritten. Es werden mehrere Programme über TV-Satellit und terrestrisch ausgestrahlt. Japan entschied sich dabei für das eigene ISDB und Südkorea nutzt das amerikanische ATSC.
In Südkorea wird von den Sendern eine Quote von mindestens 10 Stunden pro Woche für Ausstrahlungen in HD im ersten kommerziellen Regelbetriebsjahr verlangt.
Am 31. Mai 2006 wurde in Singapur mit den offiziellen HDTV-Tests begonnen. Dabei waren Mediacorp, die HD über DVB-T übertrugen, und Starhub CableVision, die HD über DVB-C übertrugen. Beide sendeten in 1080i und 50 Hz, um bei der Bildwiederholrate konform zum traditionell genutzten PAL zu bleiben. Der Testlauf unter 1000 ausgewählten Teilnehmern wird Ende des Jahres abgeschlossen, wenn auch Mediacorp und Starhub vermutlich den übrigen Kunden den Service öffnen werden.
Australien war das erste Land mit HDTV-Regelbetrieb in 50 Hz und mit MPEG-2 per DVB (via Satellit und terrestrisch), allerdings werden dort auch einige Auflösungen (z. B. 576p50) als hochaufgelöst betrachtet, die anderswo nur als EDTV eingestuft werden. Australien startete im Januar 2001, aber erst im August 2003 war HD vorgeschrieben. Danach müssen kommerzielle Sender mindestens 1.000 Stunden hochaufgelöst produziertes Material pro Jahr senden (Die nicht kommerzielle ABC darf altes Material konvertieren). Seit 2005 senden alle überregionale Senderketten (ABC, 7, Nine, TEN und SBS) von allen terrestrischen Standorten digital und analog im Parallelbetrieb. Die Sender ABC und SBS darüber hinaus noch je ein zusätzliches digitales TV Programm, sowie zwei digitale Radio Programme.
Der im Vergleich zu Nordamerika und Südostasien verspätete Start in Europa ermöglicht es den neuen Anbietern, mit moderneren, kostensparenden Verfahren zu starten (MPEG-4-AVC und DVB-S2). Außerdem steht parallel die Markteinführung vorbespielter HD-Medien (Blu-ray Disc) an.
In Europa folgten nach dem Start des neuen, paneuropäischen Satelliten-TV-Senders Euro1080 (inzwischen „HD-1“) ab 2004 in MPEG-2 einige öffentliche Testausstrahlungen, in Deutschland insbesondere der ProSiebenSat.1 Media AG. Neben einigen Live-Großereignissen wie dem Eurovision Song Contest 2003 oder dem Finale des UEFA Cup 2004/05 werden vor allem Dokumentationen, etwa der BBC, schon länger in hoher Auflösung oder auf nachträglich abtastbarem Film produziert, um sie international besser und auch zukünftig noch verkaufen zu können.
In den größten Fernsehmärkten Deutschland, Großbritannien und Frankreich haben die jeweiligen großen Bezahlfernsehanbieter den eigentlich angepeilten HDTV-Start zum Weihnachtsgeschäft 2005 wegen der Entscheidung zur neuen Bandbreite sparenden Norm MPEG-4 AVC verschoben und starteten im ersten Halbjahr 2006. Sie hofften, insbesondere mit der Fußball-WM in Deutschland Zuschauer gewinnen zu können.
Frei empfangbare private und öffentlich-rechtliche Sender halten sich bisher in den meisten europäischen Ländern mit der Einführung noch zurück.
In Deutschland sendete seit dem 26. Oktober 2005 ProSiebenSat.1 Programme parallel zum normalen Betrieb über DVB-S2 in hochkonvertiertem HDTV (1080i), Filme wurden vereinzelt in voller HDTV-Auflösung gesendet (Sender-Logo mit „HD“-Zusatz). Die beiden Sender Pro7HD und Sat.1HD sind seit dem 16. Februar 2008 abgeschaltet, wie ProSiebenSat.1 Media AG am 14. Februar 2008 mitteilte. Ob eine Wiedereinführung im Free-TV oder Pay-TV geplant ist, steht noch nicht fest, gemeldet wurde der Termin 2010. Seit Mai 2006 sendet der frei empfangbare Sender Anixe HD ein Vollprogramm in HD mit Serien, Spielfilmen und Magazinen; zeitweise sind sogar in guter HD-Qualität (1080i) aktuelle Kino-Vorschauen und der Reisekanal „Lastminute.tv“ zu sehen. Einzelne Sportarten der Olympischen Spiele 2008 wurden abends als Wiederholung gezeigt.
Die deutschen öffentlich-rechtlichen Sender geben sich trotz der mittlerweile schnellen Verbreitung entsprechend ausgestatteter Geräte in den Haushalten bisher eher zurückhaltend, wohl aufgrund der nötigen Investitionen für die Produktions- und Sendetechnik. Lediglich ARTE HD sendet seit 1. Juli 2008 parallel zum normalen Fernsehbetrieb auch in hochauflösender Fernsehnorm 720p50. Außer einzelnen echten HDTV-Sendungen werden die meisten Beiträge hochskaliert. Auf der Website von arte werden native HDTV-Sendungen per Logo gekennzeichnet. Der Regelbetrieb soll ab 1. Januar 2009 aufgenommen werden. Zur IFA 2008 sendete Eins Festival rund 120 Stunden in HD. Dreimal im Jahr (Ostern, Weihnachten und zur IFA) sendet EinsFestival über Satellit und Kabel in HDTV (720p50).
ARD und ZDF beginnen mit der Leichtathletik-Weltmeisterschaft im August 2009 in Berlin mit der HDTV-Vorbereitungsphase, weitere Sendungen sind 2009 noch zur IFA sowie an Weihnachten geplant. Mit der Übertragung der Olympischen Winterspiele 2010 wollen sie den Regelbetrieb in HDTV über Satellit starten. Die ersten TV-Serien wurden bereits seit Mitte 2008 auf HD-Produktion umgestellt.
Der Bezahlsender Premiere bot seit dem 3. Dezember 2005 drei HD-Kanäle (1080i) an. Da bei Premiere HD Film von den großen Filmstudios der HDCP-Kopierschutz verlangt wird, ist über die analogen Receiver-Ausgänge nur Standard-Auflösung verfügbar. Bei Premiere HD Sport und Discovery HD wurde dagegen auf dieses Verfahren verzichtet. Ab November 2006 entfiel ein HD-Kanal: Sport- und Filmkanal wurden zu einem Angebot verschmolzen.
In der Schweiz bietet die SRG seit Dezember 2007 auf einem 24-Stunden-Gemeinschaftskanal mit Namen HD suisse Fernsehen in HD-Auflösung (720p) für alle Sprachregionen an. Ab 2012 sollen alle sieben Programme der SRG in HDTV ausgestrahlt werden.
In Österreich sendet seit der Fußball-Europameisterschaft der ORF (Öffentlich rechtliche Sendeanstalt) sein erstes Inlandsprogramm ORF 1 hochauflösend. Übertragen wird im 720p-Verfahren gemäß der weiter unten angeführten EBU-Richtlinie auf einem eigenen Kanal namens ORF 1 HD. Es wurden alle EM-Spiele als auch Studiointerviews hochauflösend in HD übertragen. Weitere Filme und Serien folgen vereinzelt.
Seit Anfang September 2005 sendet der schwedische Pay-TV-Anbieter Canal+ den HD-Sender C More HD über Satellit und nutzt dabei im Gegensatz zu anderen HD-Sendern das ältere DVB-S und MPEG-2 (1080i). Dafür ist das Programm in ganz Skandinavien zu empfangen, mit Originalton und allen skandinavischen Sprachuntertiteln. Der schwedische ÖR-Sender SVT sendet seit Februar 2007 auf dem gleichen Satelliten (Thor, 1 Grad West) ein HDTV-Programm.
