EZB

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Geschrieben von bishop 26/02/2009 @ 18:00

Tags : ezb, weltwirtschaft, wirtschaft

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Euro

Karte europäischer Staaten mit Bezug zum Euro██ EU-Länder mit Euro██ EU-Länder im WKM II██ EU-Länder außerhalb des WKM II██ Nicht-EU-Mitglieder mit Euro

Der Euro (€) ist die Währung der Europäischen Währungsunion (EWWU). Er fungiert als gemeinsame offizielle Währung in 22 europäischen Staaten. 16 dieser Staaten gehören der EU an. Neben dem US-Dollar ist der Euro die wichtigste Währung der Welt. Am 1. Januar 1999 wurde der Euro als Buchgeld, drei Jahre später am 1. Januar 2002 erstmals als Bargeld eingeführt. Damit löste der Euro die nationalen Währungen als Zahlungsmittel ab. Neben den sechzehn Staaten des Eurosystems prägen drei weitere Staaten Euromünzen mit nationalen Rückseiten.

Der Ursprung des Euros als einheitliche Währung der EU ist in den Ursprüngen der Europäischen Union sowie in der globalen Wirtschaftsgeschichte zu suchen. Einerseits war die realwirtschaftliche Integration mit der Zollunion 1968 schon weit fortgeschritten, andererseits hatte der Zusammenbruch des Wechselkurssystems von Bretton Woods zu stark schwankenden Wechselkursen geführt, die nach Ansicht der Politik den Handel behinderten.

1970 wurde erstmals die Idee einer europäischen Währungsunion konkretisiert. Im sogenannten „Werner-Plan“ erarbeitete der luxemburgische Premierminister Pierre Werner mit Experten eine Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) mit einer einheitlichen Währung. Das Vorhaben, dessen Ziel es war, die WWU bis 1980 zu realisieren, scheiterte unter anderem wegen des Zusammenbruchs des Bretton-Woods-Systems.

Stattdessen wurde 1972 der Europäische Wechselkursverbund gegründet und 1979 das Europäische Währungssystem (EWS). Das EWS sollte allzu starke Schwankungen der nationalen Währungen verhindern. Zu diesem Zweck wurde die ECU (European Currency Unit) geschaffen – eine Verrechnungseinheit, die man als Vorläufer des Euros bezeichnen kann. Banknoten in ECU gab es allerdings nicht, Münzen wurden auch nur als symbolische Sonderedition ausgegeben. Allerdings wurden von einigen Mitgliedstaaten der EG Anleihen und Obligationen in ECU ausgegeben, die auch an den Börsen gehandelt wurden. Im Jahr 1988 erarbeitete der Ausschuss zur Prüfung der Wirtschafts- und Währungsunion unter Leitung des Vorsitzenden der Europäischen Kommission, Jacques Delors, den sogenannten „Delors-Bericht“. Dieser sah in drei Schritten die Schaffung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion vor.

Die erste Stufe der Währungsunion begann am 1. Juli 1990 mit der Herstellung des freien Kapitalverkehrs zwischen den EU-Staaten. Am 1. Januar 1994 begann die zweite Stufe: Das Europäische Währungsinstitut (EWI) als Vorläufer der Europäischen Zentralbank (EZB) wurde gegründet und die Haushaltslage der Mitgliedstaaten überprüft. Außerdem legte am 16. Dezember 1995 der Europäische Rat in Madrid den Namen der neuen Währung fest: „Euro“.

Vor diesem Datum waren auch andere Namen im Gespräch. Wichtige Kandidaten waren dabei europäischer Franken, der wegen seiner spanischen Übersetzung (Franco) nicht ausgewählt werden konnte, europäische Krone und europäischer Gulden. Durch die Verwendung eines bereits bekannten Währungsnamens sollte dabei Kontinuität signalisiert werden und das Vertrauen der Bevölkerung in die neue Währung gefestigt werden. Darüber hinaus hätten einige Teilnehmerländer den bisherigen Namen ihrer Währung beibehalten können. Einige liebäugelten auch mit „ECU“, dem Namen der alten EU-Verrechnungswährung. Allerdings scheiterten alle Vorschläge an den Vorbehalten einzelner Staaten, insbesondere Großbritanniens. Als Reaktion schlug die deutsche Delegation um Finanzminister Theodor Waigel den Namen „Euro“ vor.

Die symbolische Wertangabe Euro auf einer Medaille ist erstmals für eine Ausgabe aus dem Jahr 1965 nachweisbar. Eine weitere private Prägung mit dieser Nominalbezeichnung ist 1971 in den Niederlanden hergestellt worden. Dabei wird der erste Buchstabe der Bezeichnung Euro als ein C mit eingefügtem kurzem leicht geschlängelten Strich geschrieben. Der erste Buchstabe der Umschrift EUROPA FILIORUM NOSTRORUM DOMUS (lat.: Europa das Haus unserer Kinder) wird ebenso geschrieben.

Im Maastricht-Vertrag von 1992 einigten sich die EG-Mitgliedstaaten auf sogenannte „Konvergenzkriterien“, die Staaten erfüllen müssen, die der dritten Stufe der Europäischen Währungsunion beitreten und den Euro einführen wollen. Auf Initiative des damaligen deutschen Finanzministers Theo Waigel wurden zwei dieser Kriterien auf dem EG-Gipfel 1996 in Dublin auch über den Euro-Eintritt hinaus festgeschrieben. Dieser Stabilitäts- und Wachstumspakt fordert von den Euroländern in wirtschaftlich normalen Zeiten einen annähernd ausgeglichenen Staatshaushalt, damit in wirtschaftlich ungünstigen Zeiten Spielraum besteht, durch eine Erhöhung der Staatsausgaben die Wirtschaft zu stabilisieren (Neuverschuldung maximal drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts).

Im November 2004 wurde bekannt, dass Griechenland die Konvergenzkriterien zu keinem Zeitpunkt erfüllt hatte. Stattdessen hatte es das tatsächliche Haushaltsdefizit verschleiert, indem gefälschte Daten an die EU-Kommission gemeldet worden waren. Die dadurch eigentlich irreguläre Teilnahme am Euro hatte allerdings keine rechtlichen Konsequenzen, da ein derartiger Fall in den Verträgen nicht berücksichtigt worden war.

Auch die Kriterien des SWP wurden von mehreren Euroländern verletzt (darunter mehrfach Deutschland und Frankreich).

Am 31. Dezember 1998 wurden die Wechselkurse vom damaligen Ratsvorsitzenden der EU-Finanzminister Rudolf Edlinger (Österreich) zwischen dem Euro und den einzelnen Währungen der Mitgliedstaaten unwiderruflich festgelegt, und der Euro wurde somit am 1. Januar 1999 gesetzliche Buchungswährung. Er ersetzte die ECU in einem Umrechnungsverhältnis von 1:1. Einen Tag später, am 2. Januar, notierten bereits die europäischen Börsen in Mailand, Paris und Frankfurt am Main sämtliche Wertpapiere in Euro. Eine weitere Änderung im zeitlichen Zusammenhang mit der Euroeinführung war der Wechsel in der Methode der Preisdarstellung für Devisen. In Deutschland war bis zum Stichtag die Preisnotierung (1 US$ = x DM) die übliche Darstellungsform. Seit 1. Januar 1999 wird der Wert von Devisen in allen Teilnehmerländern in Form der Mengennotierung dargestellt (1 EUR = x US$). Ferner konnten seit dem 1. Januar 1999 Überweisungen und Lastschriften in Euro ausgestellt werden (in Griechenland seit dem 1. Januar 2001). Konten und Sparbücher durften alternativ auf Euro oder die alte Landeswährung lauten, Wertpapiere wurden nur noch in Euro gehandelt.

In Deutschland wurde der Euro im Rahmen des sogenannten „Frontloading-Verfahrens“ ab September 2001 an Banken und Handel verteilt. Der Handel sollte durch die Ausgabe von Euro und Annahme von DM in den Umtauschprozess einbezogen werden. Ab dem 17. Dezember 2001 konnte in deutschen Banken und Sparkassen bereits eine erste Euro-Münzmischung, auch „Starterkit“ genannt, erstanden werden. Diese Starterkits beinhalteten 20 Münzen im Wert von 10,23 Euro und wurden für 20 DM ausgegeben. In Österreich enthielten die Starterkits 33 Münzen im Gesamtwert von 14,54 Euro und wurden für 200 Schilling ausgegeben. Die allgemeine Geldausgabe – insbesondere auch der neuen Geldscheine – begann am 1. Januar 2002.

In Deutschland ist bei den Filialen der Deutschen Bundesbank (ehemals Landeszentralbanken) der Austausch der DM für Euro möglich. Im Rahmen von Sonderaktionen nehmen manche deutsche Handelsketten und Einzelhändler hin und wieder die Deutsche Mark als Zahlungsmittel an.

Trotz der einfachen und kostenlosen Umtauschmechanismen waren im Mai 2005 noch DM-Münzen im Wert von 3,72 Milliarden Euro (fast 46 % des Münzbestandes vom Dezember 2000) im Umlauf. Der Wert der noch nicht in Euro umgetauschten Banknoten beläuft sich auf 3,94 Milliarden Euro. Dabei handelt es sich nach Ansicht der Deutschen Bundesbank jedoch größtenteils um verlorengegangenes oder zerstörtes Geld.

Der Euro ist somit die fünfte Währung in der deutschen Währungsgeschichte seit der Reichsgründung 1871. Vorgänger waren Goldmark, Rentenmark (später Reichsmark), Deutsche Mark sowie die Mark der DDR (vorher Deutsche Mark bzw. Mark der Deutschen Notenbank).

Während einer gewissen Übergangszeit, die in jedem Land individuell entweder bis Ende Februar 2002 oder bis Ende Juni 2002 andauerte, existierten in jedem teilnehmenden Land Zahlungsmittel in Euro und der alten Landeswährung parallel. Mittlerweile sind die ehemaligen Landeswährungen keine gültigen Zahlungsmittel mehr. Die meisten Währungen können jedoch noch bei den jeweiligen nationalen Zentralbanken gegen Euro eingetauscht werden.

In den Euroländern ist der Umgang mit den früheren Währungen unterschiedlich geregelt. In Deutschland besteht ein gesetzlicher, unbefristeter Anspruch auf gebührenfreien Geldumtausch von D-Mark-Scheinen und -Münzen in Euro, in Österreich, Spanien und Irland können Banknoten und Münzen der jeweiligen früheren nationalen Währung, in Belgien, Luxemburg und Slowenien die jeweiligen früheren Banknoten unbefristet in Euro umgetauscht werden, in anderen Ländern ist ein Umtausch nur befristet möglich.

Portugiesische Escudo-Münzen, französische Francs-Münzen, belgische und luxemburgische Franken-Münzen, niederländische Gulden-Münzen sowie griechische Drachmen-Münzen sind nicht mehr umtauschbar.

In Frankreich und Spanien werden nach wie vor die Preise ergänzend in Francs bzw. Pesetas ausgezeichnet, häufig dabei sogar in größerer Schrift.

In Deutschland hat ein Forschungsteam der Fachhochschule Ingolstadt zweieinhalb Jahre nach Einführung des Euros eine Studie zu dessen Akzeptanz in der deutschen Bevölkerung vorgelegt. Danach standen zur Erhebungszeit fast 60 % der deutschen Bevölkerung dem Euro positiv gegenüber. Viele der Befragten trauerten jedoch um die DM. Auch rechneten viele der Befragten Preise von Euro in DM um, bei höheren Beträgen häufiger als bei niedrigen. Bei allen Preisen rechneten lediglich 48 % der Befragten um, bei Preisen über 100 Euro jedoch noch 74 %. Der Grund hierfür ist der einfache Umrechnungsfaktor (recht genau 1:2, exakt 1:1,95583).

Zudem verbindet die Bevölkerung mit der Einführung des Euros aber auch eine allgemeine Preisanhebung, die Teile des Einzelhandels vornahmen.

In manchen europäischen Ländern (zum Beispiel in Frankreich und den Niederlanden) waren Preiserhöhungen im Zeitraum der Euro-Einführung gesetzlich untersagt, in Deutschland hatte man auf eine Selbstverpflichtung des Handels gesetzt.

Im Verbraucherpreisindex (VPI) war die Preiserhöhung aufgrund des Warenkorb-Berechnungsverfahrens (Berechnung nach anteiligen Ausgaben der privaten Haushalte in den verschiedenen Güterkategorien) nicht so deutlich, da die Preiserhöhung nicht in allen Warenkategorien zu Buche schlug.

Bei Auslandsreisen und Urlaubsaufenthalten in seinem Geltungsbereich gewinnt der Euro deutlich an Sympathie. Auch der bessere Preisvergleich innerhalb Europas wird positiv vermerkt. Laut der oben genannten Studie begrüßen viele der Befragten auch, dass durch die gemeinsame EU-Währung ein Gegenpol zu US-Dollar und Yen geschaffen wurde.

Laut Eurobarometer 2006 war eine relative Mehrheit von 46 % der deutschen Bevölkerung der Meinung, „Der Euro ist gut für uns, er stärkt uns für die Zukunft“, während 44 % der Meinung waren, der Euro „schwächt das Land eher“. 2002 waren die Eurobefürworter (39 %) noch in der Minderheit gegenüber den Euroskeptikern (52 %).

Eine Studie der Dresdner Bank im Auftrag der Forschungsgruppe Wahlen ergab allerdings Ende 2007 ein Absinken der Euroakzeptanz der Deutschen auf 36 % gegenüber 43 % im Jahr 2004.

Laut Eurobarometer sind die Österreicher dem Euro gegenüber positiver eingestellt als die Deutschen. 2006 waren 62 % der österreichischen Bevölkerung der Meinung: „Der Euro ist gut für uns, er stärkt uns für die Zukunft“, während 24 % der Meinung waren, der Euro schwäche das Land eher. In Österreich waren bereits 2002 die Eurobefürworter (52 %) in der Mehrheit gegenüber den Euroskeptikern (25 %).

