BAföG

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Geschrieben von c3po 05/04/2009 @ 05:07

Tags : bafög, bildung, gesellschaft

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Oberstufenzentrum

Oberstufenzentrum für Wirtschaft und Sozialversicherung in Berlin Treptow-Köpenick

Oberstufenzentren (kurz OSZ) existieren seit der Umstrukturierung der beruflichen Bildung z. B. zu dualen Ausbildungen. Sie bezeichnen in den Bundesländern Berlin und Brandenburg eine berufsbildende Schule, in der unter einem Dach verschiedene Bildungsgänge eines Berufsfeldes zusammengefasst angeboten werden. Unterrichtet wird ab Klasse 11, die Schüler können sowohl das Abitur nachholen als auch einen Beruf erlernen oder sich weiterbilden. Die Oberstufenzentren sind als öffentliche Bildungseinrichtungen schulgeldfrei, für bestimmte Bildungsgänge kann Förderung durch Arbeitsagentur oder BAföG beantragt werden. In Berlin/Brandenburg besuchten im Schuljahr 2006/2007 über 75.000 Schüler ein Oberstufenzentrum.

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Universität der Bundeswehr

Signet der Helmut-Schmidt-Universität

Es gibt zwei Universitäten der Bundeswehr, kurz UniBw, die Universität der Bundeswehr München (UniBwM) und die Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg.

Von den ca. 2.000 Offizieranwärtern, die die Bundeswehr jährlich einstellt, erhalten mehr als 95 Prozent eine Studienzusage. Nach einer 11- bzw. 15-monatigen allgemein-militärischen Ausbildung zum Offizier beginnen sie ihr Studium in einem der 20 zivil anerkannten Hochschulstudiengänge. Das Studium soll den Offizieren nach ihrer Dienstzeit den (Wieder-)Einstieg in einen Zivilberuf ermöglichen.

Ihre Bezüge erhalten die vom Dienst weitestgehend freigestellten Soldaten während des Studiums weiter. So soll sichergestellt werden, dass die Studenten nicht auf Nebenjobs oder Bafög angewiesen sind und sich daher vollständig auf das Studium konzentrieren können. Dieses ist in Trimester gegliedert. Durch diese Verdichtung verkürzt sich das Studium auf 3 1/4 Jahre (Regelstudienzeit Diplom) bzw. vier Jahre (Regelstudienzeit Master). Die Bundeswehruniversitäten verfügen über ein sehr gutes Betreuungsverhältnis.

Die Studienrichtung ist hierbei nicht zwangsläufig an den späteren Aufgabenbereich gebunden. Offizieranwärter, die sich für die Laufbahn im Sanitätsdienst entscheiden, und Human-, Zahn-, Veterinärmedizin oder Pharmazie studieren wollen, werden für ihr Studium an einer öffentlichen Hochschule vom Dienst freigestellt und erhalten eine Ausbildungsvergütung in Höhe ihrer dienstgradabhängigen Bezüge. Weiterhin werden die Studiengebühren übernommen.

Am 11. Juni 1970 gibt der Bundesverteidigungsminister Helmut Schmidt (SPD) einen Erlass zur Bildung einer Kommission zur Neuordnung der Ausbildung und Bildung in der Bundeswehr unter Vorsitz von Thomas Ellwein heraus.

Am 17. Mai 1971 legt die Kommission dem Bundesverteidigungsminister Schmidt das Gutachten vor. Es sieht vor, dass Offizieranwärter mit einer Verpflichtungszeit von mindestens zwölf Jahren künftig ein dreijähriges Studium an einer Hochschule der Bundeswehr erhalten sollen. Am 29. Juni 1972 stimmt das Bundeskabinett der Einrichtung von Hochschulen der Bundeswehr zu.

Am 3. Oktober 1972 erfolgt der Abschluss eines Abkommens zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Bundesregierung über die Einrichtung einer wissenschaftlichen Hochschule für die Ausbildung von Soldaten der Bundeswehr.

Am 16. Oktober 1972 und am 2. Januar 1973 erfolgen die Erlasse der Gründungsausschüsse für die Hochschulen der Bundeswehr in Hamburg und München. Am 14. Februar und am 4. April 1973 stimmt der Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages der Errichtung von zwei Hochschulen zu.