In Großbritannien sendet seit dem 22. Mai 2006 Sky sein Bezahlangebot an HD-Kanälen. Von Start an werden HD-fähige Festplattenrekorder angeboten, und für die Anfangszeit wird auf HDCP und Analogausgangsabschaltung verzichtet. Das öffentlich-rechtliche BBC bereitet den HDTV-Regelbetrieb vor und sendete die Spiele der Fußballweltmeisterschaft 2006 über Satellit und in Teilen Londons über DVB-T. Danach begann BBC mit dem „HDTV-Trial“ auf Astra, 28,2° Ost, unverschlüsselt und sendet tagsüber Preview-Trailer aus verschiedenen HD-Produktionen sowie abends Vollprogramm wie Serien und Spielfilme, alles in voller HDTV-Auflösung 1080i.
In Polen senden u.a. drei verschiedene Fernsehplattformen ihr Programm in HD. Cyfrowy Polsat bietet als HD Programme Polsat Sport HD, HBO HD, Eurosport HD und in Kürze BBC HD. Die Fernsehplattform n strahlt als HD Programme TVP HD, TVN HD, MGM HD, Discovery HD, n Sport HD, Eurosport HD, HBO HD und Filmbox HD aus. Die dritte Fernsehplattform Cyfra+ bietet als Programme Canal+ Film HD, Canal+ Sport HD, HBO HD, Filmbox HD, Eurosport HD und National Geographic Channel HD in hochauflösenderer Norm an.
In der Türkei brachte Doğan TV (Kanal D) die HDTV-Technik als Erster ins Fernsehen. Am 27. September 2006 begann Kanal D mit HDTV-Tests; mit der offiziellen Sendung am 1. Oktober 2006. Der Kanal wurde kurze Zeit später eingestellt, da Kanal D zunächst nur die Technik testen und Erfahrungen gewinnen wollte. Nach einer eineinhalbjährigen Pause wurde Kanal D HD im August 2008 regulär im Pay-TV-Angebot von D-Smart gestartet, zusammen mit drei weiteren HD-Sendern (HD Smart, Discovery HD, Eurosport HD). Ein Jahr zuvor hatte bereits der Konkurrent Digiturk erste HD-Sender aufgeschaltet: LİG TV, ein Fußballsender, der u.a. die Türkische Liga (Süper Lig) überträgt, sendet seit dem 20. Juni 2007 auch in HDTV, ebenso wie weitere vier im Laufe des Jahres auf Eutelsat W3A aufgeschaltete HD-Sender, die seit Januar 2008 abonnierbar sind (Moviemax HD, National Geographic HD, Eurosport HD, Spormax HD). Der staatliche Fernsehsender TRT übertrug die Olympischen Spiele 2008 in HDTV, jedoch wurde der Sender TRT 3 HD nach den Spielen wieder abgeschaltet. Konkrete Pläne, zur Fußball-Weltmeisterschaft 2010 einen dauerhaften HD-Sender zu starten, sind vorhanden. Der Privatsender Show TV plant, Ende 2009 über die Plattform Digiturk seine Sendungen in HDTV auszustrahlen.
In Frankreich gab es schon 2005 HD-Testsendungen über Hotbird von TF1 und Canal+, inzwischen sind mehrere Pay-TV-Kanäle aktiv. Der neue TV-Sender mit Beiträgen aus der Welt des Luxus und Glamours, Luxe.TV, strahlt unverschlüsselt via Astra 19 Grad, Astra2 auf 28 Grad und Hotbird9, 9° Ost, auf den beiden letzteren sowohl in SD (DVB) als auch in HDTV (MPEG4/AVC). Das HD-Paket von Sky-Italien umfasst derzeit vier Sender, auf Hotbird 13 Grad Ost gibt es auch noch das polnische HDTV-Paket "N-Sport". Auf diesem Hotbird begann am 25. Mai 2008 „Eurosport HD“ mit Sendungen in 1080i, teilweise hochskaliert von Eurosport-SD-Sendungen (dann fehlt die Einblendung „Full HD“). Die „Intl“-Version mit englischem Kommentar ist zeitweise frei empfangbar.
Albanien hat bisher acht HDTV-Kanäle und vier davon für das Sportfernsehen. Die Firma Digitalb richtete diese im Februar 2008 ein.
Zu den Olympischen Spielen sendet auch RTV Slovenija ein terrestrisches HDTV-Signal in der Hauptstadt Ljubljana. Gleichzeitig begann der ungarische TV-Sender M2 mit unverschlüsselten HDTV-Sendungen aus China auf Hotbird 13 Grad Ost.
Bei der Zeilenzahl wird die vertikale Bildauflösung angegeben, beim Verfahren des Bildaufbaus wird Vollbild- (progressive) oder Zeilensprungverfahren (interlaced) abgekürzt mit „p“ oder „i“. Bei der Angabe der Bildwiederholrate gibt es zwei verschiedene Konventionen: Oft wird die Anzahl der Bilder pro Sekunde ohne Unterscheidung zwischen Halb- und Vollbildern angegeben, die Nomenklatur der European Broadcasting Union (EBU), die zusätzlich einen Schrägstrich verwendet, sieht hingegen die Angabe der effektiven Vollbilder pro Sekunde vor (z. B. 720p/50, 1080i/25).
Bei dieser Regelung gibt es noch zwei zu beachtende Eigenschaften von HDTV, die zu abweichenden Nomenklaturen führen. Zum einen kann es vorkommen, dass in Vollbildern vorliegende Filme, vorrangig Kinoproduktionen, zwar im Zeilensprungverfahren übertragen werden, sich aber der Vollbildcharakter unverändert aus diesen beiden Halbbildern rekonstruieren lässt. Auf dem Papier würde zwar zum Beispiel 1080i50 bzw. 1080i/25 stehen, aber es ist auch als 1080psf25 darstellbar. Das Kürzel für das Bildaufbauverfahren ist das Progressive Segmented Frame (PsF), das anstelle des Interlace-Kürzels geschrieben wird und nur die Übertragungsart genauer beschreibt. Als Folge muss aber die Bildwiederholrate halbiert werden. Und zum anderen sind bei digitalen Kinoproduktionen mit HD-Kameras auch das Kürzel 24p zu finden. Damit kann 1080p24 gemeint sein, aber beim Digitalen Kino kann es sich auch um eine höhere Auflösung handeln.
HDTV wird mit 1080 aktiven Zeilen in Zeilensprungmodus oder 720 Zeilen im Vollbildmodus bei einem Seitenverhältnis von 16:9 in der ITU-R BT.709 festgelegt. Der Ausdruck „high-definition“ kann sich sowohl auf die Auflösungsspezifikation beziehen als auch auf Medien mit ähnlicher Schärfe wie Spielfilme.
Die beiden HDTV-üblichen Bildauflösungen sind 1280×720 Pixel und 1920×1080 Pixel, im Vollformat. Das Seitenverhältnis des Bildes beträgt 16:9. Der Auflösungsunterschied von 1280×720 gegenüber PAL (nach CCIR 601) beträgt das 2,2-fache ((1280×720p)/(720×576i)) und 1920×1080 gegenüber PAL sogar das 5-fache ((1920×1080i)/(720×576i)). - Da die zumeist (USA) verwendete MPEG-2-Komprimierung das Bild in Blöcke von 16×16 Pixel aufteilt, werden bei 1920×1080 tatsächlich 1088 Zeilen übertragen.
Beim Vergleich der Auflösungen progressiver Formate zu Bildern im Zeilensprungverfahren ist zu beachten, dass beim progressiven Format pro Zeiteinheit doppelt so viele Informationen gesendet werden wie beim Zeilensprungverfahren. Insbesondere bei viel Bewegung im Bild lassen sich also Progressive- und Interlaced-Formate nur bedingt vergleichen.
HDTV-Bilder müssen in der Praxis häufig entzerrt werden: Die Übertragung eines 16:9-Bildes wird häufig in ein 4:3-Verhältnis gestaucht, so dass bei 1080 Zeilen nur 1440 statt 1920 Punkte und bei 720 Zeilen nur 960 statt 1280 Punkte zur Verfügung stehen. Der Schärfeverlust kann durch ein gutes Mastering gelindert werden.
Die typischerweise verwendeten Bildfrequenzen betragen bei der Vollbilddarstellung 23,976 Hz, 24 Hz, 25 Hz, 29,97 Hz und 30 Hz, und bei der Halbbilddarstellung 50 Hz, 59,94 Hz und 60 Hz. Wenn es die Kapazität des Übertragungsmediums erlaubt, ist optional auch eine Vollbilddarstellung mit den Halbbildfrequenzen möglich.