Der Euro wird von der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt am Main kontrolliert. Diese nahm am 1. Juni 1998 ihre Arbeit auf. Die Verantwortung ging jedoch erst mit dem Start der Europäischen Währungsunion (EWU) am 1. Januar 1999 von den Nationalen Zentralbanken (NZB) auf die EZB über. Neben der in Artikel 105 des EG-Vertrags festgelegten Sicherung der Preisstabilität, hat die EZB auch noch die Aufgabe, die Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten zu unterstützen. Weitere Aufgaben der EZB sind die Festlegung und Durchführung der Geldpolitik, die Verwaltung der offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten, die Durchführung von Devisengeschäften, die Versorgung der Volkswirtschaft mit Geld und die Förderung eines reibungslosen Zahlungsverkehrs. Um die Unabhängigkeit der EZB zu wahren, darf weder sie, noch eine der NZB Anweisungen einer der Regierungen der Mitgliedstaaten erhalten oder einholen. Diese juristische Unabhängigkeit ist notwendig, da die EZB das ausschließliche Recht der Banknotenausgabe inne hat und somit Einfluss auf die Geldmenge des Euros hat. Dies ist notwendig, um nicht der Versuchung zu erliegen, eventuelle Haushaltslöcher mit einer erhöhten Geldmenge auszugleichen. Dadurch würde das Vertrauen in den Euro schwinden und die Währung würde instabil werden.

Die Europäische Zentralbank bildet zusammen mit den nationalen Zentralbanken, wie der Deutschen Bundesbank, das Europäische System der Zentralbanken und hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Das Beschlussorgan ist der EZB-Rat, der aus dem Direktorium der EZB und den Präsidenten der Nationalen Zentralbanken gebildet wird. Das Direktorium besteht wiederum aus dem Präsidenten der EZB, dessen Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern, die allesamt regelmäßig für eine Amtszeit von acht Jahren von den Mitgliedern der EWU gewählt und ernannt werden, eine Wiederwahl ist ausgeschlossen.

Der Euro ist offizielles Zahlungsmittel in 16 der 27 EU-Staaten. Zuletzt führte die Slowakei am 1. Januar 2009 den Euro ein. Darüber hinaus haben sechs weitere Staaten den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel eingeführt, ohne der EWWU anzugehören. Neben Ländern, in denen der Euro als Zahlungsmittel fungiert, hat sich eine Reihe von Ländern über Wechselkurssysteme an den Euro gekoppelt. So nehmen beispielsweise am europäischen Wechselkursmechanismus II weitere fünf EU-Staaten teil, und in den Ländern der afrikanischen CFA-Franc-Zone haben sich 14 Länder an den Euro gebunden. Insgesamt nutzen 36 Staaten und vier Teile von Staaten (Französisch-Polynesien, Neukaledonien sowie Wallis und Futuna) den Euro oder eine vom Euro abhängige Währung.

Die französischen Überseegebiete Guadeloupe, Französisch-Guayana, Französische Süd- und Antarktisgebiete, Martinique, Mayotte, Réunion, Saint-Barthélemy, Saint-Martin und Saint-Pierre und Miquelon haben ebenfalls den Euro als Zahlungsmittel.

Mit dem Beitritt Zyperns zur Eurozone wurde auch im britischen Überseegebiet Akrotiri und Dekelia der Euro als Zahlungsmittel eingeführt. Im türkisch besetzten Nordteil der Insel gilt de facto weiterhin die Türkische Lira als gesetzliches Zahlungsmittel; der Euro wird jedoch vielfach trotzdem angenommen.

Der Rat der Europäischen Union in der Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs beschloss am 3. Mai 1998 das Inkrafttreten der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion zum 1. Januar 1999 und legte gemäß den Konvergenzkriterien die ersten elf Teilnehmerstaaten fest.

Am 19. Juni 2000 kam der Europäische Rat zur „Auffassung, dass Griechenland einen hohen Grad an nachhaltiger Konvergenz erreicht habe und daher die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung des Euros“ erfülle. Nach Zustimmung des Ecofin-Rats führte Griechenland zum 1. Januar 2001 den Euro ein.

Am 8. März 2006 hatte Slowenien als erster der neu beigetretenen Staaten einen offiziellen Antrag zur Einführung des Euros zum 1. Januar 2007 gestellt. Am 16. Mai 2006 empfahl die Europäische Kommission, Slowenien in die Eurozone aufzunehmen. Am 11. Juli 2006 genehmigte der Ecofin-Rat letztendlich die Euro-Einführung zum 1. Januar 2007 und legte dabei den Wechselkurs auf 239,640 Tolar für einen Euro fest.

Am 10. Juli 2007 billigten die EU-Finanzminister den Beitritt von Zypern und Malta zum Euroraum. Damit stieg zum 1. Januar 2008 die Zahl der Euro-Teilnehmerländer auf 15 und mit dem Beitritt der Slowakei zum Euroraum am 1. Januar 2009 auf nunmehr 16 Länder.

Während Monaco, San Marino und die Vatikanstadt inzwischen Abkommen mit der EU abgeschlossen haben, die sie zur Emission von Euromünzen berechtigen, existiert zwischen Andorra und der Union bisher kein derartiges Abkommen. Daher ist der Euro in Andorra zwar gesetzliches Zahlungsmittel, allerdings gibt es keine von Andorra geprägten Euromünzen. Das Land verhandelt zwar seit Oktober 2004 mit der Europäischen Gemeinschaft, diese beendete aber nach wenigen Monaten die Verhandlungen, da die Regierung Andorras nicht bereit war, die politischen Forderungen zu erfüllen, die unter anderem eine Lockerung des Bankgeheimnisses vorsehen. Der zweite kritisierte Punkt, die Aufhebung der Steuerfreiheit, wurde durch die Einführung einer Unternehmenssteuer erst vor kurzem behoben.

Im Zuge seiner Unabhängigkeitsbemühungen hatte Montenegro einseitig die Deutsche Mark als Währung eingeführt. Im Kosovo wurde die DM nach dem Ende des Kosovo-Krieges von der UNO-Verwaltung als Währung eingeführt. Nach deren Abschaffung führten beide den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel ein (Montenegro ist seit dem 3. Juni 2006 ein unabhängiger Staat, der Kosovo betrachtet sich seit dem 17. Februar 2008 ebenfalls als unabhängig). Allerdings haben auch sie bisher kein Abkommen mit der EU über eine Einführung des Euros abgeschlossen – dies ist seitens der EU auch nicht angestrebt, sodass sie weder Einfluss auf die Geldpolitik der EZB nehmen können noch Euromünzen prägen dürfen. Somit partizipieren sie auch nicht an den Seigniorage-Einnahmen.

Auch außerhalb der Eurozone ist es in vielen europäischen Ländern möglich, mit Euro zu bezahlen, wobei aber in der Regel ein vom Verkäufer selbstständig festgelegter Wechselkurs verwendet und das Wechselgeld oft in der Landeswährung ausgegeben wird.

Mehrere Länder verfügen über eine weitestgehend feste Wechselkursbindung zum Euro. Diese lassen sich in drei Gruppen gliedern: Erstens existieren bilaterale Wechselkursbindungen über den Wechselkursmechanismus II zu einer Reihe von EU-Ländern, die den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel (noch) nicht eingeführt haben. Zweitens existieren historische Wechselkursbindungen zwischen früheren französischen Kolonien und dem Euro, die in der Regel ebenfalls bilateral geschützt werden. Drittens haben sich unilateral mehrere Länder an den Euro gekoppelt.

Alle EU-Mitgliedsländer, die den Euro nicht bereits als Währung eingeführt haben, sind gemäß Maastricht-Vertrag dazu verpflichtet, die Gemeinschaftswährung nach Erfüllung festgelegter nomineller Konvergenzkriterien einzuführen. Der zweijährige Verbleib im WKM II ohne Anpassung des Leitkurses ist eines von vier Konvergenzkriterien zur Euro-Einführung. Lediglich Großbritannien und Dänemark behielten sich das Recht vor, selbst über den Beitritt zur Währungsunion zu entscheiden (sogenanntes „Opting out“).

Im Jahr 1979 wurde das Europäische Währungssystem gegründet, dessen Kernelement der Wechselkursmechanismus (WKM) war. Formal gehörten alle Staaten dem WKM an, jedoch wurde er nur von Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg und den Niederlanden angewendet. Hauptziel war es, die Wechselkurse und deren Schwankungen zu regeln, um eine Preisstabilität zu garantieren, zudem war er Voraussetzung für die Aufnahme in die Europäische Währungsunion. Durch die Einführung des Euros hörte der WKM auf zu existieren, sein Nachfolger für die EU-Länder, die noch nicht Mitglieder der Währungsunion sind, ist der Wechselkursmechanismus II (WKM II).

Vier EU-Staaten haben ihre nationalen Währungen über den WKM II an den Euro gekoppelt. Der WKM II sieht einen Schwankungsbereich der Wechselkurse zwischen Euro und jeweiliger nationaler Währung von ± 15 % vor. Dänemark hat darüber hinaus eine Vereinbarung mit der EU geschlossen, den Wechselkurs nur um ± 2,25 % schwanken zu lassen, mehrere andere Teilnehmer haben die Schwankungsbreite einseitig beschränkt.

Die baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen wollen den Euro so schnell wie möglich einführen. Die gute wirtschaftliche Entwicklung dieser Länder führt jedoch zu hohen Inflationsraten.

Litauen strebte ursprünglich eine Einführung im Jahr 2007 an. Der litauische Finanzminister Zigmantas Balčytis reichte am 16. März 2006 die Unterlagen zur Euro-Einführung trotz Warnung der Europäischen Kommission offiziell ein. Die Kommission empfahl jedoch, die Aufnahme Litauens aufgrund seiner um 0,06 Prozentpunkte zu hohen Inflationsrate zu verschieben. Beim Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs am 15. und 16. Juni 2006 in Brüssel wurde der Antrag abgelehnt. Auf den Euro-Raum bezogen wäre die Teuerungsrate in Litauen zwar niedrig genug gewesen, um das Aufnahmekriterium zu erfüllen, der Vertrag von Maastricht sieht aber auch die EU-Staaten ohne Euro als Referenz vor. Nach Ansicht mancher europäischer EU-Finanzexperten hätte Litauen trotzdem aufgenommen werden können. Die EU-Kommission und die EZB akzeptierten diese Position jedoch nicht, um nicht an Glaubwürdigkeit zu verlieren. Litauen könnte somit ein Präzedenzfall für die künftige Euro-Einführung in den mittel- und osteuropäischen Ländern (MOEL) sein. Inzwischen strebt die litauische Regierung die Euro-Einführung ab 2010 an.

Weitere Staaten haben vertraglich zugesichert, den Euro so bald wie möglich einzuführen. Allerdings erfüllen sie nicht alle Konvergenzkriterien.

Die EU-Länder Dänemark und das Vereinigte Königreich verfügen über ein vertraglich vereinbartes Recht zum „Opt-out“, also zum Nichtbeitritt zum Euroraum.

Dänemark nimmt zwar am WKM II teil, machte jedoch nach einer Volksabstimmung am 28. September 2000 vom Opting-out-Recht Gebrauch und führte bisher den Euro nicht ein. 53,1 Prozent der Wähler entschieden sich für die Ablehnung. Im Jahr 2011 soll erneut abgestimmt werden.

Die britische Bevölkerung sollte nach Äußerungen des damaligen britischen Premiers Tony Blair 2006 über einen Beitritt zum Euro abstimmen. Durch die Ablehnung der EU-Verfassung in einigen Staaten (2005) und die Absage des Referendums unter anderem im Vereinigten Königreich ist diese Abstimmung inzwischen allerdings auf unbestimmte Zeit verschoben. Zudem gilt Blairs Nachfolger Gordon Brown als Euro-Skeptiker, da die Währungspolitik in seiner früheren Rolle als Finanzminister zu seinem Aufgabenfeld gehörte und es schon Konflikte innerhalb der Regierung um diese Frage gab, so dass eine schnelle Aufnahme des Prozesses unter seiner Führung nicht erwartet wird.

Einige Währungen, die früher an eine der Vorgängerwährungen des Euros gekoppelt waren, haben nun einen festen Wechselkurs zu ihm. Dies betrifft insbesondere frühere französische Kolonien; über den CFA-Franc sind 14 west- und zentralafrikanische Länder an den Euro gekoppelt. Dies sind Äquatorialguinea, Benin, Burkina Faso, Elfenbeinküste, Gabun, Guinea-Bissau, Kamerun, Republik Kongo, Mali, Niger, Senegal, Togo, Tschad und die Zentralafrikanische Republik. Das französische Finanzministerium garantiert die Wechselkursbindung.

Eine ähnliche Bindung unterhalten mehrere französische Übersee-Territorien; Französisch-Polynesien, Neukaledonien sowie Wallis und Futuna sind über den CFP-Franc ebenso fest an den Euro gebunden, wie die frühere französische Kolonie Komoren und die ehemalige portugiesische Kolonie Kap Verde.

Bosnien und Herzegowina hat seine Währung 1998 an die Deutsche Mark gekoppelt, sodass es heute ebenfalls über eine Euro-Bindung verfügt.

Von der Einführung des Euros erwartete man verstärkten Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern der Eurozone, da bisher bestehende innergemeinschaftliche Wechselkursrisiken und die dadurch notwendigen Währungsabsicherungen für europäische Unternehmen wegfallen. Es wurde vermutet, dass dies von Vorteil für die Bevölkerung der Eurozone sein würde, da Handel in der Vergangenheit eine der Hauptquellen ökonomischen Wachstums war.

Weiterhin ging man davon aus, dass Preisunterschiede für Produkte und Dienstleistungen in den Ländern der Eurozone abnehmen würden: Durch Arbitrage-Handel (Handel gleicher Produkte und Dienstleistungen zwischen den Euro-Ländern) sollten bestehende Unterschiede schnell ausgeglichen werden. Dies führe zu verstärktem Wettbewerb zwischen Anbietern und damit zu niedriger Inflation und mehr Wohlstand der Verbraucher.

Einige Wirtschaftswissenschaftler äußerten Bedenken zu den Gefahren einer Einheitswährung für eine so große und heterogene Wirtschaftszone wie das Euroland. Insbesondere bei asynchronen Konjunkturzyklen bereite eine angemessene Geldpolitik Schwierigkeiten.