Am 5. und 11. Juli 1973 erteilt der Bundesverteidigungsminister Georg Leber den Befehl zur Aufstellung der Hochschulen in Hamburg und München. Am 3. August 1973 erteilt der Bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus die Genehmigung zur Errichtung einer Hochschule der Bundeswehr in Neubiberg, einer Gemeinde am südlichen Stadtrand von München.

Am 1. Oktober 1973 erfolgt die Aufnahme des Lehr- und Forschungsbetriebes an beiden Hochschulen. Am 30. September 1976 verlassen die ersten Absolventen die Hochschulen.

Seit 1973 ist damit ein Studium an einer der beiden Universitäten der Bundeswehr (Helmut-Schmidt-Universität Hamburg und Universität der Bundeswehr München) Bestandteil der Ausbildung zum Offizier. Damit wurde insbesondere durch das Wirken des damaligen Verteidigungsministers Helmut Schmidt der Offizierberuf in Deutschland akademisch.

Von 1973 bis 1998 haben 32.000 Offizieranwärter/Offiziere das Studium an den UniBw begonnen, mit einer Erfolgsrate von ca. 66 Prozent.

Auf dem Dies academicus der Universität der Bundeswehr in München am 8. Oktober 1999 hob der damalige Verteidigungsminister Rudolf Scharping die Bedeutung des Globalbudgets für die „weitgehende Autonomie und auch eine stärkere Flexibilisierung“ der Bundeswehr-Universitäten hervor.

Das Studienmodell an den beiden Bundeswehruniversitäten ist auf einen Betrieb in Trimestern ausgelegt. Die Studenten studieren in einer Regelstudienzeit von 9 Trimestern zuzüglich eines Prüfungstrimesters und machen ihren Abschluss innerhalb von etwa 2 1/4 Jahren (Bachelor), 3 1/4 Jahren (Diplom) bzw. vier Jahren (Master). Der Abschluss ist zivil anerkannt, da nach allgemeinem staatlichen Hochschulrecht studiert wird und akademische Grade nach Hamburger bzw. bayerischem Hochschulrecht verliehen werden. Die Rechtsverhältnisse zwischen Studierenden und den Universitäten unterliegen damit dem Verwaltungsrecht und nicht wehrrechtlichen Vorschriften. Die Hochschulen unterliegen dabei aufgrund der im Grundgesetz vorgenommenen Kompetenzverteilung dem Hochschulrecht des entsprechenden Bundeslandes.

Ab dem Herbst-Trimester 2007 wird im Zuge des Bologna-Prozesses auf Bachelor- und Master-Studiengänge umgestellt. An der Hamburger Bundeswehr-Universität werden bereits alle Studiengänge umgestellt, in München der größte Teil. Es ist geplant, dass lediglich diejenigen Studenten, welche nach 7 Trimestern 180 ECTS-Punkte gesammelt haben, das Masterstudium absolvieren können, wobei sich der Beginn des Master-Studiums mit dem Ende des Bachelor-Studiums überlappt. Nur so ist die Realisierung des Masters in der Mindeststudienzeit von vier und der Maximalstudienzeit von 4 1/4 Jahren möglich. Pro Jahr können durch das Intensivstudium maximal das Erreichen 75 ECTS-Punkte erreicht werden. 8 Punkte können durch das Englisch-NATO-Sprachleistungsprofil 3332 bereits vor Studienbeginn erlangt werden. Wer die geforderte Punktzahl nicht in der vorgegebenen Zeit schafft, verbleibt im Bachelor-Modell und schließt das Studium spätestens nach 3 1/4 Jahren mit dem Bachelor ab.

Organisatorisch sind die Universitäten der Bundeswehr der Streitkräftebasis zugeordnet. Sie sind Teil der Streitkräfte.

Die beiden Universitäten sind klein und überschaubar, sehr gut ausgestattet und ganz im Sinne einer angloamerikanischen Campus-Universität aufgebaut. Wohnbereiche, Hörsäle, Labore sowie Sport- und Freizeiteinrichtungen befinden sich in unmittelbarer räumlicher Nähe. Die Universitätsbibliotheken lassen auch externe Nutzer zu.

Bei der Anwerbung von Drittmitteln müssen die Universitäten der Bundeswehr mit den anderen öffentlichen Universitäten konkurrieren. In Zeiten knapper Ressourcen prüfen die Auftraggeber um so gründlicher, an wen teure Forschungsaufträge vergeben werden sollen. Daran, wie viele Drittmittel eine Universität einwerben kann, wird aber zunehmend ihre Qualität gemessen.