Allerdings übersteigt die erforderliche Datenrate von 1080p50 und 1080p60 bei der Verwendung von MPEG-2 das von den eingesetzten Übertragungsverfahren (DVB und ATSC) vorgesehene Maximum.
Die traditionelle Frequenz von 50 bzw. 25 Hz wird für eine Darstellung des deutlich größeren dargestellten Bildes von einigen Experten als zu gering angesehen, weswegen auch in Europa die Nutzung von 60 bzw. 30 Hz erwogen wird.
Die PAL- und SECAM-kompatiblen 50 Hertz haben gegenüber den NTSC-kompatiblen 60 Hertz den offensichtlichen Nachteil eines leichter bemerkbaren Flimmerns, aber den Vorteil einer geringeren Datenrate bei gleicher Kompression oder andersherum. Kinofilme in 24p müssen bei PAL vier Prozent schneller abgespielt werden, bei NTSC können hingegen trotz korrekten Tempos wegen des nötigen Telecine-Verfahrens (3:2-Pull-up) ruckelige Bewegungen auftreten.
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Für 1080i50 mit MPEG-2 wird (gemäß ITU) eine Bitrate von 27 Mbit/s empfohlen (0,52 bit/px → ca. 5,4 Mbit/s bei 576i50), bei geringeren Qualitätsanforderungen 22 Mbit/s (0,42 bit/Pixel → 4,4 Mbit/s). HD1 sendet nur mit 18 Mbit/s, also 0,35 bit/px, was etwa 3,6 Mbit/s für SDTV oder 3,75 Mbit/s bei 1,85:1- bzw. 3 Mbit/s bei 2,35:1-DVD-Filmen (Cinemascope) entspricht, wobei DVDs den Vorteil einer dynamisch anpassbaren Bitrate haben.
Um die vorhandenen Datenraten so effizient wie möglich zu nutzen, gibt es mehrere Möglichkeiten. Erstens können Filme mit einem Originalseitenverhältnis von 2,35:1 auf 16:9 beschnitten (gecroppt) und auf das vorgeschriebene 16:9-Verhältnis gebracht werden. Dabei wird kein schwarzer Rand am oberen und unteren Bildrand mitübertragen, da er keine sichtbaren Bildinformationen enthielte und somit überflüssig ist. Jedoch fallen dabei Bildinformationen an den Seiten weg. Da statische schwarze Bereiche sich effizient komprimieren lassen, gibt es nur eine geringe Datenratenersparnis. Dafür wird die Datenrate von einem kleinen erforderlichen Bildbereich auf eine größere Fläche erweitert und somit die Datenrate pro Fläche verringert. Zweitens können nur die sichtbaren Zeilen gespeichert und erst beim Abspielen die schwarzen Balken zum Auffüllen der Bildschirmauflösung eingefügt werden. Beide Verfahren werden angewandt, wenn das Seitenverhältnis von den verlangten 16:9 abweicht, also breiter wird. Eine ähnliche Methode wäre bei 4:3-Filmmaterial auf 16:9 denkbar, und würde die schwarzen Ränder (Pillarbox) an den Seiten ersetzen. Dieses wurde beispielsweise von ProSieben HD und Sat.1 HD angewendet.
Während die EBU ihren Mitgliedern derzeit 720p/50 und als eine zukünftige Option 1080p50/60 in der Produktions- und Sendeseite empfiehlt, vor allem da dies den verbreiteten Anzeigegeräten entgegenkommt, haben sich alle aktiven europäischen HD-Anbieter bisher für 1080i/25 entschieden, halten sich aber andere Optionen offen. Das EICTA-Siegel HD ready trägt dem Rechnung, indem es von Anzeigegeräten die Unterstützung der Formate 1080i und 720p mit 50 und 60 Hertz verlangt.
Darüber hinaus schreibt dieses Emblem, das keine externe Zertifizierung voraussetzt, sowohl eine analoge als auch eine HDCP fähige digitale Schnittstelle wie HDMI oder DVI vor.
Bei entsprechend gesetzten DRM-Daten (Broadcast Flag) wird das digitale Signal nur HDCP-verschlüsselt, also kopiergeschützt, vom Empfangs- zum Anzeigegerät übertragen, was allerdings nicht alle vorhandenen, eigentlich HD-fähigen Bildschirme unterstützen. Kritiker fürchten außerdem, dass die Rechteinhaber die Sender und Hardwarehersteller dazu zwingen werden, die DRM-Parameter so zu setzen, dass an ungeschützten HDTV-Ausgängen, also normales DVI oder analog (z. B. YPbPr-Komponenten-Videokabel), ein qualitativ minderes oder gar kein Signal ausgegeben wird. De facto kann der zukünftige Nutzer von HDTV wohl seine Filme in der höheren Auflösung sehen, das Aufzeichnen wird aber häufig nicht oder nur in minderer Qualität (bestenfalls DVD-ähnlich) gestattet sein.
Grundsätzlich sind bei HDTV alle beim Digitalfernsehen oder auf der DVD zum Einsatz kommenden Tonformate möglich, wobei sich aber Dolby Digital durchsetzt.
In den Transportströmen kann MPEG-1/-2 Audio Layer-2 bis Dolby Digital (AC3) von Mono bis Mehrkanalton genutzt werden.
Da HDTV als Premiumangebot gilt, wird sowohl für das Bild als auch für den Ton mehr Bandbreite bereitgestellt und somit häufig Mehrkanalton angeboten.
Vereinzelt werden noch Filme in Stereo oder gar Mono gesendet, wobei es sich dabei meistens um ältere Filme handelt, bei denen es zur Zeit der Produktion noch kein Mehrkanaltonverfahren gab und eine nachträgliche Bearbeitung des Quelltones nicht durchgeführt wurde.
In Japan wird bei einigen Sendern MPEG-2 Advanced Audio Coding (AAC) verwendet. Zukünftig sollen auch die Weiterentwicklungen Dolby Digital Plus und DTS HD in Fernsehübertragungen und auf Datenträgern genutzt werden, welche effizienter arbeiten und mehr Kanäle und Zusatzfunktionen erlauben sollen.
Alle gängigen Übertragungssysteme sind möglich. Zurzeit wird hauptsächlich über Satellit und Kabel übertragen, aber auch terrestrische und Übertragung via Internet (IPTV) sind möglich. Die Verteilung auf diese Systeme variiert von Land zu Land.
In Nordamerika wird ATSC als terrestrische Übertragungsart verwendet. Dort ist die maximale Datenübertragungsrate von 19,2 Mbit/s vorgeschrieben, die aber nicht vom Broadcaster bis zum Endkunde gehalten werden kann, da sich innerhalb der Übertragungswege so genannte eigenständige Networks befinden, die das Signal verändern dürfen, um es auf die Gegebenheiten des eigenen Netzteiles anzupassen. Dies geschieht vor allem bei Kabel- und terrestrischer Übertragung. Als Videokomprimierung wird MPEG-2 und als Tonkomprimierung können MPEG Audio und Dolby Digital verwendet werden.
In Europa wird der DVB-Standard verwendet und hauptsächlich über Satellit ausgestrahlt. Erste Kabelunternehmen fangen gerade an, HD-Sender in Ihre Netze aufzunehmen. In Frankreich werden momentan Tests mit dem dort TNT genannten DVB-T durchgeführt. Im Gegensatz zu Deutschland wird dort vom Start weg MPEG-4 als Videokodierung auch für SDTV verwendet, was auch für die HD-Kanäle genutzt werden kann. Englands BBC speist im Großraum London eine BBC-HD-Variante in das Freeview getaufte DVB-T-Netz ein. Dort wird ebenfalls ein Downpush durch Low Bandwidth Broadcasting getestet.
In der frühen Testzeit wurde für die Satellitenübertragung DVB-S genutzt, später aber auf DVB-S2 gewechselt. Die meisten derzeitigen HD-Sender in Europa verwenden DVB-S2 für den Regelbetrieb; bei angekündigten Neuaufschaltungen wird nur DVB-S2 genannt. Es verwendet im Gegensatz zu DVB-S eine verbesserte Fehlerkorrektur bei der Modulation und kann dadurch die Bandbreite bis zu 30 % effektiver nutzen. Im Kabelnetz wird das DVB-C beibehalten; es wird keine erweiterte Version, ähnlich dem DVB-S2, benötigt. Bei allen kommt die effektive MPEG-4/AVC-Videokomprimierung zum Einsatz.