Ein wesentliches volkswirtschaftliches Problem stellt die Festlegung der Wechselkurse der an der Einheitswährung beteiligten Währungen dar. Eine Volkswirtschaft, die mit überbewerteter Währung der Einheitswährung beitritt, wird im Vergleich ein höheres Vermögen, jedoch auch höhere Kosten und Preise aufweisen als Staaten, die unterbewertet oder reell bewertet der Einheitswährung beitreten. Ein volkswirtschaftlicher Ausgleich der Überbewertung ist in der Folge nur schwer erreichbar.

Bei einer überbewerteten Wirtschaft wirkt der zusätzliche Importanreiz bei den höheren Preisen deflationär. Die höheren Kosten mindern die Exportvoraussetzungen im gemeinsamen Währungsraum und begünstigen die Verlagerung der Produktion in kostengünstigere Staaten. Um die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu erhalten, sind Kostensenkungen (in prozentualer Höhe der Überbewertung) unausweichlich. Zur Finanzierung der Kostensenkungen kann reell nur die Abschöpfung des durch die Überwertung gestiegenen Vermögens herangezogen werden.

Politisch war und ist fraglich, ob EZB und Europäische Kommission die Mitgliedsländer zu hinlänglicher Haushaltsdisziplin werden anhalten können: Entziehen sich einzelne Länder oder Ländergruppen ihrer haushaltspolitischen Verantwortung, werden Inflationsrate und Finanzierungskosten für diese Länder solange relativ niedrig bleiben, wie sich der Großteil der restlichen Euro-Länder nicht zu stark verschuldet. Dies könnte verspätete oder nicht ausreichende Korrekturen der Haushaltspolitiken fördern und zu Wohlstandseinbußen führen.

In der Praxis der Anfangsjahre hat sich vor allem die Geld- und Zinspolitik im heterogenen Wirtschaftsraum als schwierig erwiesen, da beispielsweise Wachstumsraten von über 5 % in Irland mit Raten nahe Null in den iberischen Staaten in Einklang gebracht werden mussten. Der irischen Situation wäre nach bisher angewandten Methoden mit Leitzinserhöhungen und Geldmengenverknappung zu begegnen gewesen, während im Gegenbeispiel Lockerungen üblich gewesen wären. Regionale Unterschiede lassen sich mit der einheitlichen Geldpolitik aber nicht hinreichend abbilden.

Ein weiterer Effekt betrifft die internationalen Rohstoffpreise und dabei insbesondere den volkswirtschaftlich bedeutsamen Erdölpreis. Öl wird nach wie vor meist in US-Dollar berechnet, die OPEC akzeptiert seit den 1970er-Jahren sogar nur noch ausschließlich US-Dollar. Innerhalb der OPEC wurde allerdings diskutiert, die Preise auf Euro umzustellen, womit auch viele Drittländer dazu gezwungen wären, für Ölkäufe Teile ihrer Devisenreserven vom US-Dollar in Euroguthaben umzuwandeln. Dies hätte äußerst negative Auswirkungen auf den US-Dollar und auf die US-Wirtschaft, die durch den stetig weiter wachsenden Handel mit Öl stabilisiert wird. Der Irak hatte im Jahr 2000 unter Saddam Hussein bereits die Ölverkäufe ausschließlich in Euro abgerechnet, dies haben die USA allerdings gleich zu Beginn der Besatzung des Iraks wieder umgestellt. Sowohl der Iran, als auch Venezuela unter Hugo Chávez, der ein besonders lautstarker Vertreter dieses Wechsels ist, äußerten sich zustimmend zu dieser Umstellung. Der Iran hat darüber hinaus am 17. Februar 2008 eine eigene Ölbörse mit Sitz auf der Insel Kish eröffnet, die nicht an den US-Dollar gebunden ist. Die Ölmengen, die der Iran exportiert, sollen allerdings zu gering sein, um die Stellung des US-Dollars als „Ölwährung“ gefährden zu können.

Mit der Einführung des Euros stellten viele Verbraucher eine gefühlte Verteuerung von Waren und Dienstleistungen über der Inflationsrate fest. Diese gefühlte Verteuerung wird im Allgemeinen darauf zurückgeführt, dass einzelne Preise stark angehoben wurden, auch wegen gestiegener Herstellungskosten in bestimmten Bereichen, und sich diese Preiserhöhungen im Gedächtnis festsetzten. Teilweise wurde auch vor der Euro-Einführung der Preis moderat angehoben, um nach dem Beitritt in die Währungsunion Preise auf „runde“ Euro-Beträge runden zu können.

Umgangssprachlich kam daher zunehmend der von dem Satiremagazin Titanic eingeführte und anschließend von vielen Zeitungen verwendete Begriff „Teuro“ auf, der sogar zum „Wort des Jahres 2002“ gewählt wurde. Den offiziellen Statistiken gemäß ist es aber zu keiner bedeutenden Teuerung gekommen: So betrug beispielsweise laut Statistik Austria der österreichische Verbraucherpreisindex VPI 86 zum 31. Dezember 1998 133,7 und ergibt eine durchschnittliche Inflationsrate von 2,45 % in den zwölf Jahren von 1987 bis 1998, während der VPI 96 von 102,2 (31. Dezember 1998) auf 112,0 (31. Dezember 2003) stieg und somit die durchschnittliche Inflationsrate nach der Euroeinführung auf 1,84 % sank. In Deutschland stieg der Verbraucherpreisindex (Basisjahr 2000) von 81,9 (1991) auf 98,0 (1998) und nach der Euroeinführung auf 104,5 (2003); das ergibt ein Absinken der durchschnittlichen Inflation von 2,60 % vor der Euroeinführung auf 1,29 % nach der Einführung des Euros.

Für die Diskrepanz zwischen der gemessenen, gesunkenen Inflation und der subjektiv gefühlten, gestiegenen Inflation bei der Euro-Einführung gibt es verschiedene Theorien; so wird beispielsweise darauf hingewiesen, dass alltäglich gekaufte Güter wie zum Beispiel Lebensmittel tatsächlich überdurchschnittlich verteuert wurden, während andere im Warenkorb vertretene Güter wie beispielsweise Elektrogeräte zwar verbilligt wurden, diese Verbilligung aber nicht gefühlt wird, weil die Waren seltener gekauft werden. Auch treten bei Überschlagsrechnungen mit gerundeten Faktoren (in Deutschland etwa 1:2 statt 1:1,95583 oder in Österreich 1:14 statt 1:13,7603) Rundungsfehler auf, die sich auf den umgerechneten Preis auswirken. Dies wirkt sich besonders fatal aus, wenn sich ein Preis im Kopf nur schwer umrechnen lässt. Dies war z. B. bei den spanischen Peseten (1:166) der Fall. Je länger der Gebrauch der alten Währung her ist, desto stärker wirkt dieses Gefühl, da die jetzigen Euro-Preise mit den damaligen Preisen verglichen werden. Dass auch bei Beibehaltung der alten Währung aufgrund der Inflation mit Preisanstieg zu rechnen gewesen wäre, wird dabei nicht beachtet.

Durch die gemeinsame Währung ist den Mitgliedstaaten ein Bereich nationaler Wirtschaftspolitik genommen. Kritiker der Gemeinschaftswährung sehen dadurch eine zunehmende Gefahr wirtschaftlicher und politischer Spannungen, Befürworter halten die Vergemeinschaftung der Währungspolitik aufgrund der erreichten Konvergenz zwischen den Euroländern für sinnvoll.

Aufgrund der in den letzten Jahren festen Wechselkursentwicklung des Euros zu fast allen anderen bedeutenden Währungen und der anhaltenden fiskalpolitischen Schwierigkeiten der USA erwarten einzelne Ökonomen eine allmähliche Erosion und schließliche Ablösung des US-Dollars als Weltreserve- und Weltleitwährung. Dies würde das Ende einer Ära bedeuten, die nach dem Zweiten Weltkrieg mit der Ablösung des bis dahin dominierenden britischen Pfund durch den US-Dollar begann. Dies wird durch den kontinuierlich wachsenden Anteil des Euros an den internationalen Reservewährungen gestützt.

Die meisten Wissenschaftler bewerten die wiederkehrenden Äußerungen aus Entwicklungs- und Schwellenländern bezüglich einer Umgewichtung bei ihren Währungsreserven oder einer Neu-Fakturierung von Rohölpreisen in Euro allerdings eher als politisches Druckmittel auf die USA, weniger als konkrete Absicht. Sollte es jedoch in der Tat zu einer weiteren Höhergewichtung des Euros in den Devisenreserven von Drittländern kommen, so ist dies zunächst lediglich als Korrektur einer bisherigen Unterrepräsentierung anzusehen – gemessen an den Handels- und Finanzbeziehungen der meisten Länder ist der Euro in den Währungsreserven nach wie vor deutlich unterrepräsentiert.

Als führende internationale Bargeldwährung hat der Euro den US-Dollar 2006 abgelöst. Seit Oktober ist der Wert der im Umlauf befindlichen Euro-Banknoten mit 592 Milliarden Euro höher als der der US-Dollar-Banknoten (579 Milliarden US-Dollar). Dies hängt jedoch auch damit zusammen, dass in den USA deutlich öfter Einkäufe mit der Kreditkarte bezahlt werden. Somit ist auch pro Person durchschnittlich weniger Bargeld im Umlauf. Es wird erwartet, dass der Euro auch in Zukunft die Position als stärkste Bargeldwährung behaupten kann.

Im Vorfeld der Euroeinführung in einem Mitgliedsland der EWU entscheiden die EU-Finanzminister über den endgültigen Umtauschkurs. Der Wechselkurs wird dabei immer auf insgesamt sechs Stellen (d. h. vor und gegebenenfalls auch nach dem Komma) genau festgelegt, um Rundungsfehler möglichst gering zu halten.

Die Wechselkurse der Währungen der ursprünglich an der Währungsunion teilnehmenden Staaten wurden am 31. Dezember 1998 von den Finanzministern festgelegt. Basis war dabei der Umrechnungswert der zuvor bestehenden ECU. Bei späteren Beitritten zum Euro (Griechenland 2001, Slowenien 2007 sowie Malta und Zypern 2008) wurde der Mittelwert im Rahmen des WKM II als Maßstab genommen.

Nach der Einführung des Euros als Buchgeld dürfen die teilnehmenden Währungen nur über eine Triangulation ineinander umgerechnet werden. Dabei muss immer zuerst von der Ausgangswährung in den Euro und dann vom Euro in die Zielwährung umgerechnet werden. Eine Rundung ist dabei ab der dritten Euro-Nachkommastelle sowie in der Zielwährung erlaubt. Durch die Triangulation werden Rundungsfehler verhindert, die bei der direkten Umrechnung auftreten könnten, das Verfahren wurde deshalb von der Europäischen Kommission verbindlich vorgeschrieben.

Bei der Umrechnung von Beträgen nach Euro, die noch in „alten“ Währungseinheiten festgelegt sind, darf erst am Ende der Berechnung der zu zahlende Gesamtbetrag gerundet werden. Eine Rundung von einzelnen Berechnungsfaktoren oder von Zwischenergebnissen würde zu einem anderen Gesamtergebnis führen. Damit würde der Rechtsgrundsatz verletzt, dass die Einführung der neuen Währung die Kontinuität von Verträgen nicht berührt.

Praktisches Beispiel: Ist in einem Mietvertrag ein monatlich zu zahlender Mietzins vereinbart, der sich als Produkt aus Mietfläche und Quadratmeterpreis berechnet, ist nicht der Quadratmeterpreis in Euro umzurechnen und zu runden, sondern erst der monatliche Zahlungsbetrag. Eine andere Vorgehensweise würde unter Umständen erhebliche Senkungen oder Erhöhungen der monatlichen Zahlungen bewirken (vgl. Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs vom 3. März 2005 – III ZR 363/04).

Am 4. Januar 1999, dem ersten Tag des Börsenhandels in Euro an der Frankfurter Börse, hatte die neue Europa-Währung einen Wechselkurs von 1,1789 US$ pro Euro. Der Kurs des Euros entwickelte sich in Relation zum US-Dollar zunächst negativ und erreichte über die ersten zwei Jahre des Börsenhandels immer weitere Tiefststände. Am 27. Januar 2000 fiel der Euro unter die Euro-Dollar-Parität; das Allzeittief wurde dann am 26. Oktober 2000 mit 0,8252 US$ pro Euro erreicht.

Von April 2002 bis Dezember 2004 wertete der Euro mehr oder weniger kontinuierlich auf; am 15. Juli 2002 wurde wieder die Parität erreicht, am 28. Dezember 2004 erreichte er ein Rekordhoch mit 1,3633 US$. Entgegen den Erwartungen vieler Analysten, von denen manche sogar einen baldigen Anstieg auf über 1,4 US$ oder gar 1,6 US$ prognostiziert hatten, wertete der Euro wegen der Zinserhöhungspolitik der US-Notenbank im Verlauf des Jahres 2005 wieder deutlich ab und erreichte am 15. November mit 1,1667 US$ sein Jahrestief 2005. Diese Zinserhöhungspolitik konnte allerdings wegen der Abschwächung der US-Konjunktur 2006 nicht mehr fortgesetzt werden; erschwerend kam seit der zweiten Jahreshälfte 2007 die Subprime-Krise hinzu, die die US-Notenbank zu mehreren Leitzinssenkungen veranlasste, sodass der Euro erneut aufwertete und der EZB-Referenzkurs am 15. Juli 2008 sein bisheriges Rekordhoch von 1,5990 US$ erreichte , wobei der höchste je am Markt gehandelte Kurs bei 1,6038 US$ lag. Zum Vergleich: Ihren Höchstwert erreichte die DM am 19. April 1995, als 1 US$ 1,3455 DM kostete – das entspricht umgerechnet 1,45361 US$ je Euro. Der an die DM gekoppelte österreichische Schilling erreichte sein Allzeithoch am selben Tag mit einem US-Dollar-Preis von 9,485 Schilling, das sind umgerechnet 1,45074 US$ je Euro.

Durch die Dollarschwäche war das Bruttoinlandsprodukt des Euroraums zu Markt-Wechselkursen im März 2008 größer als das der USA.