So umfasste der Haushalt der Bundeswehr-Universität München 1998 rund 20,5 Millionen Euro, davon 8,9 Millionen Euro aus Drittmitteln.

Im Rahmen der Kooperation der Bundeswehr-Universitäten mit der Wirtschaft kommen Drittmittel u.a. von folgenden Unternehmen: Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), DaimlerChrysler, DLR, Siemens, MAN, Bosch, Deutsche Telekom, ThyssenKrupp, VDI und der Volkswagenstiftung.

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Entwicklung der Bildungsbeteiligung in der Bundesrepublik Deutschland

Die Geschichte der Bildungsbeteiligung in der Bundesrepublik Deutschland durchlief verschiedene Phasen. In der Nachkriegszeit war der Großteil der Kinder aus den unteren Schichten von einem Studium praktisch ausgeschlossen. Hieran änderte auch das "Düsseldorfer Abkommen" 1955 nicht sehr viel, welches in erster Linie der einheitlichen Gestaltung des westdeutschen Bildungssystem diente und nur geringe Verbesserungen für die Situation von Schülern mit niedriger sozialer Herkunft vorsah. Mit der Konstatierung der Bildungskatastrophe und dem "Hamburger Abkommen" Mitte der 1960er Jahre wurden Weichen gestellt, die das Schulsystem durchlässiger gestalteten. Anfang und Mitte der 1970er Jahre kam es zu weitgehenden Veränderungen des Schulsystems unter dem Motto Bildung für alle, welches zu deutlichen Verschiebungen zugunsten der bis dahin bildungsbenachteiligten Schülern führte. Seit Mitte der 1980er Jahre ist allerdings wieder ein relativer Rückgang der unteren sozialen Schichten im Bildungssystem zu verzeichnen.

In den West-Sektoren wurde dieser Empfehlung nur sehr sporadisch nachgegangen und schließlich einigten sich 1955 die Kultusminister in der jungen Bundesrepublik für die Beibehaltung des alten Schulsystems. In der Regel hieß es für Arbeiterkinder damit weiterhin, dass sie zur Volksschule gingen, um dann mit 14 einem Beruf als Arbeiter oder Arbeiterin nachzugehen. Während 1955/56 die Untere Unterschicht in der Bundesrepublik Deutschland 38,6 Prozent der Bevölkerung ausmachte, konnten innerhalb der Studierendenschaft nur 0,5 Prozent dieser Schicht zugeordnet werden. Eine ethnologische Untersuchung der kalifornischen Stanford University kam zu dem Schluss, dass der Unterricht für Arbeiterkinder Anfang der 1960er Jahre in Baden-Württemberg im Einüben normativer Sinnsprüche bestand. Diskretion und Takt von Lehrern gegenüber Arbeiterkindern gab es nur in Ausnahmefällen. Die Auswertung ergab weiterhin, dass Schüler in den Volksschulen regelmäßig geohrfeigt wurden: für schlampige Hausarbeiten, Streit, Widerworte, verschmutzte Kleidung, ungewolltes Beschädigen von Schulmaterial, schlechte Tischmanieren oder langsames Essen. Georg Picht brachte 1964 in einer Zeitschrift den Begriff Bildungskatastrophe ein, welcher für viel Wirbel sorgte und die Bildungsreform einläutete. Ralf Dahrendorf machte Mitte der 1960er Jahre auf diese Bildungsbenachteiligung in seiner Untersuchung Arbeiterkinder an deutschen Universitätenaufmerksam.

Wissenschaftstheoretische Grundlage der einsetzenden Reformen war vor allem die Soziolinguistik, insbesondere die Sprachbarrierenforschung Basil Bernsteins und - in der BRD - von Ulrich Oevermanns. Zudem wurde auf Grundlage des Schichtenmodells und der Rollentheorie argumentiert.

Mit der Rezession ab 1974 bildete sich das Bedürfnis der Wirtschaft nach einer "gebildeten Unterschicht" aufgrund der beginnenden Massenarbeitslosigkeit zurück und angesichts "leerer Kassen" in den Kommune-, Lands- und Bundesverwaltungen wurden Reformprojekte beendet.