In Australien wird bereits im Regelbetrieb HDTV über DVB-T ausgestrahlt, allerdings mit MPEG-2 codiert. Der deutsch-französische Kultursender Arte startete am 1. Juli 2008 mit seiner HDTV-Test-Ausstrahlung in 720p auf Astra 19 Grad Ost. Nach einer Mitteilung des französischen Ministeriums für Kultur und Kommunikation soll das Programm in MPEG4-Kompression ab 30. Oktober 2008 unverschlüsselt über DVB-T ("Télévision Numérique Terrestre") und später per Kabel und DSL verbreitet werden.
In Japan wird bei Kabel, Sat und Antenne ISDB als Standard genutzt. Für die Tonkanäle wird das effektivere Advanced Audio Coding verwendet.
Die Übertragung im Internet ist möglich, allerdings noch weit entfernt vom Regelbetrieb. Es sind vereinzelt Internetseiten mit HD-Videos zu finden, allerdings handelt es sich lediglich um herunterzuladende Kinotrailer. Via Fernsehen aufgenommene HD-Spielfilme werden manchmal über Tauschbörsen verteilt, hierbei handelt es sich jedoch durchaus um urheberrechtlich bedenkliche Kopien. Kommerzielle Dienste für IPTV oder VoD gibt es für HDTV noch nicht. Die Deutsche Telekom hat einen IPTV-Dienst auf Basis des VDSL-Netzes aufgebaut, in dem u. a. die Premiere-HD Kanäle und Bundesliga-Spiele in HD eingespeist werden. Dieses Netz wird aber zunächst nur in wenigen Ballungszentren eingerichtet.
Bildschirme mit integriertem DVB-Empfangsteil (IDTV) sind immer noch die Ausnahme. Für HDTV in MPEG-2 oder -4 sind sie nur von einzelnen Herstellern verfügbar. Auch die erste Generation dezidierter HDTV-Empfänger war häufig technisch noch nicht ausgereift; einigen fehlte es an etablierten Eigenschaften wie der Elektronische Programmzeitschrift (EPG) oder den für Bezahlfernsehen nötigen Kartenschächten (Common Interface). Für ATSC sieht die Situation besser aus, da HDTV in den USA schon früher eingeführt wurde und dementsprechend mehr Endgeräte auf dem Markt erhältlich sind. Außerdem nutzt die US-Regulierungsbehörde FCC ihre entsprechenden Befugnisse aus, um die Hersteller zu zwingen, DTV-Empfangsteile in TV-Geräten einzubauen.
Zur optimalen Darstellung von HDTV muss das Anzeigegerät eine physikalische Auflösung von 1920 × 1080 Pixel beherrschen. LCD-Fernseher stellen heute überwiegend 1366 × 768 Pixel (bei 16:9) dar, die 720p nicht ohne Interpolation darstellen können und sind daher für das von der EBU favorisierte Format 720p/50 auch nicht optimal geeignet. Daneben gibt es als „PAL optimal“ bezeichnete EDTV-Geräte mit 540 Zeilen (siehe Overscan), welche aufgrund des geraden Teilungsverhältnisses 1920 × 1080 besonders leicht interpolieren können.
Vielfach werden insbesondere Plasmageräte noch mit der NTSC/VGA-Auflösung von 480 Zeilen verkauft (EDTV). Große CRT-Geräte mit 1080 Bildzeilen sind nur in Ländern mit HDTV-Regelbetrieb erhältlich.
Aktuelle „HD-fähige“-Geräte mit meist 768 Zeilen Auflösung besitzen nur 192 Zeilen mehr als herkömmliche PAL-Geräte. Zu beachten ist erstens das breitere Seitenverhältnis – per anamorpher DVD oder DVB-SD-Ausstrahlung konnten bereits 16:9-Bilder mit den vollen 576 Zeilen aber nur 720 Pixeln pro Zeile geschaut werden. Zweitens zeigt PAL nur 25 Voll- oder 50 Halbbilder pro Sekunde an, 720p50 hingegen 50 Vollbilder, wobei durch digitale Puffer und Filter in sog. 100-Hertz-Fernsehern bereits Verbesserungen in diese Richtung erreicht worden waren.
LCD-Fernseher und fast alle anderen kathodenstrahlröhrenfreien Geräte profitieren besonders von Bildsignalen, die sie nicht auf ihre native Auflösung umrechnen müssen, d. h. üblicherweise 720p60 oder 1080i60.
Mit einem PC ist der direkte MPEG2-HDTV-Empfang mittels üblicher Digital-TV-PCI-Karten und entsprechender Software möglich, allerdings sind evtl. integrierte MPEG-Dekodierchips („full featured“) i. d. R. nur auf SDTV ausgelegt. Während das Aufzeichnen auch auf etwas schwächeren Rechnern möglich ist, erfordert das Anschauen einen relativ leistungsfähigen Computer (2-GHz-Prozessor) oder spezielle, bisher kaum erhältliche Dekodierchips. Das Konvertieren in andere Formate ist ohne teure Spezialhardware bisher nicht in Echtzeit möglich.
Die neue europäische HDTV-Variante mit DVB-S2-Satellitensignal und MPEG4/AVC-Codierung (H.264) erfordert neue Empfangskonverter/Karten und sehr leistungsfähige Bildverarbeitung im Rechner. Aktuelle Grafikkarten sollen mit neuester Software auch die MPEG4/AVC-Decodierung unterstützen und so den Prozessor entlasten können.
Zukünftig soll der HDCP-Kopierschutz auch auf Empfangs- und Grafikkarten sowie Computermonitore ausgeweitet werden.
Die beiden Spielkonsolen der siebten Generation Xbox 360 (bis 1080i YPbPr, per Software-Update auch 1080p, bei neueren Konsolen auch HDMI) und Playstation 3 (bis zu 1080i und 1080p HDMI), unterstützen HD-Ausgabe für Spiele und Filme. Nintendos Wii bietet hingegen keine HD-Ausgabe, sondern maximal 480p. Sie nähern sich so wieder den Auflösungen des PC-Spielebereichs an (dort u. a. üblich: XGA bis UXGA), denn Computermonitore und -grafikkarten verfügen bereits seit etwa zehn Jahren über eine höhere Auflösung als SDTV, d. h. spätestens seit SVGA (siehe auch: Bildauflösung).
Auch die Xbox unterstützt prinzipiell bereits HDTV (1080i YPbPr), allerdings benötigt die PAL-Version dafür einen Umbau per Mod-Chip (enigma switch). Ähnlich wurden ebenfalls für die NTSC-Version der PlayStation 2 einige Spiele mit 1080i-YPbPr-Option angeboten (z.B. Gran Turismo 4).
Für den Empfang von HDTV benötigt man eine HD-taugliche Set-Top-Box. Dies ist ein Empfangsgerät, das die Signale entschlüsseln und verarbeiten kann. Für den Empfang von Premiere HD, das schon die Fußball-WM 2006 in HD ausgestrahlt hat, muss man auf die entsprechende Kompatibilität achten. Dies ist ebenso wenig selbstverständlich wie das Beherrschen des Kompressionsstandards MPEG-4 (statt nur MPEG-2) und der bei HDTV via Satellit üblichen Modulationsnorm DVB-S2 (statt nur DVB-S).
Da HDTV-Übertragungen über Satellit und Kabel erfolgen, aber auch terrestrisch oder über IPTV möglich sind, gibt es für jeden dieser Empfangswege einen eigenen Tuner bzw. Receiver, der nicht zu den anderen kompatibel ist. Doppeltuner für den Mischbetrieb gibt es zur Zeit selten für SDTV und noch gar nicht für HDTV.
Zur Übertragung der dekomprimierten Bild- und Tonsignale können analoge sowie digitale Schnittstellen benutzt werden. Dieses wird nur dadurch eingeschränkt, ob die Schnittstelle die erforderlichen Bandbreiten und Frequenzen beherrscht und ob diese vom Rechteinhaber der Signale dafür freigegeben werden, da durch eine Broadcast Flag und Verschlüsselung bestimmte Schnittstellen abgeschaltet werden und bei den freigegebenen Verschlüsselungen angeschaltet werden.