Ein starker Euro bringt für die europäische Wirtschaft sowohl Vorteile als auch Nachteile. Vorteilhaft ist, dass ein starker Euro eine Verbilligung der Rohstoffe bewirkt, die weiterhin überwiegend in US-Dollar gehandelt werden. Nachteilig ist, dass ein starker Euro die Exporte aus der Eurozone verteuert und somit bis zu einem gewissen Grad das Wirtschaftswachstum schwächt. Durch die Größe des Euroraumes haben die Wechselkurse und somit die durch Wechselkursschwankungen hervorgerufenen Wechselkursrisiken jedoch weitaus weniger Bedeutung als zu Zeiten nationaler Währungen. Insbesondere konnte sich Anfang 2007 die europäische Binnenwirtschaft mit einem überdurchschnittlichen Wachstum von der nur moderat wachsenden Weltwirtschaft abkoppeln.

Nicht zu vernachlässigen ist auch der positive psychologische Aspekt eines expandierenden europäischen Währungsverbundes, dem sich in Zukunft noch zahlreiche andere, neue und alte EU-Beitrittsländer anschließen werden, bei denen der Euro die bisherige Landeswährung ersetzen wird. Auch dies trägt nicht unwesentlich zur Stärkung des Euros bei und erhöht sein internationales Ansehen und seine wirtschaftliche Bedeutung.

Der Name „Euro“ wurde auf der Tagung des Europäischen Rates am 15. und 16. Dezember 1995 in Madrid beschlossen und in der Verordnung (EG) Nr. 974/98 über die Einführung des Euros festgelegt. In allen Sprachen der Länder, in denen die Währung eingeführt wurde, lautet ihr Name „euro“. Abweichend davon wird im Deutschen die Währung großgeschrieben (Euro), im Griechischen wird das griechische Alphabet verwendet (ευρώ).

Anfang 2006 regten mehrere osteuropäische Staaten an, auch andere Schreibweisen der europäischen Währung zuzulassen, da die Schreibweise „Euro“ den grammatikalischen Regeln ihrer Sprachen widerspricht. So wird das russische Wort für Europa z. B. in kyrillischen Buchstaben Европа geschrieben und „Jewropa“ ausgesprochen. Nach einigen Wochen flaute die Diskussion ergebnislos ab. Gleichwohl sind dort zum Teil mittlerweile abweichende Formen gebräuchlich, z. B. slowenisch evro, litauisch euras. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Praxis nach der Euro-Einführung in diesen Ländern entwickelt.

Zum gelegentlich von Anglizismen-Kritikern geäußerte Einwand, die Begriffe „Euro“ und „Cent“ seien ein weiterer Schritt der Anglisierung der deutschen Sprache, ist Folgendes festzuhalten: Das Wort „Euro“ leitet sich als Abkürzung aus dem griechischen Εὐρώπη ab, während der Begriff „Cent“ von centesimus (lat. „der Hundertste“ bzw. „das Hundertstel“) schon seit langem in der Romania für Währungs-Untereinheiten benutzt wurde (vgl. Céntimo, Centime, Centavo und Centesimo). Gerade im britischen Gebiet wurde dieser Begriff nie für Währungen genutzt.

Die Untereinheit des Euros lautet „Cent“. Abweichend hiervon ist wiederum das griechische λεπτό (Lepto), aber auch das finnische sentti. Verwirrend ist sicherlich, dass auf den Münzen selbst die Worte „Euro“ und „Cent“ übereinander geschrieben verwendet werden. Dies wird auch so in der Mitteilung der EU-Kommission über die optischen Merkmale der Euromünzen beschrieben. Allerdings wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Wort Euro kleiner als das Wort Cent erscheint.

Laut den interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen der EU sind national abweichende Bezeichnungen nicht ausgeschlossen. Dies ist ein Zugeständnis an die Länder, deren Währungsuntereinheit bereits vor der Einführung des Euros mit einer Form des Wortes Cent bezeichnet wurde, so z. B. Frankreich und Belgien (centimes) oder Portugal (centavos).

Vermutlich wird der Begriff Euro Cent – im Deutschen in unterschiedlichen Schreibweisen zusammen, getrennt oder mit Bindestrich – umgangssprachlich zur besseren Unterscheidung von anderen Einheiten mit dem Namen Cent verwendet. So ist der US-Dollar auch in die Einheit Cent unterteilt, ebenso hatten mehrere Vorgängerwährungen des Euros die Einheit Cent.

Die Bezeichnungen Euro und Cent sollen laut der Europäischen Union unverändert auch im Plural verwendet werden. Im Spanischen und Portugiesischen lauten die Pluralformen Euros und Cents. Im Finnischen wird statt eines Plurals wie bei allen Maßeinheiten der Partitiv verwendet, sodass von euroa und senttiä die Rede ist. Allerdings werden im Deutschen und Englischen, angelehnt an übliche Pluralbildungsschemata, ebenso die Wörter Euros und Cents verwendet, wenn kein Zahlwort vorangeht. Diese Schreibung findet man auch im Duden. Die Pluralform wird vorrangig dort verwendet, wo man von Scheinen und Münzen spricht oder schreibt („Ein Sack voller Euros“), die Singularform eher bei der Angabe eines bestimmten Geldbetrages („Ich habe tausend Euro überwiesen“) .

Soll ein Betrag in Euro wiedergegeben werden, so folgt auf die Zahl der Euro-Währungscode „EUR“. Für den Cent gibt es offiziell weder ein Zeichen noch eine Abkürzung. Es wird dementsprechend empfohlen, Beträge im Cent-Bereich in Eurobruchteilen anzugeben, also zum Beispiel für einen Betrag von 20 Cent „0,20 €“. Inoffiziell wird die Untereinheit allerdings häufig abgekürzt (Ct, Ct., ct, C oder c). Das für den US-Cent verwendete Zeichen ¢ ist für den Euro-Cent ungebräuchlich.

Das Eurozeichen wurde 1997 von der Europäischen Kommission als Symbol für die europäische Gemeinschaftswährung eingeführt. Dass es überhaupt ein Symbol gibt, ist eher dem Zufall zu verdanken. Da es nur wenige Währungen gibt, für die ein Symbol existiert, hatte der Rat auch nie über ein Symbol diskutiert. Erst als Anfang 1996 ein Logo für Informationskampagnen gesucht wurde, fand man den Entwurf. Daraus entstand die Idee, dieses Logo auch als Währungssymbol einzuführen, was im Juli 1997 dann auch tatsächlich geschah.

Es basiert auf einem 1974 als Studie geschaffenen Entwurf des ehemaligen Chefgrafikers der Europäischen Gemeinschaft (EG), Arthur Eisenmenger. Es ist ein großes, rundes E, das in der Mitte zwei waagerechte, versetzte Striche besitzt (oder auch wie ein C mit einem Gleichheitszeichen kombiniert). Es erinnert an den griechischen Buchstaben Epsilon (ε) und damit an das antike Europa. Die zwei geraden Striche stehen für die Stabilität des Euros und des europäischen Wirtschaftsraums. Ursprünglich sollte die Abkürzung ECU verwendet werden. Das Eurozeichen sollte in dieser Form nicht in Texten eingesetzt werden. Typografisch korrekt ist es, das Euro-Zeichen der verwendeten Schrift zu verwenden (U+20AC).

Allerdings erschien schon – von der Paneuropa-Union (Union Paneuropéenne) im Jahr 1972 herausgegeben – ein Satz mit sieben Werten zu 1, 2, 5, 10, 20, 50 und 100 € mit dem Euro-Symbol, das damals etwas anders aussah, aber auch aus einem großen „C“ mit einem eingefügten Gleichheitszeichen bestand. Anlass der Ausgabe waren der 50. Jahrestag der Paneuropa-Union und der 20. Jahrestag der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, verbunden mit dem Vertrag über die Norderweiterung der Gemeinschaft. Die Stücke zeigen eine Umschrift mit dem Text „CONFŒDERATIO EUROPÆA“. Auf den Rückseiten sind Karl I., Karl V., Napoléon Bonaparte, Richard Nikolaus Graf von Coudenhove-Kalergi, Jean Monnet, Sir Winston Churchill und Konrad Adenauer abgebildet. Eine weitere Euro-Ausgabe mit zwei Stücken gab es ein Jahr später zum 10. Jahrestag des Freundschaftsvertrages zwischen Deutschland und Frankreich.

Das Euro-Zeichen soll laut der EU möglichst nur zur grafischen Darstellung, Illustration und für Werbezwecke verwendet werden.

Ende 2006 waren mehr als 600 Milliarden Euro als Bargeld in Umlauf.

Es gibt Euro-Münzen zu 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Euro-Cent sowie zu 1 und 2 Euro. Die Vorderseiten der Euromünzen sind in allen Ländern gleich, auf der Rückseite haben sie nationale Motivprägungen. Dennoch kann im gesamten Währungsraum damit bezahlt werden. Seit 2007 werden die Vorderseiten der Münzen schrittweise erneuert, um die im Jahre 2004 hinzugekommenen EU-Staaten ebenfalls darzustellen. Die deutschen Rückseiten besitzen zusätzlich noch ein Münzzeichen, das den Prägeort angibt. Auf den griechischen Münzen ist der Nennwert auch auf Griechisch aufgeführt, statt Cent steht die Bezeichnung Lepto/Lepta. Auf der Vorderseite der Münzen befindet sich ein versetztes Doppel-L; die Initialen des belgischen Designers Luc Luycx.

Die Münzen zu 1 und 2 Euro bestehen aus zwei unterschiedlichen Legierungen. Unter Gebrauchsbedingungen entsteht ein elektrochemisches Spannungsgefälle, das Nickel-Ionen aus der Legierung herauslöst. Dies löst jedoch (entgegen ursprünglichen Befürchtungen) keine allergischen Reaktionen aus.

Da die thailändischen Zehn-Baht-Münzen den Zwei-Euro-Münzen in Größe und Gewicht stark ähneln und ebenfalls aus zwei unterschiedlichen Legierungen bestehen, erkennen Automaten im Euroraum, die über eine unzureichende Münzprüfung verfügen, diese Münzen unter Umständen als Zwei-Euro-Münze. Das kann unter Umständen auch mit anderen Münzen – zum Beispiel der neuen türkischen 1-Lira-Münze, der kenianischen 5-Shilling-Münze, oder mit Restbeständen der italienischen 500-Lira-Münze – geschehen.

Seit 2004 werden 2-Euro-Gedenkmünzen für den Umlauf ausgegeben. Sie unterschieden sich nur durch das Motiv auf der nationalen Seite von den Umlaufmünzen und sind im gesamten Euro-Raum gültig.

Die erste Ausgabe wurde zum Gedenken an die Olympischen Sommerspiele 2004 in Athen von Griechenland ausgegeben. 2005 gab Österreich eine Münze zum fünfzigjährigen Jubiläum des Staatsvertrages heraus. Deutschland startete mit seiner ersten Sonderausgabe 2006, auf der das Holstentor zu Lübeck abgebildet ist. 2007 folgte eine Münze mit dem Abbild des Schweriner Schlosses. Im Jahre 2008 wurde die 2-Euro-Münze mit dem Motiv des Hamburger Michels herausgegeben. Diese Münzen sind bereits in großer Menge dem Geldumlauf zugeführt worden. Für den Umlauf prägt Deutschland nun 16 Jahre lang keine 2-Euro-Münzen mit dem Motiv des Bundesadlers, die gewöhnliche 2-Euro-Münze erscheint nur noch in geringster Auflage für Kursmünzensätze. Stattdessen wird auf den Münzen jedes Jahr ein neues Motiv aus einem der 16 Bundesländer zu finden sein.

Zum fünfzigsten Jahrestag der Unterzeichnung der Römischen Verträge, dem 25. März 2007, gaben alle 13 Euroländer eine Gedenkmünze mit gemeinsamem Bild und Schriftzügen in der jeweiligen Landessprache bzw. in Latein aus.

Eine weitere Gemeinschaftsausgabe ist für 2009 zum 10. Jahrestag der Euroeinführung geplant.

Neben den 2-Euro-Gedenkmünzen stellen viele Euro-Länder auch Sonder- und Gedenkmünzen mit anderen Nennwerten her, teilweise sogar bis zu mehreren hundert Euro und aus Gold. Österreich prägte die bislang teuerste Gedenkmünze in Euro. Der Big Phil hat einen Nennwert von 100.000 Euro. Derartige Münzen sind allerdings nur in den jeweiligen Ausgabeländern gültiges Zahlungsmittel. Sie gelten nicht in der gesamten Eurozone und sind vorwiegend für Sammler bestimmt.

Im Jahre 2008 gab Slowenien anlässlich seiner EU-Ratspräsidentschaft eine 3-Euro-Gedenkmünze heraus.

Die Eurobanknoten wurden nach einem EU-weiten Wettbewerb vom Österreicher Robert Kalina gestaltet und sind in allen Ländern identisch. Es gibt sieben Banknotenwerte: 5 Euro, 10 Euro, 20 Euro, 50 Euro, 100 Euro, 200 Euro und 500 Euro.

Die Scheine zeigen verschiedene Motive zu den Themen Zeitalter und Baustile in Europa. Die Vorderseiten zeigen als Motiv ein Fenster oder eine Fensterfront, die Rückseiten jeweils eine Brücke. Dabei sind keine realen Bauwerke abgebildet, sondern es wurden die Stilmerkmale der einzelnen Epochen in eine typische Abbildung eingebracht: Klassik auf dem 5-Euro-Schein, Romanik auf dem 10-Euro-Schein, Gotik auf dem 20-Euro-Schein, Renaissance auf dem 50-Euro-Schein, Barock und Rokoko auf dem 100-Euro-Schein, Eisen- und Glasarchitektur auf dem 200-Euro-Schein und Moderne Architektur des 20. Jahrhunderts auf dem 500-Euro-Schein.

Bis Ende 2002 konnte man anhand des Anfangsbuchstabens der Seriennummer des Euroscheines, die auf der Rückseite eines Scheines steht, herausfinden, in welchem Land er gedruckt wurde. Deutschland hatte in diesem System den Buchstaben X zugewiesen bekommen. Seit 2003 wird im sogenannten „Pooling-System“ jeder Wert nur noch von wenigen Nationalbanken produziert und von den Druckereien ins gesamte Euro-Gebiet transportiert. Jede Nationalbank spezialisiert sich auf höchstens vier Wertstufen.