In den 1960ern begann eine Professionalisierung der Lehrkräfte an Grund- und Volksschulen. Mit dem Hamburger Abkommen von 1964 wandelte sich die Volksschuloberstufe zur Hauptschule. Statt von den klassischen Allround-Volksschullehrern wurden die Schüler fortan von Fachlehrern unterrichtet. Darüber hinaus wurde Englisch als Pflichtfach eingeführt. Die achtjährige Volksschule wurde aufgelöst in die vierjährige Grundschule und die fünfjährige Hauptschule.

Die Zahl der Volksschüler bzw. Hauptschüler hat sich seit den 1950er Jahren dramatisch verändert. Gingen Anfang der 1950er Jahre noch 4/5tel der Schüler zur Volksschule, waren es Mitte der 1990er Jahre nicht einmal mehr ein Drittel. Allerdings sind die regionalen Unterschiede beachtlich. 1995 waren in Bayern 40,2 % der Schüler Hauptschüler, während dies in Berlin nur für 8,2 % zutrifft. Hier drückt sich neben unterschiedlichen Schulkonzeptionen auch eine Stadt-Land-Problematik aus. In manchen Ländern, wie beispielsweise in Baden-Württemberg besteht in der letzten Klasse der Hauptschule (dort die 9. Klasse) eine Abwahlmöglichkeit für Englisch.

Mit dem Düsseldorfer Abkommen 1955 wurde Englisch statt Griechisch und Latein an Gymnasien verpflichtend. Dies führte zu einer gesellschaftlichen Öffnung.

1962 wurde auch an Gymnasien das Schulgeld abgeschafft. Mit der Reformierten Oberstufe und den damit entstehenden Aufbaugymnasien und Berufsgymnasien entstand für Schüler, die nicht ab der fünften Klasse ins Gymnasium wechselten, eine weitere Öffnung des Gymnasiums. Auch ermöglichte die Vielzahl der möglichen Kurswahlen in der Reformierten Oberstufe eine individuellere Berücksichtigung der persönlichen Bildungsbiografie, insbesondere stärker Einbringung von Vorkenntnissen im naturwissenschaftlichem Bereich, Erlernen einer 2. Fremdsprache beginnend mit Klasse 11 und Belegung von Fächern, die erst in Jahrgangsstufe 11 beginnen, wie z. B. Erziehungswissenschaften oder Psychologie. Dies stellte für Quereinsteiger in die Oberstufe eine deutliche Vereinfachung dar.

Anfang der 1970er Jahre wurden in einigen SPD-regierten Bundesländern auch Gesamtschulen eingeführt. Hierbei unterschieden sich die Gesamtschulen zwischen Koop-Gesamtschulen und Integrierten Gesamtschulen. An einem Volksbegehren 1978 in NRW scheiterte das Koop-Modell der Gesamtschule.

Zudem wurden in einigen Ländern ab der 5. Klasse die zweijährigen Orientierungsstufen angeboten. Diese wurden allerdings ab den 1990er Jahren zum Teil wieder rückgängig gemacht (beispielsweise in Niedersachsen 2004). Die in den 1970ern eingeführte BAföG-Förderung von Schülern der Gymnasialen Oberstufe wurde - noch unter Helmut Schmidt - 1981 weitgehend zurückgenommen.

Bis 1970 bestanden darüber hinaus Studiengebühren, die ebenfalls Arbeiterkinder von der Universität abschreckten. Erst die Bildungsreformen der 70er Jahre führten dazu, dass sich allmählich die Anzahl der Arbeiterkinder an Hochschulen von 6% 1963 auf den Höhepunkt von 18 % 1982 steigerte. 1977 wurde der sogenannte Öffnungsbeschluss für Hochschulen vereinbart. 1971 in Hessen und 1972 NRW wurden Gesamthochschulen aufgebaut, welche eine Kombination von Universitäten und Fachhochschulen darstellten. Motivation hierfür war die Überwindung unterschiedlicher Zugangsvoraussetzungen (Abitur und Fachhochschulreife). Ursprünglich sollten in NRW sämtliche Hochschulen durch Gesamthochschulen ersetzt werden. Hiervon wurde jedoch bereits in den 1970ern Abstand genommen. 2003 wurden in NRW die Gesamthochschulen in Universitäten oder Fachhochschulen überführt.

Ausbildung der Lehrer: In Baden-Württemberg werden Grund-, Haupt-, und Realschullehrer an Pädagogischen Hochschulen ausgebildet, in den übrigen Bundesländern findet die hochschulische Lehramtsausbildung ausschließlich an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen statt. Trotzdem werden Lehrkräfte, die nicht in der Sekundarstufe II unterrichten, dem gehobenen Dienst zugeordnet.