Zu den analogen HD-fähigen Videoschnittstellen gehören VGA, inklusive DVI-Analog und DVI-Integrated, und Component Video sowie von einigen Herstellern inzwischen auch angeboten Component Video per SCART. Eine YUV-Ausgabe über die drei RGB-Leitungen muss jeweils im Gerätemenü aktiviert/vorausgewählt werden da derzeit kein Sensor Signal am SCART Pin 16 für HDTV definiert ist. Der dreikanalige Komponenten-Anschluss kann zwei unterschiedliche Farb-Pegelungen enthalten, für Standard-TV-Quellen gelten normgemäß andere Pegelverhältnisse zwischen Y (Grün), Pb (Blau) und Pr (Rot) als für HDTV-Quellen. Das resultiert im nicht normgerechten Extremfall in einer farbverfälschten Bildausgabe, z.B. bei aus Kopierschutzgründen auf SD-Qualität heruntergeschalteter Analogausgabe.
Zu den digitalen Videoschnittstellen gehören DVI-Digital und DVI-Integrated. Das Serial Digital Interface findet man vorrangig bei Projektoren für Digitalkinos und es beherrscht HDTV. Im Computerbereich soll zukünftig der DisplayPort eingesetzt werden. Für D-VHS Rekorder und für HDV-Camcorder wird vereinzelt FireWire verwendet. Über das zu DVI kompatible HDMI lassen sich Videodaten und zusätzlich noch Audiodaten und Steuersignale versenden. Bei HDMI gibt es drei Varianten. HDMI 1.0, 1.2 und 1.3 unterscheiden sich nur in den unterstützen Auflösungen, Farbtiefe und Tonnormen. So unterstützt HDMI 1.0 nur direkt die HDTV-Auflösungen, 24 bit Farbtiefe und Dolby Digital, DTS und PCM. HDMI 1.3 unterstützt auch direkt die SDTV-Auflösungen, 48 bit Farbtiefe und Dolby Digital plus (inklusive TrueHD) und DTS HD. HDMI 1.3a sorgt per "Lipsync" für eine Korrektur eventuell auseinanderlaufender Bild- und Tondaten, sollten diese z.B. über einen AV-Receiver geschaltet worden sein. Für die neuen Tonformate können auch HDMI 1.0 oder den SPDIF verwenden, allerdings müssen dazu die Signale in Echtzeit in normales Dolby Digital, DTS oder gar einzelne PCM-Ströme gewandelt werden.
Ein Problem hat sich beim Verbinden verschiedener Fabrikate von Wiedergabegeräten und Displays ergeben, weil die Industrie die digitalen Bildpegelformate "DVI-PC" oder "DVI-Video" (HDMI enthält das gleiche Videoformat wie DVI-Anschlüsse) oft in ihre Geräte implantiert hat, ohne an eine nachträgliche Umstellmöglichkeit zu denken. Der Unterschied: Während bei DVI-PC (Grafikkarten) die Helligkeitspegel von 0 bis 255 reichen, wird bei DVI-Video (Heimelektronik) ein Puffer unter- bzw. oberhalb der Schwarz- und Weißpegel reserviert. Nur manche Videoprojektoren und Flachbildschirme können per Menue zwischen PC-Level (extended/erweitert) und Video-Level (Standard/normal) umgestellt werden. Schwarz ist entweder zu hell oder untere Helligkeitsbereiche werden verschluckt, der Weißpegel ist nicht maximal oder wird übersteuert, alles je nach Geräte-Kombination. Nur bei zufällig gleicher Auslegung des digitalen Videopegels in beiden Geräten stimmt der Kontrastumfang am HDMI-Eingang, der nicht durch Helligkeits- oder Kontrastregler änderbar ist.
Im professionellen Bereich gibt es die Bandformate und HDCAM (SR) von Sony sowie DVCPro HD und D5 HD von Panasonic. HDCAM hält seit 1999 den Löwenanteil des Marktes, D5 HD wurde eingestellt und bandbasiertes DVCPRO HD ist sehr selten geworden. 2005 erschienen auch festplatten-, optische- und kartenbasierende Formate. Für optische Aufzeichnung steht Sonys XDCAM HD-Familie, für Speicherkarten Panasonics P2 und seit 2007 auch XDCAM EX von Sony mit Aufzeichnung auf SxS-Medien. Neben den dutzenden Kameras dieser Hersteller gibt es seit 2007 Kameras, die auf Festplatten aufzeichnen. RED ist die weitverbreitetste, ihre Auflösung liegt über HD. Cineforms Aspect Ratio HD und DNxHD von Avid werden durch je eine Kamera, die Ikegami Editcam HD bzw. die SI-2K von P+S Technik unterstützt.
Bisher gibt es für Privatanwender neben den auslaufenden D-VHS-Kassetten (alias D-Theater) lediglich proprietäre Kauf-DVD-ROMs mit Filmen im WMV-HD-Format, die zukünftig von der standardisierten Blu-ray Disc abgelöst werden sollen. Das ursprüngliche Konkurrenzformat HD-DVD hat nach dem Ausstieg Toshibas aus dem HD-DVD-Markt im Februar 2008 keine Zukunftsperspektive. Als Videostandard können diese Medien im VC1(WMV-HD)- oder im MPEG4/AVC-Format bespielt sein.
Für Hobbyfilmer wurde der DV- zum HDV-Standard erweitert; entsprechende Videokameras sind bereits erhältlich und bieten eine Auflösung von 1440 × 1080 in anamorphem 16:9 Seitenverhältnis und 50 und 60 Hz Bildwiederholrate im Zeilensprungverfahren.
Sony und Panasonic führen 2006 mit AVCHD ebenfalls einen neuen Camcorderstandard für Hobbyfilmer ein. Das „AVC“ steht für MPEG-4/AVC und gibt dabei den verwendeten Aufnahme-Codec wieder und der Standard definiert eine Auflösung von 1920 × 1080 bei 60 oder 50 Hz im Zeilensprungverfahren und 24 Hz im Vollbildverfahren.
Aufnahmen bestehender Videokassetten können von VHS-Videorekordern über HDTV-Bildschirme wiedergegeben werden, allerdings ist für die Aufzeichnung neuer MPEG2-HD-Aufnahmen ein D-VHS-Videorekorder nötig. HD-taugliche Festplatten-Receiver gab es in Europa anfangs nur in Großbritannien für Sky-HD (Pay-TV). Im letzten Quartal 2007 kommen die ersten Free-TV-HDTV-Receiver mit externen Festplatten auf den Markt.
Um Lizenzkosten zu umgehen, werden in Taiwan und China eigene Speichermedien und Codecs entwickelt. In Taiwan wird an der Finalized Versatile Disc (FVD) geforscht und in China sind bereits Abspielgeräte und Filme für die Enhanced Versatile Disc (EVD) verfügbar. Beide Formate weisen geringfügig mehr Speicherplatz als die DVD auf, sehen jedoch die effizienteren Codecs VC-1 von Microsoft (FVD) bzw. VP5 und VP6 von On2 (EVD) vor. In erster Linie sind diese Medien Ersatz für die DVD mit standardaufgelöstem Material, aber sie sind auch für HD-Material vorgesehen. China entwickelt zusätzlich eine eigene Abart der HD-DVD. Die FVD, EVD und China HD-DVD sind ausschließlich für den asiatischen Raum gedacht und werden im Rest der Welt nicht vertrieben werden.
Ebenfalls ist eine Verbreitung von HDTV über Video-on-Demand (VoD) für PCs und Festplattenrekorder möglich. Anlässlich einer Erotikmesse stellte Digital Playground als nach eigenen Angaben erstes Unternehmen einen hochaufgelösten Pornofilm zum kostenpflichtigen Download bereit. Die BBC prüft derzeit den Markt und die Machbarkeit, HD-Filme zusätzlich zum Digitalfernsehstrom im Downpush-Verfahren und Low Bandwidth Broadcasting zu senden, um so die HD-Filme zu verteilen und zum Simulcast anbieten zu können.