Heute lässt sich die Herkunft nur noch mit Hilfe des Druckereicodes feststellen, der sich beispielsweise beim 5 Euro-Schein ganz links im grau bedruckten Bereich etwa 1 cm über dem O in EURO befindet. Bei jedem Schein befindet er sich auf der Vorderseite, die genaue Position variiert je nach Wert des Scheines. Der erste Buchstabe gibt die Druckerei an, in der er gedruckt wurde. Der Buchstabe R steht zum Beispiel für die Bundesdruckerei in Berlin. Der Druckereicode besteht aus einem Buchstaben, drei Ziffern, einem Buchstaben und einer Ziffer. Siehe mehr dazu im Artikel Eurobanknoten.

Österreich forderte die Einführung eines 2-Euro-Scheins, Italien sogar die eines 1-Euro-Scheins. In beiden Ländern waren vor der Einführung des Euros Geldscheine mit relativ geringen Werten im Umlauf – so zum Beispiel der 20-Schilling-Schein (1,45 Euro) in Österreich oder der 1000-Lire-Schein (52 Cent) in Italien.

Am 18. November 2004 beschloss der EZB-Rat, keine Euro-Scheine mit niedrigerem Wert einzuführen. Eine 2-Euro-Banknote wird auch nicht beim Druck der neuen Serie gegen Ende dieses Jahrzehnts eingeführt werden.

In einigen Euroländern sind 1- und 2-Cent-Münzen nicht gebräuchlich. In Finnland wurden sie gar nicht eingeführt, weil dort schon viele Jahre zuvor die kleinsten Münzen wegen zu hoher Herstellungskosten abgeschafft worden waren und es längst üblich war, Rechnungen, die nicht auf –,-0 oder –,-5 enden, beim Bezahlen auf diese Beträge zu runden. In den Niederlanden, seit 1. September 2004 (und bereits gegen Ende der Guldenzeit), und in Belgien wurde dieses System später übernommen. Begründet wird dies mit dem geringen Geldumlauf der Münzen, was auf einen niedrigen Bedarf hinweist. Jedoch werden 1- und 2-Cent-Münzen ohne Probleme akzeptiert.

Die Gegner der Abschaffung befürchten vor allem einen zweiten „Teuro-Effekt“, weil viele Einzelpreise auf volle fünf Cent aufgerundet werden könnten. Dagegen wird aber eingewendet, dass dies wegen der psychologisch wichtigen Schwellenpreise, die dann eher von –,99 auf –,95 herabgesetzt werden, nicht passieren würde. Zudem existieren in niederländischen und finnischen Geschäften immer noch warenbezogene Schwellenpreise, die oft auf –,99 enden. Erst die Summe an der Kasse wird auf- oder abgerundet.

Die Fälschungssicherheit der Eurobanknoten wird im internationalen Vergleich hoch angesehen. Um sie zu gewährleisten, sind die Scheine mit mehreren Sicherheitsmerkmalen ausgestattet.

Bei der Produktion werden in das Banknotenpapier fluoreszierende Fasern und ein mittig verlaufender Sicherheitsfaden eingebracht, der in Gegenlicht dunkel erscheint und die Wertangabe als Mikrodruck trägt. Außerdem bestehen die Scheine aus Baumwollfasern, die ihnen eine charakteristische Struktur verleihen. Weiterhin werden Teile des Motivs mit fluoreszierender Farbe hergestellt, sodass unter UV-Licht die Fasern und das Motiv leuchten. Bei Nutzung von infrarotem Licht reflektieren die Scheine in unterschiedlichen Farben. Ein Wasserzeichen in den Noten lässt im Gegenlicht das jeweilige Architekturmotiv und die Wertzahl erkennen.

Das Durchsichtsregister in der linken oberen Ecke der Banknotenvorderseite lässt ebenfalls im Gegenlicht zusammen mit dem Rückseitenmotiv die Wertzahl erscheinen. Dies passiert dadurch, dass auf der Vorder- und Rückseite jeweils nur Fragmente der Wertzahl gedruckt sind, die sich erst bei der Durchsicht zusammenfügen.

Am Rand der 5-, 10- und 20-Euro-Banknoten ist ein durchlaufender metallisierter Folienstreifen aufgebracht, der je nach Beleuchtungswinkel entweder das Euro-Symbol oder den jeweiligen Wert des Scheines als Kinegramm erscheinen lässt. Die höherwertigen Euroscheine ab 50 Euro besitzen an dieser Stelle ein positioniertes Folienelement, das beim Kippen der Banknote in Form eines Hologramms – je nach Betrachtungswinkel – das jeweilige Architekturmotiv beziehungsweise die Wertzahl zeigt.

Durch das Druckverfahren der Banknoten, dem Stichtiefdruckverfahren kombiniert mit – als Irisdruck ausgeführten – indirektem Hochdruck, entsteht auf der Geldscheinvorderseite ein ertastbares Relief, das die Fälschung der Banknoten erschwert und zugleich Sehbehinderten die Unterscheidung der Banknoten vereinfacht. Außerdem sind die Abbildungen der Fenster und Tore und die Abkürzungen der Europäischen Zentralbank (BCE, ECB, EZB, griech. ΕΚΤ (lat. EKT), EKP) ertastbar.

Die Scheine niedrigen Wertes haben auf der Rückseite einen goldtransparenten Perlglanzstreifen, während bei den Werten ab 50 Euro die Farbe der Wertziffer beim Kippen variiert (OVI = optical variable ink). Zudem besitzen die Euroscheine maschinenlesbare Kennzeichen, die eine automatische Überprüfung der Echtheit gewährleisten.

Eine Besonderheit ist das sogenannte „Counterfeit Deterrence System“ (CDS), das das Reproduzieren auf Kopiergeräten oder per PC verhindern soll.

Die Deutsche Bundesbank empfiehlt generell, sich niemals nur auf ein einziges Sicherheitsmerkmal zu konzentrieren und weist gleichzeitig darauf hin, dass es weitere Sicherheitsmerkmale gebe, die aber nicht veröffentlicht werden.

Euromünzen sind wegen des niedrigeren Wertes nicht so stark von Fälschungen betroffen wie die Geldscheine, trotzdem müssen auch sie vor Fälschern geschützt sein. Sie verfügen über eine bestimmte Größe und eine genau definierte Masse. Die Ein- und Zwei-Euro-Münzen sind durch eine Kombination zweier Metalle bicolor gestaltet. Dies und ein komplexes, dreischichtiges Herstellungsverfahren gewährleisten die Fälschungssicherheit der Münzen. Der Mittelteil echter Ein- und Zwei-Euro-Münzen ist leicht ferromagnetisch, die Ein-, Zwei- und Fünf-Cent-Stücke sind hingegen stark ferromagnetisch. Der Außenring der Ein- und Zwei-Euro-Münzen ist dagegen nicht ferromagnetisch, genau wie die übrigen drei Euromünzen. Da falsche Cent-Münzen oftmals aus anderen Metallen hergestellt sind als die echten, lassen sie auch oft einen falschen Klang beim Fall auf eine Tischplatte entstehen. Auch hinterlassen sie oft eine bleistiftähnliche Spur, wenn man sie über ein Blatt Papier streicht. Über 95 % der gefälschten Münzen im zweiten Halbjahr 2006 waren Zwei-Euro-Münzen.

Das Falschgeldaufkommen in der Bundesrepublik Deutschland war auch im zweiten Halbjahr 2006 rückläufig. Insgesamt wurden 21.039 falsche Euro-Banknoten eingezogen, die Schadenssumme betrug 1,5 Millionen Euro. Gegenüber dem ersten Halbjahr 2006 ging das Falschgeldaufkommen um 16 % zurück. Trotz eines enormen Rückgangs gefälschter 50-Euro-Noten bleibt dieser Wert mit 41,3 % der am häufigsten gefälschte Geldschein. Anteilsmäßig deutlich angestiegen ist allerdings der 100-Euro-Schein, der mit etwa 25 % den zweiten Rang der gefälschten Scheine belegt. Insgesamt wurden 2006 etwa 46.000 gefälschte Banknoten registriert. Gegenüber dem Jahr 2005, mit etwa 74.000 gefälschten Banknoten, ein enormer Rückgang, der auf die Zerschlagung mehrerer Fälscherwerkstätten zurückzuführen ist. Mit fünf Fälschungen auf 10.000 Einwohner liegt Deutschland weit unter dem EU-Durchschnitt.

Im Jahre 2002 wurde der Euro mit dem Internationalen Karlspreis zu Aachen ausgezeichnet, da er „wie kein anderer Integrationsschritt zuvor die Identifikation mit Europa befördert und damit einen entscheidenden, epochemachenden Beitrag zum Zusammenwachsen der Völkerfamilie leistet“.

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Europäische Zentralbank

Hochhaus der EZB in Frankfurt am Main

Die Europäische Zentralbank (EZB), Englisch: European Central Bank (ECB), Französisch: Banque centrale européenne (BCE), ist die gemeinsame Währungsbehörde der Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion und bildet mit den nationalen Zentralbanken (NZB) der EU-Staaten das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Sie ist im Rahmen der Europäischen Union ein Organ sui generis. Sie ist eine supranationale Institution mit Rechtspersönlichkeit, die 1998 im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion gegründet wurde und ihren Sitz im Eurotower in Frankfurt am Main hat.

Die Arbeit und die Aufgaben der EZB werden im Jahre 1992 in Maastricht geschlossenen Vertrag über die Europäische Union sowie in verschiedenen Protokollen geregelt. Um sachgerecht und effizient arbeiten zu können, soll die EZB unabhängig von politischer Einflussnahme sein.

Eine Zentralbank ist eine Institution, welche für die Überwachung des Bankensystems und die Regulierung der Geldmenge in einer Volkswirtschaft zuständig ist. Im Euro-Raum übernimmt die Europäische Zentralbank (EZB) mit Sitz in Frankfurt diese Aufgaben. Im Rahmen der Europäischen Einigung entschieden sich einige Staaten der Europäischen Gemeinschaft für die Einführung einer gemeinsamen Währung, des Euro. Bei der Schaffung der einheitlichen Währung mussten auch die Voraussetzungen für eine gemeinsame Geld- und Währungspolitik geschaffen werden. Zu diesem Zweck wurde das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) gegründet. In diesem System befinden sich die alten Nationalen Zentralbanken (NZB) aller Staaten der EU und die neu gegründete Europäische Zentralbank. Da nicht alle Staaten der EU an der Währungsunion teilnehmen, gibt es neben dem ESZB auch noch das Eurosystem, an dem neben der EZB nur diejenigen NZBen der Staaten der Eurozone, in denen der Euro wirklich eingeführt wurde, beteiligt sind. Der Großteil der Aufgaben des ESZB wird von der EZB erfüllt. Ihr Hauptziel ist dabei die Preisniveaustabilität. Soweit dies ohne Beeinträchtigung dieses Ziels möglich ist, unterstützt das ESZB die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Europäischen Union.

1951 begann mit der Gründung der Montanunion nach den vielen innereuropäischen Kriegen ein neues Zeitalter. Die Römischen Verträge waren 1957 ein weiterer Schritt zur Europäischen Einigung. Das damalige Ziel war eine Handelsunion und ein gemeinsamer Agrarmarkt; dafür hielt man eine Währungsunion für nicht nötig. Darüber hinaus existierte mit dem Bretton-Woods-System ein damals noch gut funktionierendes internationales Währungssystem. Eine Vereinigung im Währungsbereich wurde erstmals 1962 nach dem sogenannten Marjolin Memorandum der Europäischen Kommission diskutiert.

Die erste Institution für die Zusammenarbeit der nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten der damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) war der 1964 eingesetzte Ausschuss der Zentralbankpräsidenten. Die Geschichte der europäischen Währungsunion begann 1970 mit dem Werner-Plan, der erstmals die Errichtung einer europäischen Währungsunion vorsah, aber scheiterte. 1972 begann der Europäische Wechselkursverbund mit festen Wechselkursen zwischen den Währungen einiger europäischer Staaten, wobei maximale Schwankungen von +/- 2,25 % erlaubt waren. 1979 wurde der Verbund vom Europäischen Währungssystem abgelöst, zu deren Zielen die Wegbereitung für eine Währungsunion gehörte. Hier waren ebenfalls die Wechselkurse und eine Bandbreite für die Schwankungen festgelegt, die nationalen Zentralbanken mussten die Wechselkurse durch Interventionen am Devisenmarkt sichern. Die Zugehörigkeit zum europäischen Währungssystem war eine Voraussetzung für die Aufnahme in die Währungsunion, mit deren Beginn das Währungssystem endete.

Die Einheitliche Europäische Akte griff das Ziel einer Währungsunion auf und Währungsfragen wurden ein Zuständigkeitsbereich der Europäischen Gemeinschaft. 1989 legte der damalige Kommissionspräsident Jacques Delors einen neuen Plan für eine Währungsunion vor, der zur Grundlage für die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) wurde. 1991 entstand in einer Regierungskonferenz, parallel zur Konferenz über die Gründung der politischen Union, durch die Änderung des EWG-Vertrages die institutionelle Struktur für die Währungsunion. Die Vertragsänderung, unter anderem das Protokoll über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank und das Protokoll über die Satzung des Europäischen Währungsinstituts, wurde Teil des 1992 unterzeichneten Vertrags über die Europäische Union.

Die Errichtung der Wirtschafts- und Währungsunion sollte in drei Stufen erfolgen. In der ersten Stufe erhielt der Ausschuss der Zentralbankpräsidenten neue Zuständigkeiten. Durch ihn sollte eine engere Kooperation auf dem Gebiet der Geldpolitik erfolgen, mit dem Ziel der Preisstabilität. Weiterhin musste der Ausschuss zu klärende Fragen identifizieren, bis Ende 1993 einen Plan zur Abarbeitung von Problemen erstellen und die Aufgaben an dafür gegründete Unterausschüsse und Arbeitsgruppen verteilen.