BAföG: nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhielten ab Anfang der 1970er Jahre Studierende und Schüler der Oberstufen BAföG. Das Oberstufen-BAföG wurde jedoch seit 1981 fast völlig abgeschafft. Unter Bildungsminister Jürgen Möllemann wurde das nunmehr fast ausschließlich Studierenden zustehende BAföG in ein Volldarlehen umgestellt. Weitgehende Einschränkungen des BAföG wurden 1995 durch den Zukunftsminister Jürgen Rüttgers vorgenommen. Diese Einschränkungen führten dazu, dass die Regelförderdauer in einigen Fächern unter der Regelstudienzeit blieb. 1998 bildete das BAföG nur noch für 13 Prozent der Studierenden eine (Teil)-Finanzierungsquelle. Für die Studienabschlussfinanzierung wurden dann lediglich verzinsliche Kredite angeboten. In Kombination mit den Langzeitstudiengebühren konnten die BAföG-Schulden, die bei 10.000 € gedeckelt wurden, zur erheblichen finanziellen Belastung werden.

Das dreigliedrige Schulsystem wird seit den ersten PISA-Studien 2003 international kritisiert (Kritik erfolgte von der UNICEF, der UNESCO, dem PISA-Koordinator, dem OECD-Präsidenten, der EU-Kommission und der EU-Bildungsministerin und vom Menschenrechtsbeobachter für Bildung von den Vereinten Nationen). Dennoch stieg laut dem Bundesamt für Statistik die Zahl der Schüler und Schülerinnen, die ihre Schulbildung im dreigliedrigen Schulsystem erhalten von 2000 bis 2007 um 18% an.

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Zweiter Bildungsweg

Als Zweiten Bildungsweg bezeichnet man die Bildungsangebote, die Menschen, die den angestrebten Schulabschluss nicht im Normaldurchlauf der Regelschule erworben haben, die Möglichkeit zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen geben. An Stelle des Begriffes Zweiter Bildungsweg wird in Kultusministerien auch der Name „Schule für Erwachsene“ (SfE) verwendet.

Institutionen wie Abendschulen, Volkshochschulen, Telekolleg, Kollegs, Fernschulen oder die Schule für Erwachsenenbildung Berlin bereiten ihre Schüler auf sogenannte „externe Abschlüsse“ vor oder prüfen ihre Schüler intern. Im Sinne der Chancengleichheit wurden diese Angebote in Deutschland in den 1960ern eingerichtet, um Menschen dadurch neue Möglichkeiten zu geben, eine Ausbildung oder ein Studium zu beginnen. Damit werden Ansätze aus den 1920er Jahren wieder aufgegriffen. Mit der wachsenden Notwendigkeit lebenslangen Lernens wird der Wechsel zwischen aufsteigender allgemein bildender (schulischer) Qualifikation und beruflicher Erfahrung zunehmen, die Bedeutung des Zweiten Bildungswegs stärken und ihm den Charakter der nachträglichen Kompensation versäumter Bildungsanstrengungen nehmen.

Der Begriff der Chancengleichheit wird insofern relativiert, als zwar der zweite Bildungsweg noch frei von Gebühren ist oder durch das BAföG gefördert wird. Jedoch findet danach ein Aussieben statt, aufgrund der Altersgrenze von 30 Jahren (siehe Absatz „Benachteiligung“).

Traditionell ist der Zweite Bildungsweg ein Teil der Erwachsenenbildung, allerdings sind inzwischen auch viele Jugendliche ohne Schulabschluss von Ausbildungsmangel und Arbeitslosigkeit betroffen und auf entsprechende Angebote angewiesen, die sie unter anderem in ausbildungsvorbereitenden Maßnahmen bekommen können. Angesichts dieser Situation unterliegen die auf dem Zweiten Bildungsweg erworbenen Abschlüsse in besonderem Maße dem Bildungsparadox und werden häufig nicht als gleichwertig zu „regulären“ Schulabschlüssen betrachtet.

Die Förderung durch das BAföG ist möglich. Unterschiede gibt es innerhalb der Schulformen des zweiten Bildungswegs. Während man etwa beim Abendgymnasium erst ab dem vierten Semester elternunabhängiges Schüler-BAföG beantragen kann (dafür aber auch einen im Stundenumfang geringeren Stundenplan hat) kann auf einer Kollegschule bereits ab dem ersten Semester BAföG beantragt werden.