Hintergrund ist, dass insbesondere die verschiedenen Unternehmen der US-amerikanischen Filmindustrie die global vorangetriebene Umstellung von niedrig aufgelöstem (SDTV) auf hoch aufgelöstes (HDTV) Fernsehen zum Anlass nehmen wollen, die fast überall bestehenden Ausnahmeregelungen zum Urheberschutz für privates Mitschneiden von Rundfunkausstrahlungen auf SDTV-Auflösungen zu beschränken oder ganz zu kappen - da HDTV gegenüber SDTV ohnehin andere Signalverbindungen erfordert, sollen diese statt in analoger Form in einer digitalen Form etabliert werden, und zwar unter Mithilfe von HDCP in einer vor Aufnahme geschützten Form. Die Idee dahinter ist, dass durch das Mitsenden eines Broadcast-Flags der empfangende Receiver dazu aufgefordert wird, die hochauflösenden analogen Bildsignale entweder ganz abzuschalten oder auf SDTV-Auflösung zu reduzieren. Ein Bild in HDTV-Auflösung gibt es dann nur noch über den kopiergeschützten digitalen Bildausgang, der gleichzeitig die HDCP-Verschlüsselung aktiviert. Ungeschützte Sendungen wie z. B. Live-Ausstrahlungen von Sportereignissen ließen sich dann nach wie vor in HDTV-Auflösung mitschneiden, die Ausstrahlung eines Hollywood-Films aber nicht oder nur in eingeschränkter Qualität.
HDTV hat nicht direkt etwas mit Kopierschutz zu tun, der Name HDTV steht nur für hochauflösendes Fernsehen. HDTV-Geräte tragen jedoch meist das HD ready-Logo, und dieses wiederum setzt den Kopierschutz HDCP voraus. Dieser Mechanismus wird jedoch von vielen Verbraucherschützern kritisiert, da damit auch rein private Kopien verhindert werden können. Siehe auch High-bandwidth Digital Content Protection.
Ebenfalls lassen sich alle digitalen Steuerungs-, Verschlüsselungs-, oder Zuordnungsmechanismen anwenden, die auch schon heute in den digitalen Medien genutzt werden. So können Digitale Rechteverwaltung für gezielten Erlaubnisabgleich integriert werden, Verschlüsselung des Signals innerhalb der Hardware unter anderem durch Digital Transmission Content Protection angewendet werden, um ein ungewolltes Abgreifen zu verhindern, und auch Wasserzeichen im Bild-, Audio oder weiteren Bereichen gesetzt werden. Es wird zur Zeit ein für die neue DVB-Version 3.0 Content Protection and Copy Management System (DVB-CPCM) entwickelt, das das Signal nach dem Empfang verschlüsselt und nur von Geräten abspielen lässt, die sich in der Authorized Domain befinden.
Diese Mechanismen sind nicht in der HDTV-Norm vorgesehen, sondern werden wie bei allen digitalen Medien angewendet und durch das annähernd zeitgleiche Erscheinen dieser Techniken auf den Markt wird der Eindruck erweckt, dass HDTV und die genannten Mechanismen zwingend mit einander verflochten sind.
Die höhere Auflösung bringt feinere Texturen auf den Bildschirm und damit auch teilweise unerwünschte Alterserscheinungen im Gesicht und am restlichen Körper der Personen. Um diese zu überdecken, muss mehr Wert auf die Maske gelegt werden, als es bei SDTV der Fall ist. Wo beim SDTV noch durch oberflächliche Veränderungen wie Abdecken und Pudern das Gesamtbild verbessert werden konnte, werden bei HDTV neue Verfahren wie Airbrush-Schminke angewendet, oder im Zusammenspiel mit der Filmaufnahme nur bestimmte Bildeinstellungen genommen, auf denen die „Schokoladenseite“ zu sehen ist oder Unschärfefilter automatisch über Bildbereiche mit Hauttönen gelegt, um gezielt die Auflösung in einem begrenzten Teil des Bildes herunterzusetzen. So können eventuelle körperliche Unzulänglichkeiten standardmäßig oder auf Wunsch versteckt werden. Es geht so weit, dass Personen, die im Fernsehen zu sehen sind und als hübsch angesehen werden, in HDTV-Aufnahmen als nicht mehr so hübsch wahrgenommen werden. Von Phillip Swann wurde eine HDTV-Bestenliste mit den zehn hübschesten und hässlichsten Personen erstellt.
HD-Kameras kommen auch im Gegensatz zu konventionellen Filmkameras ohne großflächige Ausleuchtung der Umgebung aus, allerdings steigt dabei das Bildrauschen (Noise), was durch eine Anpassung des Signal-to-Noise Levels ausgeglichen werden muss. Diese guten Nachtaufnahmeeigenschaften waren auch ausschlaggebend für die Wahl von HD-Cams für die Filme Collateral und Miami Vice (Film) von Michael Mann, deren Handlungen nachts spielen.
Beim Kulissen- oder Bühnenbau gibt es auch Unterschiede zu SDTV Sendungen. In vielen Fällen reicht es nicht aus die Kulisse zu übernehmen, da ein für SDTV ausreichend grober Baustil oder eventuelle Beschädigungen, die bei SDTV nicht zu sehen waren, in HDTV erst zum Vorschein kommen oder deutlicher sichtbar sind. Der Umbau der Kulisse geht deshalb meistens zeitgleich mit der Umstellung auf HD-Technik vonstatten, wie man das an der The Late Show with David Letterman im August 2005 erkennen konnte.
Bei Star Trek: Enterprise kam ein anderer Nebeneffekt von HDTV zum Tragen. In der Folge „Im finsteren Spiegel - Teil.2“ gibt es eine Szene, in der biographische Hintergrundinformationen zweier Hauptcharaktere auf einem Bildschirm gezeigt wurden. Nur ein kleiner Teil davon wurde in den Dialogen wiedergegeben und der Rest war in der SDTV-Übertragung nicht zu entziffern. Der Autor Michael Sussman war sich allerdings nicht bewusst, dass der angezeigte Text in HDTV vollkommen zu entziffern und somit lesbar war. Folglich fertigten „Star Trek“-Fans Screenshots davon an und wurden auf einige Fehler im Text aufmerksam, die nicht mit dem strengen „Star Trek Canon“ (anerkannte Fakten und Chronologie innerhalb des fiktiven „Star Trek“-Universums) übereinstimmen. Unter anderem wurde das Datum von Captain Archers Befehlsübernahme der Enterprise falsch angegeben. Dieses fällt zwar nur eingefleischten Fans auf, verdeutlicht aber, dass auch mehr Wert auf Kulissen gelegt werden muss, um solche Fehler zu vermeiden oder um diese als Eastereggs zu verwenden.
Alte Filme und auch Serien wurden häufig auf Filmstreifen aufgenommen. Wenn diese Filme noch als Originalmaster vorliegen, können auch von alten Filmen und Serien hochauflösende Transfers hergestellt werden. Dabei muss der Film durch einen digitalen Filmabtaster gescannt werden. Bei alten Filmen auf Celluloid, Celluloseacetat oder Polyester können diese meistens nicht direkt übernommen werden, sondern müssen erst aufwändig restauriert werden. Dieses geht Hand in Hand mit der chemischen Reinigung des Filmstreifens vor dem Scannen und einer anschließenden digitalen Bildaufbereitung. Dieses ist sehr zeit- und kostenintensiv und wird daher nicht bei jedem alten Film zum Zuge kommen. Für einige DVD-Veröffentlichungen wurde es bereits durchgeführt, sodass diese Filme bereits in HD ausgestrahlt werden konnten und auf eine Veröffentlichung im DVD-Nachfolgeformat warten. Diese Filme haben zwar das nicht HDTV-konforme Seitenverhältnis 16:9, bieten aber dennoch die höhere Auflösung (abhängig vom Zustand des Originalmasters). Filmklassiker wie Der Zauberer von Oz und Serien wie Ein Käfig voller Helden wurden in den USA bereits in HD ausgestrahlt.
George Lucas ließ übrigens die alte Star Wars-Trilogie vorsorglich in RGB scannen, um so das bestmögliche Ausgangsmaterial zu haben und die Kosten für eine erneute Bearbeitung für zukünftige HDTV-Versionen zu vermeiden.