Am 1. Januar 1994 begann mit der Errichtung des Europäischen Währungsinstituts die zweite Stufe der Währungsunion. Die Aufgaben des Instituts waren die Verstärkung der Zusammenarbeit der nationalen Zentralbanken, eine stärkere Koordinierung von deren Geldpolitik und die Durchführung der Vorarbeiten für die Errichtung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB), für die Durchführung einer einheitlichen Geldpolitik und für die Schaffung der einheitlichen Währung. Das Institut diente als Forum für Konsultationen für die Geldpolitik, während Interventionen am Devisenmarkt weiterhin Aufgabe der nationalen Zentralbanken waren. Mit der zweiten Stufe der WWU durfte keine der nationalen Zentralbanken mehr Kredite an öffentliche Stellen vergeben. Außerdem mussten bis zum Ende der zweiten Stufe alle Zentralbanken von politischen und anderen Einflüssen unabhängig werden.

Im Dezember 1995 wurde vom Europäischen Rat der Plan für das weitere Vorgehen, der auf den Vorarbeiten des EWI basierte, bekanntgegeben und die Einführung der neuen Währung, die jetzt den Namen Euro erhalten hatte, im Jahr 1999 bestätigt. Das EWI erhielt als neue Aufgabe die Vorbereitung des Wechselkursmechanismus II. 1996 entstand der Stabilitäts- und Wachstumspakt, dessen Ziel analog zur Zielsetzung der EZB die Stabilität des Euro ist, der Pakt hat aber keine direkten Auswirkungen auf die EZB. Am 1. Mai 1998 beschloss der Ministerrat, dass elf Staaten die Kriterien für die Teilnahme an der Währungsunion erfüllt hatten. Im Einzelnen waren dies Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien. Gleichzeitig einigte sich der Rat auf die Personen, die sie für das Direktorium der EZB vorschlagen wollten. Die Ernennung erfolgte am 25. Mai mit Wirkung vom 1. Juni durch die Regierungen.

Die EZB wurde am 1. Juni 1998 Nachfolgerin des Europäischen Währungsinstituts, das alle Aufgaben rechtzeitig beendet hatte. Im Oktober legte die EZB ihre geldpolitische Strategie fest, die Stabilität und Vertrauen in die EZB und den Euro bringen sollte. Die Durchführung der einheitlichen Geldpolitik übernahm die EZB mit Beginn der dritten und letzten Stufe am 1. Januar 1999. Der letzte Schritt zur gemeinsamen Währung war am 1. Januar 2002 die Einführung des Euro als Zahlungsmittel.

1998 war Wim Duisenberg gegen den französischen Mitbewerber Jean-Claude Trichet zum Präsident der Europäischen Zentralbank gewählt worden. Er erklärte allerdings schon zu Anfang, wahrscheinlich nicht die volle Amtszeit von acht Jahren im Amt zu bleiben.

Am 5. Januar 2003 geriet die EZB weltweit in die Schlagzeilen, als ein geistig verwirrter Mann drohte, sich mit einem Flugzeug in das Gebäude der EZB zu stürzen. Für mehrere Stunden wurde die EZB vollständig evakuiert. Das Drama ging jedoch glimpflich aus.

An seinem 68. Geburtstag gab Wim Duisenberg sein Ausscheiden aus dem Präsidentenamt zum 9. Juli 2003 bekannt. Die EU-Finanzminister lehnten seine Bitte ab und wollten, dass er bis zur ordnungsgemäßen Bestellung seines Nachfolgers im Herbst 2003 im Amt bleibe. Seit 1. November 2003 ist sein ehemaliger Mitbewerber Jean-Claude Trichet sein Nachfolger als Präsident der EZB.

Da eine Zentralbank keine gewöhnliche Bank ist, sondern die Geldpolitik eines Landes führen muss, soll sie zwei wichtige Ziele verfolgen. Das erste Ziel, meist auch das Hauptziel, ist die Preisstabilität. Dabei gilt es, große Schwankungen des Geldwertes zu vermeiden. Die Zielgröße ist die Inflation (Inflationsrate). Das zweite Ziel einer Zentralbank besteht in der ausgeglichenen konjunkturellen Entwicklung des jeweiligen Landes. Dieses wichtige Nebenziel der Geldpolitik hat den Zweck eine Rezession zu vermeiden. Die konjunkturelle Entwicklung wird an der Auslastung der Kapazitäten einer Volkswirt-schaft gemessen. Die Zentralbanken verfolgen diese Ziele, indem sie den Preis für verliehenes Geld erhöhen oder senken (Leitzins verändern), also Einfluss auf die Wirtschaft nehmen. Somit kann eine Zentralbank sowohl auf die Inflation als auch auf die konjunkturelle Entwicklung einwirken. Die Ziele und Aufgaben des ESZB und dessen Hauptorgans, der EZB, wurden im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft festgeschrieben. In der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und der Europäischen Zentralbank (EZB), die dem EG-Vertrag als Protokoll beigefügt ist, werden sie im Einzelnen erläutert. Das vorrangige Ziel ist die Gewährleistung der Preisniveaustabilität in der Eurozone; spezifiziert ist diese als Anstieg des harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) für das Euro-Währungsgebiet von unter, aber nahe zwei Prozent gegenüber dem Vorjahr. Weiteres Ziel ist die Unterstützung der Wirtschaftspolitik in der Europäischen Gemeinschaft, mit dem Ziel eines hohen Beschäftigungsniveaus und dauerhaften Wachstums, soweit dies ohne Gefährdung der Preisniveaustabilität möglich ist.

Die ausführenden Organe sind schlussendlich die nationalen Zentralbanken der Teilnehmer-staaten. Diese unterliegen den Regelungen des ESZB. Wichtig dabei ist, dass sie unabhängig gegenüber Weisungen nationaler Regierungen sind und nur der EZB unterstehen. Die EZB verfügt mit dem Rat und dem Erweiterten Rat über zwei Beschlussorgane und mit dem Direktorium über ein ausführendes Organ.

Das Direktorium führt die Geschäfte der EZB und setzt die Beschlüsse des EZB-Rats um. Es kümmert sich um die Durchführung der Beschlüsse des EZB-Rates und gibt dazu nötige Anweisungen an die Nationalen Zentralbanken weiter, die die Beschlüsse umsetzen müssen. Das Gremium setzt sich aus dem Präsidenten, einem Vizepräsident und vier weiteren Mitgliedern zusammen. Ein Direktoriumsmitglied wird vom Gremium selbst zum Chefvolkswirt bestimmt. Die Amtszeit eines Direktoriumsmitglieds beträgt acht Jahre; eine Wiederwahl ist ausgeschlossen. Die Länge der ersten Amtszeiten war gestaffelt, um zu vermeiden, dass alle Mitglieder gleichzeitig ausscheiden.

Neue Mitglieder werden von den Finanz- und Wirtschaftsministern der Teilnehmerstaaten empfohlen. Nach nicht-bindenden Abstimmungen im Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments und dem Plenum des Parlaments werden sie von den Staats- und Regierungschefs der Teilnehmerstaaten gewählt.

Vor der Arbeitsaufnahme am 1. Juli 1998 wurde der Niederländer Wim Duisenberg zum Präsidenten gewählt. Er wurde am 1. November 2003 vom Franzosen Jean-Claude Trichet abgelöst. Vizepräsident ist der Grieche Lucas D. Papademos. Die weiteren Direktoren sind Jürgen Stark (Chefvolkswirt, Deutschland), José Manuel González-Páramo (Spanien), Gertrude Tumpel-Gugerell (Österreich) und Lorenzo Bini Smaghi (Italien).

Aus der Zahl der Mitglieder resultiert, dass nicht alle EU-Staaten im Direktorium vertreten sein können. Die großen Euroländer Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien besetzten bisher immer vier der sechs Sitze im Direktorium, die restlichen beiden Sitze wurden von wechselnden kleineren Ländern belegt. Zwar versuchen die großen Länder, ihr Anrecht auf einen Sitz dauerhaft zu manifestieren, allerdings gibt es keine explizite rechtliche Regelung, die ihnen ein solches Vorrecht auf einen Direktoriumssitz gewährt.

Dem EZB-Rat gehören alle Mitglieder des Direktoriums und zusätzlich alle Präsidenten der nationalen Zentralbanken der (momentan 16) am Euro teilnehmenden Mitgliedstaaten an. Er ist das oberste Beschlussorgan der EZB und trifft die meisten Entscheidungen mit einfacher Mehrheit, wobei jedes Mitglied eine Stimme hat. Er legt die Richtlinien der Geldpolitik und die Leitzinssätze fest und stellt Zentralbankgeld bereit. Die Aussprachen sind vertraulich, wobei der Rat die Veröffentlichung beschließen kann. Er tagt in der Regel alle 14 Tage. Bei Entscheidungen über das Kapital und Einnahmen der EZB entscheidet der Rat mit gewichteten Stimmen. Die Gewichtung richtet sich nach dem Anteil am gezeichneten Kapital; die Mitglieder des Direktoriums haben keine Stimme. Für die qualifizierte Mehrheit sind zwei Drittel des Kapitals und die Mehrheit der NZBen notwendig.

Der Erweiterte Rat besteht aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der EZB sowie den Präsidenten der nationalen Zentralbanken aller (momentan 27) EU-Mitgliedstaaten. Im Erweiterten Rat werden unter anderem die Notenbankpräsidenten der Staaten ohne Euro offiziell über die Beschlüsse des EZB-Rates informiert. Er wirkt bei der Erhebung statistischer Daten mit und berät über die Aufnahme weiterer Länder in die Währungsunion. Der Rat tritt in der Regel einmal pro Quartal zusammen. An den Tagungen können ein Mitglied der Europäischen Kommission und der Präsident des Rates ohne Stimmrecht teilnehmen.

Ihr geldpolitisches Instrumentarium setzt die EZB ein, um das ihr im EG-Vertrag vorgegebene Ziel der Preisniveaustabilität zu erreichen. Dieses definiert sie selbst als ein Wachstum des harmonisierten Verbraucherpreisindexes HVPI im Euro-Raum, das unter, aber nahe bei zwei Prozent liegen sollte. Die geldpolitische Strategie wurde im Oktober 1998 vom EZB-Rat festgelegt.

Um das Inflationsziel zu erreichen, verfolgt sie ein so genanntes Zwei-Säulen-Konzept.

Als Zweite Säule (monetäre Analyse) veröffentlicht sie einen Referenzwert (M3 unter Annahme einer Inflation von 2-2,5% und Abnahme der Geldumlaufgeschwindigkeit um 0,5-1%) für die wünschenswerte M3-Geldmengenentwicklung, der aber keine Zielgröße, sondern Informationen über Abweichungen darstellt. Ziel ist es, mittelfristig Gefahren für die Preisstabilität zu erkennen. Kritik: Die Annahme der rückläufigen Geldumlaufgeschwindigkeit ist nicht vollends gesichert.

Vorteil dieser Strategie ist es, dass die EZB flexibel auf die Marktanforderungen reagieren kann. In einer schlechten wirtschaftlichen Lage kann sie beispielsweise die Zinsen senken und mehr Geld an die Geschäftsbanken vergeben, also eine expansive Geldpolitik betreiben, da aufgrund des geringen Wirtschaftswachstums auch die Inflationsgefahren gering sind. Dann können Banken sich leichter refinanzieren, deshalb werden mehr Kredite vergeben und die Zinsen gesenkt, was Investitionen und Konsum stimuliert. In einer Hochkonjunktur besteht hingegen die Gefahr, dass es zu einer stärkeren Inflation kommt. Dann betreibt die EZB eine kontraktive (restriktive) Geldpolitik, das heißt sie vergibt weniger Geld und erhöht ihre Zinsen, erschwert damit die Kreditvergabe, verteuert Investitionen. Dies alles gilt immer unter der Voraussetzung, dass die aktuelle Inflation keine andere Politik nahelegt: Ist in einer wirtschaftlichen Schwächephase die Inflation hoch, so dürfte die EZB ihre Zinsen dennoch nicht senken.

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben (s. o.) stehen der EZB eine Reihe von Instrumenten zur Verfügung. Die größte Bedeutung wird ihren geldpolitischen Instrumenten beigemessen, da sie mit ihnen ihr wichtigstes Ziel, die Gewährleistung von Preisniveaustabilität, zu erreichen versucht.

Unmittelbar beeinflussen kann die EZB dabei nur die Zinsen im Geschäft zwischen ihr und den Geschäftsbanken (so genannte Notenbankzinsen). Da letztere günstigere oder ungünstigere Finanzierungsbedingungen in der Regel aber an ihre Kunden weitergeben, ändern sich in Reaktion auch die Marktzinsen – vor allem die kurzfristigen Zinsen am Geldmarkt, unter Umständen aber auch die langfristigen Zinsen am Kapitalmarkt.

Von den der EZB zur Verfügung stehenden Instrumenten wird jedoch nur eine Reihe zu geldpolitischen Zwecken genutzt. Das Mindestreserveinstrument beispielsweise wird von der EZB nicht im Rahmen der Geldpolitik eingesetzt. Neben den Instrumenten hat auch die dazugehörige Öffentlichkeitsarbeit, wie unter dem Abschnitt Kontrolle und Transparenz beschrieben, Einfluss auf die Finanzmärkte.

Das eindeutig wichtigste Offenmarktgeschäft der EZB ist mit einem Anteil von ca. 70% das Hauptrefinanzierungsinstrument (Haupttender). Hierbei handelt es sich um ein Instrument der Offenmarktpolitik, bei dem die Geschäftsbanken in einem Auktionsverfahren Zentralbankgeld von der EZB gegen Zinszahlungen erhalten. Das Auktionsverfahren wird seit 2000 mittels Zinstender durchgeführt. Dabei wird das angebotene Zentralbankgeld den höchstbietenden Geschäftsbanken zugeteilt. Zur besseren Orientierung legt die EZB einen Mindestbietungszinssatz fest. Dieser Mindestbietungszinssatz (auch Hauptrefinanzierungssatz) wird aufgrund seiner Bedeutung oft auch als Leitzins der EZB bezeichnet. Die Transaktionen finden einmal pro Woche statt. Ihre Laufzeit beträgt ebenfalls eine Woche.