Prinzipiell kann nach Abschluss des zweiten Bildungsweges und bei Aufnahme eines Studiums BAföG beantragt werden.

Nach Aussage des Presseprechers des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ist das BAföG eine „jugendpolitische Maßnahme. Es dient nicht dazu, Weiterbildung oder lebenslanges Lernen zu fördern“. Es bleibe bei der jetzigen Regelung, auch für die so genannten konsekutiven Studiengänge.

Möchte jemand aber etwa ein Lehramtsstudium aufnehmen, muss er tunlichst darauf achten, bei Aufnahme des Master-Studiengangs, welcher den elementaren Bestandteil eines Lehramtsstudiums bildet, noch keine 30 Jahre alt zu sein.

Geht man davon aus, dass der Besuch des zweiten Bildungsweges 3½ Jahre dauert und zusätzlich drei Jahre für einen Bachelorstudiengang eingeplant werden müssen, muss man spätestens mit 23½ Jahren beginnen, wenn man auf die Förderung eines Masterstudiengangs durch das BAföG angewiesen ist. Die 3½ Jahre für das Abitur können allerdings unter Umständen verkürzt werden durch Bestehen der Aufnahmeprüfung und dadurch mögliches Überspringen des halbjährigen Vorkurses oder späteren Quereinstieg, der möglich sein kann, wenn die 11. Klasse bereits besucht wurde. Der Schulbesuch kann aber auch durch Wiederholung eines Jahrgangs länger dauern.

In Österreich haben Aufbauschulen sowie Schulen für Berufstätige die Aufgaben des Zweiten Bildungsweges. In der Schweiz existieren ebenfalls Abendschulen für Berufstätige.

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Sozialgeld

Daneben haben auch nicht erwerbsfähige, minderjährige Kinder von nach dem BAföG förderungsfähigen Auszubildenden Anspruch auf das Sozialgeld.

Die Höhe des Sozialgeldes beträgt bei Kindern bis 13 Jahren 60 Prozent (211 €) des Regelsatzes und steigt für Kinder ab 14 Jahre auf 80 Prozent (281 €) des Regelsatzes. Bei volljährigen Partnern liegt die Höhe bei 90 Prozent (316 Euro) des Regelsatzes. Für eine nicht erwerbsfähige Person, die als Elternteil mit ihrem erwerbsfähigen Kind eine Bedarfsgemeinschaft bildet, gilt der volle Regelsatz von 351 Euro.

Das Sozialgeld ist eine Leistung für Hilfebedürftige, die aus der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe im Hartz-Konzept (2002) entwickelt wurde; hier waren drei Leistungen vorgesehen: die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld I sowie die Sozialleistungen Arbeitslosengeld II und Sozialgeld.

Nach Vorstellungen des Hartz-Konzeptes war jedoch vorgesehen, dass das Sozialgeld die bisherige Sozialhilfe ersetzen und von den Sozialämtern, also durch die Kommunen, verwaltet werden solle ). Das Sozialgeld nach SGB II wird jedoch nicht von den Kommunen, sondern vom Bund gezahlt .

Es gelten dieselben Vermögensfreibeträge, wie für erwerbsfähige Hilfebedürftige.

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Werkbund Werkstatt Nürnberg

Die Werkbund Werkstatt Nürnberg ist eine 1987 gegründete private Bildungseinrichtung, die in Nürnberg im K4 (ehemaliges KOMM) untergebracht ist. Derzeit arbeiten dort 80 Schüler und 22 Dozenten Die Schule orientiert sich an der Werkbundlehre und dient als Vorpraktikum und Orientierungsjahr für Studenten im gestalterischen Bereich. Die Ausbildung dauert 9 Monate. Sie ist als Praktikum an Kunsthochschulen und Hochschulen im gestalterischen Bereich anerkannt und kann durch BAföG gefördert werden.

Die Ausbildung deckt die Bereiche Gestaltung, Holz, Glas, Metall, Textil, Theater, Kommunikation, Perspektivisches Zeichnen, Kunstgeschichte, Kunst- und Designtheorie ab.

Anlässlich des 20-jährigen Bestehens ist im Jahr 2007 mit der Unterstützung von Soroptimist International Club Nürnberg ein Dokumentarfilm der Werkbund Werkstatt Nürnberg entstanden.

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Source : Wikipedia