Für eine hochauflösende Ausstrahlung und Verwertung auf HD-DVD wurde von der Sci-Fi Serie Star Trek: The Original Series nicht nur eine Filmabtastung des auf Zelluloid gedrehten Materials und Restauration vorgenommen, sondern die aus den 60er Jahren stammenden Spezialeffekte und Modelle gegen aktuelle, aus den Computer stammenden Visual Effects ausgetauscht. Dieses Remastering betrifft vor allem die Weltraumszenen mit Außenansichten der Raumschiffe. Wenn sich die Staffeln auf HD-DVD gut verkaufen, dann könnten solche Überarbeitungen auch auf weitere Star Trek Serien ausgeweitet werden, um auch diese erneut, und dieses Mal hochauflösend, veröffentlichen zu können.
Durch die höhere Auflösung von HDTV ist der Betrachtungsabstand, ab dem das Bild unscharf wirkt, bei gleicher Bilddiagonale geringer gegenüber SDTV. Mehr Details können bei HDTV nur wahrgenommen werden, wenn man nah genug am Bild sitzt. Ist der Betrachtungsabstand relativ groß, dann kann man die Auflösung von HDTV nicht von einer niedrigeren Auflösung unterscheiden – rein rechnerisch ergeben sich aus dem Auflösungsvermögen des menschlichen Auges mit ungefähr einer Winkelminute Grenzen von etwa dem 2,3-fachen (Auflösung 1280 × 720) und 1,6-fachen (1920 × 1080) der jeweiligen Bilddiagonalen für die Möglichkeit der Wahrnehmung. Die höhere Auflösung ist also insbesondere vorteilhaft bei Beamern (wenn sie die Auflösung darstellen können) und großen Wiedergabegeräten.
Bei HDTV sinkt die Gefahr des Zeilenflimmerns (1080i) oder verschwindet ganz (720p). 720p wird bei Sehtests auf Bildschirmen üblicher Größe, d. h. bis zu einer Bildschirmdiagonale von etwa einem Meter, von den meisten Menschen gegenüber 1080i vorgezogen. Die EBU empfiehlt ihren Mitgliedern 720p wegen der geringeren benötigten Datenrate und außerdem wegen des nur höchstens einmal im Sendezentrum und dort mit professioneller Hardware nötigen Deinterlacings.
Artefakte (oder auch Macroblocking genannt) können beim digitalen Fernsehen bei einem zu geringen Verhältnis von Bildneuauflösung und Bandbreite entstehen oder bei nicht effizienten Kompressionsalgorithmen und -equipment von Seiten des Anbieters (Sendeanstalt, Medienautoren, etc). Vor allem bei schnellen Szenen mit hoher Bildbewegung tritt diese „Blöckchenbildung“ auf. Auch wenn eine höhere Bandbreite und neuere effizientere Codecs im Gegensatz zu SDTV benutzt werden, können auch hier Artefakte durch Bandbreitenengstellen auftreten.
Bildaussetzer (Glitch) im Zusammenhang mit HDTV wurden bei den ersten HD-Receivern gemeldet. Dieses konnte auf die frühe Firmware der Geräte, der höheren Bandbreite des Senders und den Einsatz von HDCP zurückgeführt werden. Da die HDCP-Verschlüsselung beim Umschalten zu einem Sender, der dieses verlangt, überprüft und aktiviert werden muss, konnte es vorkommen, dass in den ersten Augenblicken nach Erscheinen des Fernsehbildes kurze Bildaussetzer gefolgt von weiteren Nebenerscheinungen, wie Grünstich oder Artefakten, auftraten.
Beim Abspielen von HD-Aufnahmen (DVR-Zwischenspeicherungen) kann es vorkommen, dass wegen der hohen Bandbreite und einem nicht ausreichend leistungsfähigen Abspielgerät nicht alle Daten geladen werden - obwohl die Daten an sich unbeschädigt und vollständig vorliegen.
Wenn bei der Aufnahme wegen eines gestörten Empfangssignals, zum Beispiel durch Gewitter oder technischer Probleme des Senders Daten unvollständig vorliegen, werden sie beim Abspielen durch Interpolation hochgerechnet - was ebenfalls zu Glitches führen kann.
Werden zur Bilderzeugung günstige Wandlerbausteine verwendet, d.h. alle drei Grundfarben auf einem CCD abgetastet, so kann dies zu deutlich erkennbaren Abtastfehlern führen. Vereinfacht ausgedrückt führt eine Ungleichgewichtung der Farbabtastung zu wiederkehrenden Bildfehlern, welche besonders stark auffallen, hat das abgetastete Bild ein ungünstiges Verhältnis zur Bildsensorauflösung. Bei 3CCD Lösungen tritt dieser Bildfehler nicht auf.
Je höher die Auflösung eines Bildes und je höher der Detailgrad im Bild desto höher die Wahrscheinlichkeit für den Moiré-Effekt. Dieser Effekt tritt bei einer Überlagerung sich periodisch wiederholender Bildmuster auf. Im Fernsehen ist dies an Personen mit karierter Kleidung („Fischgrätenmuster“) zu sehen. Dieser Effekt dürfte bei HDTV wegen der höheren Details sogar stärker auftreten (sofern die Kleidung der Moderatoren, Bühnenbilder u. ä. nicht entsprechend gewählt werden).
Das Hochskalieren (engl. Upscaling) ist ein Echtzeitinterpolieren einer geringeren Auflösung zu einer höheren; selbstverständlich wird dabei das Bild nicht detailreicher.
Verschiedene Geräte können empfangene oder ausgelesene SD-Signale in HDTV-Auflösungen umwandeln und an ihren Schnittstellen ausgeben. Zum Beispiel wird in DVD-Spielern ein DVD-Film mit PAL-Auflösung (720 × 576 Pixel) hochgerechnet und meist über digitale Ausgänge (DVI, HDMI) an den Monitor ausgegeben. Erhält ein Anzeigegerät über seine Eingänge eine Auflösung, die es nicht nativ darstellen kann, muss die stets integrierte Upscale-Einheit das Signal anpassen. Einige Geräte mit hoher Anzeigeauflösung werden dafür kritisiert, dass alle eingehenden Signale einer Skalierung unterzogen werden, wobei die Zwischenauflösung mitunter nicht der nativen Auflösung entspricht und so Detailschärfe verloren geht. Eine dritte Variante sind spezialisierte externe Geräte, die zwischen Empfangs- und Anzeigegerät geschaltet ausschließlich für die Signalkonvertierung zuständig sind. Die erzielten Ergebnisse können beim Heimequipment, abhängig von der verwendeten Einsatzart und der Leistung der Geräte, erheblich variieren.
Das Hochskalieren wird auch von einigen Sendeanstalten vorgenommen, um SD-Sendungen innerhalb eines HDTV-Angebotes auszustrahlen. Die dafür verwendeten professionellen Geräte erreichen zwar in der Regel bessere Resultate als übliches Endanwenderequipment und das Signal profitiert üblicherweise von der im Vergleich zur parallelen SD-Ausstrahlung höheren zur Verfügung stehenden Datenrate (annähernd DVD-Qualität, „near DVD“), aber die Qualität von echten HD-Quellen erreichen sie nicht.
Eine Skalierung kann auch nötig sein, wenn das Seitenverhältnis des Signals (z. B. 4:3) und des Bildschirms (z. B. 16:9) nicht übereinstimmen. Das „harte“ Einfügen schwarzer Balken (Letterbox, oben und unten, bzw. Pillarbox, links und rechts) ist im Digitalfernsehen nur noch begrenzt nötig, nämlich bei Formaten breiter als 16:9, wird aber von manchen Sendeanstalten trotzdem gemacht, da sich die schwarzen Bereiche sehr effizient komprimieren lassen. Es gibt neben schwarzen Balken auch andere Verfahren zur Anpassung von Signalen mit abweichenden Bildseitenverhältnisse in Endgeräten, darunter Abschneiden (Pan and Scan), lineares Aufblasen (Zoom) oder Stauchen in eine Richtung, ggf. in ein Zwischenformat (16:10, 14:9, 5:3) und nichtlineares Aufblasen, bei dem das Bildzentrum weniger verzerrt wird als die Außenbereiche.
Die Chips, die diese und weitere Funktionen bereitstellen, werden von Unternehmen wie Faroudja oder Pixelworks erzeugt und in Fernseher, Projektoren, etc. verbaut.