Die drei anderen Offenmarktgeschäfte der EZB sind längerfristige Refinanzierungsgeschäfte, Feinsteuerungsoperationen und strukturelle Operationen. Diese werden aber nicht zu geldpolitischen Zwecken genutzt, sondern haben das Ziel, die Geschäftsbanken mit der notwendigen Liquidität zu versorgen.

Das sind die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität. Die ständigen Fazilitäten stellen die Möglichkeit für Geschäftsbanken dar, auf eigene Initiative gegen Zinszahlung Liquidität über die Spitzenrefinanzierungsfazilität bis zum nachfolgenden Geschäftstag zu beziehen, oder über die Einlagefazilität anzulegen. Diese Möglichkeiten sind vom Volumen nicht begrenzt, haben aber typischerweise einen unattraktiven Zinssatz. Wegen ihrer unbegrenzten Verfügbarkeit stellt der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität eine Höchst- und der Zinssatz für die Einlagefazilität einen Mindestsatz für Tagesgeld auf dem Geldmarkt dar.

Zeitweilig interveniert die EZB auch am Devisenmarkt, um den geldpolitischen Kurs zu stabilisieren und um die Swapsatzpolitik zu bestreiten. Allerdings sind Interventionen ein sehr selten (im Jahre 2004 gar nicht) benutztes Instrument der EZB. Es sollte nach Einschätzung der EZB nur benutzt werden, wenn große Wechselkursfehlbewertungen vorliegen, die entweder das Inflationsziel der EZB (als primäres geldpolitisches Ziel) oder die wirtschaftliche Stabilität im Euroraum (als sekundäres Ziel) gefährden.

Die EZB verlangt von Geschäftsbanken Mindestreserven auf Girokonten bei den nationalen Zentralbanken zu halten. Diese betragen derzeit zwei Prozent der Einlagen und Schuldverschreibungen der Banken. Die Mindestreserve stellt jedoch im Gegensatz zu Hauptrefinanzierungsinstrument, ständigen Fazilitäten und Devisenmarktinterventionen eher ein ordnungspolitisches als ein geldpolitisches Instrument dar, da sie nur den Rahmen für die anderen Instrumente liefert, von der EZB jedoch noch nie geändert wurde. Im Gegensatz zu der Mindestreserve der ehemaligen Deutschen Bundesbank wird die Mindestreserve der EZB verzinst.

Sie bedeutet, dass die EZB bei der Entscheidung hinsichtlich der Methode, mit der sie ihren Auftrag durchführen möchte, frei ist. Allerdings ist der EZB durch Artikel 105, Absatz 1 des EG-Vertrags sowie durch die EZB-Satzung die Preisstabilität als Ziel der europäischen Geldpolitik vorgeschrieben. Insofern bezieht sich die operative Unabhängigkeit lediglich auf die Durchführung des Ziels (unter anderem auch auf die Bestimmung der Inflation, die mit Preisstabilität vereinbar ist), nicht jedoch auf die Festlegung des Ziels an sich. Insofern ist die EZB diesbezüglich weit weniger unabhängig als das US-amerikanische Federal Reserve System.

Sie bedeutet, dass die EZB und die nationalen Zentralbanken keine Weisungen aus der Politik erhalten dürfen. Im Maastrichter Vertrag ist verankert worden, dass den öffentlichen Haushalten (bspw. Staat) keine Kredite zu gewähren sind. Damit soll verhindert werden, das die Automie durch irgendwie geartete Verpflichtung zur Kreditgewährung an den Staat unterlaufen werden. Damit darf die EZB nicht die Defizite im Haushalt der Gemeinschaft oder eines Mitgliedslandes finanzieren.

Die finanzielle Unabhängigkeit besteht darin, dass die EZB einen eigenen Haushalt hat und selbst über den Einsatz ihrer Mittel, mit denen sie von den Mitgliedsländern ausgestattet wird, entscheiden kann.

Das gezeichnete Kapital der EZB beträgt 5,6 Milliarden Euro. Es wurde von den Nationalen Zentralbanken eingezahlt, welche Zeichner und Inhaber sind. Der Anteil, den eine NZB am Gesamtkapital einzahlen muss, legt ein Schlüssel fest, der sich nach dem Anteil des jeweiligen Mitgliedstaats an der Bevölkerung der Gemeinschaft im vorletzten Jahr vor der Errichtung des ESZB und nach dem Anteil des jeweiligen Mitgliedstaats am Bruttoinlandsprodukt der Gemeinschaft zu Marktpreisen in den fünf Jahren vor dem vorletzten Jahr vor der Errichtung des ESZB richtet. Den größten Anteil hat die Deutsche Bundesbank mit 21 %. Die Gewichtsanteile werden alle 5 Jahre aktualisiert. Neben den NZBen der Eurozone, die das gesamte Kapital einzahlen, müssen die NZBen der anderen EU-Mitgliedstaaten als Beitrag für die Betriebskosten für ihre Teilnahme am ESZB sieben Prozent ihres gezeichneten Kapitals einzahlen.

Weiterhin erhält die EZB von den NZB der Eurozone Währungsreserven mit einem Gegenwert von bis zu 50 Milliarden Euro, wobei momentan etwa 40 Milliarden Euro übertragen wurden. Die Reserven werden alleine von der EZB gehalten und eingesetzt, verwaltet werden sie weiterhin von den NZB. Ab einer gewissen Größe brauchen Geschäfte mit den Reserven die Zustimmung der EZB. Die Beiträge der einzelnen NZB an dem Betrag entsprechen ihrem Anteil am gezeichneten Kapital, wobei die NZB von der EZB eine Gutschrift im Wert ihres Beitrags erhalten. 15 Prozent des Betrags wurden in Form von Gold entrichtet, der Rest als US-Dollar oder japanischer Yen.

Ende 2007 entfielen 79,7 % der Währungsreserven auf Dollarbestände und 20,3 % auf den japanischen Yen. 2006 lag der Anteil der Dollarreserven noch bei 83 %, jener des Yen bei 17 %.

Die EZB unterliegt der Kontrolle demokratischer Institutionen und der Öffentlichkeit. Dazu hat die EZB Berichtspflichten zu erfüllen. Dabei handelt es sich vierteljährlich um einen Bericht über die Tätigkeit des Eurosystems, jede Woche um einen konsolidierten Ausweis und um einen Jahresbericht über ihre Tätigkeit und die Geld- und Währungspolitik des aktuellen und des abgelaufenen Jahres. Den Jahresbericht erhalten das Europäische Parlament, die Europäische Kommission, der Europäische Rat und der Rat der Europäischen Union.

Für die Mitarbeiter der EZB und die Mitglieder des EZB-Rates gilt ein Verhaltenskodex, nach dem die Mitarbeiter keine Insidergeschäfte tätigen dürfen. Ein Berater in ethischen Angelegenheiten soll bezüglich des beruflichen Verhaltens und der Geheimhaltung Orientierungshilfe leisten. Auf Beschluss des Europäischen Parlaments wurde am 1. Januar 2002 ein interner Datenschutzbeauftragter ernannt. Im Auftrag des EZB-Rates führt der Ausschuss für interne Revision Prüfungen durch. Er ist für das ganze ESZB zuständig und koordiniert die Revisionen. Zur Betrugsbekämpfung wird die EZB seit 2004 vom Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) kontrolliert. Seit 1999 hatte sie ein eigenes Programm zur Betrugsbekämpfung und einen Ausschuss für Betrugsbekämpfung, da sie wegen ihrer Unabhängigkeit nicht vom OLAF kontrolliert werden wollte. Die Kommission klagte gegen diese Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof und erhielt Recht. Der Gerichtshof erklärte, dass die EZB „in den Gemeinschaftsrahmen eingefügt“ ist, der Gesetzgeber aber darauf achten müsse, dass die Unabhängigkeit gewährt bleibe.

Die EZB bemüht sich, von sich aus Transparenz herzustellen, das heißt der Öffentlichkeit und den Märkten die wichtigen Informationen über ihre Strategie, Einschätzungen, ihre geldpolitischen Entscheidungen sowie über ihre Verfahren offen, klar und zeitnah bereit zu stellen. Die EZB will der Öffentlichkeit vermitteln, welche Ziele sie mit welchen Mitteln verfolgt. Durch die Transparenz, die auch von den meisten anderen Zentralbanken für notwendig gehalten wird, soll die Glaubwürdigkeit und damit die Wirkung der Geldpolitik gestärkt werden.

Die Transparenz beruht auf der Glaubwürdigkeit, der Selbstdisziplin und der Vorhersehbarkeit. Die Glaubwürdigkeit soll durch die umfassende und klare Information der Öffentlichkeit über Auftrag und Aufgaben der EZB sowie der Erfüllung erreicht werden. Die EZB veröffentlicht dazu neben ihrer Einschätzung der Wirtschaftslage auch ihre Ansichten über die Grenzen der Geldpolitik. Die Transparenz soll die Selbstdisziplin und Konsistenz in der Geldpolitik bringen, da die Arbeit der Entscheidungsträger leichter überprüft werden kann.

Zur Vorhersehbarkeit ihrer Entscheidungen gibt die EZB ihre Einschätzung der Wirtschaftsentwicklung und ihre geldpolitische Strategie bekannt. Dadurch werden die geldpolitischen Maßnahmen vorhersehbar, und es kommt am Markt zu einer effizienteren und richtigeren Erwartungsbildung. Durch korrekte Erwartungen verringert sich die Zeit zwischen dem Ergreifen von Maßnahmen und deren Wirkung, die Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung wird beschleunigt und die Wirksamkeit der Geldpolitik gesteigert.

Gemeinsam mit den NZBen und den zuständigen Behörden der EU überwacht die EZB die Entwicklung auf dem Bankensektor und in anderen Finanzsektoren, wofür der ESZB-Ausschuss für Bankenaufsicht eingerichtet wurde. Dazu werden Widerstandsfähigkeit und Schwachstellen der Finanzsektoren bewertet. Fünf Geschäftsbereiche der EZB, Finanzstabilität (als Koordinator), Volkswirtschaft, Finanzmarktsteuerung, Internationale und europäische Beziehungen, Zahlungsverkehrssysteme, sind an der Überwachung beteiligt. Die Ergebnisse werden einmal pro Jahr veröffentlicht. Die EZB berät auch nationale und Behörden auf EU-Ebene bei der Festlegung finanzieller Bestimmungen und aufsichtsrechtliche Anforderungen und fördert die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der EU und den Zentralbanken.

Nach der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der EZB kann die EZB besondere Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über die Kreditinstitute und sonstige Finanzinstitute mit Ausnahme von Versicherungsunternehmen wahrnehmen. Die Bankenaufsicht bleibt aber bei den Mitgliedstaaten, in Deutschland ist dafür die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zuständig, die dabei von der Deutschen Bundesbank unterstützt wird.

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Spitzenrefinanzierungsfazilität

Wichtige Leitzinssätze der EZB und Fed seit Bestehen der EZB

Eine Spitzenrefinanzierungsfazilität (SRF) ist eine Möglichkeit für Geschäftsbanken im Euroraum, sich kurzfristig (über Nacht) Geld bei der Europäischen Zentralbank (EZB) zu beschaffen. Als Preis für die Inanspruchnahme der SRF zahlen sie den von der Zentralbank vorgegebenen Spitzenrefinanzierungssatz (SRS). Die SRF stellt somit ein wichtiges geldpolitisches Instrument der EZB dar. Sie ersetzte in ihrer Funktion die Lombardpolitik der Deutschen Bundesbank.

Die Initiative zu Spitzenrefinanzierungsgeschäften geht von den Geschäftsbanken aus. Sind diese für Transaktionen mit der EZB zugelassen, so können sie sich bei der Zentralbank kurzfristig benötigtes Geld durch Verpfändung von notenbankfähigen Sicherheiten (Wertpapieren) beschaffen. Aufgrund der kurzen Fristigkeit solcher Geschäfte bezeichnet man diese Form der Finanzierung auch als Übernachtkredit oder Overnight-Money.

Hat die Bank am Tagesende offene Sollsalden auf den ESZB-Konten, werden diese automatisch zu Spitzenrefinanzierungsfazilitäten. Als Preis für die Inanspruchnahme der SRF zahlen sie den Spitzenrefinanzierungssatz (teilweise auch Spitzenrefinanzierungsfazilitätssatz).

Spitzenrefinanzierungsfazilitäten werden dauerhaft und in unbegrenztem Volumen angeboten; daher bezeichnet man sie auch als ständige Fazilität.

Das Wort Fazilität (von lat. facilitas Leichtigkeit) entstammt dem Bankenglisch (facility) und bezeichnet die Möglichkeit, innerhalb festgelegter Grenzen kurzfristig Kredite in Anspruch zu nehmen oder Guthaben anzulegen.

Der Spitzenrefinanzierungssatz wird üblicherweise als einer der drei Leitzinsen der EZB bezeichnet. Der Zinssatz wird vom EZB-Rat festgelegt und bildet die Obergrenze des Zinskorridors. In der Regel liegt er dabei immer einen Prozentpunkt über dem Hauptrefinanzierungssatz. Davon wich die EZB jedoch kurz nach der Euroeinführung und während der Finanzkrise ab 2007 ab. Die Spitzenrefinanzierung ist das Gegenstück der Einlagefazilität. Längerfristige Liquidität wird den Banken vor allem über das Hauptrefinanzierungsinstrument zur Verfügung gestellt.

Mit dem Übergang der Zuständigkeit für die Geldpolitik auf die EZB hat die Spitzenrefinanzierungsfazilität den früheren Lombardkredit abgelöst.

Die erste Bedeutung dieses Finanzierungsinstrumentes liegt im Gegensatz zum Hauptrefinanzierungsgeschäft vor allem darin, dass die Geschäftsbanken von sich aus jederzeit Liquidität beschaffen und damit Liquiditätsengpässe vermeiden können. Sinn und Zweck dieses Instrumentes ist also vornehmlich die Liquiditätssicherung der Geschäftsbanken und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zur Mindestliquidität.