Auf der CeBIT 2006 wurde ein Prototyp mit vierfacher Pixelanzahl (3840 × 2160 Pixel) von HDTV vorgestellt. Diese Displays sollen bevorzugt in Bereichen eingesetzt werden, in denen äußerst detailreiche digitale Bilder benötigt werden, wie technische Zeichnungen oder Röntgenaufnahmen. Die doppelte Zeilen- sowie Spaltenanzahl erleichtert das Hochskalieren von HDTV, da jedes Pixel der 1080i/p Quelle exakt vier Pixel der QuadHDTV Auflösung entspricht. Dieses interpolieren bringt zwar keine neuen Bilddetails, aber löst das Interpolationsproblem von PAL zu HDTV, da dort keine ganzzahligen Multiplikationen möglich sind. Wann diese Displays auf dem Markt erhältlich sind ist unbekannt.
In Japan testet der Fernsehsender NHK bereits eine Weiterentwicklung von HDTV namens Ultra High Definition Video (UHDV). Dieses Format hat eine Auflösung von 7680 × 4320 Pixel, ist ausschließlich für 60 Vollbilder pro Sekunde ausgelegt und unterstützt bis zu 22.2 Audiokanäle. Das Format wurde zwar für den Fernseheinsatz entwickelt, schließt aber auch die Lücke zwischen Fernsehen und digitalem Kino, da HDTV keine ausreichende Auflösung besitzt, die das digitale Kino vorschreibt. Um eine einfache Skalierung zu ermöglichen wurde die vierfache Zeilen- sowie Spaltenanzahl zu HDTV genutzt. UHDV befindet sich in einer sehr frühen Entwicklungsphase und bevor dieses im Sendebetrieb eingesetzt werden kann, müssen unter anderem die massiven Voraussetzungen an Bandbreite gelöst werden und weitere effizientere Komprimierungsmethoden entwickelt werden.
Beim Wechsel vom analogen Kino mit Filmen auf Polyester oder einem anderen Trägermaterial hin zum Digitalkino mit digitalen Filmen, Zuspielungen und Projektion wurden auch Vorschläge unterbreitet, die HDTV-Auflösungen in den sich im Entstehen befindenden Digitalkinostandard zu integrieren. Das Gremium ITU-R SG 6 der International Telecommunications Union, welche eine UN-Einrichtung ist, vertrat die Broadcastseite und hat unter anderem den HDTV-Standard erarbeitet. Die ITU versuchte, den HD-Standard 1080p als Grundlage für D-Cinema zu etablieren. Auch wenn sich diese Norm nicht etablierte und die Verleihe dieses Vorhaben zurückwiesen, da die Bildqualität von HD nicht für die Kinoprojektion ausreiche, sind dennoch fast ausnahmslos alle digital produzierten Kinospielfilme 1080p (siehe auch digitale Kinokamera).
Die Digital Cinema Initiative (DCI) legte im September 2004 in Version 1.0 ihrer 'unverbindlichen technischen Spezifikation' ein Speicher- und Transportformat für digitalen Film fest und teilte dieses der SMPTE mit. Darin beträgt die Master-Auflösung 2K und 4K: Gemäß DCI 1.1., Abschnitt 3.2.1.2. sowie 3.2.1.8 beträgt die Auflösung .
Dennoch stellt die 1080p Bildauflösung den Löwenanteil der digitalen Kinospielfilme dar, obwohl HDTV-Bildauflösungen als unzureichend abgelehnt wurden. Der Löwenanteil der digitalen Projektoren in Kinos stellen 1080p oder 2K dar, 4K-Projektoren sind äußerst rar - während tausende 1080p/2K-Kinos existieren (alleine in den USA über 3000), sind es in 4K grade ein paar Dutzend. Das Kino kann von HDTV-Ausstrahlungen profitieren, da sich zusätzliche Einnahmequellen außerhalb des Kerngeschäftes erschließen lassen. So können besondere Events wie Sportübertragungen und Konzerte live in Kinos übertragen werden, da sich Empfänger für digitale Signale einfach in das vorhandene digitale Kinoequipment einfügen lassen. Und auch wenn die Auflösung von HDTV nicht der von 4K entspricht, kann diese dennoch besser sein, als würde das Signal einer herkömmlichen Fernsehübertragung oder einer 720p-Sendung auf die Leinwand projiziert werden. Auch stellt 1080p schon einen Auflösungsgewinn dar, gemäß den unabhängigen Messungen der internationalen Gremien wie bspw. der ITU sind in regulären, 35-mm-projizierenden Kinos die Auflösungen unterhalb von 1080p.
Unter Stereoskopie versteht man jede Technik, die fähig ist, dreidimensionale visuelle Informationen mit zweidimensionalen Bildern zu übertragen und so den Eindruck echter räumlicher Tiefe beim Betrachter zu erwecken. Der räumliche Eindruck in Fotos oder Filmen wird durch zwei übereinander gelegte Einzelbilder erstellt, die aus zwei leicht unterschiedlichen Positionen (in der Regel Augenabstand) aufgenommen wurden. Im Kino oder Fernsehen wurden diese 3D-Filme nur selten für spezielle Vorführungen benutzt, da erstens die Produktion der 3D-Filme aufwändiger und damit teurer ist und weil zur Betrachtung dieser Filme eine besondere anaglyphe oder polarisierende 3D-Brille genutzt werden musste, die nicht jeder Zuschauer besitzt und nicht für jede Sendung tragen will. In den 1950er Jahren wurden 3D-Kameras gerne für Horrorfilme genutzt, und auch heute noch werden vorrangig Dokumentationen in Stereoskopie gedreht. Diese Filme lassen sich auch von Zelluloid auf digitale Medien und in HD-Auflösung überspielen oder werden direkt in HD aufgenommen. Seit Frühjahr 2007 gibt es im Kölner "Cinedom" ein 3D-Kino mit Stundenfilmen ähnlich wie beim IMAX-3D, allerdings projiziert mit einem Digitalprojektor (DCP 70). Die dort eingesetzten aktiven 3D-Brillen (LCD-Shutter) sind sehr leicht und fast mit den früher üblichen Pol-Brillen zu verwechseln. Der Lichtverlust ist ähnlich hoch, aber dafür ist die Wiedergabe absolut flimmerfrei und hochwertig, außerdem unabhängig von der Kopfhaltung. Der neue Walt Disney Computer-Animations-Film "Triff die Robinsons-3D" ist ein Beispiel für die 3-dimensionale Zukunft des digitalen Kinos. Am 21. November 2005 strahlte der US-amerikanische Fernsehsender NBC die Folge „Still Life“ der auch in HDTV gesendeten Serie Medium als 3D-Film aus, in denen einige Szenen mit 3D-Effekten aufgewertet wurden.
Es gibt auch Versuche, 3D-HD-Signale auf „autostereoskopische“ 3D-Displays zu bringen, auf denen der 3D-Effekt ohne spezielle 3D-Brille zu erkennen ist. Philips zeigte auf der CeBIT 2006 einen Prototypen, auf dem auch 3D-Material der KUK Filmproduktion GmbH zu sehen war.
Die Übertragung der Bilder kann entweder als ein Signalstrom geschehen, in dem beide perspektivischen Bildhälften mit anaglyphem Farbversatz (in der Regel rot/blau) gesendet werden, oder als Zeilensprung-Halbbilder für LCD-Shutter-Brillen. Andere Methoden benötigen zwei getrennte Signalströme für jede der perspektivischen Bildhälften, und somit wird die doppelte Bandbreite benötigt. HDMI bietet dabei genug Bandbreitenreserven, um zwei 1080p60-Datenströme zum Display zu übertragen. Um eine einwandfreie Wiedergabe zu gewährleisten, muss die Synchronisation zwischen den beiden getrennten Signalen dabei erhalten bleiben. Ebenso muss das Medium, das diese getrennten Informationen beinhaltet, ausreichend Kapazitäten besitzen und die Ausgabegeschwindigkeit gewährleisten. TDVision verspricht mit seinem “TDV Codec”, der auf der Fachmesse SID 2008 präsentiert wird, 3D-Video in HDTV auf herkömmlichen Blu-ray Discs zu ermöglichen.