Zweitens hat die SRF eine geldpolitische Bedeutung: Grundsätzlich können sich Geschäftsbanken auch über den Geldmarkt (Interbankenmarkt) mit Übernachtkrediten versorgen. Allerdings müssen dort angebotene Übernachtkredite zwangsläufig billiger (d. h. niedriger verzinst) sein als die SRF, da ansonsten auf dem Interbankenmarkt keine Geschäfte zustandekommen. Daher bildet die SRF die obere Grenze der für Übernachtkredite erhobenen Zinsen. Erhöht (Senkt) die EZB den SRS, so erhöhen (senken) auch die Geschäftsbanken ihren Zins für Übernachtkredite - folglich dient der SRS auch zur Durchsetzung der Zinspolitik am Markt.

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Befristete Transaktion

Befristete Transaktionen sind automatische Gegengeschäfte im Bereich des europäischen Wertpapierhandels. Das heißt: Die EZB kauft von den Geschäftsbanken nur dann Wertpapiere, wenn die Geschäftsbanken dieses nach einer festgelegten Laufzeit automatisch wieder zurückkaufen.

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Offenmarktpolitik

Die Offenmarktpolitik ist das wichtigste Instrument der Geldpolitik – heute sogar Standardinstrument –, mit dem die Zentralbank die Geldschöpfung beeinflusst. Die Zentralbank bietet den Geschäftsbanken bestimmte festverzinsliche Wertpapiere (Offenmarktpapiere) zum Kauf an oder kauft selbst Wertpapiere von den Geschäftsbanken (Offenmarktgeschäfte). Kaufen die Geschäftsbanken die Wertpapiere, steht ihnen das angelegte Geld nicht mehr für die Kreditvergabe zur Verfügung, d. h. die Geldschöpfung sinkt. Verkaufen die Geschäftsbanken Wertpapiere, erhalten sie dafür Geld, das sie für Kredite verwenden können. Aus Sicht der Geschäftsbanken entspricht dies einem Wertpapierpensionsgeschäft: Wertpapiere werden von den Geschäftsbanken bei der Zentralbank in „Pension“ gegeben. Die Geschäftsbank erhält im Gegenzug liquide Mittel in Form von Zentralbankgeld.

Bei der Steuerung der Geldmenge durch die Europäische Zentralbank (EZB) wurde bis zum 27. Juni 2000 und wieder seit der Finanzkrise ab 2007 der Mengentender verwendet. Hierbei wurde der Zinssatz für angebotenes Zentralbankgeld fest vorgegeben. Die Geschäftsbanken machen Gebote in Höhe der gewünschten Geldbeträge, die sie erwerben wollten. Die Zuteilungsquote errechnete sich, indem das insgesamt beabsichtigte Zuteilungsvolumen auf die gesamte Angebotssumme bezogen wurde. Das Problem der Mengentender lag darin, dass die Geschäftsbanken wegen des niedrigen Zinssatzes dazu neigten, höhere Mengengebote abzugeben, als sie eigentlich benötigten. Bei der anschließenden Quotelung (Pro-rata-Zuteilung), auch Repartierung genannt, schnitten sie dann besser ab. Wegen der ständigen und massiven Überbietung stellte die EZB am 27. Juni 2000 auf das Zinstenderverfahren um. Jedoch kehrte die EZB wie bereits erwähnt während der Finanzkrise ab 2007 zum Mengentender zurück.

Mit dem Verfahren des Zinstenders kann die Zentralbank ihre Offenmarktgeschäfte durchführen. Die beteiligten Geschäftsbanken geben dabei nicht nur ein Gebot über den gewünschten Geldbetrag ab, sondern auch über den Zins, den sie zahlen wollen. In der Tatsache, dass eben kein Zins von der Zentralbank vorgegeben wird, liegt der Unterschied zum Mengentender. Die Zentralbank hat aber die Möglichkeit, einen Mindestzinssatz vorzugeben, den die Banken bieten müssen (als Signal für den geldpolitischen Kurs).

Die EZB verwendet seit dem 27. Juni 2000 das amerikanische Zinstender-Verfahren. Die Abwicklung erfolgt im automatischen Bietungssystem per E-Mail + PIN.

Aufgrund der aktuellen Situation wird seit Anfang Oktober 2008 wieder das Mengentenderverfahren eingesetzt.

Offenmarktgeschäfte sind die wichtigsten Instrumente der EZB und bilden den Mittelpunkt der Geldpolitik des ESZB. Sie dienen zur Steuerung der Zinsen, der Liquiditätslage und zum Aufzeigen des geldpolitischen Kurses. Durch die Offenmarktgeschäfte erhalten die Geschäftsbanken den Großteil ihres Geldes gegen die Verpfändung von Sicherheiten (z. B. Wertpapiere). Die Initiative zu Offenmarktgeschäften geht von der EZB aus.

Die EZB unterscheidet zwischen Haupttender und Basistender einerseits und zwischen Standardtender und Schnelltender andererseits.

Der Haupttender ist das Hauptrefinanzierungsgeschäft der Kreditinstitute, welches jede Woche mit i. d. R. einer Woche Laufzeit (bis 2003 zwei Wochen Laufzeit) von der EZB angeboten wird. Der Tender wird von den nationalen Zentralbanken durchgeführt. Er hat eine gewisse Signalwirkung für Banken. Mit der Begründung eines hohen Finanzierungsbedarfs der Banken zum Jahresende hat die EZB vorerst einmalig mit 19. Dezember 2007 die Laufzeit wieder auf zwei Wochen erhöht. Der Grund dafür sind die bis auf 4,8% gestiegenen Zinsen für EZB-Geld einerseits und der Tatsache, dass sich Banken untereinander aufgrund der Bankenkrise kaum noch Geld geliehen haben. Diese Verlängerung führte zu einer Zinssenkung am Geldmarkt bereits im Vorfeld.

Basistender sind längerfristige Refinanzierungsgeschäfte. Sie werden monatlich mit einer Laufzeit von drei Monaten angeboten. Das Volumen beträgt etwa ein Viertel des gesamten Refinanzierungsvolumens. Der Tender wird von den nationalen Zentralbanken durchgeführt.

Um Liquiditätsschwankungen schnell ausgleichen zu können, gibt es den Schnelltender, der zu den Feinsteuerungsoperationen der EZB gehört. Dies ist ein Ausschreibungsverfahren für die geldpolitische Feinsteuerung. Die Abwicklung solch eines Geschäftes und der Geldzuteilung erfolgt innerhalb von 1–2 Stunden und wird oftmals mit einer begrenzten Zahl von Kreditinstituten durchgeführt. Bei diesem Tender kann dem Markt Geld entzogen oder zugeführt werden. Er findet nur bei Bedarf statt. Die Vergabe kann auf bestimmte Geschäftspartner begrenzt werden.

Der Standardtender, der zu den strukturellen Operationen der EZB zählt, ist ein im Eurosystem eingesetztes Tenderverfahren, das im Gegensatz zum Schnelltender innerhalb von 24 Stunden durchgeführt wird. Der Standardtender kann sowohl als Mengentender als auch als Zinstender durchgeführt werden.

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Oesterreichische Nationalbank

Oesterreichische Nationalbank, am Otto-Wagner-Platz 3 in Wien

Die Oesterreichische Nationalbank AG (OeNB) ist als Zentralbank Österreichs integraler Bestandteil des Eurosystems bzw. des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und agiert aufgrund nationaler und internationaler Bestimmungen (z.B. des EG-Vertrag, EZB-Status, Nationalbankgesetz).

Die Oesterreichische Nationalbank geht auf die 1816 gegründete "Privilegirte Oesterreichische National-Bank" zurück, die zur Neuordnung des Währungswesens in Österreich als erste österreichische Notenbank gegründet worden war. Dazu erhielt sie das alleinige Recht zur Ausgabe von Banknoten. Mitbegründer und erster Direktor war Bernhard von Eskeles. 1878 wurde die National-Bank gemäß dem Ausgleich in die "Oesterreichisch-ungarische Bank" umgewandelt, die 1923 von der "Oesterreichischen Nationalbank" abgelöst wurde.

Die OeNB ist eine Aktiengesellschaft eigener Art (sui generis), das heißt die Bestimmungen des Aktiengesetzes sind nur insoweit anzuwenden, soweit durch den EG-Vertrag, das ESZB/EZB-Statut oder das Nationalbankgesetz nicht anderes bestimmt wird. Sie stand ursprünglich je zur Hälfte im Eigentum der Republik Österreich und von Interessenvertretungen sowie Banken und Versicherungen. Seit dem BAWAG P.S.K.-Skandal steht sie zu 70,2% im Eigentum der Republik Österreich, da die BAWAG P.S.K. und der ÖGB ihre Anteile an die Republik Österreich abgetreten haben.

Organe der OeNB sind die Generalversammlung, der Generalrat und das Direktorium.

Dem Generalrat obliegt die Überwachung jener Geschäfte, die nicht in den Aufgabenbereich des Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) fallen. Der Generalrat ist somit mit dem Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft vergleichbar.

Der Generalrat setzt sich aus 14 Mitgliedern zusammen. Der Präsident, der Vizepräsident und sechs weitere Mitglieder werden von der Bundesregierung ernannt. Die übrigen sechs Mitglieder werden durch die Generalversammlung gewählt. Die Funktionsdauer beträgt fünf Jahre.

Das Direktorium führt die Geschäfte der OeNB. Bei der Verfolgung der Ziele der ESZB ist das Direktorium an die Weisungen der EZB gebunden.

Das Direktorium besteht aus dem Gouverneur (derzeit Ewald Nowotny), Vize-Gouverneur und zwei weiteren Mitgliedern. Die Ernennung der Mitglieder des Direktoriums erfolgt durch den Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung, die wiederum einen Vorschlag des Generalrates erhält. Die Funktionsperiode beträgt fünf Jahre.

Als Mitglied des EZB-Rates beziehungsweise des erweiterten Rates der EZB ist der Gouverneur vollkommen weisungsfrei.

Mit der Einbindung der OeNB in das System der Europäischen Zentralbanken (ESZB) ist ein Großteil ihrer Aufgaben an die EZB übertragen worden. Zu den Aufgaben der OeNB zählt daher insbesondere Mitwirkung an der Geldpolitik im Rahmen des ESZB, dessen Hauptziel die Erhaltung der Preisstabilität ist.

Weiters ist die OeNB berechtigt Bankgeschäfte aller Art zu betreiben.

Der Euro-Bus der Oesterreichischen Nationalbank ist eine während der Sommermonate stattfindende Serviceaktion der OeNB, um das Umwechseln von Schilling-Bargeld in Euro auch in den Bundesländern zu erleichtern.

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Eurotower

Eurotower, dahinter die Städtischen Bühnen

Der Eurotower ist ein bekanntes Hochhaus in der Innenstadt von Frankfurt am Main. Das 148 Meter hohe Gebäude ist der Sitz der Europäischen Zentralbank (EZB).

Das 40 Geschosse zählende, früher als BfG-Hochhaus bekannte Gebäude wurde von Richard Heil entworfen und 1977 bezogen. Nutzer war die damals gewerkschaftseigene Bank für Gemeinwirtschaft (BfG). Später wurde das Gebäude vom Europäischen Währungsinstitut übernommen, aus der zum 1. Juni 1998 die Europäische Zentralbank hervorging.

Das Hochhaus steht wie das Opern- und Schauspielhaus der Städtischen Bühnen am Willy-Brandt-Platz (Kaiserstraße 29) und nimmt einen ganzen Straßenblock ein. Die anderen begrenzenden Straßen sind die Kaiserstraße, die von zahlreichen Hochhäusern gesäumte Neue Mainzer Straße sowie die Gallusanlage, Teil der Frankfurter Wallanlagen.

Das BfG-Hochhaus war das erste zumindest in den Sockelgeschossen für die Öffentlichkeit zugängliche Hochhaus in Frankfurt. In den unteren drei Stockwerken befand sich bis in die 90er Jahre ein Einkaufszentrum mit direktem Zugang zum U-Bahnhof Willy-Brandt-Platz. Nach Auszug der damaligen BfG-Bank in ein neues Hochhaus wurde der Eurotower 1995/96 für die EZB umgebaut. Die wenig rentablen Ladenflächen des bisherigen Einkaufszentrums wurden auf einige Ladenlokale zur Straße hin und einen Durchgang zur U-Bahn Station reduziert. Später wurden auch diese Flächen von der EZB genutzt. Seitdem umfasst das Haus 46.600 m² Nutzfläche. Es gehörte von 1994 bis 2007 einem offenen Immobilienfonds der Dresdner-Bank-Tochter DEGI. Danach wurde es für 430 Millionen Euro an die New Yorker RFR-Holding verkauft.

Im Erdgeschoss befindet sich heute ein Informationsbüro der EZB, in dem auch Euro-Fanartikel gekauft werden können, im Untergeschoss liegt unter einer großen Glaskuppel ein Club mit Restaurant, das Living XXL.

Der größere Platzbedarf der Europäische Zentralbank war nicht mehr mit dem verfügbarem Angebot an Flächen in der Frankfurter Innenstadt zu decken, so dass ein Umzug in einen neuen Standort im Skytower an der Großmarkthalle im Ostend für das Jahr 2012 geplant ist. Ob der Neubau allerdings tatsächlich verwirklicht wird ist ungewiss, möglicherweise wird die EZB auch noch länger im Eurotower verbleiben.

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Europäisches System der Zentralbanken

Das Europäische System der Zentralbanken (kurz: ESZB), Art. 8 EGV, besteht aus der Europäischen Zentralbank (EZB) und den nationalen Zentralbanken (NZBen) aller Staaten der Europäischen Union. Es wurde im Rahmen der dritten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion am 1. Januar 1999 eingeführt. Grundlagen waren die Satzungen der Europäischen Zentralbank, des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft.

Das geldpolitische Primärziel des ESZB ist die Gewährleistung von Preisniveaustabilität. Falls dieses erreicht ist, soll es als Sekundärziel die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Europäischen Union unterstützen.

Das ESZB unterscheidet sich vom Eurosystem. Zum Eurosystem gehören nur die EZB und die NZBen der Staaten, die den Euro eingeführt haben. Die EZB und das ESZB sind zwar nicht in Art. 7 I EGV genannt und damit keine Organe im engeren Sinne, ihnen kommt aber eine organähnliche Stellung zu.

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Source : Wikipedia